Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung bringt heute ein Terrorismusbekämpfungsgesetz ein, das das umfassendste Verbrechensbekämpfungsgesetz ist, das jemals eine Bundesregierung im
Deutschen Bundestag vorgestellt hat.
({0})
Herr Marschewski und Herr Geis, das mag Ihnen ja
peinlich sein: Aber Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen
der Opposition, werden diesem Gesetzeswerk sicher sehr
gern zustimmen.
({1})
Oder wollen Sie widersprechen
({2})
und damit sagen, dass Sie Terrorismus nicht bekämpfen
wollen? Das kann ich nicht glauben. Ich denke, dass dieses Terrorismusbekämpfungsgesetz eine breite Zustimmung im Deutschen Bundestag finden wird.
Wir reagieren damit auf die Herausforderungen des
11. September, die uns alle weltweit erschüttert haben.
Wir müssen in Deutschland innere Sicherheit nicht neu
erfinden. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sehr
freies, weltoffenes und auch sehr sicheres Land. Das kann
nicht im Streit stehen. Wir wollen dieses Land nicht verändern. Wir wollen es vor dem Hintergrund der Herausforderungen des 11. September ein gutes Stück sicherer
machen. Das ist sachgerecht, das ist notwendig.
Gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Kollegen Repnik?
Bitte, gern.
Herr Kollege
Wiefelspütz, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass bei der
Beratung über einem der wichtigsten Gesetze, die wir in
dieser Legislaturperiode zum Thema Terrorismusbekämpfung behandeln, der dafür zuständige Innenminister nicht zugegen ist?
Herr Kollege Repnik, dieses Gesetz trägt die Handschrift des Bundesinnenministers.
({0})
Der Bundesinnenminister ist auf dem Wege hierher und
steht, wie mir gerade gesagt worden ist, im Verkehrsstau.
Ich bitte um Verständnis; er wird in wenigen Minuten hier
eintreffen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der
Minister an dieser Debatte teilnimmt. Herr Repnik, er
wird zweifelsfrei auch nachher in dieser Angelegenheit
das Wort ergreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen in
Deutschland Sicherheit nicht neu erfinden. Aber wir haben Veranlassung, uns in dem einen oder anderen Bereich
besser aufzustellen und das eine oder andere Defizit abzustellen. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, eine Reihe
von Gesetzen zu verändern, um die Sicherheit in unserem
Lande zu erhöhen.
Es ist viel über das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit diskutiert worden. Man darf Sicherheit
und Freiheit nicht gegeneinander ausspielen: Es gibt
keine Sicherheit ohne Freiheit und keine Freiheit ohne Sicherheit. Deshalb sollten wir hier miteinander auch keinen Popanz aufbauen.
({1})
- Können wir die Debatte vielleicht weiterführen?
({2})
Das Spannungsverhältnis von innerer Sicherheit und
Freiheit wird durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz
nicht beeinträchtigt. Die Bundesrepublik Deutschland ist
ein freier und sehr sicherer Staat; daran wird sich selbstverständlich nichts ändern.
Wir müssen die Sicherheitsarchitektur unseres Landes
nicht infrage stellen. Wir brauchen auch keine neuen Strukturen, sollten aber die bestehenden Strukturen stärken. Wir
brauchen keine neuen Behörden, sondern sollten die bestehenden, effektiv arbeitenden Behörden personell und sächlich dort noch besser ausstatten, wo dies geboten ist.
({3})
Genau dies wird geschehen.
({4})
Wir haben es zuwege gebracht, für die innere Sicherheit nur auf der Ebene des Bundes 500 Millionen DM
zusätzlich bereitzustellen, damit wir uns in den verschiedensten Bereichen personell und sachlich besser aufstellen und Strukturen verbessern können.
Ich sage sehr deutlich, dass wir vonseiten der SPDBundestagsfraktion überhaupt nichts davon halten, die innere Sicherheit zu militarisieren.
({5})
Es ist völlig abseitig, zu glauben, dass unsere tüchtige
Bundeswehr etwas leisten solle und könne, wozu sie
überhaupt nicht da ist.
({6})
Sie ist dazu da, äußere Sicherheit zu gewährleisten. Dort
wird sie auch Aufgaben bei der Terrorismusbekämpfung
haben, soweit diese eine internationale Dimension hat.
Darüber werden wir morgen in diesem Hause zu reden haben. Aber im Bereich der inneren Sicherheit gibt es über
das hinaus, was die Verfassung vorsieht, keine weiteren
Aufgaben für die Bundeswehr. Wir sollten die bestehenden Strukturen - ich wiederhole es - stärken und keine
Geisterdebatten über Fragen führen, die sich gar nicht
stellen. Es gibt im Hinblick auf Amtshilfe da und dort
Möglichkeiten. Aber das ist nicht der Kern der Auseinandersetzung, wenn es darum geht, die innere Sicherheit
zu stärken. Das weiß auch jeder, der sich fachlich damit
beschäftigt.
Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik
Deutschland ist ein sehr weltoffenes Land. Auch daran
wollen wir überhaupt nichts ändern. Vor dem Hintergrund
der Herausforderungen des 11. September werden wir
aber genauer hinschauen, wer aus dem Ausland nach
Deutschland kommt. Auch hier muss sich niemand
Sorgen machen, dass wir nun Deutschland abzuschotten
begännen. Wir würden uns selbst am meisten schaden,
wenn wir dies täten. Wir werden aber genauer hinschauen,
welche Menschen aus Problemzonen der Welt zu uns
kommen. Ich sage unmissverständlich und zugegebenermaßen etwas verkürzt: Wir wollen nicht, dass Extremisten nach Deutschland kommen.
({7})
Wir werden alle rechtsstaatlichen Register ziehen, um sicherzustellen, dass keine Extremisten nach Deutschland
kommen, die die Sicherheit unserer Gesellschaft und unseres Landes gefährden.
({8})
- Wir werden, Herr von Klaeden, zuerst dafür Sorge tragen müssen, dass sie in unser Land nicht hereinkommen.
Ich füge hinzu: Diejenigen, die schon da sind, werden dieses Land verlassen müssen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass dies im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren geschieht.
Im Übrigen, lieber Herr Kollege Marschewski, ist das
längst geltendes Recht. Schauen Sie doch bitte einmal in
das Ausländergesetz hinein! Ein Ausländer, der die innere
Sicherheit Deutschlands gefährdet, kann selbstverständlich schon jetzt ausgewiesen werden. Diese Möglichkeit
besteht längst. Auch in dem vorliegenden Gesetz sind einige zusätzliche Möglichkeiten zur Ausweisung geschaffen worden. Zuständig für das Umsetzen der Gesetze, auch derjenigen, die wir jetzt machen, sind die
Bundesländer.
({9})
Kollege Wiefelspütz,
gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bonitz?
Gerne, bitte.
Herr Kollege
Wiefelspütz, wie wollen Sie gerade in Anbetracht zahlreicher Abschiebehemmnisse sicherstellen, dass kriminelle
Ausländer das Land tatsächlich verlassen müssen? Das ist
doch momentan die Kernfrage.
Frau Bonitz, wir sollten
uns zuerst darauf verständigen - ich glaube, zwischen Ihnen und mir besteht darüber Einigkeit -, dass diejenigen,
die - ich sage das verkürzt - nachweislich eine Gefahr für
die Sicherheit unseres Landes und unserer Gesellschaft
darstellen, dieses Land, soweit es sich um Ausländer handelt, verlassen müssen. Ich denke, hier sind wir einer Auffassung.
Wir wissen, dass es Abschiebeprobleme gibt, weil immer ein Staat gefunden werden muss, der die abgeschobenen Ausländer aufnimmt. Das ist das Problem. Aber das
ist kein Problem des deutschen Rechtes. Das ist vielmehr
das Problem des Landes, das die Betreffenden aufnimmt.
Weder kann ich Ihnen oder den von Ihrer Partei geführten
Landesregierungen dieses Problem vorhalten noch können
Sie das Problem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten
oder Landesinnenministern vorhalten. Dieses Problem ist
schwierig zu bewältigen. Aber auch hier gibt es Fortschritte, weil wir, liebe Kollegin Bonitz, einen Bundesinnenminister haben, der auch die internationale Dimension
seiner Arbeit sieht. Wir sorgen dafür - so schwer das auch
ist -, dass Rückführungsübereinkommen geschlossen werden, dass also vertragliche Verpflichtungen eingegangen
werden. Diesen Weg werden wir - hoffentlich, Frau
Bonitz - auch gemeinsam weitergehen.
({0})
Lassen Sie mich noch ein, zwei Bemerkungen zum
Datenschutz machen, über den in letzter Zeit - zum Teil
sehr zugespitzt - immer wieder geredet worden ist. Ich sage
Ihnen sehr deutlich: Der Datenschutz ist eine Errungenschaft des Verfassungsstaates. Er wird von Jahr zu Jahr
nicht unwichtiger, sondern wichtiger, weil wir alle in einer
Gesellschaft leben, in der jeder privat und persönlich immer mehr Daten produziert. Ich sehe auch überhaupt
keinen Gegensatz zwischen effektiver Verbrechensbekämpfung und Datenschutz. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt geschützt. Sein Schutz
muss und darf kein Gegensatz zu einer effektiven Verbrechensbekämpfung sein. Wir werden an der einen oder anderen Stelle genau hinschauen müssen, ob unter dem Gesichtspunkt Sicherheit und Verbrechensbekämpfung die
Verhältnisse richtig austariert sind. Aber im Kern, denke
ich, will niemand den Datenschutz infrage stellen.
Es ist da und dort heftige Kritik an der Rechtsstaatlichkeit des vorliegenden Gesetzeswerkes geäußert worden. Ich bin mir sicher, dass das, was wir hier tun, rechtsstaatlich bedenkenfrei ist. Ich bin sehr dafür, dass die
Öffentlichkeit an der Diskussion über diesen Gesetzentwurf beteiligt wird. Wir wollen eine öffentliche Anhörung. Wir haben überhaupt nichts zu verbergen. Ganz
im Gegenteil: Die geplanten Maßnahmen sollen und müssen auf den Prüfstand der Öffentlichkeit. Aber wir haben
den Wunsch, dass man genau hinschaut, was wir machen,
und dass man dann kompetente Kritik äußert.
Wir haben nach den Beratungen einige Kritikpunkte
aufgegriffen. Wir befristen zum Beispiel eine Reihe von
besonders sensiblen Gesetzen. Sie bekommen sozusagen
ein Verfallsdatum. Nach fünf Jahren muss geprüft werden,
ob die entsprechenden Gesetze verlängert werden sollen.
Soweit Nachrichtendienste in sensiblen Bereichen notwendige, zusätzliche Befugnisse bekommen sollen, ist
die umfassende parlamentarische Kontrolle durch das
PKG, das Parlamentarische Kontrollgremium, und durch
die G-10-Kommission gewährleistet. Die Bürger werden
nachträglich benachrichtigt, wenn die Gefahr vorbei ist,
damit auch sichergestellt ist, dass niemand befürchten
muss, dass er ins Visier von Nachrichtendiensten kommt
und niemals davon erfährt.
Lange und zum Teil sehr grob ist über die wichtige
Schnittstelle Bundeskriminalamt - Generalbundesan-walt diskutiert worden. Das ist ein sensibler Bereich.
Ich sage hier sehr deutlich: Es war überhaupt kein Problem - überhaupt kein Problem! -, gemeinsam mit Bundesinnenminister Schily klarzustellen, dass diese wichtige Schnittstelle zwischen den Befugnissen der Polizei
einerseits und den Befugnissen der Justiz andererseits
nicht verschoben wird, weder in die eine noch in die andere Richtung, was im Übrigen schon unser Verfassungsrecht verbietet.
Wir sind allerdings der Auffassung, dass das Bundeskriminalamt in seiner bereits bestehenden Funktion als
Zentralstelle noch einmal zusätzlich gestärkt werden
muss und soll. Das halten wir für richtig. Deswegen sehen
wir eine maßvolle Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes vor. Auch insoweit gibt es eine große Diskussion,
die da und dort nicht immer von Sachkenntnis getrübt ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass auch dies rechtsstaatlich ganz, ganz sauber und korrekt ist.
Ich komme zum Schluss. Ich hoffe auf eine breite
Mehrheit für dieses Gesetz. Es wird die Sicherheit unseres Landes erhöhen, aber die Freiheit nicht beeinträchtigen. Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist ein
reifer Rechtsstaat, der willens ist und befähigt werden
muss, sich den terroristischen Bedrohungen zu stellen und
ihnen kämpferisch und entschlossen zu begegnen - mit
Tatkraft, mit Entschiedenheit, gleichzeitig aber auch mit
dem gebotenen rechtsstaatlichen Augenmaß.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({1})
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Wolfgang Bosbach, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Seit den mörderischen Anschlägen in den USA vom 11. September, die auch uns getroffen haben, hat der Innenminister eine ganze Reihe von
schneidigen Reden gehalten. Mit markigen Worten, die er
allerdings besser schon vor diesem Datum hätte benutzen
sollen, hat er den zu laschen Umgang mit Kriminellen und
Extremisten beklagt sowie einen entschlossenen Kampf
gegen den Terror gefordert. Kaum ein Bild wurde öfter
publiziert als das des Schutzhelm tragenden und Schlagstock schwingenden Innenministers. Er lässt sich seit dem
11. September gern als roter Sheriff feiern. Nicht wenige Bürger haben sich in den vergangenen Wochen von
diesen Auftritten beeindrucken lassen - dies sicherlich
deshalb, weil sie zunächst davon ausgingen, dass den
starken Worten auch starke Taten folgen würden. Davon
kann jedoch keine Rede sein.
({0})
Leider gilt auch in der Innen- und Sicherheitspolitik
das, was für die gesamte rot-grüne Regierungsarbeit typisch ist: Es gibt keinen Mangel an starken Worten, sonDieter Wiefelspütz
dern es gibt einen erkennbaren Mangel an notwendigen
und längst überfälligen Entscheidungen.
({1})
Die Diskrepanz zwischen den Worten und den Taten
des Innenministers ist ebenso unübersehbar wie seine
mangelnde Bereitschaft, in der rot-grünen Koalition das
durchzusetzen, was zum Schutz unserer Bürger dringend
notwendig ist. In einer Koalition muss man gelegentlich
Kompromisse machen; das mussten wir früher auch.
({2})
Aber es ist nicht hinnehmbar, wenn, wie hier geschehen,
zugunsten der Koalition und zulasten der Bürger unseres
Landes Kompromisse in puncto innere und äußere Sicherheit gemacht werden.
({3})
Wenn Sie, Herr Innenminister, von der Notwendigkeit
einer Maßnahme überzeugt sind, dann dürfen Sie bei Widerstand nicht einknicken, sondern müssen diese Maßnahme durchsetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf
bleibt nicht nur weit hinter dem zurück, was für eine
wirklich effektive Bekämpfung der Kriminalität, des Terrorismus und des politisch oder religiös motivierten Extremismus notwendig ist, sondern auch hinter dem, was
Sie selber noch bis vor kurzem als richtig und wichtig
proklamiert haben.
Schon ein einziges Beispiel verdeutlicht das merkwürdige Treiben der Koalition in puncto Sicherheit. Das Fernmeldeanlagengesetz gibt den Strafverfolgungsbehörden
die Befugnis, bei Telekommunikationsdienstleistern Verbindungsdaten abzufragen, zum Beispiel: Wann hat der
Verdächtige mit wem wie lange telefoniert oder auf andere Art und Weise kommuniziert? Das sind für Strafverfolgungsbehörden sehr wichtige Informationen für die
Überführung von Straftätern. Wohlgemerkt, es geht nur
um die Erhebung von Verbindungsdaten, nicht etwa um
das Mithören von Gesprächen. Die Regelung ist befristet
und läuft am 31. Dezember, also in sechs Wochen, aus. Sie
hat sich bewährt, ist unverzichtbar und muss auf Dauer erhalten bleiben.
Noch am 1. Oktober, also 20 Tage nach den Anschlägen
vom 11. September, leitete der Bundeskanzler diesem Haus
einen Gesetzentwurf zu, mit dem den Strafverfolgungsbehörden der Zugriff auf diese Daten zukünftig erschwert
und nicht etwa erleichtert werden soll. Für die Arbeit der
Ermittler soll also eine neue Hürde errichtet werden.
Aber selbst die abschließende Beratung dieser Regelung, die heute stattfinden sollte, wurde von der Koalition
abgesetzt. Wenn es dabei bleibt, stehen die Strafverfolgungsbehörden am 1. Januar mit leeren Händen da und
haben überhaupt keine Möglichkeit mehr, diese Daten zu
erheben.
({4})
Herr Schily, Ihre Probleme mit den Grünen, aber auch
mit Teilen Ihrer eigenen Partei sind uns ja bekannt. Aber
unser Mitleid hält sich in Grenzen. Die bisherige Aufgabenverteilung, wonach der Innenminister für die starken
Worte und die Koalition für die schwachen Taten zuständig ist, lassen wir Ihnen nicht länger durchgehen.
({5})
Was ist eigentlich aus Ihrem famosen Vorschlag geworden, durch die Aufnahme eines Fingerabdrucks sowohl in den Personalausweis als auch in den Reisepass die
Dokumente praktisch fälschungssicher zu machen? Diesen Vorschlag haben Sie noch vorgestern auf einer Tagung
des Bundeskriminalamtes wiederholt.
({6})
Warum sieht dieser Gesetzentwurf nur abstrakt-theoretisch die Möglichkeit vor, diese Maßnahme einzuführen?
Warum werden dafür nicht sofort die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen?
({7})
Sie wissen doch selber ganz genau, dass die dagegen vorgetragenen Argumente nicht stichhaltig sind.
({8})
In einem ersten Akt wurde beklagt, dass durch den Fingerabdruck ein ganzes Volk unter Generalverdacht gestellt werde. Mit der gleichen Logik könnte man auch behaupten, dass durch ein Porträtfoto oder die Merkmale
Größe und Augenfarbe jeder Bürger unter Generalverdacht stehe.
Als Nächstes wurde dann von einem grünen Experten
behauptet, dass man aus einem Fingerabdruck eine genetische Disposition ablesen könne.
({9})
Weil jedoch bis heute kein einziger Humanbiologe gefunden werden konnte, der bereit und in der Lage ist, diese
Behauptung zu bestätigen, wurde das Argument wieder
eingesammelt.
Nun wird behauptet, diese Maßnahme sei in nationalem Rahmen nicht sinnvoll, man müsse das europaweit
lösen. Warum aber sollen wir in Deutschland darauf verzichten, wenigstens unsere eigenen Ausweise fälschungssicher zu machen, wenn andere Staaten noch nicht so weit
sind? Das macht doch keinen Sinn.
({10})
Das im wahrsten Sinne des Wortes letzte Argument
lautet: Wenn der Staat einmal alle Fingerabdrücke gespeichert habe, dann werde er sie ganz sicher nicht nur im gesetzlichen Rahmen nutzen, nämlich zur Feststellung der
Identität, sondern für andere Zwecke, also rechtswidrig.
Hinter dieser Argumentation verbirgt sich ein tiefes Misstrauen gegenüber unserem Staat und seinen Institutionen,
denen wir alle unsere Sicherheit anvertrauen. Dieses
Misstrauen haben die Mitarbeiter der Justiz und der
Sicherheitsbehörden nicht verdient. Sie haben gerade in
dieser ausgesprochen schweren Zeit einen Anspruch darauf,
dass wir ihnen vertrauen und dass wir sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit unterstützen und nicht behindern.
({11})
Natürlich müssen wir jede einzelne Maßnahme daraufhin überprüfen, ob sie sinnvoll ist,
({12})
ob sie zur Abwehr von Gefahren oder zur Aufklärung von
Straftaten, zur Überführung von Tätern notwendig ist.
({13})
Wir müssen die Grundrechte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten.
({14})
Aber es ist einfach falsch, wenn nunmehr schon wieder
behauptet wird, dass durch die notwendigen Maßnahmen
beim Kampf gegen den Terror der demokratische Rechtsstaat in Gefahr ist. Unsere Mitbürger haben doch heute
keine Angst vor einem zu starken Staat, sondern sie haben
Angst vor einem zu schwachen Staat,
({15})
der nicht alles Zumutbare unternimmt, um die Bürger
wirksam vor Kriminalität zu schützen.
Die Argumente sind doch nicht neu. Wir alle kennen
die Argumente, die heute vorgetragen werden, und zwar
aus der Zeit der Notstandsgesetzgebung: Wenn die Notstandsgesetze kommen, dann ist der demokratische
Rechtsstaat am Ende. Sie kamen und er war nicht am
Ende. Dann kam die nächste Welle. Beim Kampf gegen
den RAF-Terror wurde behauptet: Wenn wir bestimmte
Maßnahmen gegen die RAF ergreifen, dann ist der demokratische Rechtsstaat in Gefahr. Wir haben sie ergriffen
und der demokratische Rechtsstaat wurde gestärkt. Dann,
Anfang der 80er-Jahre, kam die Volkszählungshysterie:
Wenn die Volkszählung kommt, dann haben wir den gläsernen Bürger und den Überwachungsstaat. Die Volkszählung ist gekommen und wir haben heute einen demokratischen Rechtsstaat, auf den wir stolz sein können. Es
gibt keine Veranlassung, ihn infrage zu stellen.
({16})
Wir wollen auch weiterhin ein freiheitliches Land und
eine tolerante Gesellschaft sein. Aber wenn wir das auf
Dauer bleiben wollen, dann müssen wir jene entschlossen
bekämpfen, die diese Toleranz dazu nutzen, unser Land
und unsere Gesellschaftsordnung anzugreifen. Recht und
Gesetz - law and order - sind jedenfalls für die rechtstreuen Menschen in unserem Land - das ist die überwältigende Mehrheit - keine Bedrohung, keine Fesseln, sondern die unabdingbare Voraussetzung für ein Leben in
Sicherheit und Freiheit.
Wir verkennen keineswegs, dass in diesem Gesetzentwurf Maßnahmen enthalten sind, die einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten können. Darunter sind
auch solche, die von Ihnen bisher immer abgelehnt wurden und deswegen längst überfällig sind. Aber Sie springen zu kurz: Es fehlt Entscheidendes.
Beispiel Kronzeugenregelung. Gerade beim Kampf
gegen die organisierte Kriminalität oder gegen ethnisch
geschlossene Tätergruppen ist sie ein unverzichtbares
Mittel, weil leider oft nur mit der Hilfe von Täterzeugen
andere Täter überführt und vor allen Dingen neue Straftaten verhindert werden können. Rot-Grün hat die alte
Kronzeugenregelung 1999 ersatzlos auslaufen lassen.
Das war ein kapitaler Fehler, wie Ihnen erst vor wenigen
Tagen im Rahmen einer Sachverständigenanhörung von
Fachleuten ausdrücklich vorgehalten wurde.
Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 8. Januar dieses Jahres:
Justizministerin bestätigt Vorhaben der Koalition
Regierung plant neue Kronzeugenregelung.
Das umstrittene Rechtsinstitut soll nach einjähriger
Unterbrechung für Neonazis wieder eingeführt werden.
Wahrscheinlich war gemeint: gegen Neonazis. Wieso
eigentlich nur gegen Neonazis und nicht auch zum
Kampf gegen die organisierte Kriminalität oder gegen
den Terror?
({17})
Wenn es richtig ist, dass die Regierung seit Anfang des
Jahres an einer neuen Kronzeugenregelung herumbastelt,
warum war es dann in den vergangenen zehn Monaten
nicht möglich, einen Gesetzentwurf vorzulegen? Welche
unsichtbaren Mächte in diesem Lande hindern die Regierung eigentlich daran, das zu tun, was notwendig und
längst überfällig ist?
({18})
Die Identitätsfeststellung bei der Einreise von Ausländern ist eine wichtige, dringend notwendige Maßnahme.
80 Prozent aller Asylbewerber, die nach Deutschland
kommen, haben keinen Ausweis. Wir können ihre Angaben zur Nationalität und Identität lediglich glauben; ob sie
wahr sind, das wissen wir nicht und das können wir auch
nicht nachprüfen. Wie können wir einen Kriminellen, einen rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber oder wen
auch immer abschieben, wenn wir gar nicht wissen, wer
er ist und woher er kommt? In vielen Fällen werden die
Betroffenen aber zuvor bei der Auslandsvertretung ein Visum erhalten und danach, nach erfolgter Einreise, ihren
Pass vernichtet haben. Hätten wir in der Auslandsvertretung den Pass kopiert und einen Fingerabdruck genommen, könnten wir bei der Asylantragstellung in Deutschland nachprüfen, ob, unter welchem Namen und mit
welcher Nationalität der Antragsteller zuvor ein Visum
beantragt und erhalten hat.
({19})
Der Regierungsentwurf sieht jetzt die Möglichkeit vor,
biometrische Merkmale zu erfassen, allerdings nur
dann, wenn ein Ausländer längerfristig nach Deutschland
übersiedeln will.
({20})
Diese Erfassung gilt nicht bei kurzfristigen Aufenthalten
unter drei Monaten. Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Es
offenbart auch nach wie vor vorhandene Sicherheitslücken. Wieso können nur solche Extremisten gefährlich
sein, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten?
({21})
Wenn die Bundesregierung meint, diese Sicherheitslücke
allein national nicht schließen zu können, dann muss sie
dafür sorgen, dass dies im Schengen-Verbund geschieht.
Allein diese wenigen Beispiele zeigen, dass die Koalition nicht das vorschlägt, was notwendig ist, sondern nur
das, worauf man sich in der Koalition noch so eben einigen konnte, und das ist erkennbar zu wenig.
({22})
Das Maßnahmenpaket ist notwendig, aber bei weitem
nicht ausreichend. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass nicht nur etwas geschieht, sondern dass alles
Notwendige geschieht. Sie bleiben auf halber Strecke stehen und wer das tut, der wird sein Ziel nicht erreichen.
Danke fürs Zuhören.
({23})
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man merkt an
den schrillen Tönen des Herrn Bosbach,
({0})
dass Sie doch sehr darunter leiden, dass diese Koalition
innenpolitisch handlungsfähig ist,
({1})
dass sie es geschafft hat, mit diesem Sicherheitspaket die
notwendige Balance zwischen den Erfordernissen der
Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit zu finden.
({2})
Deshalb können Sie hier nur mit unsinnigen und absurden
Argumentationen versuchen, den Eindruck zu erwecken,
es würde noch irgendetwas fehlen. Wir haben alles Notwendige gemacht, aber wir haben es auf das rechtsstaatlich Vertretbare beschränkt, und das ist auch gut so.
({3})
Herr Bosbach, Sie haben sich besorgt darüber gezeigt,
dass die Nachfolgeregelung zum Fernmeldeanlagengesetz heute von der Tagesordnung genommen wird. Ich
kann Sie beruhigen: Sie wird rechtzeitig kommen und am
1. Januar in Kraft treten.
({4})
Es waren die von Ihnen regierten Länder, die uns dabei
behindert haben, das, was wir vorhatten, durchzusetzen,
nämlich die Regelungen in § 100 a StPO zur Telefonüberwachung und die Regelung des § 100 g miteinander
zu harmonisieren.
({5})
Herr Beckstein und Herr Bouffier haben die notwendigen
Daten für die Untersuchung, die wir in Auftrag gegeben
haben, nicht geliefert.
({6})
Sie haben damit die Arbeit der Koalition behindert, obwohl es uns allen darum geht, auch bei der Telekommunikationsüberwachung in einem rechtsstaatlich vernünftigen Sinne die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
({7})
Zum Thema Kronzeugenregelung haben Sie auf die
Anhörung Bezug genommen. Herr Bosbach, im Gegensatz zu Ihnen war ich dort.
({8})
Dort wurde zwar von einigen Vertretern, die schon immer
ein Fan der Kronzeugenregelung waren, gesagt, dass sie
dieses Baby gerne wieder haben würden - wir diskutieren
in der Koalition in der Tat auch über eine Strafzumessensregelung für Präventions- und Aufklärungsgehilfen -, aber alle waren der Meinung, dass sie im Kampf
gegen den Terrorismus, gegen diese geschlossenen
islamischen Fanatikergruppen, überhaupt nicht helfe.
Deshalb hat sie mit dieser Debatte auch gar nichts zu tun.
({9})
- Herr Geis, Sie haben es doch selber gehört. Selbst Ihre
Sachverständigen haben gesagt: Hier hilft die Kronzeugenregelung nicht.
Kollege Beck, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Geis?
Aber gerne.
Herr Beck, würden Sie
mir zugeben, dass das, was Sie eben gesagt haben, dass
die Kronzeugenregelung für den Kampf gegen den Terrorismus ungeeignet sei, nicht stimmt, sondern dass dies nur
für den verdeckten Ermittler zutrifft? - Sie haben dieses
verwechselt. - Würden Sie mir ebenfalls zugeben, dass
gerade auch die von der SPD bestellten Sachverständigen
uns dringend geraten haben, die Kronzeugenregelung so
schnell wie möglich wieder einzuführen?
Herr Geis, ich kann Ihnen das leider nicht bestätigen. Ich
biete Ihnen aber als Folge dieser Debatte eine gemeinsame Lektüre des Ausschussprotokolls an, sobald es vorliegt. Dann werden wir uns austauschen und wahrscheinlich gemeinsam feststellen, dass genau das gesagt wurde,
was ich hier dargestellt habe. Dann sind vielleicht wenigstens die Grundlagen klar.
Meine Damen und Herren, die Anschläge vom
11. September stellen quantitativ wie auch qualitativ eine
neue Form des Terrorismus dar. Sie haben uns Gefahren
von einem ungeahnten Ausmaß vor Augen geführt. Mit
dem heutigen Entwurf reagiert die Koalition angemessen
und in rechtsstaatlich vertretbarer Weise auf diese Bedrohung. Dieses umfangreiche Maßnahmenpaket - es sind
über 100 Seiten Gesetzestext, Herr Kollege Bosbach - garantiert ein Optimum an Sicherheit für die Bürgerinnen
und Bürger. Gleichzeitig aber bleiben Rechtsstaatlichkeit
und Bürgerrechte gewahrt. Wir haben die Balance gefunden. Es ist nichts geschehen, was als Entwicklung hin zu
einem orwellschen Überwachungsstaat gedeutet werden
könnte. Es handelt sich um verhältnismäßige Maßnahmen
zur Wahrung der Sicherheit der Bevölkerung. Günter
Grass hat kürzlich gemahnt, jetzt rechtsstaatliche Positionen in unserem Land zu schmälern bedeute quasi, das
Geschäft der Terroristen zu betreiben. Er hat damit im
Prinzip Recht. Diese Art von Gefallen dürfen und werden
wir den Terroristen nicht tun.
Es ist jedem klar, dass es in unserer offenen Gesellschaft niemals lückenlose Sicherheit geben kann. Trotzdem haben die Ereignisse vom 11. September neu die
Frage aufgeworfen, wie viel Sicherheit wir brauchen und
mit welchen Instrumenten wir sie gewährleisten können.
Es geht um mehr Sicherheit für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehört zu den Kerngedanken des Rechtsstaates. Für
den Gesetzgeber bedeutet dies: Wir dürfen nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Angesichts der neuen Bedrohungslage sind aber auch Maßnahmen erforderlich, zu
denen man unter normalen Umständen, ohne diese Bedrohung, nicht gegriffen hätte. Das hat der von mir sonst
sehr geschätzte Ex-Kollege Burkhard Hirsch in seinem
Beitrag in der Süddeutschen Zeitung mit der Überschrift Abschied vom Grundgesetz leider verkannt. Unser Grundgesetz kennt ja nicht nur Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat. Es beinhaltet auch den
Schutzauftrag an den Staat, die Ausübung der verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte durch seine
Bürger zu gewährleisten.
Dieser Entwurf unterscheidet sich ganz erheblich von
älteren Diskussionsvorschlägen, an denen sich zu Recht
die Kritik von Bürgerrechtlern und Datenschützern und
wohl auch von Burkhard Hirsch entzündet hatte. In dem
überholten, etwas flapsig Otto-Katalog genannten Entwurf fanden sich Vorschläge, die die Prädikate verhältnismäßig oder gar bürgerrechtsfreundlich aus Sicht meiner
Fraktion in der Tat nicht verdient hatten. Aber - auch das
sei ehrlicherweise in dieser Debatte gesagt - es handelte
sich um einen Arbeitsentwurf der Beamten und stellte nur
eine Diskussionsgrundlage für die Koalition dar. Wir haben gemeinsam mit dem Innenminister das politisch Vernünftige hier in der Koalition formuliert.
({0})
Auch die Tauglichkeit hinsichtlich des Gesetzeszweckes
wurde bei manchen Maßnahmen berechtigterweise infrage gestellt. Diese Einwände sind nun bei dem hier vorliegenden Entwurf obsolet.
Das heute vorliegende Terrorismusbekämpfungsgesetz
hat in manchen Punkten mit den ursprünglichen Vorschlägen nicht mehr viel gemein. Seriöse Kritiker müssen
anerkennen: Die unverhältnismäßigen Spitzen der Ursprungsfassung sind gekappt. Zu den wohl umstrittensten
Maßnahmen im alten Entwurf gehörte eine verdachtsunabhängige Vorermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes. Es wäre wahrlich ein Albtraum, wenn das
BKA künftig ohne jeden Anlass Personen befragen und
Daten erheben hätte können. Aber dieser Vorschlag ist
nun vom Tisch. Es bleibt bei der geltenden Regelung.
({1})
Das BKA kann in seiner Funktion als Zentralstelle nur
über andere Stellen Daten erheben. Personenbefragungen
sind auch künftig nur bei einem konkreten Anfangsverdacht im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen
zulässig.
({2})
Wir verwischen damit nicht die Grenzen zwischen den
Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr.
Beseitigt werden aber bürokratische Hindernisse, die
während Ihrer Regierungszeit nicht beseitigt wurden.
Das BKA muss künftig nicht mehr bei jeder Anfrage den
Umweg über die Länderpolizeien gehen. Rechtsstaatlich
vertretbar und sicherheitspolitisch geboten ist auch die
Erweiterung der Kompetenzen der Behörde um bestimmte Bereiche der Hochtechnologiekriminalität. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Länderpolizeien hierfür in der Regel nicht die technischen
Fähigkeiten haben.
In der Öffentlichkeit wurde auch lebhaft die Frage diskutiert, ein so genanntes biometrisches Merkmal wie
zum Beispiel den Fingerabdruck künftig als zwingend in
das Personalausweis- und in das Passgesetz aufzunehmen. Wir haben diese Frage in der Koalition vor dem Hintergrund diskutiert, dass es Mohammed Atta gelungen
war, unter drei verschiedenen Identitäten in die Bundesrepublik einzureisen. Vor diesem Hintergrund müssen
wir sagen: Fälschungssichere Ausweise und Personaldokumente sind ein wichtiges sicherheitspolitisches Anliegen. Deshalb unterstützen wir die Ankündigung des InNorbert Geis
nenministers, Pässe und Personalausweise künftig mit
fälschungssicheren Hologrammen zu versehen. Dies hat
jedoch nichts mit erkennungsdienstlicher Behandlung im
Rahmen von Strafverfahren zu tun.
({3})
Der Fingerabdruck eines Bürgers würde diesen schon
zu einem Tatverdächtigen machen, wenn er sich durch
Zufall in der Nähe eines Tatortes befindet. Das wollen wir
nicht. Eine zentrale Fingerabdruckdatei aller Bürgerinnen
und Bürger wäre der Traum so manches Kriminalisten.
Für Bürgerrechtler und Datenschützer wäre es in der Tat
ein Albtraum.
({4})
Wir werden in diesem Parlament beim Passgesetz und
beim Personalausweisgesetz noch einmal gründlich diskutieren, welches biometrische Merkmal gespeichert werden
soll, wie es gespeichert werden soll und wie wir diese Speichermöglichkeiten nutzen. Wenn man aber wirklich Sicherheit schaffen will, dann muss man dieses Thema seriös
diskutieren. Es macht doch angesichts der Verhältnisse im
heutigen Europa, im Schengen-Sicherheitsraum, keinen
Sinn, in Deutschland - gemäß Ihrem Wunsch - den Fingerabdruck als biometrisches Merkmal zu nehmen.
({5})
Die Franzosen nehmen die Handbiometrie und die Belgier die Gesichtsbiometrie. Es würde also Pässe mit drei
unterschiedlichen biometrischen Merkmalen geben. Weil
wir aber nur die technische Ausrüstung zur Erfassung
unseres Merkmals haben, können wir die Merkmale, die
in anderen Ländern verwandt werden, nicht lesen.
({6})
Dafür sollen wir 10 Milliarden DM investieren? Wir
könnten sie genauso gut in den Papierkorb werfen. Man
muss hier überlegt und abgestimmt handeln. Wir werden
die entsprechende Diskussion seriös führen.
({7})
Mit dem Sicherheitspaket muss es jetzt schnell gehen.
Wir haben nicht die Zeit für eine gründliche Diskussion.
Wir haben die Grundlagen für die Einführung der biometrischen Merkmale bei den Visaunterlagen in dem Bereich
geschaffen, in dem wir nationale Regelungen einführen
können. Mit den Ländern im Schengen-Raum werden wir
die Regelungen für die anderen Bereiche diskutieren.
Diese Koalition - das tut Ihnen als Union natürlich besonders weh -,
({8})
schafft es, die Notwendigkeiten von Bürgerrechten und
Rechtsstaatlichkeit zu respektieren. Sie unternimmt aber
das für die Sicherheit Notwendige in unserem Land.
({9})
Sie verblüfft es enorm, dass beides zusammen geht, weil
Ihre Sicherheitspolitik immer von dem Grundgedanken
gekennzeichnet war: Wenn es der Freiheit und der Rechtsstaatlichkeit schadet, dann wird es der Sicherheit schon
gut tun. Das ist aber eine falsche These.
Es gibt ein Spannungsverhältnis. Wenn man aber wie
diese Koalition sorgfältig arbeitet und diskutiert, dann
kann man dieses Spannungsverhältnis vernünftig auflösen. Weil uns dies gelungen ist, verdient dieser Gesetzentwurf die Unterstützung des ganzen Hauses.
({10})
Ich erteile dem Kollegen Max Stadler das Wort für die FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Die FDP sieht den Gesetzentwurf der Koalition differenziert. Ich finde, es zeichnet
ein Parlament aus, sich bei komplizierten neuen Gesetzen
des Sachverstandes von Praktikern und anderer Experten
zu bedienen. Deshalb wird die FDP-Fraktion ihr Abstimmungsverhalten erst nach der Anhörung zu diesem Gesetz, die wir alle gemeinsam wollen, endgültig festlegen.
({0})
Aber, Herr Minister Schily, es gilt weiterhin die Zusage
der FDP: Wir stimmen den Maßnahmen zu, die notwendig sind, die sich als tauglich für die Terrorismusbekämpfung zeigen und die dem Verfassungsgrundsatz der
Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sicherheit ist ein Freiheitsthema und damit ein Thema für eine liberale Partei;
denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Die innere Sicherheit zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates.
({1})
Weiterhin gilt aber auch das, was wir in den vergangenen
Debatten im Plenum schon ausgeführt haben: Die wirkungsvollste Maßnahme zur Erhöhung der inneren Sicherheit ist die bessere personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden, insbesondere
der Polizei und der Dienste.
({2})
Wir haben in den letzten Wochen in unseren Debatten
mit konkreten Beispielen wiederholt auf die Vollzugsdefizite in der Praxis aufmerksam gemacht. Wenn bei den
öffentlichen Haushalten jetzt endlich ein neuer Schwerpunkt innere Sicherheit gesetzt wird und wenn die Polizeikräfte sowie die anderen Sicherheitsbehörden wirklich
in die Lage versetzt werden, die schon bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden, dann könnte man guten
Volker Beck ({3})
Gewissens etwas zurückhaltender mit neuer Gesetzgebung sein.
({4})
Leider sind Bundesregierung und Koalition unserem
Rat nicht gefolgt. Sie konnten der Versuchung nicht widerstehen, die Fachabteilungen des Bundesinnenministeriums ihre Zettelkästen leeren zu lassen
({5})
und in einer Art Stoffsammlung neben richtigen und notwendigen Vorschlägen auch viele Maßnahmen zusammenzutragen, die in der Vergangenheit aus guten, immer
noch gültigen Gründen abgelehnt worden sind und die mit
Terrorismusbekämpfung im engeren Sinne auch gar nichts
zu tun haben.
({6})
Nicht umsonst hat Herr Kollege Wiefelspütz gestern in einer Besprechung selber gesagt: Das war ein hastig zusammengestellter erster Entwurf. Daraus ist nun ein immer
noch umfangreicher Gesetzentwurf geworden.
Bei einem solchen Vorgehen der Regierung und der Regierungskoalition besteht die Pflicht des Parlaments darin,
die Fülle der Vorschläge kritisch zu sichten. Wir wollen zügig Entscheidungen treffen, dabei aber die üblichen Anforderungen an eine sorgfältige Beratung einhalten. Deswegen gehört für uns eine Sachverständigenanhörung
dazu mit der ernsthaften Zielsetzung, die Erkenntnisse, die
sich daraus ergeben, konkret auszuwerten und in das endgültige Gesetz einfließen zu lassen.
({7})
Dies ist nur möglich, wenn dafür ausreichend Zeit vorgesehen wird. Wer es mit den Rechten und Pflichten des
Parlaments ernst meint, kann es nicht akzeptieren, dass
- und so ist bisher Ihr Zeitplan - bereits eine Woche nach
dieser umfangreichen Anhörung die Beratungen abgeschlossen werden sollen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch
nicht einmal das Protokoll der Anhörung vorliegen wird.
Zu Recht läuft die gesamte Opposition dagegen Sturm.
({8})
- Herr Stiegler, wir können es den Sachverständigen nicht
zumuten, dass wir sie hierher einladen und ihnen dann nur
die Funktion eines Feigenblattes zukommt. Das wollen wir
als FDP nicht.
({9})
Meine Damen und Herren, wir werden in den weiteren
Beratungen vor allem auf folgende kritische Fragen eine
Antwort suchen:
Erstens. Bedeutet es nicht einen Systembruch, wenn
erstmals private Unternehmen verpflichtet werden, Kundendaten, Telekommunikationsdaten, Daten über Flugverbindungen, aber auch Daten von Bankkunden an Geheimdienste hinauszugeben?
Zweitens. Reicht es aus, dass bei der Überprüfung zum
Beispiel von Kontobewegungen eine vorrangige Kontrolle lediglich über das parlamentarische G-10-Gremium
stattfinden soll statt der wesentlich effektiveren und dichteren staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Kontrolle?
Drittens. Ist die Regelung über die nachträgliche Benachrichtigung Betroffener, so wie sie jetzt vorgesehen
ist, bei den neuen geheimdienstlichen Maßnahmen wirklich ausreichend oder bedeutet die Neuregelung in Wahrheit einen Verlust an Rechtsschutz?
Viertens. Warum wird in dem Gesetzentwurf hinsichtlich der Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweispapiere nicht klipp und klar die Errichtung einer so
genannten Referenzdatei oder einer zentralen Datei
ausgeschlossen? Die FDP-Bundestagsfraktion hat bekanntlich ihre Zustimmung dazu signalisiert, dass neue
Identifizierungsmerkmale wie etwa Fingerabdrücke in
Ausweispapiere aufgenommen werden, aber eben nur
zum Zweck der Identifizierung von Personen. Eine zentrale Datei birgt die Gefahr der Verwendung solcher Daten über den eigentlichen Zweck hinaus und damit die Gefahr des Missbrauchs. Das muss ausgeschlossen werden.
Das fehlt bisher in Ihrem Gesetzentwurf.
({10})
Fünftens. Sind die Tatbestände bei den im Prinzip berechtigten Versagungsgründen für eine Visaerteilung und
damit korrespondierend für Ausweisungsgründe von Ihnen wirklich hinreichend präzise formuliert, sodass sie
rechtsstaatlichen Anforderungen genügen?
Das sind Fragen, die man sorgfältig erörtern muss. Ich
betone aber noch einmal: Alle sinnvollen Maßnahmen
werden von uns mitgetragen. Ich nenne etwa die verstärkte Sicherheitsüberprüfung des Personals, das auf
Flughäfen arbeitet. Ich nenne auch den Austausch von Visaentscheidungen. Wenn ein Visumsantrag abgelehnt
wird, dann ist nicht einsichtig, warum diese Ablehnungsentscheidung nicht auch anderen Behörden, die damit
wieder befasst werden, mitgeteilt werden soll. Ich nenne
auch die Anfrage beim Verfassungsschutz vor Einbürgerungen. Das alles dient der Erhöhung der inneren Sicherheit und dem werden wir die Zustimmung nicht versagen.
Aber Kollege Bosbach hat Recht: In der Vergangenheit
ist einiges versäumt worden. Hinsichtlich der Regelung in
§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes, wann Strafverfolgungsbehörden Telekommunikationsdaten bekommen
können, hat der Bundestag schon im Jahr 1997 den Auftrag erteilt, diese neu zu fassen, weil sie ausläuft. Es kam
in der alten Koalition aus Zeitgründen nicht mehr dazu.
({11})
Die rot-grüne Regierung hat für eine Neuregelung drei
Jahre Zeit gehabt und ist jetzt noch immer nicht in der
Lage, das Problem zu lösen. Ich bin neugierig, ob Sie Ihr
Versprechen, das gerade gegeben wurde, wirklich einhalten können.
Es zeigt sich also ein unterschiedliches Bild von sinnvollen Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen, aber auch
von Maßnahmen, hinter die ein Fragezeichen zu setzen
ist. Manche haben in der öffentlichen Diskussion gemeint,
dass die Vielzahl der Maßnahmen, die jetzt vorgeschlagen
werden - auch wenn jede einzelne für sich betrachtet akzeptabel ist -, dazu führt, dass der freiheitliche Charakter unseres Rechtsstaats sich verändern könnte, dass sozusagen die Quantität in eine neue Qualität umschlagen
könnte. Diese Besorgnis teile ich nicht. Dennoch müssen
wir die Einwände sehr ernst nehmen, denn wir haben die
Pflicht, die innere Sicherheit zu verbessern und den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Aber wir werden dies
ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln tun. Dazu,
aber auch nur dazu ist die FDP-Bundestagsfraktion bereit.
({12})
Ich erteile Kollegin
Ulla Jelpke, PDS-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 11. September führen
wir die Debatte darüber, wie der Terrorismus am besten
bekämpft werden kann. Aber angesichts des hier vorliegenden umfassenden Gesetzespaketes muss man in der
Tat die Frage stellen: Welche Maßnahmen sind im Kampf
gegen den Terrorismus wirklich effektiv?
Wir haben die Situation, dass unser Innenminister seit
dem 11. September nahezu in Aktionismus verfällt: Wir
sollen ständig neue Entscheidungen über Maßnahmen
treffen, die meines Erachtens keineswegs etwas mit dem
Kampf gegen den Terrorismus zu tun haben, sondern die
aus der Mottenkiste kommen, die in diesem Haus schon
vor langer Zeit irgendwann einmal andiskutiert worden
sind und die jetzt auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Kampf gegen den Terrorismus - das haben wir mehrfach
deutlich gemacht - heißt natürlich Verfolgung der Täter sowie deren Bestrafung. Es heißt aber vor allem, den Abgeordneten die Gefahrenanalyse vorzulegen, was von den Sicherheitsbehörden und auch vom Innenminister bisher
keineswegs gemacht wurde. Stattdessen haben wir heute,
wie gesagt, ein umfangreiches Paket zu beraten, in dem der
Terrorismus instrumentalisiert wird, um Grundrechte und
Bürgerrechte abzuschaffen, in dem der Datenschutz massiv
infrage gestellt wird und in dem viele Punkte enthalten
sind, die von 16 Bürgerrechtsorganisationen massiv kritisiert werden. Diese Auffassung teilen wir.
Unser ehemaliger Kollege Burkhard Hirsch hat zu diesem Paket Folgendes gesagt: Keine einzige der vorgeschlagenen Maßnahmen wäre geeignet gewesen, das Attentat von New York zu verhindern. Der Gesetzentwurf hat
keinen Respekt vor der Rechtstradition unseres Landes; er
verrät totalitären Geist. - Das ist nicht die einzige Kritik; es
kommen viele Kritiken aus Bürgerrechtsorganisationen.
Herr Kollege Beck, Sie haben sich heute hier hingestellt und von einem großartigen Kompromiss gesprochen. Ich habe allerdings vergeblich die Handschrift der
Grünen gesucht, die einstmals als Bürgerrechtspartei in
diesem Lande gegolten haben.
({0})
In diesem Paket ist in der Tat wenig von der Politik der
Grünen enthalten.
Worum geht es tatsächlich in der Flüchtlingspolitik?
In Zukunft wird es im Asylverfahren beispielsweise
Sprachanalysen geben. Die Fingerabdrücke von 14-Jährigen werden gespeichert. Darüber hinaus wird der Verfassungsschutz bzw. der Geheimdienst Zugriff auf das Ausländerzentralregister haben. Bei Visumsanträgen werden
Regelanfragen durchgeführt. Wenn die Anhörer in einem
Asylverfahren den Verdacht haben, dass es sich bei dem
Betreffenden um einen Extremisten handelt, dann wird
der Verfassungsschutz ebenfalls an die Daten dieses Menschen herankommen.
({1})
Am Anfang ist davon gesprochen worden, dass noch
mehr Extremisten abgeschoben werden sollten. Ich
möchte hier klarstellen: In dem vorliegenden Gesetzespaket - die CDU/CSU unterstützt dies - wird die Genfer
Flüchtlingskonvention verletzt, wenn schon auf einen
Verdachtshinweis hin Menschen aus unserem Land abgeschoben werden sollen.
({2})
Herr Stoiber hat gefordert, dass 30 000 Menschen abgeschoben werden sollen. Wenn wir uns wirklich für Pluralität und Multikulturalität einsetzen wollen, dann halte ich
solche Debatten für wenig sinnvoll. In Wirklichkeit ist
kein Kampf der Kulturen, sondern ein Dialog der Kulturen angesagt.
({3})
Dazu gehört auch, dass man, wenn man sich mit extremistischen Strömungen des Islamismus kritisch auseinander
setzen will, Toleranz zeigt und in den Schulen islamischen
Religionsunterricht zulässt.
Zum Datenschutz. Die Deutsche Vereinigung für den
Datenschutz hat das Paket, über das wir heute diskutieren,
als nichts Geringeres als die Grundsteinlegung eines Geheimdienststaates bezeichnet. Was wird in Zukunft sein?
Der Verfassungsschutz wird weit gehende Kompetenzen
erhalten. Er wird zum Beispiel automatisiert auf
16 000 Ausländervereine Zugriff nehmen und Gruppenabfragen durchführen können. Ebenso dürfen die Geheimdienste in Zukunft Postbanken, Fluggesellschaften und
Telekommunikationsunternehmen abfragen und ohne
richterliche Kontrolle die Daten dieser Kunden erhalten.
Personalsicherheitsüberprüfungen werden in Zukunft
auch in Krankenhäusern, in der Pharmaindustrie, in der
Fernseh-, Rundfunk- und in anderen Branchen üblich
sein. Damit werden Millionen von weiteren Daten erfasst
werden können.
In den letzten Monaten haben wir in Deutschland die
Rasterfahndung erlebt. Millionen unschuldiger Menschen, deren Daten erfasst worden sind, sind durch das
Raster gejagt worden.
({4})
Die Absurdität dieser Rasterfahndung möchte ich Ihnen
an einem Beispiel deutlich machen: Nach den festgelegten Rasterkriterien wurden so viele Menschen durch Datenstränge erfasst, dass der Brandenburger Verfassungsschutz vor anderthalb Wochen berichten musste, dass er
ein Rekrutierungsproblem habe. Es besteht darin, dass die
Personen, die der Verfassungsschutz in Brandenburg im
Moment neu einstellen möchte, durch das Raster gejagt
werden. Denn es sollen Personen eingestellt werden, die
die arabische Sprache sprechen, jung und gut ausgebildet
sind. Hier zeigt sich die Absurdität der Rasterfahndung,
die im Übrigen bis heute nicht dazu geführt hat, dass auch
nur ein einziger Schläfer dingfest gemacht werden
konnte.
Meines Erachtens ist der gesamte Bereich, den Sie im
Zusammenhang mit dem Datenschutz neu regeln wollen,
eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Ich denke, dass wir dies nach den bevorstehenden Anhörungen, in denen wir mit den Positionen der
Datenschützer und der Bürgerrechtsorganisationen konfrontiert werden, zu hinterfragen haben.
Kollege Beck und andere haben hier dargestellt, dass
die Kompetenzen und Zugriffsmöglichkeiten des BKA
in rechtsstaatlicher Art und Weise formuliert worden
seien. Das vermag ich nicht ganz nachzuvollziehen. Denn
nach dem Gesetz dürfen nach wie vor Daten von Unschuldigen ohne entsprechenden Verdacht gesammelt
werden. Wie absurd das Ganze ist, zeigt sich beispielsweise darin, dass schon jetzt von Energieunternehmen
Daten über männliche Angestellte zwischen 18 und 40
Jahren beim BKA abgefragt werden.
Kollegin Jelpke, Sie
müssen zum Ende kommen.
Ja. - Ich möchte zum Schluss den
Gedanken des Kollegen Stadler aufgreifen. Vertreter des
Menschenrechtsforums haben gestern in der Anhörung
sehr deutlich gesagt, dass wir eine ergebnisorientierte Anhörung und kein Puschen von irgendwelchen Gesetzen
brauchen. Diese Gesetze sind ebenso wie deren Kritik bereits sehr weit gehend.
Der Sinn von Politik ist Freiheit, wie Hannah
Arendt sagt, und es kann im Moment keineswegs darum
gehen, in einem Schnellverfahren Grundrechte, Bürgerrechte abzubauen und damit die Republik wirklich zu einer anderen Republik als die, die sie heute ist, zu machen.
Danke.
({0})
Ich erteile dem Bundesminister Otto Schily das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich bin aus
dem Westfalenstadion mit dem festen Vorsatz in die heutige Parlamentsdebatte gekommen, mir nicht meine gute
Laune verderben zu lassen.
({0})
Ich möchte zunächst außerhalb der Tagesordnung in
meiner Eigenschaft als Sportminister noch einmal Rudi
Völler und der deutschen Nationalmannschaft zu ihrem
großartigen Erfolg gratulieren.
({1})
Immerhin hat die deutsche Nationalmannschaft auf diese
Weise - sozusagen auf dem zweiten Bildungsweg - die
Teilnahme an der nächsten Weltmeisterschaft errungen.
({2})
Meine Damen und Herren, ich werde nicht den Versuch
unternehmen, Frau Kollegin Jelpke von ihren Vorurteilen
zu Fragen der Sicherheit und Freiheit abzubringen.
({3})
Da halte ich alle Mühen für vergebens. Aber, Frau Kollegin Jelpke, da Sie hier Argumente der Pluralität und der
Offenheit gegenüber Kulturen zur Sprache gebracht haben, sage ich Ihnen: Das hat mit der Ausweisung von Extremisten, die unsere Verfassung nicht achten wollen,
nichts zu tun.
({4})
Dies ist keine Frage der Multikulturalität, sondern eine
Frage der Achtung vor den Werten, auf die wir gemeinsam
verpflichtet sind.
({5})
Herr Kollege Bosbach, Ihnen muss ich sagen: Ihre
Rede hätten Sie vor der Innenministerkonferenz nicht halten können. Dort nämlich waren wir uns völlig einig darüber, dass der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, sehr
wichtig ist und zur Verstärkung der Sicherheit unseres
Landes beitragen wird. Vorsichtshalber haben Sie zu dem
Gesetzentwurf auch so gut wie nichts gesagt,
({6})
sondern lediglich den Versuch unternommen, auf andere
Rechtsgebiete auszuschwenken.
({7})
Sie haben hier zwei Themen genannt, die mit der heutigen
Debatte nun wahrlich nicht unmittelbar verknüpft sind:
FAG und Kronzeugenregelung. Ich stimme Ihnen aber insoweit zu, als wir dort etwas zustande bringen müssen.
Dies ist ein Appell an die Grünen, sich in dieser Frage etwas hurtiger zu bewegen, als dies bisher der Fall war.
({8})
Ich denke, die Fragen, die dort zu debattieren sind, sind
uns geläufig. Deshalb will ich darauf nicht viele Worte
verwenden.
Herr Kollege Bosbach, ich muss Sie auf einige Irrtümer hinweisen. Bei der Frage der Visaerteilung übersehen Sie schlicht, dass dabei unterschiedliche Rechtssysteme beachtet werden müssen.
({9})
So ist die Erteilung der kurzfristigen Schengen-Visa eine
europäische Angelegenheit. Vielleicht ist Ihnen entgangen - ich kann Ihnen nicht zumuten, dass Sie alle Protokolle der Innen- und Justizministerkonferenzen nachlesen -, dass es der deutsche Innenminister war, der eine
Sonderkonferenz der Innen- und Justizminister zustande
gebracht und dort eine Initiative vorgetragen hat, dass wir
gerade auch bei den kurzfristigen Visa biometrische
Merkmale verwenden sollen.
({10})
Ich nehme Ihre Unterstützung gerne in Anspruch, um
hierbei auf europäischer Ebene voranzukommen.
Ich muss aber auch ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass man die Fragen auch von der praktischen Seite
her betrachten muss. Es geht hier nicht um Hunderte, Tausende oder Hunderttausende, sondern um Millionen von
Anträgen. Deshalb bedarf es auch gewisser technischer,
organisatorischer und finanzieller Voraussetzungen.
Das Gleiche gilt für Ihre Rüge, dass wir nicht sofort ein
Gesetz eingeführt haben, mit dem die Verpflichtung zur
Abgabe des Fingerabdrucks bei der Beantragung von
Personalausweisen und Pässen geregelt wird. Ich sage Ihnen: Dass wir zunächst einmal die Barrieren im Passgesetz und im Gesetz über Personalausweise beseitigt haben, ist für mich - zum jetzigen Zeitpunkt - ausreichend,
weil das andere erst der zweite Schritt sein darf. Man
muss das schließlich auch unter praktischen Gesichtspunkten betrachten.
Die erste Priorität liegt nicht darin, die Ausweise der
deutschen Bevölkerung identitätssicher zu machen. Es
geht zunächst einmal um die Fälschungssicherheit. Herr
Bosbach, das müssen Sie unterscheiden.
({11})
- Hören Sie doch einmal zu, ich habe Ihnen auch geduldig zugehört und sogar meine gute Laune behalten. Lassen Sie mich jetzt argumentieren! Zuhören gehört auch
zum parlamentarischen Stil. - Man muss also diese beiden Dinge unterscheiden. Wir haben jetzt - lange vor dem
11. September haben wir damit begonnen - die Ausweise
und Pässe in Deutschland fälschungssicher gemacht. Die
Merkmale - Hologramm und ähnliches -, die wir berücksichtigt haben, schließen so gut wie aus, dass diese Dokumente gefälscht werden können. Es geht aber auch darum,
dass Identitäten nicht verschleiert werden.
({12})
Dazu dienen biometrische Merkmale.
In diesem Punkt bin ich in der Tat anderer Auffassung
als der Kollege Beck. Wenn Sie behaupten, dass der in einem Dokument enthaltene Fingerabdruck quasi ein Volk
von Tatverdächtigen generiert, dann müssten Sie ebenfalls behaupten, dass alle Menschen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Arbeit aufnehmen und eine
Resident Alien Card bekommen - dazu nämlich wird
auch der Fingerabdruck genommen -, von den Vereinigten Staaten von Amerika zu Tatverdächtigen erklärt werden. Das ist schlichtweg falsch.
({13})
Herr Kollege Beck, ich glaube, Sie müssen Ihre Auffassung noch einmal überprüfen. Auch die Tatsache, dass
Spanien bei sämtlichen längerfristigen Visaanträgen Fingerabdrücke nimmt, macht nicht alle, die auf einen längeren Aufenthalt in Spanien aus sind - darunter sind übrigens auch Deutsche -, zu Tatverdächtigen. Davon müssen
Sie sich einmal lösen.
({14})
Ich weiß, dass wir es hier mit der emotionalen Gewohnheit zu tun haben.
Meine Damen und Herren, wir alle müssen uns die Situation, in der wir uns befinden, noch einmal vor Augen
führen. Die weltweite Bedrohung durch den islamischen
Terrorismus können wir nun wahrlich nicht mit alltäglichen Mitteln überprüfen und analysieren. Wir haben es
mit einer Tiefendimension der Gefahr für unsere offene
Gesellschaft zu tun, die unser bisheriges Vorstellungsvermögen übersteigt.
Ich sage für unsere Sicherheitsinstitutionen und für
mich persönlich: Wir haben nicht erst am 11. September
mit der Bekämpfung dieser Art von Terrorismus begonnen, sondern lange davor. Ich muss hoch anerkennen, dass
unsere Sicherheitsinstitutionen bei der Bekämpfung erfolgreich waren. Das ist zum Beispiel an der Tatsache ablesbar, dass im Dezember des vergangenen Jahres eine
Gruppe von Terroristen festgenommen werden konnte,
die kurz davor stand, einen terroristischen Anschlag in
Frankreich zu verüben.
({15})
Ich habe hier schon einmal den früheren Präsidenten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln erwähnt, der
bereits Anfang 1997 darauf hingewiesen hat, dass diese
Bedrohungen zu den größten Gefahren des 21. Jahrhunderts gehören werden.
({16})
Wir müssen deshalb sehr ernsthaft darüber debattieren.
Eines müssen wir eingestehen: Weder die amerikanischen Sicherheitsinstitutionen - CIA, FBI - noch die unseren oder die der anderen europäischen Institutionen haben es vermocht, das, was im Blick auf die Verbrechen in
New York und Washington vorbereitet worden ist, zu erkennen. Das ist ein Faktum, mit dem wir konfrontiert
sind. Deshalb mussten und müssen unsere Bemühungen
dahin gehen, daran etwas zu ändern. Das und nichts anderes ist der Versuch, den wir mit diesem Gesetzespaket
unternehmen.
Es geht darum einzusehen, dass die Früherkennung
solcher Aktionen notwendig ist und dass wir einen Einblick in die entsprechenden Strukturen gewinnen müssen.
Aus den bisher durchgeführten Ermittlungen haben wir
Anhaltspunkte. Um die Hintergründe der verübten Anschläge aufzuklären, soweit sie unser Land betreffen, haben wir die bislang größte Ermittlungsgruppe eingesetzt.
Einige der Entführer haben sich ja, wie Sie wissen, zeitweise in Deutschland aufgehalten.
Wir müssen uns um die Hintergründe kümmern. Es gibt
Anhaltspunkte; wir sehen Reisebewegungen und Finanztransaktionen. Aus diesen Erkenntnissen können wir ein
Profil über das Verhalten der betreffenden Personen bilden
und sehen, wie sie im Verborgenen ihre Terroraktionen
vorbereitet haben. Wir müssen unsere Sicherheitsinstitutionen so ausrüsten, dass sie, dem aufgezeigten Profil folgend, einen Einblick in diese Strukturen gewinnen können.
Das ist bisher noch nicht in vollem Umfang möglich.
Die notwendigen Änderungen vollziehen sich sämtlich
in einem rechtsstaatlichen Rahmen. Herr Kollege Beck, ich
verstehe - Sie müssen Ihre Arbeit an Ihre Wählerschaft vermitteln -, dass Sie sich rühmen, das eine oder andere verändert zu haben. Im Grunde sind das, was wir besprochen haben, Marginalien. Im Wesentlichen haben wir die Struktur
so beibehalten, wie wir sie von Anfang an geplant haben.
({17})
Ich lasse in diesem Zusammenhang auch keinen Tadel
an meinen Beamten zu. Man darf nicht so tun, als seien
nennenswerte Veränderungen vorgenommen worden. Es
ist sehr interessant: Herr Beck möchte gern - ebenso wie
die Opposition - darauf hinweisen, es sei alles abgeschwächt worden. Ich aber halte mich an die Realität,
nämlich an das, was im Gesetzentwurf steht. Das wird von
denjenigen, die etwas von Sicherheit verstehen respektiert, anerkannt und gelobt. Darauf verlasse ich mich; ich
verlasse mich auf den Sachverstand der Institutionen, mit
denen ich zu tun habe.
({18})
Das ist für mich der entscheidende Punkt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamtes erheblich
verbessert haben. Übrigens: Was hat denn die Opposition
auf diesem Feld gemacht? Herr Bosbach, Sie blasen hier
die Backen auf.
({19})
Was ist denn eigentlich zu Zeiten der Vorgängerregierung
auf diesem Gebiet geschehen? Nur in Zusammenarbeit
mit der damaligen sozialdemokratischen Opposition ist es
Ihnen gelungen, ein vernünftiges Konzept zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zustande zu bringen.
Das haben Sie nur mit unserer Hilfe geschafft und sonst
haben Sie wenig geleistet.
({20})
Alles, was unter der Regierung von Rot-Grün auf dem
Gebiet der inneren Sicherheit geschehen ist, haben Sie unterlassen. Sie könnten durchaus ein bisschen bescheidener
auftreten, Herr Bosbach, obwohl ich das verstehe: Sie
müssen ein bisschen Trara machen auf dem schwierigen
Feld der inneren Sicherheit, wo Sie immer die alleinige
Kompetenz beansprucht haben.
({21})
Es tut Ihnen Leid, dass jetzt ein Innenminister amtiert, der
Fragen der inneren Sicherheit zu seinem Qualitätsmerkmal gemacht hat. Das tut Ihnen natürlich Leid, das verstehe ich.
({22})
Wir müssen die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamtes stärken. Das tun wir auf verschiedene Weise,
und zwar zum einen dadurch, dass wir ohne den bisherigen Umweg über die Länder eine direkte Möglichkeit der
Informationsgewinnung schaffen, und zum anderen dadurch, dass - das ist allerdings nicht Teil dieses Gesetzespaktes - wir die Befugnisse des Bundeskriminalamtes bei
der Bekämpfung der Geldwäsche erweitert haben.
Es geht aber nicht nur darum, eine bessere Früherkennung als bisher durch die Verstärkung der Institutionen
- Bundesgrenzschutz, Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesnachrichtendienst und andere - zu ermöglichen,
sondern die bestehenden Daten besser zugänglich zu machen. Wir dürfen es nicht länger zulassen, dass einschlägige Dateien nicht für polizeiliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden können.
Wir haben auch eine Regelung eingefügt, die es ermöglicht, besser als bisher im Bereich der Infrastruktur
die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten. Wie Sie
wissen, habe ich nach dem 11. September 2001 begonnen,
mit den Leitungen der großen Infrastrukturunternehmen
systematisch die Schwachstellen zu überprüfen, die möglicherweise an der einen oder anderen Stelle vorhanden
sind und die eine Einbruchstelle für terroristische Aktivitäten sein könnten.
Dazu gehört natürlich auch, dass wir das Personal
überprüfen. Ich bitte um Verständnis, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Manche überbieten
sich in Schreckensszenarien, um darzustellen, wie man im
Kunstflug mehrere Kühltürme umfliegen und dann im
Steilflug auf die Abdeckung eines Kernkraftwerkes stürzen könnte. Viel wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass
sich in sicherheitsrelevanten Bereichen von Kernkraftwerken nicht Personen befinden, die von dort möglicherweise terroristische Aktionen starten könnten. Auch diese
Maßnahme ist für die Verstärkung der Sicherheit unseres
Landes wichtig.
Hier ist mehrfach der von mir persönlich sehr geschätzte Kollege Burkhard Hirsch zitiert worden. Ich
glaube, der Kollege Burkhard Hirsch hat sich in seinen
Äußerungen schlicht vergaloppiert. Ich lasse mir bei der
Stärkung der inneren Sicherheit nicht vorwerfen, dass
dies der Anfang eines totalitären Staates sei. Ich lasse mir,
wie dies in wirklich unanständiger Weise geschehen ist,
nicht vorwerfen, dass durch die Einführung biometrischer
Merkmale der gelbe Stern wieder eingeführt wird.
({23})
Ich lasse mir nicht vorwerfen, dass durch solche Maßnahmen die Ausländerfeindlichkeit gefördert wird. All das ist
eine unanständige und polemische Diskussion, die den
Gefahren, denen wir gegenüberstehen, nicht gerecht wird.
({24})
Es ist meine tiefe Überzeugung, dass oft ein falscher
Gegensatz konstruiert wird. Ich habe das hier mehrfach
gesagt und betone es sehr bewusst noch einmal: Wer versucht, zwischen Freiheit und Sicherheit einen Gegensatz zu bilden, befindet sich auf dem Holzweg. Freiheit
und Sicherheit sind eng miteinander verbunden. Freiheit
ist die notwendige Garantie für Sicherheit und umgekehrt.
Das geht in beide Richtungen. Das muss man wissen. Der
Schutz des Lebens, der Schutz der körperlichen Unversehrtheit, der Schutz der Freiheit - all das sind Grundrechte, die in die Sicherheit einmünden. Deshalb enthält
die Europäische Grundrechte-Charta, an der wir alle
mitgearbeitet haben und die wir als einen großen europäischen Fortschritt bezeichnen, das Grundrecht auf Freiheit
und Sicherheit.
Diesem Grundsatz folgt der von mir vorgelegte Gesetzentwurf. Ich hoffe, dass wir im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen zu einem guten Ergebnis kommen. Das muss schnell passieren. Ich hoffe, dass es
gelingt, diesen Gesetzentwurf bis Ende dieses Jahres in
diesem Hohen Haus, aber auch im Bundesrat zu verabschieden. Ich bitte Sie alle um konstruktive Mitarbeit.
({25})
Ich erteile dem Kollegen Erwin Marschewski, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Bundesinnenminister, ich gönne uns und insbesondere Ihnen den 4:1-Sieg der deutschen Fußballnationalmannschaft - schon deswegen, weil Sie uns das letzte
Mal, als Sie in München waren, kein Glück im Spiel gegen England gebracht haben, das wir leider 5:1 verloren
haben.
({0})
Herr Bundesinnenminister, noch immer steht kein einziges von Ihnen initiiertes Gesetz zur Verbrechensbekämpfung im Bundesgesetzblatt.
({1})
Sie werfen uns vor, dass wir in der Vergangenheit nichts
getan hätten. Ich werde Ihnen sagen, was wir getan haben:
Verbrechensbekämpfungsgesetz 1992 - SPD: Nein, CDU/
CSU: Ja; Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 - CDU/
CSU: Ja, SPD: Nein; Geldwäschegesetz 1994 - CDU/
CSU: Ja, SPD: Nein. Ich nenne ferner BKA-Gesetz,
Lauschangriff, Gendatei. Das AZR-Gesetz, vor einem
halben Jahr von uns eingebracht, haben Sie abgelehnt. Sie
übernehmen richtigerweise jetzt unsere Gedanken in
Ihren Gesetzentwurf. Unsere Innen-, Sicherheits- und
Rechtspolitik, Herr Schily, waren im Gegensatz zu Ihrer
Politik bisher erfolgreich.
({2})
Jetzt haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der notwendige, unseres Erachtens jedoch nicht ausreichende
Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung enthält, der
außerdem den Diensten Erkenntnismöglichkeiten über
den Terrorismus verschafft. Das ist ein wichtiges Gesetz.
Gerade deswegen, Herr Bundesinnenminister, hätte ich
mir gewünscht, dass heute außer Ihnen mehrere Bundesminister an dieser Debatte teilnähmen.
({3})
Herr Bundesinnenminister, Sie sind der Einzige. Ich halte
das bei diesem so wichtigen Gesetz nicht für richtig.
({4})
Eines ist klar, Herr Schily: Gesetze entfalten nur dann
volle Wirksamkeit, wenn sie - zum Beispiel durch die
Dienste - auch tatsächlich umgesetzt werden können,
wenn genügend Personal zur Verfügung steht. Herr
Dr. Frisch, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, hatte ja früh gewarnt. Warum fehlen
denn immer noch Mittel zur strategischen Fernmeldekontrolle? Denn durch dieses Instrument können die Terroristen voll überwacht werden. Was ist mit INPOL neu beim
Bundeskriminalamt, Herr Bundesinnenminister? Wann
kann das denn endlich einmal voll eingesetzt werden?
({5})
Die miserable Lage der Dienste muss ein Ende haben,
Herr Schily: Nur so können Vollzugsdefizite beseitigt
werden.
({6})
Das Bundesamt zur Sammlung von Informationen zu ermächtigen, die sich gegen die Völkerverständigung oder
gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten,
macht doch nur Sinn, wenn das ausgewertet werden kann.
Denn dies ist ja gerade der Nährboden für Terrorismus.
Ein Weiteres, Herr Schily: Es ist auch dringend vonnöten, extremistische Organisationen verbieten zu können
- das ist wahr -, wenn sie gewalttätige oder terroristische
Gruppen durch Spenden oder durch Rekrutierung von
Kämpfern unterstützen und wenn sie die Scharia über unser Grundgesetz stellen. Denn dies steht im Widerspruch
zum Prinzip der Volkssouveränität, zum Gleichheitsgrundsatz, zum Mehrheitsprinzip, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung schlechthin. Deswegen, Herr
Schily, müssen Sie auch Verbote aussprechen. Es darf keinen Platz für Terroristen in Deutschland geben!
({7})
Wir haben immer gesagt, dass die Einreise von Terroristen
verhindert werden muss. Und wer sich hier extremistisch
betätigt, muss ausgewiesen werden. Denn dies geschieht
im Dienste der Freiheit und ist keine Einschränkung von
Freiheitsrechten.
Sie haben Herrn Hirsch von der FDP zitiert. Er hat Unrecht, wenn er sagt, der Gesetzentwurf habe keinen Respekt
vor der Tradition dieses Landes, vor der Würde und Privatheit seiner Bürger. Denn, so Hirsch weiter, Ihr Gesetzentwurf verrate totalitären Geist. Dies ist absurd! Das ist mehr,
Herr Bundesinnenminister, als ein bloßes Vergaloppieren.
({8})
Hat denn dieser FDP-Mann eigentlich nicht begriffen,
({9})
dass die Täter vom 11. September Offenheit und Rechtsstaatlichkeit unserer freien Gesellschaft zum Aufbau einer
Infrastruktur des Terrorismus missbrauchen? Gerade weil
wir ein liberales Land und eine tolerante Gesellschaft
bleiben wollen, müssen wir uns den neuen Herausforderungen stellen. Deswegen, Herr Bundesinnenminister,
werden wir sicherlich einen Teil Ihres Antiterrorpaketes
unterstützen: weil es eben dem Erkennen von Terrorismus
und Terroristen dient.
Aber wir haben insbesondere im ausländerrechtlichen
Teil Vorbehalte gegen Ihren Gesetzentwurf. Ja, es ist richtig: Der Entwurf verschafft den Diensten Erkenntnisse
über den Terrorismus. Er wird aber - ich sage das mit allem Ernst - die Einreise von Terroristen nach Deutschland kaum verhindern und auch die Abschiebung von Terroristen aus Deutschland nicht erleichtern. Warum sind
Sie eigentlich nicht bei Ihrem ursprünglichen Vorschlag
geblieben, eine Einreise zu verweigern, wenn Terrorismusverdacht besteht? Wenn tatsächliche Anhaltspunkte
für terroristische Betätigung nicht zu einer Visaverweigerung ausreichen, werden Terroristen wie ehedem nach
Deutschland kommen. Oder glauben Sie, bei der Visabeantragung bei einer deutschen Botschaft - Sie kennen den
Betrieb genauso gut wie ich - legt jemand eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass er der Hisbollah oder
den Volksmudschahedin angehört oder terroristische Vereinigungen unterstützt? Das ist doch absurd. Wenn der
Verdacht nicht ausreicht, werden all diese Leute nach
Deutschland kommen, Herr Bundesinnenminister. Deswegen hat Ihr Gesetzentwurf Mängel.
({10})
Das Problem besteht darin, dass Sie selbst von der Wirkungslosigkeit Ihres eigenen Vorschlages überzeugt sind.
Sie hatten ja erst einen anderen Vorschlag gemacht. In
diesem Punkt haben Sie sich nicht als Sachwalter der Bürgerinnen und Bürger, sondern im Sinne Ihres Kanzlers als
Sachwalter der brüchigen Koalition von SPD und Grünen
erwiesen, mehr nicht. Ihnen als bisher recht unabhängigem Minister werfe ich vor allem Folgendes vor: Sie haben sich zum einfachen Parteisoldaten gemacht, Herr
Minister Schily.
({11})
Durch Ihren Gesetzesvorschlag wird die Abschiebung
von Terroristen nicht erleichtert. Alle Terroristen werden
wie nach der bisherigen Rechtslage in Deutschland bleiben. Nach ihrer Haftentlassung müssen sie dann auf Kosten der Steuerzahler von 25 Polizeibeamten rund um die
Uhr bewacht werden, damit sie ihr schändliches Treiben
nicht fortsetzen können.
Es reicht eben nicht aus - Herr Wiefelspütz, das wissen
Sie -, Regelausweisungen einzuführen oder den Abschiebeschutz nach § 51 Ausländergesetz zu verändern, weil
wegen § 53 niemand abgeschoben werden darf, wenn ihm
erniedrigende Behandlung im Ausland droht, auch dann
nicht, wenn er Morde plant und ausführt, die Menschenwürde und den Schutz menschlichen Lebens ignoriert.
({12})
Sie wissen, was im Augenblick in England diskutiert
wird. Mit § 23 des dortigen Antiterrorgesetzes soll die
Möglichkeit geschaffen werden, verdächtige internationale Terroristen festzusetzen. Das ist kein Gesetzentwurf
der Konservativen, sondern ein Gesetzentwurf der Labour-Regierung. Auch hier darf es keine Denkverbote geben. Großbritannien ist ein Land großer Rechtstradition;
es hat wie wir die Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Was in England rechtmäßig ist, kann bei uns nicht unter Verwendung falscher Geschichtsbezüge einfach als
rechtswidrig abgetan werden.
({13})
Zur Begründung hat die Labour-Regierung ausgeführt,
die Anforderungen an die innere Sicherheit seien neu zu
definieren - das sagen wir auch -, der Terrorismus müsse
bekämpft werden, ihm müsse jeglicher Nährboden entzogen werden. Auch in Folgendem haben die Briten Recht:
Selbst wenn Bin Laden unschädlich gemacht worden ist,
ist das Terroristennetzwerk keineswegs zerschlagen. Ich
zitiere den englischen Innenminister Blunkett: Terroristen
dürfen nicht die Sicherheit - er sprach von safe haven missbrauchen, die wirklichen Flüchtlingen garantiert wird.
({14})
Der Labour-Minister Blunkett sagt wörtlich zu diesem
Gesetzentwurf:
Wenn wir jetzt nicht die notwendigen Maßnahmen
ergreifen, um unsere Bevölkerung zu schützen, werden uns künftige Generationen nicht vergeben.
({15})
- Dass Ihnen, Herr Stiegler, dieser Aufruf nicht gefällt,
weiß ich.
({16})
Dass ich aber Minister Blunketts Appell nichts hinzuzufügen habe, davon sind Sie ohnehin ausgegangen.
Herzlichen Dank.
({17})
Erwin Marschewski ({18})
Ich erteile dem Kollegen Cem Özdemir, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne gleich
mit dem Kollegen Marschewski.
({0})
- Doch, das ist wichtig; das muss gesagt werden, wenn
hier schon vom Sport die Rede war. - Der Kollege
Marschewski hat bei einem Skatturnier in Berlin - wenn
ich mich richtig erinnere - den ersten Platz gemacht. Dazu
möchte ich ihm auch namens meiner Fraktion gratulieren.
Ich glaube, davon versteht er wirklich was. Aber Sie werden mir gestatten, wenn ich hinzufüge, dass der Schutz
unseres Rechtsstaates und die Terrorismusbekämpfung
beim Bundesinnenminister und bei der rot-grünen Koalition in sicheren Händen sind und dort auch bleiben sollten.
({1})
Herr Marschewski, Schuster bleib bei deinen Leisten!
Wir kümmern uns um die innere Sicherheit; Sie spielen
Skat.
({2})
Zum Kollegen Stadler: Herr Kollege Stadler hat gesagt, dass die FDP-Fraktion Teilbereiche dessen, was wir
hier vorhaben, durchaus begrüße. Aber Sie haben auch
Fragen formuliert. Ich glaube, dass der 3. Dezember und
die von uns geplante Anhörung der richtige Zeitpunkt und
der richtige Ort sind, um über Ihre Fragen zu diskutieren.
Hier gilt das strucksche Gesetz, das besagt, dass Gesetze
nach den Ausschussberatungen eine andere Form haben,
weil sie in dem einen oder anderen Punkt geändert worden sind. Ich finde, dass die Fragen, die Sie formuliert haben, es verdienen, geprüft zu werden; denn darunter ist
manches, was bedenkenswert ist.
Zur Kollegin Jelpke: Wir reden offensichtlich über andere Gesetzentwürfe. Sie haben gesagt, dass der Abschiebeschutz schon bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten
nicht mehr gewährleistet sei. Wenn Sie den Gesetzentwurf
aufmerksam gelesen hätten, dann hätten Sie festgestellt,
dass genau dies nicht der Fall ist. Zu Ihrer Kritik, dass wir
die Genfer Flüchtlingskonvention quasi abschaffen würden, sage ich Ihnen: Sie sollten unsere Gesetzentwürfe genauer lesen! Wir haben die Formulierungen der Genfer
Flüchtlingskonvention nicht nur in den Gesetzen, die zum
Sicherheitspaket gehören, sondern auch im Entwurf eines
Gesetzes zur Zuwanderung übernommen. Der internationale Schutz der Menschenrechte wird durch diese Bundesregierung also nicht ausgehöhlt, sondern, im Gegenteil, gestärkt. Wir haben der Versuchung widerstanden,
uns von internationalen Verträgen zu verabschieden.
Allen Kritikern möchte ich bei dieser Gelegenheit sagen: Vielleicht sollten wir auch einmal über den nationalen Tellerrand hinausschauen. In den USA, die sich sicherlich in einer sehr schwierigen innenpolitischen
Situation befinden, wird gegenwärtig über die Einführung
von Militärgerichten diskutiert. In den USA ist es möglich, Ausländer ohne richterliche Überprüfung zwei Wochen lang festzuhalten. Wir haben all dies nicht gemacht.
({3})
- Sie haben Recht, Herr Stadler. Vielleicht habe ich einen
Fehler gemacht, als ich die Verhältnisse in den USA geschildert habe. Vielleicht habe ich damit den nächsten Antrag der Union schon vorformuliert. Insofern haben Sie
Recht, Kollege Stadler.
Ich glaube, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat - das kann ich auch als Grüner ohne
Probleme sagen -, der ausgewogen ist und der das Spannungsverhältnis zwischen Schutz unserer freiheitlichen
Grundordnung und Terrorismusabwehr in guter Weise
löst. Insofern kann man diesem Gesetzentwurf guten Gewissens zustimmen.
Mir steht leider nicht viel Redezeit zur Verfügung. Deshalb möchte ich es ganz kurz machen. Ich möchte nur
noch auf einen Punkt hinweisen, der mir Sorgen bereitet.
In der Allianz zur Abwehr des Terrorismus befinden sich
Länder - das muss man sagen -, die innenpolitisch nicht
unproblematisch sind, in denen Menschenrechte verletzt
werden, und die - das finde ich nicht in Ordnung - Trittbrettfahrer sind, wenn es um die Unterdrückung der Opposition im eigenen Land geht. Das muss auch im Rahmen der Terrorismusabwehr angesprochen werden. Wir
werden über den Begriff des Terrorismus noch diskutieren müssen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland
brauchen wir eine tragfähige Definition des Terrorismusbegriffs. Es geht nicht, dass wir eine Terrorismusdefinition von den Staaten übernehmen, die die Menschenrechte mit Füßen treten, die Opposition im eigenen
Land unterdrücken und die Freiheitsbewegungen kriminalisieren. Die Terrorismusdefinition solcher Staaten werden wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht übernehmen dürfen. Sie alle wissen, welche Länder ich meine.
Anlässlich des jüngsten Urteils des Berliner Landgerichts im La-Belle-Prozess möchte ich von dieser Stelle
aus - ich glaube, das tue ich im Namen aller - vor allem
den Hinterbliebenen der amerikanischen Soldaten und der
anderen, die damals umgekommen sind, mein tiefes Mitgefühl aussprechen. Ich finde es gut, dass das Gericht den
Mut hatte, sehr deutliche Worte zu finden und die Verantwortung Libyens in aller Deutlichkeit anzusprechen.
({4})
Letzter Satz - weil ich meine Redezeit schon überschritten habe -: Ich hoffe, dass uns unsere amerikanischen Freunde bei der Einrichtung des Internationalen
Strafgerichtshofs helfen werden. Er liegt schließlich
auch in ihrem Interesse.
({5})
Ich erteile dem Kollegen Alfred Hartenbach, SPD-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Die Bewahrung der
inneren Sicherheit und die Bewahrung der äußeren Sicherheit sind unabdingbar miteinander verbunden. Wer
die innere Sicherheit auf die leichte Schulter nimmt, läuft
Gefahr, dass seine Ordnung auch von außen bedroht wird.
Wer glaubt, es gäbe nur Freunde in der Welt, findet sich
sehr bald in Unfreiheit wieder.
In diesem Zusammenhang passt es sehr gut, Herr
Marschewski, einmal darauf hinzuweisen, dass 1996 die damalige Regierung beschlossen hat, das Personal des Bundesamts für Verfassungsschutz um 20 Prozent zu verringern. In diesem Zusammenhang passt es, auch einmal
darauf hinzuweisen, dass erst aufgrund dieser Maßnahme
- Herr Marschewski, hören Sie einmal zu! - Leute wie Atta
einreisen konnten. Das war zu Ihrer Regierungszeit.
Eine Demokratie muss in der Lage sein, ihre Werte zu
verteidigen. Freiheit, Gleichheit, Menschlichkeit sind
hohe und wichtige Güter. Sie geraten in Gefahr, wenn wir
nicht ständig zu ihrer Bewahrung und auch Verteidigung
bereit sind.
Kollege Hartenbach,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Geis?
Zwischenfragen von
Herrn Geis gestatte ich immer. Halten Sie aber bitte die
Uhr an.
Herr Kollege Hartenbach,
ist Ihnen bekannt, dass der damalige Ministerpräsident
von Niedersachsen, der heutige Bundeskanzler, das Personal des Verfassungsschutzes in Niedersachsen um
50 Prozent dezimiert hat und dass der damalige Umweltminister in Niedersachsen, Herr Trittin, dazu erklärt hat,
jetzt habe man den Verfassungsschutz endlich an die Kette
gelegt?
Verehrter Kollege Geis,
({0})
wir diskutieren in diesem Hohen Hause über bundespolitische Fragen
({1})
und nicht über länderpolitische Fragen.
({2})
Sie müssen schon stehen bleiben, Herr Geis; ich bin noch
nicht fertig.
({3})
Die Ehre müssen Sie mir schon erweisen, verehrter Kollege Geis.
({4})
- Wunderbar. - Wir diskutieren hier über die Fragen, die
wir zu verantworten haben. Mir ist nicht bekannt, dass im
Land Niedersachsen eine solche Verringerung stattgefunden hat.
({5})
Mir ist auch nicht bekannt, dass dort irgendwelche Versäumnisse eingetreten sind.
({6})
Mir ist aber bekannt, dass durch Ihre Maßnahmen - dabei
bleibe ich - auf der Bundesebene eine gewisse Nachlässigkeit eingetreten ist. Erst unter Führung von Minister Schily
hat das insofern wieder eine deutliche Verbesserung erfahren. Erst dadurch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in unserer Regierungszeit wieder gestärkt worden
ist, sind die Ermittlungserfolge möglich gewesen. - Also:
Bleiben Sie bei Ihren Leisten! Das wäre besser für Sie.
({7})
Am 11. September, meine verehrten Damen und Herren, haben wir erfahren müssen, dass es Verbrecher in der
Welt gibt, denen diese Werte nichts wert sind. Wir haben
deshalb heute mit aller Entschlossenheit dagegen vorzugehen, um weiteren Schaden von unserem Land abzuwenden. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich an den bereits viel zitierten vier Eckpunkten
ausrichtet: Ist die Maßnahme erforderlich? Ist das angestrebte Ziel zu erreichen? Beachten wir das Gebot der
Verhältnismäßigkeit? Sind alle Vorschriften mit der Verfassung im Einklang? Wir unterscheiden uns da deutlich
von der Vorgängerregierung, in der insbesondere Herr
Kanther dies nicht immer beachtet hat.
Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, den man als
weiteren soliden Grundstein einer erfolgreichen und an
der Verfassung orientierten Sicherheitspolitik der rot-grünen Koalition und der von ihr getragenen Regierung bezeichnen darf. Ich bin sehr sicher, dass wir diesen Gesetzentwurf auch gemeinsam verabschieden werden.
Ich will an zwei Punkten des Gesetzentwurfs deutlich
machen, wie klar wir Erforderlichkeit und Verfassungsmäßigkeit in Einklang bringen, und zwar an zwei Punkten, die für mich als Rechtspolitiker von Bedeutung sind.
Zunächst zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes. Es ist notwendig und wichtig, dem Bundeskriminalamt weitere Aufgaben zuzuweisen.
({8})
Das sehen wir vor. Es ist auch wichtig, dass eine klare
Trennung zwischen den Diensten, also Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, und dem Bundeskriminalamt besteht und dass das Verfahren als solches justizförmig bleibt. Auch dies ist in dem Entwurf gelungen.
({9})
Damit steht die Änderung auf verfassungsmäßig sicherem
Boden.
({10})
Dort, wo die Dienste weitere Aufgaben nötig haben, ist
es uns gelungen, diese Aufgaben einzufügen und gleichwohl die Verfassungsmäßigkeit zu wahren. Nach Beendigung der Maßnahme - das ist bereits mehrfach erwähnt
worden - muss - das ist wichtig - der Betroffene informiert werden.
({11})
Monatlich muss der Bundesinnenminister vor dem G-10Kontrollgremium einen Bericht abgeben.
Kronzeugenregelung und Gesetz über Fernmeldeanlagen werden von uns in rechtsstaatlicher Weise rechtzeitig eingebracht.
({12})
Ich weise auf eines hin - gerade Sie, verehrter Kollege
Geis, sollten es wissen -: Hätten nicht einige Innenminister der von Ihnen dominierten Länder, die Herren
Beckstein, Schäuble und Bouffier - er ist Minister in Hessen -, sich geweigert, uns Zahlen zu geben, hätten wir
diese Entscheidung längst auf sicherer rechtlicher Grundlage treffen können.
({13})
Eines möchte ich allerdings auch noch klarstellen: Einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorismusbekämpfung wird es mit uns nicht geben.
({14})
An dieser Stelle möchte ich Herrn Bundesminister
Schily für den guten und sachlichen Dialog mit uns Parlamentariern über das Sicherheitspaket II sehr herzlich
danken. In stundenlangen, sicher manchmal auch, Herr
Minister, für uns alle quälenden
({15})
Verhandlungen wurde so aus einem guten Gedankenentwurf ein sehr guter Gesetzesentwurf, der in vollem Umfang geeignet ist, die innere Sicherheit in unserem Land,
den inneren Frieden und auch unsere Freiheit zu wahren.
Wir werden damit Erfolg haben.
({16})
Weil wir damit Erfolg haben werden, müssen wir noch
einen weiteren Aspekt ansprechen, der mir schon sehr
wichtig ist. Wir werden mithilfe dieses Gesetzes, mithilfe
unserer Polizei und auch mithilfe unserer Geheimdienste
mit Sicherheit internationale Terroristen fassen und dingfest machen. Aber dann müssen diese internationalen Terroristen auch vor einem internationalen Strafgerichtshof angeklagt und abgeurteilt werden.
({17})
Es sind fast alle 60 Länder beisammen. Nur, es fehlt ein
wichtiger Staat; das sind die Vereinigten Staaten. Ich fordere die Vereinigten Staaten von dieser Stelle aus auf - ich
hoffe auf Ihrer aller Unterstützung -, alsbald den betreffenden Vertrag ebenfalls zu ratifizieren.
({18})
Kollege Hartenbach,
kommen Sie zum Schluss mit Ihren Forderungen.
Einen Satz noch. - Ich
fordere, verehrter Herr Präsident - das dürfte auch in
Ihrem Sinne sein -, den Präsidenten Bush auf, von seinem Sonderweg - das ist ein Irrweg - der Militärgerichtsbarkeit abzugehen. Es geht nicht an, dass man Terroristen vor einem Militärgerichtshof anklagt und damit
wiederum einen neuen, unguten Mythos schafft. Terroristen dürfen nicht mit Soldaten in einen Topf geworfen
werden. Terroristen sind Verbrecher und Verbrecher sind
vor einem normalen Gericht anzuklagen - so wie andere
Verbrecher auch. Ich hoffe da auf Ihre breite Unterstützung.
Vielen Dank.
({0})
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 14/7386 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann ist
die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 4 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses ({0}) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll,
Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze ({1})
- Drucksachen 14/840, 14/2546 Berichterstattung:
Abgeordnete Hans Michelbach
Dr. Barbara Höll
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen, wobei die
PDS 10 Minuten erhält. - Ich höre keinen Widerspruch.
Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Dr. Dietmar Bartsch, PDS-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Die PDS fordert in dem hier
zu debattierenden Antrag die Erhebung einer Devisenumsatzsteuer. Es geht um die Begrenzung spekulativer
Finanzströme. Kurzfristige Devisengeschäfte sollen verteuert und damit eingedämmt werden. Angesichts zahlreicher ruinöser Währungskrisen ist dies ökonomisch sinnvoll.
({0})
Die Erhebung der Tobinsteuer ist eine langjährige Forderung. Allerdings war die Debatte darüber nie so aktuell
wie zum jetzigen Zeitpunkt. Ausgerechnet die tragischen,
verbrecherischen Ereignisse des 11. September haben
dazu geführt, dass sich die öffentliche Debatte heute wieder mehr mit den sozialen Gegensätzen dieser Welt, mit
dem unsagbaren Reichtum und der inakzeptablen Armut,
befasst, die eine der Ursachen des Terrorismus sind.
({1})
In Zahlen heißt das: 1,3 Milliarden Menschen müssen
von weniger als 1 Dollar pro Tag leben. Die Anzahl der
Länder mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen unter
300 Dollar hat von 25 im Jahre 1971 auf heute 49 zugenommen. 850 Millionen Menschen hungern in dieser
Welt. Dem steht ein deutliches Anwachsen von Einkommen und Vermögen in den Industrieländern und deren immer stärkere Konzentration in wenigen Händen gegenüber. Die drei reichsten Menschen dieser Welt besitzen
mehr als das Bruttoinlandsprodukt der 48 am wenigsten
entwickelten Länder, in denen ein Zehntel der Weltbevölkerung lebt. Die steigenden Einkommen und Vermögen
wurden in allen Industriestaaten mit sinkenden Steuern
belastet. Das führte letztlich zu einem massiven Anwachsen des verfügbaren freien Kapitals, das weltweit neue
rentable Verwertungsmöglichkeiten sucht.
Die Computerisierung der Finanzmärkte und die internationale Vernetzung haben die Landesgrenzen für die
Kapitalströme faktisch aufgehoben. Auf dem Globus können so - weitgehend unbesteuert - immer höhere Kapitaleinkünfte erzielt werden. Das Ergebnis dieser unbegrenzten Mobilität des Kapitals ist eine zunehmende
Abkopplung der Finanz- von der Realwirtschaft. Rund
1,5 bis 2 Billionen Dollar werden an den Devisenmärkten
derzeit täglich umgesetzt. Der Preis dafür, dass einige wenige an den Finanzmärkten riesige Spekulationsgewinne
sichern können, ist immens: eine inflationäre Entwertung
von Einkommen, die Verhinderung von Investitionen, Arbeitsplatzverluste und Armut.
Wir alle wissen: Allein durch die Tobinsteuer können
Währungs- und Finanzkrisen nicht unterbunden werden.
Dazu ist ein Mix von Maßnahmen erforderlich, zum Beispiel die Einführung von Währungszielzonen und vieles
andere mehr. Unbestritten ist, dass durch die Besteuerung
der Devisenumsätze die kurzfristigen Finanzanlagen verteuert werden.
({2})
Durch die Tobinsteuer würden diejenigen belastet, die
kleinste Zins- und Wechselkursdifferenzen ausnutzen.
Längerfristige Anlagen würden wieder attraktiver,
({3})
Kapitalströme verlangsamten sich, Wechselkursschwankungen ließen nach und die Volkswirtschaften stabilisierten sich.
Um dies zu erreichen, hat die PDS einen Antrag mit
konkreten Zielen vorgelegt: Wir schlagen einen einheitlichen Steuersatz vor, wir haben einen Vorschlag für das
Erhebungsgebiet unterbreitet, wir haben - wie es sein
sollte - die Steuerschuldner benannt, wir haben Ausnahmeregelungen in Bezug auf den grenzüberschreitenden
Waren- und Dienstleistungsverkehr und den Tourismus
vorgeschlagen. Das alles soll ein Diskussionsangebot der
PDS sein.
Die Steuereinnahmen sollten vor allem im Rahmen der
UNO zur Finanzierung von Umwelt- und Entwicklungshilfemaßnahmen verwandt werden. Mit dem von uns vorgeschlagenen Steuersatz könnten jährlich zwischen
300 und 500 Milliarden Dollar eingenommen werden.
Das könnte ein Beitrag zur Lösung von einigen Problemen dieser Welt sein.
({4})
Ich möchte einen letzten Aspekt vorbringen: Es ist völlig klar, dass Deutschland diese Frage nicht im Alleingang
regeln kann. Inzwischen unterstützen viele Gewerkschaften - der DGB und auch die AFL/CIO in den USA ebenso wie viele andere Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein solches Vorgehen. In der Koalitionsvereinbarung in Finnland wurde dergleichen erwähnt. Die belgische Regierung ist in diesem Sinne aufgefordert
worden. Auch Herr Jospin in Frankreich hat sich dazu positiv geäußert.
Meine Aufforderung lautet: Deutschland sollte nicht
nur bei anderen Dingen, sondern auch im Hinblick auf die
Einführung einer ökonomisch sinnvollen und sozial gerechten Steuer eine Vorreiterrolle übernehmen, die wirklich helfen kann, in den ärmsten Ländern einiges zu bewegen. Lassen Sie uns deshalb diesem Antrag
zustimmen! Lassen Sie uns ihn weiter ausgestalten und
debattieren!
Danke schön.
({5})
Ich erteile dem Kollegen Detlev von Larcher, SPD-Fraktion, das Wort.
({0})
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Selbst den größten Eiferern des Neoliberalismus, die den Abbau des staatlichen Einflusses
und die unbeschränkt weltweite Liberalisierung des Kapital- und Finanzverkehrs predigten, schwant, dass sie
sich auf eine Sackgasse zubewegen.
({0})
- Ich merke, Sie haben von Marx keine Ahnung. Sie sollten ihn einmal lesen. ({1})
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Entwicklung der
Wechselkurse - ({2})
- Sie dürfen ruhig weiter zuhören, auch wenn der Name
von Karl Marx genannt wurde. Bleiben Sie ganz ruhig! Er
lebt ja nicht mehr. ({3})
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Entwicklung der
Wechselkurse ({4})
- Sie können mich gleich widerlegen; jetzt hören Sie einmal zu, dann kommen Sie ans Pult und widerlegen mich der realwirtschaftlichen Entwicklung nur bedingt folgt.
Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit es
nicht zu einer weiteren Kopplung mit all ihren negativen
Auswirkungen kommt.
({5})
Herr Merz, nur noch 1,2 Prozent der Umsätze auf den internationalen Devisenmärkten entfallen auf die Abwicklung des internationalen Handels. Mit anderen Worten:
Auf den Devisenmärkten steht der Realwirtschaft eine
hundertfache Übermacht von Spekulation, Absicherungsgeschäften und Geldhandel gegenüber.
({6})
Ernstlich ist nicht zu bestreiten, dass größere, insbesondere kurzfristige Schwankungen vor allem zwischen den
drei großen Weltwährungen die Realwirtschaft negativ
beeinflussen. Bei Investoren, Konsumenten und Exporteuren steigt die Unsicherheit. Stabile Kalkulationen und
Erwartungen und damit die Sicherung bzw. der Aufbau
von Arbeitsplätzen werden schwieriger.
Die Devisenspekulation beeinträchtigt die realwirtschaftliche Entwicklung in mehrfacher Hinsicht. Im Außenhandel können Preise nicht mehr sicher kalkuliert werden.
Die Absicherung gegen Kursrisiken führt zu zusätzlichen
Kosten, zum Beispiel für Optionen, und behindert damit den
Welthandel. Die Verteidigung des Wechselkurses gegenüber
spekulativen Attacken durch die Notenbanken durch kurzfristige Interventionen und durch geldpolitische Maßnahmen verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Kosten, die
die Steuerzahler zu tragen haben.
({7})
Die Stilllegung von Produktionskapazitäten in Ländern
mit überbewerteter Währung vollzieht sich in der Regel
schneller als umgekehrt der Produktionsanstieg bei Unterbewertung. Das Auf und Ab der Währungen führt damit zu einer Vernichtung produktiver Ressourcen.
Letztlich handelt es sich bei allen genannten Wegen der
Beeinträchtigung der Realwirtschaft auch um eine Umverteilung von Einkommen aus dem produktiven realwirtschaftlichen Sektor in den Bereich der Finanzmärkte.
Genau hier liegt das zentrale Problem. Investitionen in
Sachkapital haben im Zuge der Deregulierung der internationalen Finanzmärkte gegenüber kurzfristigen Geldanlagemöglichkeiten immer mehr an Attraktivität verloren. Auch das ist ein Grund für die nach wie vor geringen
Sachinvestitionen und damit ein entscheidender Faktor
für die nach wie vor zu hohe Arbeitslosigkeit.
Deshalb gibt es gute Gründe, über Instrumente nachzudenken, die die Spekulation eindämmen und eine Glättung der Kursschwankungen am Devisenmarkt bewirken
können. Der Vorschlag einer Tobinsteuer, also einer
Steuer auf Devisenumsätze, kann dazu durchaus beitragen. Die große Anzahl der Transaktionen, die auf Mitnahme geringster Zinsdifferenzen und Kursgewinne gerichtet ist, könnte damit uninteressant werden.
In den letzten Monaten - es wurde gerade erwähnt hat diese alte Idee des Nobelpreisträgers Tobin immer
mehr Interesse gefunden. So haben zum Beispiel die
schwedische Vizepremierministerin, der Außenminister
Finnlands, der indische Premierminister sowie der Präsident von Brasilien die Tobinsteuer öffentlich befürwortet.
Lionel Jospin und Gerhard Schröder, unser Bundeskanzler, haben ihrerseits ihr Interesse und ihre Sympathie
geäußert. Ein weltweiter Aufruf von europäischen Abgeordneten und Mitgliedern des amerikanischen Kongresses
hat die Unterstützung von über 690 Parlamentariern aus
der ganzen Welt gefunden. Das kanadische Parlament hat
1999 mit großer Mehrheit beschlossen, die Steuer einzuführen, allerdings zunächst in einer Höhe von 0 Prozent,
solange andere Staaten nicht nachziehen. Das zeigt eines
der großen Probleme.
({8})
- Sie können sich ruhig über das kanadische Parlament
lustig machen; ich tue das nicht. - Das große Problem ist:
Diese Steuer kann nicht nur von einigen Ländern erhoben
werden; sie müsste an allen großen Finanzplätzen zugleich, ja im Grunde genommen weltweit, eingeführt
werden.
Es gibt einige durchaus ernst zu nehmende Einwände
gegen die Einführung der Tobin Tax, die gründlich überprüft werden müssen: Würden sich die Märkte nicht in die
Offshorezentren, die Steueroasen, verlagern? Das ist eine
Frage. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Gründe,
warum die großen Finanzplätze für den Devisenhandel benutzt werden, in den Sicherheitskriterien, den Strukturen
und den Verbindungen zwischen den Märkten liegen. Die
Offshorezentren können die großen Börsen nicht ersetzen.
Es wird eingewandt, dass die Tobinsteuer zwar vielleicht das Volumen der Transaktionen verringern und die
Spekulation bremsen könnte; der Umfang einer solchen
Steuer wäre aber immer noch zu gering, um im Falle
eines massiven Angriffs auf eine Währung wirklich entscheidend wirken zu können.
Es gibt dazu Überlegungen von Professor Spahn, einem ehemaligen Berater des Internationalen Währungsfonds. Er schlägt eine Steuer mit zwei unterschiedlichen
Steuersätzen vor. Der erste Steuersatz soll auf sehr niedrigem Niveau liegen und wie die klassische Tobinsteuer
eine fiskalische und eine umverteilende Funktion haben.
Der zweite hingegen soll sehr hoch liegen und in dem Moment greifen, wenn eine Währung aus dem Korridor ausbricht, um so den Wiederverkauf der attackierten
Währung zu verhindern. Mit diesem Sicherungsmechanismus soll verhindert werden, dass eine Währung
in einer Panikphase immer tiefer stürzt.
Das Hauptargument, das von den Gegnern der Tobinsteuer vorgetragen wird, lautet, eine solche Steuer bringe
das Risiko mit sich, dass die Kapitalbewegungen zu stark
abgebremst würden. Dieses Argument zeigt allerdings,
dass durchaus mit den Auswirkungen einer Tobin Tax gerechnet wird. Hier wäre dann die Frage zu stellen, wie
hoch der Steuersatz liegen muss, damit die erwünschte
Wirkung eintritt, aber kein Übermaß erreicht wird.
James Tobin steht seinem Vorschlag heute kritisch gegenüber - dies aber nicht aus dem Grund, weil er die
Steuer für überflüssig hält, sondern weil seiner Ansicht
nach zu viele Finanzminister dagegen seien und sie deshalb nicht durchzusetzen sei. Ähnlich äußert sich übrigens
Herr Soros, der nun wahrhaftig ein Spezialist für Spekulationen ist.
Nun muss klar gesagt werden, dass die Einführung der
Tobin Tax nicht jeglicher Devisenspekulation den Boden
entziehen würde. Groß angelegte Attacken auf einzelne
Währungen, wie etwa 1992 auf die italienische Lira und
das Pfund Sterling, die ein Herausfallen aus dem Europäischen Währungssystem zur Folge hatten, hätten sich für
ihren Initiator trotz einer Tobinsteuer gelohnt. Die Tobinsteuer allein ist mit der Vermeidung von spekulationsbedingten Finanzkrisen überfordert. Aber die Besteuerung
von Devisentransaktionen könnte das i-Tüpfelchen einer
umfassenderen Reform des Weltfinanzsystems sein.
Eine solche Reform muss verbindliche Standards etwa für
die Eigenkapitalausstattung von Finanzinstitutionen festlegen und mehr Transparenz und damit bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen. Damit können das Risiko von
Finanzkrisen und die Möglichkeit, daraus spekulativ Profit zu ziehen, von vornherein verringert werden.
Grundsätzlich ist grenzüberschreitender Kapitalverkehr eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für den Wohlstand in der entwickelten Welt. Aber
auch Entwicklungsfortschritte in den Schwellen-, Entwicklungs- und Transformationsländern sind ohne diesen
Kapitalverkehr nicht denkbar. Es gibt jedoch Umstände,
in denen für einzelne Staaten eine weitreichende
Liberalisierung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs sehr problematisch ist. Für die Entwicklung noch
schwach entwickelter Länder kann es förderlicher sein,
die Liberalisierung nicht zu überstürzen. Es ist bemerkenswert und sehr zu begrüßen, dass der IWF diese Auffassung teilt und langsam davon abrückt, regelmäßig die
Liberalisierung auf den Kapitalmärkten als unabdingbare
Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen zu fordern. Es gibt
Instrumente wie die von Chile angewandten Preiseingriffe in den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr oder
wie direkte Mengenbeschränkungen in Malaysia. Auch
die nun vom IWF vorgeschlagene Withholding Tax auf
Kapitalimporte ist denkbar.
({9})
- Das ist, Herr Solms, eine Steuer auf alle privaten Finanzzuflüsse zum Zeitpunkt der Überweisung und eine Refund-Provision, die sicherstellt, dass die einbehaltenen
Steuern auf Zuflüsse, welche nicht Kapitalimporte betreffen, mit inländischen Steuerschulden verrechnet werden.
Es gibt also noch viel zu untersuchen, es muss noch
über vieles nachgedacht werden. Viele Gespräche in der
EU und darüber hinaus müssen geführt werden. Ein isolierter Beschluss des Deutschen Bundestages wäre vermutlich kontraproduktiv. Die SPD diskutiert ernsthaft
über Möglichkeiten, steuernd auf die Finanzmärkte einzuwirken. Ein Bericht unserer Kommission Internationale Finanzmärkte ist gerade vorgelegt worden. Ein Fazit daraus lautet: Um Stabilität und Wohlfahrtswirkungen
in den internationalen Finanzmärkten zu erreichen, ist ein
breiter Ansatz notwendig. In diesem Zusammenhang
müssen alle Instrumente überprüft werden, auch die
Tobin Tax. Auf unserem Parteitag in der kommenden Woche werden wir auch über diesen Punkt diskutieren.
Wir begrüßen den Antrag der EU-Finanzminister an die
EU-Kommission, eine Studie über Globalisierung und
Entwicklung vorzulegen, um die Vor- und Nachteile der finanziellen Globalisierung zu bewerten und eine Bilanz der
Entwicklungshilfe auf internationaler Ebene zu ziehen.
Wir werden also heute den Antrag der PDS-Fraktion
ablehnen und die Studie der EU-Kommission abwarten.
Ich danke Ihnen.
({10})
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Leo Dautzenberg, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Präsidentschaft innerhalb der EU das Thema der Erhebung
einer so genannten Devisenumsatzsteuer, auch Tobinsteuer genannt, kurzfristig auf die Tagesordnung des
Ecofin-Rates zu setzen und eine Regierungskonferenz anzuregen, die einen Vertrag zur Einführung einer international einheitlichen Devisenumsatzsteuer erarbeiten soll.
Schließlich wird in dem Antrag der PDS die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine bestimmte Ausgestaltung des Vertrages einzusetzen.
({0})
Die Absichten der PDS zielen darauf, eine Art Entwicklungshilfesteuer einzuführen; denn laut Antrag bestehe mit den Einnahmen aus der Devisenumsatzsteuer
eine Chance, durch die Kombination von Entschuldungsund Entwicklungshilfemaßnahmen einen Fortschritt
wirtschaftlich schwacher Länder zu unterstützen. So weit
die Forderungen in dem Antrag.
Herr Kollege von Larcher, ich war schon erstaunt, wie
Sie zum Schluss noch die Kurve gekriegt haben und
Gründe für die Ablehnung dieses Antrages dargelegt
haben.
({1})
Wenn ich die Diskussionen richtig verfolgt habe, dann
muss ich feststellen, dass Sie persönlich für die Tobinsteuer sind.
({2})
Es gibt auch die Forderung aus der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen, noch in dieser Legislaturperiode eine
solche Steuer einzuführen.
Herr Kollege Dautzenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Abgeordneten von Larcher?
Ja, Herr Präsident.
Herr Kollege Dautzenberg,
können Sie sich vorstellen, dass auch ein Befürworter der
Tobin Tax zunächst einmal in seiner eigenen Fraktion
wirbt? Wenn ein solcher Befürworter heute im Bundestag
spricht, spricht er im Namen seiner Fraktion und nicht als
Individualist. Ich habe dies getan, weil ich schon lange in
dieser Partei verankert bin und selbstverständlich für die
Fraktion spreche.
({0})
Ich trete nie als Individualist, sondern immer als Mitglied
meiner Fraktion auf.
({1})
Herr Kollege von
Larcher, ich kann mir Ihre Rede nur so erklären, dass Ihre
Bemühungen in der eigenen Fraktion nicht gefruchtet
haben.
({0})
- Ich möchte weiter ausführen.
Noch in einer Stellungnahme pro Tobinsteuer in der
Zeitschrift Die Bank vom Oktober 2001 bezeichnete
Frau Heyne von den Grünen die Tobinsteuer als sinnvolles Instrument, um Wechselkursschwankungen einzudämmen. Ministerin Wieczorek-Zeul will durch die Einführung der Tobinsteuer kurzfristige Kapitalbewegungen
eingeschränkt sehen. Sie meint, durch die Einnahmen aus
dieser Steuer könnten weltweit die Armut bekämpft und
globale Aufgaben finanziert werden. So äußerte sich die
Ministerin in einem Interview gegenüber der Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung vom 21. Oktober 2001.
Erwähnt worden ist schon, dass die Gewerkschaften
Bundeskanzler Schröder dazu aufgerufen haben, auf eine
gemeinsame Position zur Einführung der Tobinsteuer hinzuwirken. Sie sehen, dass die Diskussion über die Tobinsteuer sehr aktuell ist und eine große Rolle in den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen spielt. Weiterhin
stellen wir fest, dass auch innerhalb der Bundesregierung
keine einheitliche Meinung in dieser Frage besteht. Finanzminister Eichel und Bundeskanzler Schröder lehnen
die Einführung einer solchen Steuer zurzeit noch ab.
Worum geht es bei der Tobinsteuer? Die nach dem
amerikanischen Ökonomen und Nobelpreisträger James
Tobin benannte Steuer stammt aus den Anfängen der
70er-Jahre. Die Idee wurde von Tobin als Reaktion auf
den Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems der
fixen Wechselkurse entwickelt. Sie sah vor, eine einheitliche internationale Steuer auf alle Devisentransaktionen
zu erheben, wenn bei diesem Geschäft der Umtausch von
einer Währung in eine andere vorgenommen werden
muss, also beim Vorliegen von Kassageschäften. Damit
sollte der Handel mit Währungen verteuert werden, um
Spekulationen zu unterbinden.
Es ist doch bezeichnend, dass führende Fachleute aus
der Finanz- und Wirtschaftswissenschaft eine Umsetzung
der Tobinsteuer ablehnen. Unter Ihnen befindet sich
kein Geringerer als ein weiterer Nobelpreisträger, nämlich Robert Mundell, der Nobelpreisträger für Wirtschaft
des Jahres 1999.
Der Namensgeber selbst - da sollten die Befürworter
noch einmal nachlesen - wünscht nicht mehr, dass sein
Name mit dieser Steuer in Verbindung gebracht wird, wie
er dies ausdrücklich in einem Interview forderte, das er
vor zwei Jahren einem französischen Fernsehjournalisten
gab. Tobin präzisiert unter anderem, dass seine Steueridee
allein als ein Instrument zur Stabilisierung der Finanzmärkte gedacht war und eben nicht als ein fiskalisches
Instrumentarium, um damit Steuereinnahmen zu erzielen.
({1})
Schließlich betont Tobin, dass er auch als Ökonom Verfechter des Freihandels sei.
Es sollte uns doch zu denken geben, wenn sich der
Ideengeber selbst von dieser Form der Steuer, wie Sie sie
erheben wollen, distanziert und sich im Grunde mit seiner
Idee nicht mehr wiederfindet.
({2})
Die Steuer müsste, um überhaupt Wirkung entfalten
zu können, an allen internationalen leistungsfähigen
Finanzzentren der Welt zeitgleich eingeführt werden.
Geschieht dies nicht, würde sich das Handelsvolumen
automatisch auf jene Finanzplätze in der Welt verlagern,
die auf diese Besteuerung verzichten. Es wurden eben bei
Herrn von Larcher schon Zahlen genannt. Wir haben täglich 1 Billion US-Dollar als Handelsvolumen im Devisenbereich.
({3})
Kurzfristige Kapitalströme sind eben keine der Hauptursachen für die starken Schwankungen von Wechselkursen. Sie sind nicht ursächlich für Finanzkrisen in Teilen
Asiens in den neunziger Jahren oder aktuell in der Türkei
entscheidend. Ursächlich für den Rückzug der internationalen Anleger waren wirtschaftliche Fehlentwicklungen
in den Ländern selbst. Die eigentlichen Ursachen von Finanzkrisen sind zumeist in unangemessener Wechselkurspolitik, in schwachen, ungenügend überwachten inländischen Finanzsektoren und in hohen Außenschulden zu
sehen. Die Tobinsteuer ist nämlich wirkungslos gegen
hohe kurzfristige Spekulationswellen. Andererseits würden längerfristige Devisentransaktionen über Gebühr verteuert oder sogar ganz verhindert, und zwar gerade solche,
die auf Warenhandel begründet sind.
Die Steuer unterbindet bzw. verteuert genau die Geschäfte, die eigentlich zu fördern sind. Sie wirkt damit
kontraproduktiv und beeinträchtigt das Wirtschaftswachstum eines Landes erheblich.
({4})
So können kurzfristige Kapitalbewegungen nicht auch
grundsätzlich als Spekulation bezeichnet werden.
({5})
Sie dienen häufig in realen Geschäften auch der Absicherung von Risiken. Devisentermingeschäfte sind im
Grunde das Gegengeschäft zum Realgeschäft.
({6})
Darüber hinaus sind weiterhin auch Arbitragemöglichkeiten zu nutzen, die auch stabilisierend auf das Finanzsystem und die Devisenmärkte wirken können. Würde die
Tobinsteuer eingeführt, so würde dadurch die Nutzung
von Arbitragemöglichkeiten, wie gesagt, eingeschränkt
und Invesitionen würden sich weltweit verteuern.
Die Folge wäre eine Minderung des Wohlstandsniveaus.
({7})
Es ist in höchstem Maße zu bezweifeln, dass mit der Tobinsteuer die Finanzmärkte stabilisiert werden.
Im Gegenteil: Je geringer die Devisenumsätze sind,
desto stärker wirken sich einzelne Geschäftsabschlüsse
aus. Kursschwankungen werden im Grunde genommen
zunehmen. Die Globalisierung erfordert eine marktwirtschaftliche Weltordnung und eine Weltordnungspolitik
auf diesem Gebiet, aber nicht die Tobinsteuer.
({8})
Wenn es noch eines Beweises bedarf, so hat der Euro
nach den schrecklichen Ereignisses des 11. September
seine Bewährungsprobe bestanden. Der Euroverbund ist
bisher für zwölf EU-Länder in Kraft. Wäre das nicht so
gewesen, wäre die Gefahr für zwölf europäische Währungen da gewesen. Der Euroverbund ist eben so stark,
dass er auch diese Schwierigkeiten überwinden konnte.
Wenn der Euro - Herr Kollege von Larcher, vielleicht
stimmen Sie mir da zu - zurzeit gegenüber dem Dollarraum schwächer ist, dann hat das nichts mit Spekulation
zu tun, wie das in den Reihen von PDS, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu hören ist,
({9})
sondern vielmehr mit der eigenen Wirtschaftspolitik der
EU-Länder.
({10})
Meine Damen und Herren, wenn wir in Europa vom
Wachstum her die rote Laterne haben und auf der anderen
Seite das größte Wirtschaftspotenzial in dieser Gemeinschaft darstellen, dann können Sie da auch die Gründe
dafür sehen, dass uns eben der Dollarraum nicht die notwendigen Reformmaßnahmen zutraut, die eigentlich für
diesen Raum erforderlich wären.
({11})
Damit wären auch die Stabilität und der Kurs des Euro
besser, als er jetzt gegenüber dem Dollarraum ist.
({12})
Hier geht ja gerade die Bundesregierung mit schlechtem
Beispiel voran.
Wenn auf der anderen Seite gerade Finanzminister
Eichel und der französische Finanzminister Fabius auch
auf europäischer Ebene darüber nachdenken, dass es
zukünftig Ausgabenziele geben soll und nicht mehr die
Stabilitätskriterien von Maastricht, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, dann ist das eine weitere Maßnahme,
die die Stabilität des Euros gefährdet statt sie zu stärken.
({13})
Deshalb ist es eine unseriöse Politik, die hier betrieben wird.
Es ist Aufgabe von IWF und Weltbank, die gemeinsame Zielsetzung in einer klaren Aufgabentrennung zu erreichen. Dafür brauchen wir eine internationale Marktwirtschaft, eine klare Ordnungspolitik, eine
international funktionierende Bankenaufsicht und internationale Standards. Das sind meines Erachtens und
auch aus der Sicht meiner Fraktion die richtigen Maßnahmen, die Aufgaben international in den Griff zu bekommen.
({14})
Gestatten Sie mir, mit einem Zitat zu enden, und zwar
mit den Worten Robert Mundells, des Nobelpreisträgers
für Wirtschaft. Er charakterisiert die Tobinsteuer folgendermaßen: Sie ist schlicht eine idiotische Idee.
({15})
Ich erteile
der Kollegin Kristin Heyne für die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen das Wort.
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier über
einen Antrag der PDS zu entscheiden, der schon ein bisschen ergraut ist. Es ist ein Antrag vom April 1999;
({0})
die Beschlussfassung des Ausschusses war bereits im Januar 2000. Dass es der PDS erst jetzt sinnvoll erscheint,
ihn auf die Tagesordnung zu setzen, erweckt ein bisschen
den Eindruck, als sei es ein Ladenhüter bei Ihnen.
Ich glaube, man muss zugeben, dass die Debatte über
die Tobinsteuer durch Aktivitäten der Globalisierungsgegner, insbesondere der Gruppe ATTAC, wieder auf die
Tagesordnung gekommen ist. Es ist gut, dass sie das getan haben und dass die Debatte jetzt wieder geführt wird.
({1})
Allerdings muss man sehr genau hinschauen: Was kann
diese Steuer, was kann sie nicht? Wenn von den Kollegen
der PDS Erwartungen geweckt werden, das Armutsproblem dieser Erde über die Tobinsteuer zu lösen,
({2})
dann ist das sicher zu hoch gegriffen. Aber lassen Sie uns
genau hinsehen, was die Steuer kann. Sie kann ausufernde
Devisenmärkte begrenzen, indem sie kurzfristige Devisengeschäfte belastet, langfristige aber begünstigt. Damit
ist sie ein Mittel unter anderen, um internationale Finanzmärkte zu stabilisieren. Das Prinzip ist einfach: Es trifft
jene hart, die täglich oder gar alle paar Minuten riesige
Devisenkäufe tätigen. Bei denjenigen aber, die zum Zweck
von Handel und Tourismus oder für Direktinvestitionen
eine Währung tauschen, fällt ein vorgeschlagener Steuersatz von 0,1 oder 0,2 Prozent dagegen nicht ins Gewicht.
Auch Arbitragegeschäfte, das heißt Käufe und Verkäufe zur Ausnutzung von Kursdifferenzen rund um die
Welt, bilden zunächst einmal die Grundlage für den Devisenmarkt und sind nicht bedrohlich. Eine Gefährdung
für den Devisenmarkt können die sehr kurzfristigen Geschäfte werden, die immer stärker zunehmen, ein Währungswechsel im Sekundentakt, der auch minimalste
Kursdifferenzen auszunutzen sucht. Diese kurzfristigen
Kapitalströme sind eine der Hauptursachen für starke
Schwankungen der Wechselkurse.
Diese Schwankungen sind dann ihrerseits für den
Außenhandel der betroffenen Länder schädlich. Andererseits kann der herdenartige Abzug spekulativen Kapitals
und kurzfristiger Anlagen Währungs- und Finanzkrisen
erheblich verschärfen. Dies haben wir in der Asienkrise
erlebt.
Die Währungsumsätze haben sich in den vergangenen Jahren immer stärker vom Welthandel abgelöst. Es ist
inzwischen so, dass die Devisentransaktionen jährlich bei
375 Billionen US-Dollar liegen. Der Welthandel liegt bei
etwa 11 Billionen US-Dollar. Das heißt, die Devisentransaktionen sind um das 34fache höher. Dieses Verhältnis zwischen Devisenumsatz und tatsächlich getätigten
Geschäften wieder zu regulieren und die Finanzmärkte zu
stabilisieren, dazu könnte die Devisenumsatzsteuer einen
Beitrag leisten.
({3})
Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Europäische Zentralbank und die EU-Kommission vom Ecofin-Rat beauftragt
worden sind, über die Tobinsteuer zu beraten und eine
Stellungnahme dazu abzugeben.
Es muss aber auch ganz klar festgestellt werden, dass
die Tobinsteuer nicht das Allheilmittel ist, um Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen der Globalisierung zu
verhindern.
({4})
Dafür sind weitere Instrumente notwendig. So ist es nötig,
die nationalen Finanzsysteme in den Schwellen- und
Entwicklungsländern deutlich zu stärken, um einheimische Ressourcen mobilisieren zu können.
({5})
Es ist notwendig, für diejenigen Länder, deren Entwicklungsmöglichkeiten blockiert sind, weil sie ihre Überschuldung nicht mehr aus eigener Kraft überwinden können, ein internationales Insolvenzrecht zu schaffen.
Dabei ist sehr zu begrüßen, dass in der Schlusserklärung
der WTO auf die Notwendigkeit weiterer Entschuldungsinitiativen hingewiesen wird. Hier ist, so denke ich, ein
gutes Ergebnis erzielt worden.
Der Dreh- und Angelpunkt für eine gerechte Gestaltung der Globalisierung ist die Öffnung der Märkte in
den Industrienationen für Exporte aus den Entwicklungsländern.
({6})
Deswegen ist es gut, dass sich die WTO zu einer neuen
Entwicklungsrunde durchgerungen hat. Diese Ziele sollten in dieser Runde verwirklicht werden.
({7})
Die Tobinsteuer ist kein Wundermittel gegen die Globalisierungsangst; aber sie kann zur Stabilisierung der
Finanzmärkte beitragen. Deshalb haben sich die Grünen
seit langem mit diesem Instrument beschäftigt, etliche
Anhörungen durchgeführt und einige Anträge hierzu eingebracht. Die Fraktion der Grünen hat sich übrigens in
diesem Jahr noch einmal mit der Tobinsteuer beschäftigt.
Sie hat ein Eckpunktepapier beschlossen und eine Initiative der EU zur Einführung der Tobinsteuer gefordert.
Dies war Anfang September dieses Jahres, also noch vor
dem 11. September. Schon vorher war also klar, dass wir
solche Instrumente brauchen.
({8})
Was allerdings die PDS heute zur Abstimmung stellt
- wie gesagt, der Antrag ist schon ein bisschen in die Jahre
gekommen -, halten wir in der Ausführung für übermäßig
bürokratisch und für unnötig kompliziert. Der aktuelle
Stand der Debatte ist leider nicht in diesen Antrag eingegangen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir sollten jetzt die Stellungnahmen der Europäischen Kommission und der Europäischen
Zentralbank abwarten und auf dieser Grundlage weitere
konkrete Implementierungsvorschläge entwickeln.
Seit dem 11. September 2001 ist deutlich geworden,
dass eine faire Gestaltung der Globalisierung nicht nur
die Frage der Gerechtigkeit - die natürlich auch -, sondern auch die Frage der Sicherheit in den Industrieländern
beinhaltet. Deshalb sollte es endlich möglich sein, auch in
der Finanzwelt heilige Kühe zu schlachten. Die Art, in der
Kollege Dautzenberg soeben sehr massiv betont hat, dass
dies eine unsinnige Idee ist, macht deutlich, dass hier einige Emotionen bestehen und dass es sich auch bei der
Ablehnung der Devisenumsatzsteuer um eine heilige Kuh
handelt, die aus unserer Sicht endlich geschlachtet werden
sollte.
({9})
Herr Tobin sollte endlich zu Ehren kommen. Denn er sagt:
Gerade in den Zeiten der elektronischen Medien ist diese
Steuer zur Begrenzung des Devisenumsatzes durchaus
sinnvoll.
({10})
Für die
Fraktion der FDP spricht jetzt der Kollege Dr. Hermann
Otto Solms.
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Schlachten
heiliger Kühe haben die Grünen, wie man aktuell erfahren kann, große Erfahrungen.
({0})
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser Politik.
Zur Frage der Einführung der Tobinsteuer sollte man
am besten James Tobin selber zitieren. Er hat nämlich gesagt, er habe diesen Stein vor etwa 30 Jahren ins Wasser
geworfen, um eine Diskussion anzustoßen. Man solle diesen Stein am besten nicht wieder heben.
({1})
Er selbst hat damit zugegeben, dass er damals die Auswirkungen seiner Idee nicht so ganz bedacht hatte.
({2})
Herr von Larcher, ich möchte zitieren, was Ihr Parteifreund, der Präsident der Deutschen Bundesbank, Ernst
Welteke, am 27. September 2001 in der Financial Times
Deutschland geschrieben hat.
({3})
Er beginnt seinen Aufsatz mit dem Satz:
Die Versuchung, einfachen Rezepten zu erliegen, ist
groß, wenn die Lösung offensichtlicher Probleme zu
komplex ist oder zu lange dauert.
Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen.
({4})
Die Gefahr in der Politik ist, dass man dort auf Scheinlösungen schielt, wo einem die Arbeit mit komplexen Problemen zu kompliziert oder zu unpopulär erscheint. Deswegen kommt man dann auf Abwege.
({5})
Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Wirtschaftsnobelpreisträger Robert Mundell, den Herr Dautzenberg
bereits zitiert hat, eine solche Idee als idiotisch bezeichnet
hat.
({6})
Zu Recht!
Erstens ist die Behauptung falsch, dass der tägliche Devisenhandel die Märkte destabilisieren würde. Im Gegenteil: Er stabilisiert die Wechselkurse, weil der Spekulant
dadurch gewinnt, dass er gegen den Markt wettet. Deswegen führt die Spekulation dazu, dass die Ausschläge gedämpft werden, die Marktpreise also weniger stark ausschlagen.
({7})
Damit wird für die Wirtschaftssubjekte, die sich ja vor solchen Ausschlägen schützen wollen, zusätzliche Liquidität
zur Verfügung gestellt. Die Spekulation ist also ausgesprochen hilfreich und schützt und stellt keine Gefahr dar.
Die Aussage von Frau Heyne, dass die Steuer zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzmärkte führen könne, ist
definitiv falsch.
Zweitens verzerrt selbst eine geringe Tobinsteuer die
Effizienz der Märkte, weil sie einen Keil zwischen die ErKristin Heyne
träge aus in- und ausländischen Anlagen treibt sowie den
Güterhandel und die Fernreisen verteuert. Das mindert die
Wohlstandsgewinne aus der Globalisierung und steigert
sie nicht.
Wir wissen doch seit Ricardo, also seit rund 200 Jahren, dass der internationale Warenaustausch zu Wohlstandsgewinnen aller an diesem Prozess Beteiligten führt.
Wenn Sie auf die letzten Jahre zurückblicken und auf die
Schwellenländer sowie insbesondere auf die Tigerstaaten
in Asien schauen, sehen Sie, wer den Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen versucht. Wer die Chancen der Globalisierung ergreift, hat überproportional hohe Wohlstands- und Währungsgewinne.
({8})
Diejenigen, die sich gegen die Globalisierung wehren,
wie die rot-grüne Regierung in Deutschland, haben dann
Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste zu verantworten.
Das ist das Problem bei der Behandlung solcher Themen.
({9})
Drittens gestehen selbst Anhänger der Tobinsteuer ein,
dass sie Finanzkrisen wie die 1997 in Asien nicht verhindern kann.
({10})
Damals waren nicht die Finanzmärkte, sondern Regierungen, die die chronische Ineffizienz einer im Filz erstickenden Marktwirtschaft zuließen, schuld. Abstürzende Wechselkurse sind nicht Krisenauslöser,
sondern Symptom schlechter Wirtschaftspolitik. Der untaugliche Versuch, Wechselkurse zu glätten, dient nur
dazu, untaugliche Regierungen vor den Folgen ihrer
Misswirtschaft zu schützen.
Weil das so ist, kommt auch Ihr Parteifreund Ernst
Welteke zu dem Schluss:
Offene Märkte und eine politische Zusammenarbeit,
die die Funktion der Märkte unterstützt, sie aber
nicht ersetzen will, sind Voraussetzungen für eine
funktionsfähige Weltwirtschaft. Wie ein System
kommunizierender Röhren funktioniert die Weltwirtschaft am besten, wenn die Verbindungskanäle
offen sind.
Hier stimme ich Ernst Welteke voll und ganz zu.
({11})
Genau so ist es. Die Tobinsteuer würde aber genau diese
Kanäle schließen.
({12})
Schließlich zeigt - viertens - der Vergleich mit der
Ökosteuer, welcher Glaube Tobins Anhänger auszeichnet: Es ist die Anmaßung derer, die sich für klüger als die
Märkte halten, die den Menschen misstrauen und sie
bevormunden wollen. Das ist die Konsequenz Ihrer
Politik.
({13})
Die Märkte reagieren entsprechend darauf.
Wir müssen daher den mühsamen Weg einer schrittweisen Verbesserung unserer Finanzsysteme weitergehen
und der Versuchung eines vermeintlichen Wundermittels
widerstehen. Das ist die Lehre, die aus der Diskussion um
die Tobinsteuer zu ziehen ist.
Deswegen ist es kein Wunder, dass James Tobin im
September dieses Jahres in einem Spiegel-Interview
auf eine Frage des Spiegels, die lautete:
Sie bezichtigen Attac
- das ist eine dieser Globalisierungsgegnergruppen -,
ein schlechter Anwalt armer Länder zu sein?
unter anderem antwortete:
Im großen Ganzen sind deren Positionen gut gemeint
und schlecht durchdacht. Ich will meinen Namen
nicht damit assoziiert wissen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({14})
Ich gebe der
Kollegin Brigitte Adler das Wort. Sie spricht für die Fraktion der SPD.
Danke schön, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tobinsteuer ist
ein überlegenswerter Vorschlag. Sicher müssen die Vorund Nachteile, das Für und Wider, abgewogen werden.
Die Gründe, die für den Wissenschaftler Tobin maßgebend waren, eine solche Steuer auf spekulative Devisenumsätze zu fordern, sind alle nachlesenswert. In der Zwischenzeit hat sich die Diskussion aber verselbstständigt.
Die Kollegen der PDS schlagen vor, dass Deutschland
während der EU-Präsidentschaft im Ecofin-Rat einen
entsprechenden Vertrag zur Einführung dieser Steuer vorbereiten soll. Verehrte Kollegen, leider ist die Zeit ein wenig darüber hinweggegangen.
({0})
Der Antrag wurde im federführenden Ausschuss abgelehnt. Die konkreten Überlegungen der PDS könnten aber
als Material genommen werden, falls über die Einführung
der Devisenumsatzsteuer international intensiver diskutiert werden sollte.
({1})
Als Entwicklungspolitikerin stehe ich zusammen mit
meinen Kolleginnen und Kollegen dieser Steuer positiv
nachdenkend gegenüber. Der Charme der Tobinsteuer
besteht darin, dass sie auf der einen Seite spekulative
Kapitaltransfers erreichen und teurer machen soll und
auf der anderen Seite die Möglichkeit eröffnet, entwicklungspolitische Maßnahmen zu finanzieren. Ob das über
den IWF, die Weltbank oder eine andere bestehende Organisation abgewickelt werden sollte, müsste genau abgewogen werden. Das ist aber nicht der Punkt. Es kommt darauf an, ob es gewollt wird, dass Spekulanten nicht ständig
gegen nationale Währungen spekulieren und keine Gewinne aus risikoreichen Anlagen in den verschiedensten
Formen - ich nenne Termingeschäfte, Hedge-Fonds und
andere Transaktionen - für sich verbuchen können. Die
technischen Schwierigkeiten einer solchen Steuer wären
lösbar. Der politische Wille muss aber artikuliert werden.
Der Gedanke, dass eine Abgabe international erhoben
werden soll, ist nicht neu. Bereits Mitte der 40er-Jahre hat
Keynes die Strafsteuer auf Zahlungsbilanzüberschüsse
gefordert. Auch der Brandt-Bericht an die UN enthält Vorschläge zu internationalen Steuern, die Einkommensquellen für internationale Zwecke erschließen könnten. Es
wurde zum Beispiel über eine Abgabe auf Bodenschätze
und Rohstoffe diskutiert. Solche Überlegungen sind leider nicht weiter verfolgt worden. Gegenargumente, die sicherlich auch zu werten sind, wurden ins Feld geführt.
Warum kann nicht unvoreingenommen darüber nachgedacht werden, ob nicht eine Abgabe auf Rohstoffausnutzung erhoben werden soll, damit die Menschen - nicht nur
einige wenige - in den Entwicklungsländern reich werden
und das Geld im Land verbleibt, um soziale und wirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren? Als
Beispiel führe ich Nigeria an.
({2})
Warum ist es überhaupt notwendig, solche Vorschläge
zu machen? Die Gelder für entwicklungspolitische Zusammenarbeit werden nicht nur bei uns weniger. Die Eigenanstrengungen der Länder des Südens müssen ebenfalls einbezogen werden. Auch die tatsächlichen
Ursachen in der weniger entwickelten Welt müssen aufgearbeitet werden. Dabei spielt Geld natürlich eine Rolle;
aber nicht nur. Hunger und Armut sind Folgewirkungen
von verschiedenen Ursachen, so unter anderem einer verfehlten Land- und Bodenpolitik. Wer über ein Stück
Land verfügt, kann sich und seine Familie ernähren.
Handwerk und Gewerbe können sich arbeitsteilig entwickeln. Nur wer Sicherheiten zu bieten hat, erhält Geld.
Frauen sind benachteiligt, wenn ihnen nicht durch
Kleinstkredite geholfen wird.
Es heißt: Geld regiert die Welt. Eine Neuordnung ist
angebracht. Die Tobinsteuer ist eine Möglichkeit, anstehende Finanzfragen zu lösen. Mehrere Ministerien, so unter anderem auch das Ministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, haben eine Überprüfung in Auftrag gegeben. Warten wir die Ergebnisse ab,
bevor wir die Fragen des institutionellen Rahmens, der
Bemessungsgrundlagen und der Verteilung näher erörtern. Gehen wir Schritt für Schritt vor. Die Tobinsteuer ist,
so denke ich, ein überlegenswerter Vorschlag.
({3})
Es spricht
nun der Kollege Otto Bernhardt für die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Es ist heute der dritte Versuch der
PDS, eine Mehrheit für Initiativen in Richtung einer Devisenumsatzsteuer zu finden.
Interessant ist, dass es bei dem ersten Versuch am Ende
der letzten Legislaturperiode - ich habe in das Protokoll
hineingeschaut - noch eine totale Ablehnung bei allen
Fraktionen des Hauses, mit Ausnahme der Antragstellerin, gab. Bei der zweiten Behandlung vor knapp zwei Jahren waren nur noch FDP und Union klar dagegen. Schon
damals gab es bei den Sozialdemokraten und den Grünen
so ein gewisses vielleicht, aber nicht jetzt.
({0})
Ich kann Sie, meine Damen und Herren von der PDS, nur
beglückwünschen: Sie sind ein Stück weiter gekommen.
({1})
Heute sagen die Grünen und die Sozialdemokraten: Im
Grundsatz ist das etwas Gutes.
Wenn wir nach den Motiven fragen, warum für diese
Steuer - sie wurde im Einzelnen erläutert, ich brauche das
daher nicht mehr zu tun - im linken Spektrum zunehmend
Sympathien vorhanden sind,
({2})
dann lassen sich aus meiner Sicht dafür vor allem zwei
Gründe anführen, und zwar zum einen eine Antiglobalisierungssehnsucht. Zum Zweiten sind für einige im linken
Lager mehr Steuern und neue Steuern einfach ein Wert an
sich, da der Staat alles besser kann und dafür mehr Einnahmen braucht, wozu er dem Bürger Geld wegnehmen
muss.
({3})
Herr Kollege Larcher, ich weiß, Sie sind Theologe, kein
Ökonom. Das Problem - ich will es für die Nichtökonomen einmal auf den Punkt bringen - bei dieser Steuer ist
dem Problem bei der Ökosteuer ähnlich: Wenn sie Erfolg
hat, finden Spekulationen nicht mehr statt und somit sind
dann auch keine Einnahmen für die Entwicklungsländer
zu erwarten. Von daher liegt ein Systembruch vor.
({4})
Zurück zur Sache: Es gibt im Wesentlichen drei klare
Gründe, warum die Fachwelt diese Steuer ablehnt, die im
Übrigen ein interessantes Denkmodell für Wissenschaftler und die Universitäten darstellt. Ich habe sie mit meinen Studenten immer gern besprochen; man kann viel daraus lernen. Vor allem kann man daraus lernen, dass sie in
der Praxis nicht umsetzbar ist.
Ich nenne Ihnen die drei entscheidenden Punkte:
Der erste Punkt ist: Es ist nicht möglich, spekulative
von anderen Devisenumsätzen abzugrenzen.
({5})
Es gibt keine Möglichkeit. Lassen Sie sich das von einem
Ökonomen sagen. Dieser Grund allein würde schon ausreichen, um Nein zu sagen.
({6})
Es gibt einen zweiten Grund, den Sie schneller begreifen:
({7})
Es gibt fast 200 Länder in der Welt. Wenn Sie, Herr von
Larcher, sagen, es reiche, wenn die großen Länder mitmachen, muss ich Ihnen sagen: Wenn zwei oder drei
kleine Länder nicht mitmachen, verlagern sich die Geldströme dorthin und das System funktioniert nicht.
({8})
Der dritte Punkt - um es ganz klar zu sagen -: Die Einführung einer solchen Steuer würde eine unendliche neue
Bürokratie bedeuten. Im Rahmen der Globalisierung:
nein danke!
Wir brauchen keine neuen Steuern, wir brauchen eine
bessere Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie eine bessere
Arbeitsmarktpolitik.
({9})
In diesem Sinne sollten wir gemeinsam tätig werden.
({10})
Für die
Fraktion der PDS spricht die Kollegin Ulla Lötzer.
Herr Präsident! Kolleginnen
und Kollegen! Lassen Sie mich wenigstens auf einige der
Argumente der heutigen Debatte eingehen, Argumente,
die von Ihnen, Frau Staatssekretärin, in Ihrer Stellungnahme für den EU-Ausschuss erwähnt worden sind, aber
auch in der heutigen Diskussion zur Sprache kamen.
Zunächst einmal ein Wort an die Kollegen Solms und
Dautzenberg: Lesen Sie doch zumindest den Zwischenbericht der Enquete-Kommission, damit Sie auf
dem Stand der parlamentarischen Debatte sind; wir haben
uns dort mit vielen der Argumente auseinander gesetzt.
({0})
Tobin selbst - er ist hier vielfach zitiert worden - hat
sich nie von dem Nutzen, der Wirksamkeit und der Notwendigkeit dieser Steuer distanziert. Zu diesem Zweck
können Sie ihn sicherlich nicht benutzen.
({1})
Nun zu einigen der Argumente: Richtig ist, dass die
Tobinsteuer natürlich nicht gegen massive Fundamentalspekulationen in einer Währung wirken kann. Allerdings
wirkt sie gegen allmähliche, in kleinsten und kleinen
Schritten sich aufbauende Spekulationswellen, die in
große Finanzkrisen münden können. Insofern wirkt sie
präventiv, bevor es zu Fundamentalspekulationen und zu
Krisen kommt. Das ist ihr Zweck. Der Einwand, der vorhin auch hier genannt worden ist, es könne nicht zwischen
spekulativen und anderen Kapitalströmen unterschieden
werden und die Tobinsteuer werde den internationalen
Handel belasten, ist schlichtweg irrelevant.
({2})
Für Exporte und Direktinvestitionen ist die Kostenbelastung gering: Erstens. Der Zeithorizont spielt eine
Rolle. Investitionen sind in der Regel nicht kurzfristig.
Zweitens. Sogar die einmalige Belastung könnte durch
eine Verringerung oder Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer um den Satz der Tobinsteuer oder durch eine Verrechnung mit fälligen Gewinnsteuern oder Steuergutschriften bei Direktinvestitionen neutralisiert werden.
Ebenso haltlos ist das Argument der technischen Unmöglichkeit und Undurchführbarkeit. Alle Transaktionen
werden bereits erfasst oder können erfasst werden, erstens
im Preisstellungs- und Maklerprozess im Interbankverkehr. Bereits jetzt werden dort bis zu 95 Prozent aller
Transaktionen erfasst und elektronisch abgewickelt. Es ist
ein Leichtes, eine zusätzliche Meldung an die Steuerbehörde einzuprogrammieren. Die zweite Möglichkeit
besteht im tatsächlichen Zahlungsvorgang, bei dem aus
Gründen der Sicherheit im Bankenverkehr zunehmend
auf individuelle Erfassung statt Verrechnung von Salden
abgestellt wird.
Europa könnte ganz aktuell - das fordern wir gemeinsam mit ATTAC und Gewerkschaften - in der Einführung
der Tobinsteuer eine pionierhafte Vorreiterrolle spielen.
({3})
Das scheinbar stichhaltigste Gegenargument bezieht sich
auf die Notwendigkeit der gleichzeitigen weltweiten Einführung. Wir wissen alle: Das ist nichts anderes als ein
Totschlagargument. Ein gemeinsamer Beschluss der
wichtigsten Staaten ist schwer herzustellen. Deshalb
würde - das sagten auch viele von Ihnen - das Kapital, bekanntermaßen ein scheues Reh, fliehen, sodass für die
Stabilisierung nichts gewonnen wäre.
Die Kapitalflucht jedoch ist mit Kosten verbunden, die
höher als die Tobinsteuer sein können. Offshorezentren
werden als Fluchtziel genannt. Unserer Meinung nach ist
dies mehr ein Argument, dringend Maßnahmen gegen
Offshorezentren auch in diesem Sinne und nicht nur zur
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.
({4})
Eine massive Kapitalflucht ist auch deshalb nicht zu erwarten, weil der amerikanische Anlagemarkt als Aufnahmeregion nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Nach Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist
der Euro bereits jetzt bei 50 Prozent der Devisengeschäfte
beteiligt. Der größte Teil der Währungsgeschäfte spiele
sich als Euro- und Dollargeschäft ab. Angesichts der gestiegenen Krisenanfälligkeit der Wechselkurse zwischen
Euro und Dollar seit Einführung der Währungsunion wäre
gerade hier eine Stabilisierung durch eine europäische
Einführung ein relevanter Bereich zum Nutzen aller Nationen. Der Verteuerung von Devisengeschäften steht im
Übrigen ein vermindertes Wechselkursrisiko gegenüber,
das sich in sinkenden Kosten für Wechselkursabsicherungsgeschäfte niederschlägt.
Nach wie vor würden also auch bei einer europaweiten
Einführung weiterhin Geschäfte in Europa gemacht werden können und nicht alles durch Staatsdoktrinismus zum
Erliegen kommen. Die Entscheidung für oder gegen die
Tobinsteuer bleibt eine politische Entscheidung. Sie ist
möglich. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, in
diesem Sinne im Ecofin-Rat tätig zu werden. Gerade diese
Diskussion ist im Ecofin-Rat zu führen.
({5})
Diese Argumente sind alle nicht neu. Setzen Sie sich
doch endlich mit ihnen auseinander! Damit Sie dies tun,
schlagen wir erneut vor: Machen Sie Anhörungen mit
Wissenschaftlern, Bewegungen und NGOs im Rahmen
dieser Ecofin-Debatte, damit endlich eine produktive
Auseinandersetzung mit dieser Argumentation erfolgt.
({6})
Ein letzter Satz: Kollege von Larcher, Kollegin Heyne
und Kollegin Adler, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie
nicht bei der Ablehnung unserer Initiative stehen bleiben,
sondern aus Ihren Reden die Schlussfolgerungen ziehen
würden, damit wir in diesem Sinne eine gemeinsame Diskussion als Beitrag zur Ecofin-Debatte, zumindest eine in
Anlehnung an die kanadische Initiative, führen können.
Das wäre einmal ein gemeinsamer Schritt.
({7})
Ich schließe
die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der PDS zur Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze auf
der Drucksache 14/2546. Der Ausschuss empfiehlt, den
Antrag auf Drucksache 14/840 abzulehnen. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der PDS angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen
der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und
der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften ({0})
- Drucksache 14/6378 ({1})
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
und der Landschaftspflege und zur Anpassung
anderer Rechtsvorschriften ({2})
- Drucksache 14/6878 ({3})
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Kersten Naumann,
Rosel Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzes
und der Landschaftspflege
- Drucksache 14/5766 ({4})
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({5})
- Drucksachen 14/7469 , 14/7490 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Christel Deichmann
Cajus Cäsar
Birgit Homburger
b) Bericht des Haushaltsausschusses ({6})
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 14/7481 Berichterstattung:
Abgeordnete Waltraud Lehn
Dietrich Austermann
Oswald Metzger
Dr. Uwe-Jens Rössel
Zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts
des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften liegen je ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der
Fraktion der FDP vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Das
Haus ist damit einverstanden.
Dann eröffne ich die Aussprache und gebe das Wort
zunächst der Kollegin Ulrike Mehl für die Fraktion der
SPD.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz ist wirtschaftsfeindlich,
weil er die Wirtschaft behindert und Geld kostet, aber
keines einbringt. Naturschutz geht immer gegen die
Landwirtschaft, weil die weltweite Wettbewerbsfähigkeit
eingeschränkt wird. Naturschützer sind Verhinderer,
weil sie diese Sachverhalte nicht einsehen und überzogene Forderungen stellen. Das ist nur eine kleine
Auswahl, eine Kostprobe dessen, was wir uns seit vielen
Jahren anhören müssen. Ich vermute, dass bei einigen der
Kollegen, die vielleicht gerade nicht hier sitzen, schon die
Hand zum Applaudieren gezuckt hätte.
({0})
- Die nicht hier sind, habe ich gesagt.
({1})
Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich diese Behauptungen für genauso grundlegend falsch halte wie die Behauptung, der
Mond sei grüner Käse. Vielmehr ist Naturschutz notwendig, weil wir mit ihm unsere Lebensgrundlagen sichern.
({2})
Naturschutz ist richtig, weil wir auch für die zukünftigen
Generationen existenzielle Grundlagen zum Leben erhalten. Naturschutz ist nützlich, weil er unter anderem für einen sehr wichtigen Wirtschaftszweig, nämlich den Tourismus, eine wesentliche Voraussetzung ist.
Über die ethische Frage hinaus, ob Natur um ihrer selbst
willen zu schützen ist - diese Frage beantworte ich persönlich mit Ja -, ist es für uns alle eine existenzielle Frage, die
Funktionen des Naturhaushalts zu erhalten und zu schützen. Dies haben wir im Gesetz ausdrücklich klargestellt,
und wir haben das einmal alle gemeinsam hier beschlossen,
als wir den Art. 20 a im Grundgesetz installiert haben.
Ganz ohne Frage genießen wir alle Natur, wenn sie
schön und intakt ist. Wir schwärmen davon, wenn wir
zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern auf Radtouren See- und Fischadler beobachten, wenn wir in Polen
Wildpferde und Wisente in freier Natur erleben können
oder wenn wir in der Eifel Orchideenwiesen bestaunen
können. Erholung in urtümlicher Natur ist immer wieder
ein einzigartiges Erlebnis. Natur tut uns gut.
Doch über diesen genussvollen Naturschutz hinaus:
Ohne einen funktionsfähigen Naturhaushalt mit dauerhaft
intakten Filter- und Puffereigenschaften für Boden, Wasser, Luft, aber auch stabilen Ökosystemen ist auf Dauer
industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeit nicht möglich. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gebietet hier den
Schutz der Natur. Ich betone dies audrücklich, denn allzu
oft wird gerade in diesem Zusammenhang der Begriff der
Nachhaltigkeit arg strapaziert und sogar missbraucht.
Vor diesem Hintergrund - Naturschutz und Nachhaltigkeit - hat sich allerdings ein neuer Streitpunkt entwickelt, diesmal zu meinem großen Bedauern ein Streit
innerhalb des ökologischen Lagers, ein Streit, der eigentlich keiner sein muss und der allzu oft künstlich aufgebauscht wird: Um das Klimaschutzziel zu erreichen, setzen wir auf den Ausbau der Windenergie. Dabei werden
für die Stromerzeugung durch Offshore-Windkraftanlagen, besonders in der Ausschließlichen Wirtschaftszone,
nämlich dem Meeresgebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste, große Potenziale gesehen. Folgerichtig
ist dies ein Schwerpunkt in der Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung; dies begrüße ich ausdrücklich.
Hier bietet sich uns die einmalige Chance, Windenergie in großem Stile auszubauen und dabei Fehler, die an
Land leider zum Teil gemacht worden sind, zu vermeiden.
({3})
Klimaschutz durch Energieerzeugung aus Wind kann
und muss im Einklang mit den Erfordernissen des Naturschutzes erfolgen.
({4})
Nur dann ist die Windenergienutzung tatsächlich nachhaltig. Ich denke, hier sind wir uns alle einig.
Aus diesem Grund haben wir den ambitionierten Gesetzentwurf der Bundesregierung gezielt durch Regelungen ergänzt, die in der Ausschließlichen Wirtschaftszone,
AWZ, gleichzeitig den Schutz empfindlicher Ökosysteme
und den zügigen Ausbau der Offshore-Windenergie ermöglichen werden: Wir schaffen die Möglichkeit, in der
AWZ Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete auszuweisen und bewirken damit Rechtssicherheit für die
Planer und Betreiber der Offshore-Windenergieanlagen.
Damit die Ausweisung der Schutzgebiete schnell geschehen kann, stellen wir die entsprechenden Haushaltsmittel
für zusätzliche Stellen beim zuständigen Bundesamt für
Naturschutz zur Verfügung.
Die Windenergieanlagen in der AWZ sind Seeanlagen
und werden folgerichtig nach der Seeanlagen-Verordnung genehmigt. Wir haben im Rahmen des Naturschutzgesetzes diese Verordnung ebenfalls an die neuen
Erfordernisse angepasst. Dabei werden erstens über die
Ausweisung von Eignungsflächen bevorzugte Bedingungen für den Windenergie-Ausbau geschaffen und zweitens über die Festschreibung der UVP-Pflicht im Rahmen der Genehmigung sowie der Klarstellung, dass bei
erheblicher Beeinträchtigung des Vogelzuges die Genehmigung versagt werden kann, die Belange des Naturschutzes gestärkt.
Diese Dualität - Nutzung der Natur ermöglichen und
gleichzeitig die Natur so weit wie möglich schützen zeichnet das Gesetz, wie wir es hier heute verabschieden,
insgesamt aus. Ich nenne zusätzlich drei Beispiele: Wir
eröffnen neue Möglichkeiten für Sport, Erholung und
Tourismus in der Natur und schreiben gleichzeitig die
Schaffung eines Biotopverbundes vor. Wir ergänzen die
Eingriffsregelung um die Beeinflussung des Grundwassers und konkretisieren Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, gestalten aber gleichzeitig die Ausgleichsregelung
praktikabler und ermöglichen dadurch eine größere Flexibilität in der Praxis. Wir betonen die wichtige Rolle der
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als eines Partners für den Naturschutz, machen aber auch deutlich, dass
im Sinne des Naturschutzes bestimmte Regeln bei der Bewirtschaftung der Flächen, nämlich die gute fachliche
Praxis, eingehalten werden müssen. Deshalb haben wir
die Neueinrichtung von Strukturelementen wie Hecken
oder Saumstrukturen nicht zum Bestandteil der guten
fachlichen Praxis gemacht.
Nicht zuletzt wurde die längst überfällige Vereinsklage - früher hieß sie Verbandsklage - endlich auch in
das Bundesrecht aufgenommen. Es handelt sich hier um
eine Regelung, mit der in der weit überwiegenden Zahl
der Landesgesetze bereits seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht wurden. Dieses Thema ist schon lange
überfällig. Ich bin davon überzeugt, dass die Vereinsklage
bei Genehmigungsverfahren auch auf Bundesebene ausgesprochen nützlich sein wird.
({5})
Ich persönlich habe mich elf Jahre lang für ein neues,
gutes, effektives und modernes Bundesnaturschutzgesetz
engagiert. Sie werden mir sicherlich glauben, wenn ich
Ihnen sage, dass ich mir rein unter Naturschutzgesichtspunkten noch viel mehr hätte vorstellen können. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren viele Gespräche mit
Interessengruppen aus allen Bereichen geführt und viele
Anregungen diskutiert und aufgenommen. Naturgemäß
kann dabei nicht jeder Wunsch aufgenommen und nicht
jede Kritik berücksichtigt werden. Doch ich finde, dass
das Gesetz, das wir heute verabschieden, ein gutes Gesetz
ist. Es ist das Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit, an
die wir mit Idealismus und Realitätssinn herangegangen
sind.
Natur tut uns gut. Mit diesem Gesetz können wir der
Natur Gutes tun.
({6})
Für die
CDU/CSU-Fraktion spricht der Kollege Dr. Peter Paziorek.
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen waren seit jeher Verpflichtung für die CDU/CSUBundestagsfraktion. Jeder weiß, dass die Erfüllung dieser
Aufgaben aber besondere Anstrengungen erfordert; denn
der Gefährdung zahlreicher Tier- und Pflanzenarten in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland kann nur im
Zusammenwirken mit allen gesellschaftlichen Kräften
wirksam Einhalt geboten werden. Dabei ist insbesondere
auf die Kooperation mit den Landnutzern, also mit den
Landwirten und den Forsteigentümern, abzustellen. Diesem Erfordernis wird Ihr Gesetzentwurf an keiner einzigen Stelle gerecht.
({0})
Unter unserer Regierungsverantwortung ist das
Bundesnaturschutzgesetz im Jahre 1998 zuletzt novelliert
worden. Dabei wurden zwei ganz entscheidende Weichenstellungen vorgenommen: Erstens. Dem Vertragsnaturschutz wurde Vorrang vor dem Ordnungsrecht
eingeräumt. Damit wurde den Naturschutzbehörden zur
Pflicht gemacht, in Sachen Naturschutz mehr als vorher
mit den Bürgern zu sprechen. Das war eine richtige Weichenstellung.
Zweitens. Es wurde eine bundeseinheitliche Ausgleichsverpflichtung für Naturschutzauflagen, die über die gute
fachliche Praxis hinausgehen, eingeführt. Damit wurde den
Forsteigentümern und den Landwirten Rechtssicherheit in
finanziellen Fragen des Naturschutzes gegeben.
({1})
Das Ergebnis der Novellierung durch die CDU/CSUFDP-Bundestagskoalition 1998 war, dass der Streit zwischen Naturschützern und Naturnutzern im Interesse des
Naturschutzes begraben wurde; denn die Land- und
Forstwirtschaft besitzt nun einmal 80 Prozent der in
Deutschland benötigten Flächen. Sie muss deshalb als
wichtigster Verbündeter für einen dauerhaften Naturschutz gewonnen werden. Damit haben wir 1998 auch
eine wichtige Grundlage für die Akzeptanz des Naturschutzes in unserer Gesellschaft geschaffen.
({2})
Es gibt nicht einen sachlichen Grund dafür, dass Sie diese
wichtige Weichenstellung von 1998 mit Ihrem jetzigen
Gesetzentwurf zurücknehmen. Es ist unverantwortlich,
dass Sie die Fortschritte im Naturschutz, die in den letzten Jahren gemacht wurden, mit Ihrem Gesetzentwurf zerstören.
({3})
Was ist der wesentliche Kern Ihres Gesetzentwurfes? Der Inhalt Ihres Gesetzentwurfes ist, das Ordnungsrecht
ohne größere finanzielle Ausgleichsverpflichtungen für
den Staat auf Kosten und ohne Mitwirkung der Betroffenen zu stärken. Das halte ich für einen Rückschlag für
eine moderne Naturschutzpolitik in Deutschland.
({4})
Damit stärkt der vorliegende rot-grüne Gesetzentwurf
nicht die Mitarbeit der Bürger im Naturschutz. Er betont
vielmehr die hoheitlichen Befugnisse der Behörden im
Naturschutz gegenüber den Bürgern und sieht mehr Planung und Bürokratie vor. Dafür - ganz kurz - vier Beispiele: Erstens. Die Einführung einer bundeseinheitlichen
flächendeckenden Landschaftsplanung erfordert einfach mehr Personal, gerade auch bei den Kommunen.
Zweitens. Die Ausweitung der guten fachlichen Praxis, wie sie in dem vorliegenden Gesetz vorgesehen ist,
parallel zu den Fachgesetzen führt zu Doppelzuständigkeiten der Behörden. Es werden große Verwaltungsprobleme vor Ort folgen.
Drittens. Die vorgesehene Verschärfung der Eingriffsregelung vergrößert die Zahl der Planungsschritte, macht
also mehr Planung bei Maßnahmen zur Verbesserung der
Infrastruktur notwendig.
Viertens. Die Beibehaltung der wirklich großen Unübersichtlichkeit bei den verschiedenen SchutzgebietsUlrike Mehl
kategorien - Sie haben ja nicht gestrafft und zusammengeführt - wird weiterhin völlig unnötig viel Personal und
große Verwaltungskapazitäten binden.
Dies alles führt nicht nur zu mehr Verwaltungsaufwand
und zu mehr Kosten. Es wird auch - das sagen wir Ihnen
schon jetzt voraus - zu Unsicherheiten bei der Anwendung des Rechts vor Ort, bei den Kommunen und bei den
Behörden führen, insbesondere dann, wenn Sie pauschale Rechtsbegriffe wie Umgebungsschutz - wie
weit der gehen soll, wird davon abhängen, wie dieser Begriff vor Ort ausgelegt werden wird - oder Biotopverbund einführen - man kann sich trefflich darüber streiten, was einen Biotopverbund ausmacht und was nicht -,
ohne dass Sie entsprechende fachliche Kriterien vorgeben. Wenn Sie die Rechtsbegriffe nicht klar abgrenzen,
dann kann man nur sagen: Ihr Gesetzentwurf wird nicht
verstärkt die Natur in Deutschland, sondern letztlich nur
Ihre rot-grüne Ideologie in Sachen Naturschutz schützen.
Das ist nicht gut für den Naturschutz in Deutschland.
({5})
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Auch
wir sehen die Notwendigkeit für einen Biotopverbund,
aber in fachlich begründeten schützenswerten Gebietskulissen. Deshalb ist klarzustellen, dass die vorhandenen Schutzgebiete auch durch langfristige vertragliche Vereinbarungen
einbezogen und weiterentwickelt werden können.
Wir müssen endlich bedenken: Die ländlichen Räume
sind in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland
nicht nur Natur- und Kulturraum, sondern auch - das gilt
zum Beispiel für meine Heimatregion, das Münsterland wichtige Wirtschaftsräume. In ihnen müssen für den Verbraucher qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugt
werden. Zugleich sind sie Ausgleichsräume und Erholungsräume für die Menschen in den Ballungsgebieten,
bei uns zum Beispiel aus dem Ruhrgebiet. Diese vielfältigen Funktionen können sie selbstverständlich nur dann
erfüllen, wenn sie naturnah und nachhaltig genutzt werden. In Ihrem Gesetzentwurf haben Sie leider nicht erkannt, dass sich vor allem in diesen Gebieten und eben
nicht nur in den gezielt ausgewiesenen Naturschutzgebieten das weitere Schicksal des Naturschutzes entscheiden wird. Es ist deshalb ein Irrglaube, dass allein durch
die staatliche Zuordnung weiterer Räume zum Naturschutz dem Artenschwund Einhalt geboten werden kann.
Wir haben Ihnen in den Ausschussberatungen immer
wieder gesagt - ich wiederhole es heute noch einmal in
aller Eindringlichkeit -:
({6})
Der Weg, den Sie jetzt einschlagen, ist der falsche Weg;
denn fachliche Untersuchungen zeigen, dass nicht allein
die Verwaltung von Flächen durch die Naturschutzbehörden zu Verbesserungen führt. Wir sagen Ihnen ganz deutlich: Dieser Gesetzentwurf wird nicht zu mehr, sondern zu
weniger Naturschutz führen. Naturschutz kann nicht gegen die Bevölkerung vor Ort gemacht werden.
({7})
Ihr Gesetzentwurf enthält in dieser Frage einen großen
Webfehler und Sie leisten dem Naturschutz damit einen
Bärendienst, Frau Voß.
({8})
Wir fordern Sie deshalb noch einmal auf: Verlassen Sie
nicht den mit der Novelle von 1998 eingeschlagenen erfolgreicheren Weg
({9})
und folgen Sie unserem Entschließungsantrag! Vertragliche Absprachen mit dem Bürger und eine Ausgleichsverpflichtung für Nutzungsbeschränkungen sind die Mittel
unserer Wahl, um den Naturschutz in Deutschland
voranzubringen. Das Ordnungsrecht soll nur die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür setzen.
Dies bedeutet nicht, wie Sie manchmal behauptet haben, dass der Naturschutz dann unbezahlbar wird. Im Gegenteil. Im Wege der Kofinanzierung stellt Brüssel viele
Mittel zur Verfügung. Es kommt dabei darauf an, Mittel
extra für Naturschutzmaßnahmen, also über die Einhaltung der guten fachlichen Praxis hinaus anzufordern.
Wenn wir jetzt die Schwellenwerte für die gute fachliche
Praxis heraufsetzen, werden wir keine Möglichkeit mehr
haben, solche Kofinanzierungsmittel aus Brüssel zu bekommen.
({10})
Damit schädigen Sie die Naturschutzpolitik in Deutschland auch finanziell. Deshalb warnen wir Sie davor, Ihren
Weg in dieser Hinsicht weiterzugehen.
Der Naturschutz kann nicht auf Kosten der Betroffenen
betrieben werden. Wer Ihren Gesetzentwurf liest, muss
aber zu der Erkenntnis kommen: Sie wollen das. Das ist
für den Naturschutz in Deutschland verhängnisvoll. Aus
diesem Grund werden wir Ihren Weg nicht mitgehen und
lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
({11})
Für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebe ich das Wort der
Kollegin Sylvia Voß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wer durch des Argwohns Brille schaut, sieht Raupen
selbst im Sauerkraut, sagte schon Wilhelm Busch.
({0})
Herr Paziorek, das trifft auf Sie offensichtlich voll zu.
Die Folgen der Mittel Ihrer Wahl können wir feststellen: Zwei Drittel der Biotope in Deutschland sind heute gefährdet. Mehr als 50 Prozent unserer Lurche und Reptilien
sind ebenfalls gefährdet und stehen auf den Roten Listen.
({1})
Das Gleiche gilt für 40 Prozent der Pflanzenarten. Wir haben in den letzten 25 Jahren eine Fläche für die Natur verloren, die dreimal so groß ist wie das Saarland. Das können Sie nicht bestreiten. Sie haben in Ihrer Politik das
Freiwillige überbetont. Wir haben gesehen, dass auch
Ordnungsrecht sehr wohl notwendig ist,
({2})
um unsere Lebensgrundlagen zu schützen, um unser nationales Naturerbe zu schützen.
Uns ist das Miteinander - Sie werfen uns vor, dass das
bei uns nicht gegeben sei - auch sehr wichtig gewesen.
Wir sind auf wirklich alle Nutzergruppen, auf alle Schutzvereine, auf alle Fachleute zugegangen, haben uns im Vorfeld sehr wohl informiert und sind fachlich fundiert an
diesen Gesetzentwurf herangegangen.
Was Sie sagen, ist nicht stichhaltig. Die fachlich fundierten Zahlen zum Biotopverbund lagen bereits zu Ihrer
Regierungszeit vor. Sie haben sie nur ignoriert.
({3})
Wir haben den Biotopverbund im Gesetz festgeschrieben. Das gilt genauso für die gute fachliche Praxis, mit
der dafür gesorgt wird, dass eine Agrarwende Fuß fassen
kann und dass wir gesunde Nahrungsmittel in einer gesunden Natur, die uns allen, auch den Landwirten, eine
Lebensgrundlage bietet, erzeugen können. In dieser guten
fachlichen Praxis gibt es eine Ausnahme - da sind wir auf
die Bauern zugegangen -, nämlich die Kleinstrukturen,
sodass die Bauern beispielsweise auch Hecken pflanzen
und trotzdem Fördermittel in Anspruch nehmen können.
Sie müssen nur den Bericht über das, was wir gemacht haben, richtig lesen. Ich halte Ihnen zugute, dass Sie so von
der Natur begeistert sind, dass Ihnen da einige Passagen
entgangen sind.
Wir haben auch andere Dinge, die wirklich positiv
sind, neu geregelt, und zwar sehr übersichtlich. Sie sagen,
Sie blicken da nicht durch. Ich weiß nicht, wo man da
nicht durchblicken kann. Wir haben die Nationalparke gestärkt; wir haben dort den Prozessschutz verankert. Wir
haben die Biosphärenreservate gestärkt und wir haben die
Naturparke als Fundament für einen nachhaltigen Tourismus vorgesehen.
Wir haben sehr viel Gutes und Neues in Bezug auf den
Artenschutz verankert. Ich möchte hier nur den Vogelschutz an Freileitungen erwähnen. Die Freileitungen stellen die Haupttodesursache einiger unserer Großvögel dar.
Wir können doch nicht, wie Sie das jahrelang gemacht haben, tatenlos davor stehen. Sie haben aus Angst vor irgendwelchen Interessenkollisionen nichts angefasst. Wir haben
die Dinge angefasst und setzen sie jetzt um. Das wird der
Natur, wie es Frau Mehl schon sagte, wirklich gut tun.
Es gibt einen großen Lebensraumschwund, etwa durch
Verinselung; das wissen auch Sie. Deswegen ist der Biotopverbund so wichtig. Ebenso nenne ich den Biotopschutz im Bereich der Alleen. Das ist etwas völlig Neues,
was aber für uns alle, insbesondere für die Menschen vor
Ort, für die das ein Stück Heimat ist, wichtig ist. Wir haben entsprechende Regelungen in das Gesetz aufgenommen.
({4})
Wir haben mit den Bestimmungen über Artenschutz
und Biotopschutz dafür gesorgt, dass die Zwei-Drittel-Lebensraumtypen wirklich geschützt werden. Auch unsere
Kinder sollen noch Sumpfdotterblumenwiesen, Wollgraswiesen kennen, die Rufe der Unken hören und die Kammmolche beobachten können. Wir sollten nicht eines Tages
den Kindern sagen müssen, es gibt keinen Osterhasen
mehr. Dazu gibt es eine wunderschöne Karikatur. Es
kommt eine Ratte mit der Kiepe und sagt: Ich bin die
Osterratte; der Hase ist ausgestorben. Genau das möchten
wir nicht. Deswegen haben wir gerade in dem Bereich des
Artenschutzes sehr viel neu geregelt.
Die anderen Dinge sind schon genannt worden: Meeresnaturschutz oder die flächendeckende Landschaftsplanung.
Wir haben die Bereiche der Erholung und des Sports
sehr gut in diesem Gesetz verankert. Das gilt auch für die
Verbandsklage.
Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit mit allen, mit dem Bundesrat,
mit den Ländern, mit den Verbänden und Vereinen, deren
Vertreter heute auf der Tribüne sitzen, bedanken.
({5})
Ich hoffe, dass dieses Gesetz, wenn es von den Ländern
entsprechend umgesetzt wird, für die Bundesrepublik
beim Naturschutz einen wirklich neuen, großen Schritt
nach vorn darstellt.
Ich möchte noch etwas in Richtung der CDU/CSU sagen, weil Sie es offensichtlich immer noch nicht begriffen
haben. Goethe sagte schon:
Die Flöhe und die Wanzen
Gehören auch zum Ganzen.
Danke schön.
({6})
Ich gebe das
Wort der Kollegin Marita Sehn für die Fraktion der FDP.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
({0})
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein kleiner Schritt für die Bundesregierung und ein großer für den
Naturschutz. Nur, er geht in die falsche Richtung.
({1})
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein Rückschritt. Frau Voß, sie ist die Aufkündigung des ökologischen
Gesellschaftsvertrages, den die FDP mit begründet hat.
({2})
Vielleicht noch einmal zu Ihrer Erinnerung: Die alte
Bundesregierung unter liberaler Beteiligung hat den Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeführt.
({3})
Herr Müller, wir haben damit ein klares Signal gesetzt:
Kooperation vor Konfrontation. Das ist moderner Naturschutz.
({4})
Wir haben damit gezeigt, dass Naturschutz für uns
nicht nur eine Bringschuld der Land- und Forstwirtschaft
ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Naturschutz geht uns alle an.
({5})
Es ist nicht ausreichend, dem ländlichen Raum den Naturschutz per Gesetz aufs Auge zu drücken.
Mit dem Vorrang des Vertragsnaturschutzes hat die damalige Bundesregierung unter FDP-Beteiligung einen
ökologischen Gesellschaftsvertrag eingeführt. Der ländliche Raum engagiert sich im Naturschutz. Er stellt Flächen
für die Erholung und für ökologische Zwecke zur Verfügung.
({6})
Für die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen gewährt die Gesellschaft einen Ausgleich. Das ist eine sozial
gerechte Naturschutzpolitik und nicht Ihr Wir bestellen
und die anderen bezahlen.
({7})
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in diesem
Sinne ein Rückschritt. Er setzt auf Konfrontation statt auf
Kooperation, auf Verordnen statt auf Überzeugen.
({8})
Der Naturschutz wird von einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen zu einer Angelegenheit der Land- und
Forstwirtschaft degradiert. Ganz besonders bitter muss es
dabei für die Betroffenen sein, dass die Bundesregierung
nicht einmal weiß, welche Kosten sie ihnen aufbürdet.
Diese Ignoranz ist Arroganz gegenüber den Betroffenen
und deren Nöten.
({9})
Frau Mehl, die Bundesregierung hat in ihrer Antwort
auf unsere Kleine Anfrage - es handelt sich um die Drucksache 14/6733; Sie können das nachlesen - klipp und klar
gesagt, dass sie nicht weiß, welche Kosten auf die Betroffenen zukommen.
({10})
Die Bundesregierung verweist sogar lapidar darauf - ich zitiere -, dass sich im Einzelfall zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse ergeben können. Etwas viel Konditional, finden Sie nicht?
Während die Kosten für die Betroffenen sehr real und
konkret sind, verhält es sich mit den möglichen Einnahmen genau umgekehrt, Frau Voß. Sie sind höchst unsicher
und hypothetischer Natur. Mit der Aufkündigung des Vorrangs für den Vertragsnaturschutz beraubt die Bundesregierung die Landwirte der einzigen echten Einkommensperspektive, die es im Naturschutz bislang gibt.
({11})
Der Naturschutz der Bundesregierung ist vor allem Naturschutz durch andere auf Kosten anderer. Der Naturschutz der Bundesregierung findet folgerichtig vor allem
in der Theorie statt.
({12})
Defizite im Naturschutz sind weniger gesetzgeberisch als
vielmehr vollzugsbedingt. Auch das wissen Sie. Daran
ändert die vorgelegte Novelle herzlich wenig.
({13})
Im Gegenteil: Den ohnehin überlasteten Naturschutzbehörden werden zusätzliche Aufgaben aufgebürdet. Der
Bund bestellt, gibt aber kein Geld - so sieht grüne Naturschutzpolitik aus.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat deshalb nur eine Alibifunktion: Sie suggeriert einen hohen
Stand des Naturschutzes, der in der Praxis aber nicht umgesetzt werden kann. Ohne mehr Personal und ohne mehr
Geld wird es auch nicht mehr Naturschutz geben. Der Naturschutz der Bundesregierung findet auf dem Papier statt
und hat mit der Praxis wenig zu tun.
Nachhaltigkeit, das ist die Integration ökologischer,
ökonomischer und sozialer Aspekte. Nachhaltiger Naturschutz ist ein integrierter Naturschutz.
({14})
Er berücksichtigt die wirtschaftlichen und sozialen Belange ebenso wie die ökologischen Aspekte, Frau Voß. Ich
glaube, die haben Sie vergessen.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist in diesem Sinne alles andere als nachhaltig. Sie ist ökologisch
unsinnig, da sie einen höheren Stand des Naturschutzes
suggeriert, der in der Praxis, Frau Deichmann, leider nicht
umgesetzt werden kann.
({15})
Sie ist ökonomisch schädlich, da sie wichtige Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum
verzögert, wenn nicht gar verhindert.
({16})
Die Bundesregierung schiebt den ländlichen Raum auf
das wirtschaftliche Abstellgleis. Sie handelt sozial ungerecht, da sie den Naturschutz entschädigungslos dem
ländlichen Raum aufbürdet.
({17})
Den Nutzen des Naturschutzes haben wir alle, während
die Kosten allein der ländliche Raum trägt.
({18})
Kurz, die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist
das genaue Gegenteil von Nachhaltigkeit. Die FDP lehnt
die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes deshalb ab.
Es darf keine Benachteiligung der ländlichen Räume unter dem Deckmantel des Naturschutzes geben. Dies bringen wir mit unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck. Naturschutz lässt sich nur mit den Menschen und
nicht gegen sie verwirklichen.
Danke.
({19})
Ich gebe der
Kollegin Eva Bulling-Schröter von der Fraktion der PDS
das Wort.
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen: Gegenüber dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz
ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf ein
Fortschritt - aber ein bescheidener.
({0})
Das Verhältnis von Naturschutz und Landnutzung, der
Kernpunkt der Auseinandersetzungen, wurde neu geordnet, dies jedoch nur zaghaft. Im Gegensatz zum PDS-Entwurf sind die Regeln der guten fachlichen Praxis für uns
zu allgemein. Eine klare Definition dieser Betreiberpflichten wäre aber für eine vernünftige Entschädigungspraxis zwingend notwendig. Bis wohin kann beispielsweise der Staat bei Naturschutzauflagen unentgeltlich die
Rücksichtnahme der Bauern einfordern? Ab welcher
Grenze hat der Landwirt ein Recht auf Entschädigung?
Das sind wichtige Fragen.
Das vorgesehene Biotopverbundsystem wird im Regierungsentwurf nur an der untersten Grenze des Machbaren festgeschrieben. Es sind nur 10 Prozent der Landesfläche. Ebenso wie viele Naturschutzverbände fordert
die PDS 15 Prozent,
({1})
davon 10 Prozent verbindlich für die Bundesländer
({2})
und 15 Prozent als Sollbestimmung für die Bundesrepublik als Ganzes.
({3})
Ich meine, das wäre eigentlich machbar gewesen.
Im Übrigen sind im PDS-Entwurf ökologisch bedeutsame Flächen von kommerzieller Privatisierung ausgeschlossen. Das wäre aber notwendig. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Ihr früherer Minister Waigel von den
Naturschutzverbänden dafür sogar den Dinosaurier des
Jahres erhalten hat.
({4})
- Natürlich bestätige ich das. - Die Bundesregierung hat
in einem beschränkten Maß leider auch zur Privatisierung
beigetragen. Wir hätten uns gewünscht, dass alles in
Staatseigentum übergeht.
Die Eingriffsregelung wird im Koalitionsentwurf in
einigen Fällen verschärft. Dennoch wird nichts wesentlich Neues getan, um der Zersiedlung und Zerschneidung
von Natur und Landschaft Einhalt zu gebieten. Die Belange des Naturschutzes werden somit weiterhin bei Bauvorhaben nicht ab-, sondern weggewogen. Schließlich
sind seit der letzten BauROG-Novelle die Kompetenzen
für die Abwägung von den Naturschutz- zu den Bauämtern übergegangen. Ich möchte noch einmal das Statistische Bundesamt zitieren, das sagt: Wenn so weitergebaut
wird, ist bis Ende des Jahrhunderts die ganze Bundesrepublik zubetoniert. Ich denke, das wollen wir alle in diesem Hause nicht.
({5})
Im Gegensatz dazu will die PDS, unter anderem durch
ein Unterlassungs- bzw. Minimierungsgebot für vermeidbare Eingriffe sowie mit einer Einvernehmensvorschrift
zwischen Bau- und Naturschutzbehörden, solche Verfahrensweisen stoppen. Ich denke, das ist notwendig. Diesem
Ziel dient auch die Ausdehnung der Eingriffsregelung auf
den unbeplanten Innenbereich, wo in der Vergangenheit
wertvolle Grünflächen und Biotope verloren gingen.
Die neu eingeführte Verbandsklage ist im Koalitionsentwurf weiterhin von Misstrauen gegenüber den Umweltverbänden geprägt. Zum einen kann noch nicht einmal gegen die Vorhaben geklagt werden, an denen
Verbände im Verfahren beteiligt waren. Die Beschränkung auf eine Klagemöglichkeit bei Planfeststellungsbeschlüssen sowie Befreiungen von Verboten und Geboten
in Schutzgebieten verhindert dies. Mit solch einer VorgeMarita Sehn
hensweise ist die Verfahrensbeteiligung, zum Beispiel bei
Umweltverträglichkeitsprüfungen, für uns nur ein Alibi.
Einwände brauchen ohne Klagemöglichkeit nicht ernst
genommen zu werden.
Weiterhin fehlt es im Regierungsentwurf an einer Klagemöglichkeit, die sich über das Naturschutzrecht hinaus
auf das gesamte Umweltrecht erstreckt. Dies wäre aber
ein Beitrag zur Behebung von Vollzugsdefiziten im Umweltrecht und ist deshalb genauso Bestandteil des PDSEntwurfs wie die Erweiterung der Klagemöglichkeiten
einzelner Bürger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf für das
zukünftige Gesetz ist kein großer Wurf. Ich denke, er
muss nachgebessert werden. Die Diskussion zum Thema
Naturschutz und Umwelt wird weitergehen. Wir müssen
gemeinsam nachbessern. Unser Gesetzentwurf wäre eine
Alternative gewesen. Leider haben Sie die abgelehnt.
Danke.
({6})
Für die
SPD-Fraktion spricht die Kollegin Christel Deichmann.
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Ostseeparlamentarierkonferenz am 1. und 2. September dieses Jahres in Greifswald hat sich naturgemäß sehr intensiv mit dem Thema
Umwelt und Naturschutz beschäftigt. Der norwegische
Vertreter machte noch einmal ganz deutlich: Wir haben
keine unbegrenzten Ressourcen. Die Menschen müssen
aufwachen; die Welt kann nicht weiter so ausgebeutet
werden. Die Bedrohung der Menschheit und der Erde ist
unübersehbar. Der Bevölkerung muss bewusst werden:
Die Veränderungen sind unumgänglich.
Vielen Menschen ist diese Tatsache bewusst. Ich
möchte das an einem Beispiel deutlich machen.
Ein Themenkomplex, dem leider noch zu wenig Bedeutung beigemessen wird, ist die Frage des ständig zunehmenden Flächenverbrauchs. Die kommunale Gemeinschaft ist in dieser Frage offensichtlich weiter als
manch einer hier im Parlament.
({0})
So war in Heft 10 dieses Jahres der kommunalen Monatszeitschrift Der Überblick zu lesen:
Städte und Gemeinden in ganz Europa kennen das
Problem: Durch Flächenversiegelung, Verschmutzung, Erosion u. a. gehen alljährlich große Flächen
der endlichen Ressource Boden verloren. ... Trotzdem werden in der Bundesrepublik nach wie vor täglich 1,3 Millionen m2 überbaut. Das entspricht einer
Fläche von 185 Fußballfeldern,
die täglich - ich wiederhole es - in der Bundesrepublik
überbaut werden.
({1})
Viele Kommunen sind nicht mehr bereit, tatenlos zuzusehen, und haben darum im Oktober letzten Jahres auf
europäischer Ebene in Bozen ein Aktionsbündnis, das
Boden-Bündnis europäischer Städte und Gemeinden
gegründet. Ich denke, dass das ein sehr beeindruckendes
Beispiel dafür ist, dass die Gesellschaft dieses Thema
doch sehr ernst nimmt.
Wir beschließen heute eine umfassende Novelle des
Naturschutzrechtes. Es wurde von meiner Kollegin Frau
Mehl schon gesagt, dass wir uns hätten vorstellen können, dass mehr getan würde. Wir werden aber, Frau
Bulling-Schröter, nicht nachbessern. Wir sind sehr froh,
dass wir bis zu diesem Punkt gekommen sind. Ich denke,
es ist gut, wenn wir die jetzt geplanten Vorhaben erst einmal in die Realität umsetzen und erst dann weitere Ziele
anstreben.
({2})
Es ist überfällig, den Naturschutz effektiver zu betreiben. Viele Arten und Lebensräume sind trotz des bisherigen Gesetzes aus dem Jahre 1976 ausgestorben bzw. verloren gegangen. Sie, Herr Paziorek, haben die Novelle
von 1998 angesprochen. Das hätten Sie lieber nicht getan.
Dabei handelte es sich nämlich um eine richtige Nullnummer.
({3})
Sie hat nichts für den Naturschutz gebracht, nicht ein Bundesland hat die Vorgaben umgesetzt und sie hat Ihnen darüber bin ich überhaupt nicht traurig - auch als Wahlgeschenk nichts genutzt.
({4})
Der vorliegende Gesetzentwurf verdeutlicht, wie der
Naturschutz auf ein solides Fundament gestellt werden
kann. Wir schaffen das nötige Rüstzeug, um den Erhalt
der biologischen Vielfalt sicherzustellen.
({5})
- Herr Ronsöhr, Sie können es nicht lassen. Hören Sie
doch einfach einmal zu. Das habe ich Ihnen schon ein paar
Mal gesagt.
({6})
- Zuhören! Wir buchstabieren das nachher einmal.
({7})
Nachdem wir viele Jahre über die Grundlagen eines
wirklich modernen Naturschutzes diskutiert haben, können wir unsere Erkenntnisse jetzt endlich umsetzen. Wir
haben wesentliche Änderungsvorschläge, die in der Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses und in der
Debatte im Bundesrat vorgebracht wurden, aufgegriffen
und nach intensiver Diskussion und Abwägung zwischen
Nutzerinteressen und den Belangen des Naturschutzes
Kompromisse gefunden, die beiden Seiten gerecht werden. Wir wollen nämlich - das ist uns besonders wichtig;
da können Sie behaupten, was Sie wollen, Frau Sehn Naturschutz mit den Menschen zu unser aller Nutzen,
aber erst recht zum Nutzen unserer natürlichen Umwelt.
({8})
- Ein Blick in unser Gesetz erübrigt weitere Fragen an
dieser Stelle.
Ich begrüße es sehr, dass im vorliegenden Gesetz das
Verhältnis zwischen Naturschutz und Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft neu geregelt wird. Ich halte es für
längst überfällig, einen länderübergreifenden Biotopverbund verbindlich festzuschreiben. Es ist auch an der Zeit,
die vorgeschlagenen Verbesserungen im Artenschutz
durchzusetzen. Ich begrüße die Erweiterung der Liste der
zu schützenden Biotope. Ich freue mich über die Einführung einer flächendeckenden Landschaftsplanung. Ich
halte es für selbstverständlich, das Verbandsklagerecht
jetzt auch auf Bundesebene einzuführen.
Einige Dinge möchte ich jetzt noch näher erläutern. Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, haben
sicherlich Probleme mit dem Biotopverbund. Die Forderung, mindestens 10 Prozent - ich unterstreiche: mindestens 10 Prozent - der Landesfläche als Gebiete mit vorrangiger Funktion für einen Verbund von Lebensräumen zu
sichern, ist nicht neu. Neu ist allein, dass sie als gesetzliche
Regelung in einem Bundesgesetz festgeschrieben wird.
Wenn uns die Natur am Herzen liegt, dann müssen wir
ihr auch den erforderlichen Raum gewähren. So stellt
nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen der
Flächenanteil von mindestens 10 Prozent eben nur einen
Minimalwert dar. Wir haben festgestellt, dass diese Vernetzung nicht abrupt an Landesgrenzen aufhören darf,
und haben das im Gesetz berücksichtigt. Wir bitten die
Bundesregierung von dieser Stelle aus, nach einem Zeitraum von fünf Jahren im Parlament über den Realisierungsstand zu berichten.
Wir haben die Frage nach der Natur- und Landschaftsverträglichkeit von Sport klar beantwortet. Aus zeitlichen
Gründen verweise ich auf die Begründung in unserer Beschlussempfehlung und auf die im Bericht enthaltenen
Ausführungen meiner Fraktion. Sportverbände werden
auch zukünftig nicht mit Natur- und Umweltschutzverbänden gleichgestellt, wenn es um die Vereinsklage geht.
Es ist aber sehr wichtig - auch das haben wir festgeschrieben -, dass sie frühzeitig in die Beratung der relevanten Fragen einbezogen werden.
Wir haben den Schutzgebietsteil modernisiert und unter anderem die bestehende Definition für Biosphärenreservate im Sinne des UNESCO-Programms weiterentwickelt. Das ist zeitgemäß.
({9})
Der Entwicklungsaspekt und auch der Umgebungsschutz
spielen für die Zukunft unserer Schutzgebiete eine bedeutende Rolle.
Wir haben mit einer weiterentwickelten Definition für
die Naturparke eine zeitgemäße - ich zitiere aus einem
Brief des VDN, den ich gestern bekommen habe - Zielsetzung in den Bereichen nachhaltiger Tourismus, dauerhaft umweltgerechte Landnutzung und nachhaltige Regionalentwicklung aufgenommen. Damit werden wir der
Bedeutung gerecht, die die Naturparke für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes haben. Das ist
genau das Gegenteil dessen, was Sie behauptet haben.
Gerade die Großschutzgebiete sind ein Magnet für die
erholungssuchenden Menschen, die echte Natur erleben
möchten. Davon leben unsere Tourismusregionen wie zum
Beispiel die Mecklenburgische Schweiz, aber auch die Lüneburger Heide oder die Schwäbische Alb. Für einen nachhaltigen Naturschutz brauchen wir ganzheitliche integrative Strategien und Konzepte. Genau deswegen haben wir
- das wurde hier schon ausgeführt - einige Punkte in den
Grundsätzen zur guten fachlichen Praxis festgeschrieben.
Zum Thema Meeresschutz hat meine Kollegin Ulrike
Mehl bereits ausführlich berichtet. Weil ich diese Frage
für eine der bedeutendsten im Rahmen des Novellierungsprojekts halte, will ich zur Klarstellung hinzufügen,
was uns die Dena mit auf den Weg gegeben hat:
Wenn die Bundesrepublik keine Schutzgebiete in der
AWZ ausweist, hätte dies möglicherweise zur Folge,
dass in den faktischen oder vorgeschlagenen Naturschutzgebieten ... nach dem Vorsorgeprinzip der EURechtsprechung keine Anlagen errichtet werden
können. Dies würde für die Planer rechtliche Unsicherheit bedeuten durch potenzielle Klagen beim
EU-Gerichtshof.
Wir wissen doch alle: Der ökologische Zustand von
Natur und Landschaft in Deutschland verschlechtert sich
nach wie vor. Die Daten zur Natur 1999 des Bundesamtes
für Naturschutz und das Gutachten des Umweltsachverständigenrats aus dem Jahre 2000 bestätigen das. Wir
müssen handeln und müssen gesetzliche Grundlagen
schaffen, die an der Praxis orientiert sind. Wir werden dieses Gesetz deshalb in die Realität umsetzen.
Es gibt wahrhaftig keinen Anlass, in den Anstrengungen um den Naturschutz nachzulassen.
({10})
Frederic Vester, ein deutscher Biochemiker und Umweltwissenschaftler des letzten Jahrhunderts, sagte: Die Antworten zu unseren Problemen kommen aus der Zukunft
und nicht von gestern. Wir haben mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf zukunftsorientierte Antworten gegeben.
Stimmen Sie zu!
Vielen Dank.
({11})
Für die
Fraktion der CDU/CSU spricht der Kollege Cajus Julius
Caesar.
({0})
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen,
({0})
weil er zu bürokratisch, fachlich sehr fragwürdig und vor
allen Dingen nicht zukunftsweisend ist.
({1})
Mit dieser Vorgehensweise wird die Regierung keinen
Erfolg haben und sie wird den Naturschutz nicht in der geeigneten, vor allem nicht der gewünschten Art und Weise
voranbringen.
Auch das Verfahren der Einbringung war unzumutbar
und abenteuerlich.
({2})
In den letzten Tagen gab es 74 Änderungsanträge, dann
gab es in der Nacht vor der Sitzung des Umweltausschusses 30 Seiten Änderungsanträge zu Änderungsanträgen.
Das ist in der Tat für die Beratung in den Fraktionen unzumutbar.
({3})
Sie wollen diese Beratungen offensichtlich gar nicht.
Aber noch viel schlimmer: Sie wollen offensichtlich die
Verbände, Institutionen und Bürger vor Ort nicht weiter in
die Beratung einbinden, sonst hätten Sie diese Anträge sicherlich etwas eher vorgelegt.
({4})
Die CDU/CSU kann sich mit ihrer Leistungsbilanz sehen lassen. Wir haben beim Natur- und Umweltschutz
vieles vorzuweisen - bei der Luft- und Wasserreinhaltung,
bei der Abfallwirtschaft, beim Klimaschutz und bei vielen
internationalen Vereinbarungen. Wir haben auch bereits
in dieser Wahlperiode eine Reihe von Initiativen eingebracht. Wir wollen auf diesem Weg im Umwelt- und Naturschutz weiter voranschreiten. Dafür werden wir uns
auch weiterhin einsetzen. Das zeigen unsere Anträge im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Die SPD und die Grünen wollen das Ordnungsrecht
voranstellen. Im Umweltausschuss wurde das von ihnen
am 10. Oktober so dargestellt: Das Ordnungsrecht - so haben sie gesagt - ist leistungsfähiger und muss Vorrang haben vor vertraglichen Vereinbarungen. Das ist für uns der
falsche Weg. Wir gehen einen anderen Weg, einen Weg in
Richtung auf den Vertragsnaturschutz.
({5})
Ihre gesetzlichen Regelungen betreffen - ja, man muss
besser sagen: sie treffen - Land- und Forstwirtschaft,
Jagd- und Fischereiwirtschaft und sie treffen auch das Planungsrecht unserer Kommunen vor Ort. Sie hemmen besonders die Entwicklung des ländlichen Raumes. Auch
das wollen wir nicht.
({6})
Sie wollen ein Biotopverbundsystem mit wahllos gegriffenen 10 Prozent und unklaren Definitionen für die Betroffenen. Diese können so nicht wissen, welche Verbote,
Gebote und Festsetzungen auf sie zukommen. Das ist so
nicht hinnehmbar. Wir wollen Umweltschutz, wir wollen
einen Biotopverbund, aber wir wollen auch, dass die Betroffenen wissen, was auf sie zukommt. Und sie sollen
auch einen Ausgleich für Einschränkungen erhalten.
({7})
Bei der guten fachlichen Praxis konnte sich der Bürger vor Ort bisher auf die Fachgesetze verlassen.
({8})
Auch hier gehen Sie einen neuen Weg. Sie formulieren im
Bundesnaturschutzgesetz wahllos einzelne Bereiche. In
den schriftlich niedergelegten Aussagen des Experten
Dr. Rieder vom Bundesverband für Natur- und Artenschutz ist zu lesen, dass dies schlichtweg unsinnig und
laienhaft ist. Und weiter heißt es:
Hat das jemand geschrieben, der schon einmal länger
als eine Stunde auf dem Bauernhof war, oder hat sich
das jemand am grünen Tisch ausgedacht?
Das steht so im Protokoll der Anhörung. Das können Sie
nachlesen.
({9})
Bei den Saumstrukturen sind Sie ja einen kleinen
Schritt zurückgegangen. Aber denken Sie doch auch noch
einmal darüber nach: Erhalt und Pflege kosten viel Arbeit.
Bei der Pflege - entsprechend der guten fachlichen Praxis
formuliert - muss man berücksichtigen, dass es dann beim
Ausgleich nach dem Kulturlandschaftspflegeprogramm
ebenfalls Schwierigkeiten gibt.
Weitere Einschnitte gibt es bei der Grünlandbewirtschaftung. Hier hätten wir gern gesehen, dass die Extensivierungsprogramme der Länder weiter vorankommen.
Die Einschnitte der fachlichen Praxis erschweren das, insbesondere aber bei der Tierhaltung. Hier haben sich die
Wirtschaftenden vor Ort darauf verlassen können, dass sie
entsprechend der 1996 erlassenen Düngeverordnung vorgehen können. Es ist also ein Ausgleich beispielsweise
durch Güllebörsen möglich. Sie haben den Gesetzestext
dahin gehend geändert, dass es nur noch in einem engen
betrieblichen Zusammenhang einen Ausgleich geben
darf. Damit treffen Sie insbesondere die kleinen Betriebe;
Sie treiben sie in den Ruin. Das muss man an dieser Stelle
so deutlich sagen.
({10})
Auch durch die schlagspezifische Dokumentation zeigen Sie, dass Sie für mehr Bürokratie, für mehr Verwaltung sind. Wenn Sie dann noch die Doppelgleisigkeit hinzunehmen - neben den Fachbehörden sollen auch die
Naturschutzbehörden Kontrollfunktionen ausüben -,
kann ich Ihnen nur empfehlen: Stellen Sie doch gleich jedem Betrieb einen Kontrolleur aus dem Fachbereich und
dem Naturschutzbereich an die Seite! Dann haben Sie
aber die finanziellen Ressourcen ausgeschöpft. Dies wird
dem praktischen Naturschutz sehr weh tun.
Aber das ist Ihr Weg. In diesem Haushaltsentwurf 2002
kürzen Sie bei den praktischen Naturschutzprojekten um
16,1 Prozent und satteln bei den Kongressen und beim
Verwaltungshaushalt drauf. Das zeigt doch: Sie wollen
mehr Theorie und weniger Praxis.
({11})
Das Miteinander wird bei Ihnen infrage gestellt. In § 1
Abs. 2 werden die soziale Komponente, die wirtschaftliche Komponente und die Naturschutzkomponente gegeneinander abgewogen. Diese Abwägungsklausel wollen Sie wegfallen lassen. Wir wollen diese Abwägung. Sie
nehmen offensichtlich auch keine Kenntnis von der gemeinsamen Stellungnahme der Wirtschaft, des Bauernverbandes, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes, die deutlich formuliert haben, dass sie
diesen Gesetzentwurf mit großer Sorge betrachten, und
fordern, dass die Menschen mehr mitgenommen werden.
Miteinander heißt auch, die Erholung suchende Bevölkerung mitzunehmen.
({12})
Sie machen in § 10 Einschränkungen hinsichtlich der
Erholung suchenden Bevölkerung und des Tourismus.
Miteinander heißt ebenso, sportliche Aktivitäten zu fördern und nicht einzuschränken. Der Sportbund spricht ganz
eindeutig davon, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt.
({13})
- Sie haben Recht. Aber Herr Hermann hat beim Sportbund ein Schreiben unterschrieben, in dem darauf hingewiesen wird, dass die sportliche Aktivität beeinträchtigt
wird und dass es zu einer Beweislastumkehr kommt.
({14})
Jetzt wird er wahrscheinlich nicht einmal anwesend sein. Doch, da hinten sitzt er. Ich bin gespannt, wie er gleich
entscheiden wird: ob er zu seiner Unterschrift steht oder
zu Ihrem Gesetzentwurf.
({15})
Wir müssen auch in diesem Bereich ehrlich miteinander umgehen. Wir wollen nicht Ideologie voranbringen, wie Sie das in weiten Feldern betreiben. Wir wollen
kein Wegschieben der Verantwortung.
({16})
Wenn Sie beispielsweise in einem der Entwürfe formulieren: Kosten entstehen nicht dem Bund, Kosten entstehen
den Ländern und den Betroffenen, zeigt auch dies ganz
eindeutig Ihre Vorgehensweise und wie Sie mit den Menschen vor Ort umgehen wollen.
Wir setzen auf Miteinander, auf die Einbeziehung der
Bevölkerung, der Menschen vor Ort. Wir wollen nicht
mehr Paragraphen, wir wollen Natur erhalten, schützen,
pflegen, entwickeln und wieder herstellen, im ländlichen
Raum eine Chance auf Arbeit und wirtschaftliche Teilhabe sichern, den Naturschutz voranbringen und auf Kooperation statt auf Konfrontation setzen.
Herzlichen Dank.
({17})
Ich erteile
das Wort dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Voß hat Goethe zitiert
und richtig: Goethe war ein großer Naturschützer. Um das
noch einmal zu unterstreichen, zitiere ich:
Frische Nahrung, neues Blut saug ich aus freier Welt.
Wie ist die Natur so hold und gut, die mich am Busen hält.
Insofern haben Sie zu Recht daran erinnert.
({0})
Angesichts des wie üblich konstruktiven Beitrags des
Abgeordneten Ronsöhr will ich mich bei allen bedanken,
die diese Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes mit auf
den Weg gebracht haben und sie heute hier im Bundestag
verabschieden werden. Das, was wir Ihnen heute vorlegen, ist etwas, was Klaus Töpfer und Angela Merkel über
lange Jahre vergeblich versucht haben, weil sie genau an
den Argumenten, die Sie hier vorgetragen haben, gescheitert sind.
({1})
Es ist eine umfassende Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir wollen die Nutzungsbedürfnisse
von 80 Millionen Menschen mit der Notwendigkeit des
Schutzes der Natur neu in Einklang bringen. Wir balancieren das neu aus.
Um das aufzugreifen, was Herr Caesar hier zum Besten
gegeben hat: Haben Sie eigentlich nicht zur Kenntnis genommen, dass wir erstmalig die Pflicht vorsehen, für
stadtnahe Erholungsräume zu sorgen, dass erstmalig das
Bedürfnis, sich in der Natur zu erholen, in diesen Gesetzentwurf mit eingeflossen ist?
({2})
Haben Sie nicht zur Kenntnis genommen, welche neuen
Regelungen gerade im Hinblick auf naturnahe Sportbetätigungen wir in diesen Gesetzentwurf hineingeschrieben haben? Dabei wollen wir vom Gegeneinander zwischen Naturnutzern und -schützern wegkommen und ein
Miteinander erreichen. Das haben wir in ausbalancierter
Art und Weise festgelegt.
({3})
Wir haben etwas Weiteres getan - das ist, so glaube ich,
der Kern der Kontroverse, die hier besteht -: Wir haben
den Naturschutz aus dem Reservat, aus der eingekästelten
Fläche herausgeholt. Wir wissen, dass die Sicherung der
Artenvielfalt nur erzielt werden kann, wenn sie sich auf
die gesamte Fläche bezieht.
({4})
Deswegen haben wir zum Beispiel im Rahmen des Biotopverbunds Freiräume belassen und diesen Bereich nicht
von oben durchreguliert, wie Sie das immer an die Wand
malen. Die Länder sollen gestalten, wie sie den Biotopverbund auf den Weg bringen.
({5})
Wir mussten allerdings an dieser Stelle eine notwendige Korrektur Ihrer Politik vornehmen. Frau Sehn, Sie
haben gesagt, es würden Geschäfte zulasten Dritter gemacht. Nein, wir haben die Regelung, die Sie 1998 eingeführt haben und die Geschäfte zulasten Dritter ermöglichte, rückgängig gemacht.
({6})
Das Geschäft zulasten Dritter im Naturschutz bestand
nämlich aus der Abkehr vom Verursacherprinzip.
({7})
Sie haben eine Regelung eingeführt, wonach die schlechte
fachliche Praxis und die Beseitigung der Folgen einer
schlechten fachlichen Praxis von den Ländern und Kommunen zu bezahlen seien.
({8})
Diese Praxis hat dazu geführt, dass der Naturschutz zum
Stillstand gekommen ist.
({9})
- Die Unruhe zeigt, dass ich Sie an einem richtigen Punkt
getroffen habe. - Das haben wir in der Tat rückgängig
gemacht.
({10})
Auch wenn Sie es immer wieder behaupten: Wir haben
beim Vertragsnaturschutz nichts geändert. Schauen Sie
sich einmal die alte und die neue Regelung an! Folgende
Änderung haben wir aber vorgenommen: Wir definieren
den Standard einer guten fachlichen Praxis aus Naturschutzsicht.
({11})
Die Landwirte, die etwas darüber hinaus leisten, müssen
dann bei entsprechenden Eingriffen entschädigt werden.
({12})
Keine Entschädigung kann es für die Formen der Landwirtschaft geben, die beispielsweise Bodenerosionen erzeugen, indem in Flusslandschaften bis an den Fluss
heran Grünlandumbruch betrieben wird.
({13})
- Das findet täglich statt, Herr Paziorek. An dieser Stelle
will ich Ihnen in aller Ruhe und Gelassenheit sagen: Sie
haben hier ein schönes Bild Ihrer Herkunftsregion, des
Münsterlandes, gezeichnet
({14})
und haben den Ausdruck der Natur benutzt. Mit Verlaub,
lieber Herr Paziorek: Ich glaube, dass hier in Wirklichkeit
überhaupt keine Differenz besteht. Teile des Münsterlandes und Teile der Region Niedersachsen, die dort angrenzen,
({15})
haben heute aufgrund einer bestimmten Form der industrialisierten Landwirtschaft mit Natur genauso viel zu
tun wie Schalke. Das ist die Situation.
({16})
- Meine Damen und Herren, ich freue mich über diese
Unruhe. - Deswegen haben wir an dieser Stelle neu definiert, was eine gute fachliche Praxis ist.
Zum Abschluss lassen Sie mich noch eine Bemerkung
machen: Sie haben gesagt, dieser Gesetzentwurf bedeute
mehr Staat. Das stimmt nicht!
({17})
Wir haben die Umweltverbände, die diesen Gesetzentwurf übrigens nachhaltig begrüßen - Vertreter der Umweltverbände sitzen da oben auf der Besuchertribüne -,
nicht nur über Jahre hinweg besser gefördert, als das bei
Ihnen der Fall war, sondern ihnen auch das Recht eingeräumt, gegen den Staat zu agieren, indem wir für sie das
Instrument der Verbandsklage eingeführt haben, das Sie
ihnen über Jahrzehnte verweigert haben. Dieses Bundesnaturschutzgesetz bedeutet mehr Bürgerrechte und mehr
Naturschutz.
({18})
Zum Abschluss möchte ich in aller Ruhe sagen:
({19})
Nachdem Sie nach 16 Jahren an der Regierung an diesem
Projekt der Modernisierung des Naturschutzes gescheitert
sind, haben wir als Rot-Grün mit diesem Gesetz mehr
Schutz für die Natur und mehr Rechte für die Bürger
durchgesetzt. Allein dies lohnt diese Koalition. Deswegen
soll sie weitermachen.
({20})
Zu einer
Kurzintervention gebe ich der Kollegin Homburger das
Wort.
({0})
Herr Präsident! Der Minister hat hier ein Bild gezeichnet, das die Kollegin Voß bereits im Umweltausschuss - etwas deutlicher zusammengefasst - gezeichnet hatte. Das Bild sieht so aus: Die
Landwirte sind schuld am Artenrückgang sowie daran,
dass im Naturschutz nichts passiert; die Landwirtschaft ist
schuld daran, dass hier etwas schief läuft.
Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Diese Schuldzuweisung an die Landwirtschaft wird bei denjenigen, die bereit
sind, Naturschutz zu betreiben
({0})
und zu kooperieren, entsprechend ankommen. Sie werden
mit diesem Gesetz und Ihren Äußerungen hier nicht erreichen, dass die Menschen in Zukunft bereit sind, mehr
für die Umwelt und den Naturschutz zu tun. Sie werden
vielmehr erreichen, dass sich die Menschen dagegenstellen werden.
({1})
Wir haben den Begriff der guten fachlichen Praxis in
den Fachgesetzen definiert. Wir haben die Definition in
den letzten Jahren stets weiterentwickelt. Bei dieser Weiterentwicklung haben wir auch immer darauf geachtet,
dass der Gedanke des Umweltschutzes mit berücksichtigt
wird. Hier hat sich sehr viel zum Positiven gewendet.
Indem Sie jetzt zusätzlich zur Definition des Begriffs
der guten fachlichen Praxis in den Fachgesetzen eine Definition in das Naturschutzgesetz aufnehmen, erreichen
Sie für den Naturschutz überhaupt nichts.
({2})
Stattdessen schaffen Sie dadurch Verwirrung; es ist nicht
mehr klar, was genau gilt.
({3})
Herr Minister Trittin, ich will Ihnen zu dem, was Sie
hier gerade geboten haben, eines sagen: Sie sind jetzt seit
ungefähr drei Jahren im Amt.
({4})
Sie haben sich überhaupt nicht für den Naturschutz interessiert. Sie haben sich die ganze Zeit über in keiner Weise
im Bereich des Naturschutzes engagiert.
({5})
Nun aber stellen Sie sich hier hin und erklären, Sie würden mit diesem Gesetz alles besser machen, und beschimpfen diejenigen, die Sie vor Ort brauchen.
({6})
Sie werden aber Umwelt- und Naturschutz nur erreichen
können - das gilt insbesondere für den Naturschutz -, wenn
Sie die Menschen mitnehmen, wenn Sie mit den Betroffenen vor Ort kooperieren. Das lehnen Sie ab. Das haben
Sie hier noch einmal sehr deutlich gemacht. Damit werden Sie erreichen, dass sich die Situation für den Naturschutz in Zukunft verschlechtert. Diesen Weg gehen wir
nicht mit.
({7})
Zur Erwiderung gebe ich zunächst dem Bundesminister Trittin und
anschließend der Kollegin Sylvia Voß das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Homburger,
({0})
ich weiß nicht, ob Sie wirklich präzise zugehört haben.
({1})
Ich habe nämlich mit Absicht nicht von d e r Landwirtschaft gesprochen.
({2})
Ich habe mit Absicht von denjenigen gesprochen, die eine
schlechte fachliche Praxis betreiben. Ich kenne sehr viele
Landwirte - übrigens auch konventionell wirtschaftende
Landwirte -, die es leid sind, von bestimmten Funktionären und Interessenvertretern unentwegt für die Beseitigung der Umweltschäden in Anspruch genommen zu
werden, die andere, in der Regel industriell wirtschaftende, gewerbliche Agrarbetriebe angerichtet haben. Das
ist das Problem, über das wir hier reden.
({3})
Dieses Naturschutzgesetz gibt dem Landwirt, der seine
Säume erhält, der sich darum kümmert, dass auch weiterhin Hecken vorhanden sind, viele Möglichkeiten. Es
streicht in diesem Bereich sogar Regulierungen, die es in
dem alten Gesetz gegeben hat, und eröffnet die Möglichkeit für den Vertragsnaturschutz.
Eines stellen wir damit aber auch klar: Die Agrarfabrik,
die über Jahre hinweg Flüsse begradigt und bis an den
Bach heran gewirtschaftet hat,
({4})
wird nicht beanspruchen können, dass die Wiederherstellung einer guten fachlichen Praxis mit Steuergeldern geschieht. Die Rückkehr zur guten fachlichen Praxis ist
nämlich eine Selbstverständlichkeit.
({5})
Meine letzte Bemerkung betrifft den Naturschutz in
diesem Land: Es war diese Regierung, die gegen wütende
Proteste - schauen Sie sich beispielsweise die Vorgehensweise in Brandenburg an - dafür Sorge getragen hat, dass
das Tafelsilber der deutschen Einheit - damit habe ich
Klaus Töpfer zitiert - nicht irgendwelchen Privatiers zur
Nutzung überlassen, sondern den Ländern und den Naturschutzverbänden zurückgegeben wurde, um diesen
einmaligen Schatz der Natur zu erhalten.
({6})
Ich sage nur ganz schlicht: Wer damals dagegen war
und heute noch dagegen ist, der soll mich gefälligst nicht
über Naturschutz belehren.
({7})
Zu einer
weiteren Erwiderung auf die Kurzintervention gebe ich
der Kollegin Sylvia Voß das Wort.
Frau
Homburger, ich wünsche mir wirklich, dass Sie besser
zuhören. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es sowohl
hier als auch im Umweltausschuss keinerlei Beschimpfung und Diskreditierung der Landwirte von meiner Seite
gegeben hat.
({0})
Im Umweltausschuss habe ich gesagt - das dürfte auch
Ihnen, wenn Sie sich mit Naturschutz wirklich beschäftigen würden, bekannt sein -,
({1})
dass es durch Ihre Politik und die Industrialisierung der
Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten zu einem Artenschwund in unserer Kulturlandschaft und in der Landschaft allgemein - das ist nachgewiesen - gekommen ist,
der seinesgleichen sucht. Das sollten auch Sie wissen. Es
ist nun einmal so, dass es auch durch die Industrialisierung der Landwirtschaft zur Vergiftung von Wasser und
Boden sowie zum Artenrückgang gekommen ist.
Es trifft überhaupt nicht zu, dass wir - so, wie Sie es sagen - Bauernschelte betreiben. Sie bauen hier einen Popanz
auf. Es gibt heute schon sehr viele Bauern, die eingesehen
haben, dass man gegen die Natur nicht wirtschaften kann.
({2})
Diese bestärken uns in unseren Bemühungen bezüglich
dieses Naturschutzgesetzes, weil wir mit diesem Gesetz
und einer neu definierten guten fachlichen Praxis auch die
Lebensgrundlage für die Landwirte sichern. Seien Sie
sich dessen einmal bewusst!
Schönen Dank.
({3})
({4})
Ich lasse
jetzt keine Kurzinterventionen mehr zu,
({0})
möchte aber die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf hinweisen, dass wir uns darauf verständigt haben,
dass Mitglieder der Bundesregierung nicht am Schluss einer Debatte das Wort ergreifen.
({1})
- Es ist das Problem jedes amtierenden Präsidenten, dass
dann die Gefahr besteht, dass sich die Debatte verlängert.
({2})
Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die von den Fraktionen der SPD und des
Bündnisses 90/Die Grünen sowie der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwürfe zur Neuregelung des
Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und
zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften, Drucksachen
14/6378 und 14/6878.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7469, die genannten Gesetzentwürfe als Gesetz zur Neuregelung des Rechts des
Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften in der Ausschussfassung
anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das
Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die
Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der
PDS angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer
stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf
ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmergebnis
wie in der zweiten Beratung angenommen.
({3})
Wir kommen zur Abstimmung über die Ent-
schließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungs-
antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksa-
che 14/7492? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? -
Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen von
CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion
der FDP auf Drucksache 14/7491? - Gegenprobe! - Ent-
haltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit der gleichen
Mehrheit wie bei der vorherigen Abstimmung abgelehnt.
Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der
PDS zur Neuordnung des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege auf Drucksache 14/5766: Der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt
unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 14/7469, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte
diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen,
um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthal-
tungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des
Hauses gegen die Stimmen der PDS in zweiter Beratung
abgelehnt. Danach entfällt nach unserer Geschäftsord-
nung die weitere Beratung.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a bis f sowie die
Zusatzpunkte 2 a und 2 b auf:
a) Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung
des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems für
Krankenhäuser ({4})
- Drucksache 14/7421 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit ({5})
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung
b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des
Pflanzenschutzgesetzes
- Drucksache 14/6753 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft ({6})
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den
Schutz von zugangskontrollierten Diensten und
von Zugangskontrolldiensten ({7})
- Drucksache 14/7229 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Innenausschuss
({8})
Ausschuss für Kultur und Medien
d) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes vom 20. Mai 1997 zur Revision des
Übereinkommens vom 20. März 1958 über die
Annahme einheitlicher Bedingungen für die
Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände
und Teile von Kraftfahrzeugen und über die ge-
genseitige Anerkennung der Genehmigung
- Drucksache 14/7245 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike
Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorlage eines nationalen Bildungsberichtes
- Druksache 14/7078 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({9})
Finanzausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
f) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit
Deutschlands 2000 und Stellungnahme der
Bundesregierung
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
- Drucksache 14/6268 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildun, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({10})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Kultur und Medien
ZP 2 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren ({11})
a) Erste Beratung des von den Abgordneten
Alfred Hartenbach, Anni Brandt-Elsweier,
Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck ({12}), Kerstin Müller
({13}); Rezzo Schlauch und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwufs eines Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften über die Bewertung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und
zur Aufhebung des Diskontsatz-ÜberleitungsGesetzes ({14})
- Drucksache 14/7436 Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss ({15})
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technolgie
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP
Marktwirtschaftliche Reorganisation der
deutschen Abfallwirtschaft
- Drucksache 14/5676 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Nauturschutz und Reaktorsicherheit ({16})
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Ich bitte um ein bisschen Disziplin, weil wir eine Reihe
von Abstimmungen vorzunehmen haben.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 14/7461 soll an
dieselben Ausschüsse wie die Vorlage auf Drucksache 14/7421 - Tagesordnungspunkt 27 a - überwiesen
werden. Die Vorlage auf Drucksache 14/7229 - Tagesordnungspunkt 27 c - soll federführend vom Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie beraten werden. Sind Sie
damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 28 d bis p.
Es handelt sich um eine Beschlussfassung zu Vorlagen, zu
denen keine Aussprache vorgesehen ist.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 d auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes
- Drucksache 14/7153 ({17}) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ({18})
- Drucksache 14/7467 Berichterstattung:
Abgeordneter Helmut Heiderich
Wer dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen des Hauses bei Enthaltung der FDP angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit
der gleichen Stimmenmehrheit wie in der zweiten Beratung angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 e auf:
- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
- Drucksache 14/7283 ({19})
- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van
Essen, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften ({20})
- Drucksache 14/6189 ({21})
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({22})
- Drucksache 14/7476 Berichterstattung:
Abeordnete Hans-Joachim Hacker
Andrea Voßhoff
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler
Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7476, den
Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
Gesetzentwurf ist mit den Stimmen des Hauses bei Enthaltung der FDP angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen
Stimmenverhältnis wie in der zweiten Beratung angenommen.
Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der
FDP zur Änderung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften auf Drucksache 14/6189. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung, den
Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. Gegenprobe? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt. Danach entfällt die weitere Beratung.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 f auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Brunhilde Irber, Iris Gleicke, Hermann
Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Sylvia Voß,
Ekin Deligöz, Christa Nickels, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Gaststättengesetzes
- Drucksache 14/4937 ({23})
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus ({24})
- Drucksache 14/7054 Berichterstattung:
Abgeordnete Brunhilde Irber
Wer möchte dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den
Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen von FDP und CDU/CSU angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Wer zustimmen möchte, den
bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 g:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwuf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- Drucksache 14/7478 ({25})
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({26})
- Drucksache 14/7478 Berichterstattung:
Abgeordnete Margot von Renesse
Volker Kauder
Volker Beck ({27})
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen möchten, um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Absolute Einmütigkeit im Hause. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einmütig angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 h:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes
- Drucksache 14/7035 ({28})
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({29})
- Drucksache 14/7428 Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Hacker
Andrea Voßhoff
Hans-Christian Ströbele
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler
Der Rechtsausschuss empfiehlt auf Drucksache 14/7428, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wer zustimmen möchte, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen möchten, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 i:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen
({30})
- Drucksache 14/6813 ({31})
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ({32})
- Drucksache 14/7456 Berichterstattung:
Abgeordneter Volker Jung ({33})
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
Wer zustimmen möchte, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen des Hauses angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte die Kolleginnen und
Kollegen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in
dritter Beratung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 j:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Abkommen vom 12. Juli 2001 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik China über Sozialversicherung
- Drucksache 14/7246 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({34})
- Drucksache 14/7446 Berichterstattung:
Abgeordneter Walter Hoffmann ({35})
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wer möchte zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Der
Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch hier Einmütigkeit. Der
Gesetzentwurf ist angenommen.
Nun kommen wir zu den Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses. Zunächst zu Tagesordnungspunkt 28 k:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({36})
Sammelübersicht 311 zu Petitionen
- Drucksache 14/7364 Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? Bei Enthaltung der PDS und bei Zustimmung aller anderen Fraktionen ist die Sammelübersicht 311 angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 l:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({37})
Sammelübersicht 312 zu Petitionen
- Drucksache 14/7365 Wer stimmt dafür? - Gegenprobe! - Enthaltungen? Die Sammelübersicht 312 ist mit den Stimmen des Hauses bei Enthaltung der PDS angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 m:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({38})
Sammelübersicht 313 zu Petitionen
- Drucksache 14/7366 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 313 ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 n:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsauschusses ({39})
Sammelübersicht 314 zu Petitionen
- Drucksache 14/7367 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Sammelübersicht 314 ist mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die
Stimmen der anderen Fraktionen angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 o:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsauschusses ({40})
Sammelübersicht 315 zu Petitionen
- Drucksache 14/7368 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 315 ist mit den Stimmen des
Hauses gegen die Stimmen von CDU/CSU angenommen.
Tagesordnungspunkt 28 p:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ({41})
Sammelübersicht 316 zu Petitionen
- Drucksache 14/7369 Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Sammelübersicht 316 ist mit den Stimmen
des Hauses gegen die Stimmen der PDS angenommen.
Damit rufe ich den Zusatzpunkt 3 auf:
Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der PDS
Haltung der Bundesregierung zur beschleunigten industriellen Auszehrung der neuen Bundesländer angesichts der geplanten Schließungen der Bombardier-Werke in Ammendorf
Ich eröffne die Aussprache. Für den Antragsteller gebe
ich dem Kollegen Roland Claus das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um dies vorab zu sagen: Niemand sollte auf der Wut der Waggonbauer seine politische
Suppe kochen.
({0})
Von uns wird erwartet - der Bundestag hat schon nachgewiesen, dass er dieser Erwartung entsprechen kann -,
dass wir uns gemeinsam für existenzbedrohte Unternehmen einsetzen, in diesem Falle in Halle an der Saale
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
und in Vetschau. Die Bundespolitik ist hier zuständig,
weil die Bahn AG nun einmal zu 100 Prozent in Bundeshand ist und weil die Bahn AG der Hauptauftraggeber für
die Waggonbauer ist oder - wie es in diesem Falle zu
beklagen ist - nicht bzw. zu wenig ist. Deshalb müssen
wir schon daran erinnern, dass die Waggonbauer noch immer vergeblich auf die Beantwortung ihres Briefes
warten, den sie dem Bundeskanzler bei dessen Osttour in
diesem Sommer übergeben haben.
In meinem Wahlkreis, in Halle an der Saale, ist der Waggonbau Halle der letzte große Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes. Deshalb setzen auch so viele Menschen
Hoffnung in die Erhaltung dieses Standortes. Das Spannende und Wichtige hierbei ist: Wir stehen nicht vor einer
unlösbaren Aufgabe. Eine Lösung ist möglich. Es geht im
Kern darum, die Auftragslage erheblich zu verbessern.
({1})
- Das ist leicht gesagt. Ich werde es Ihnen aber noch
konkret erläutern. - Leider wurde nach meiner Kenntnis
in der Debatte zum gleichen Thema im Landtag von Sachsen-Anhalt heute sehr viel von dieser Chance vertan, weil
CDU und SPD sich vorrangig in Schuldzuweisungen
begeben haben.
Was geschieht eigentlich, wenn ein Hersteller von
Kurzstreckenflugzeugen einen Bahnproduzenten übernimmt? Die Globalisierungsromantiker werden sagen: Die
Flieger werden ihre Liebe zur Bahn und ihr soziales Herz
entdecken und das alles wird einvernehmlich geschehen.
Wir müssen ihnen an dieser Stelle sagen: Der Glaube an
den Segen der Globalisierung führt nicht nur sozialpolitisch in die Sackgasse. Er führt, wie wir sehen, auch zu
wirtschaftspolitisch verhängnisvollen Entscheidungen.
({2})
Deshalb ist hier in der Tat die Politik gefragt. Es gilt nicht
die Losung, die gerne zitiert wird, dass die Wirtschaft nur
in der Wirtschaft stattfindet. Wenn wirtschaftliche Erfolge
anstehen, nimmt die Politik sie gerne für sich in Anspruch.
Dann aber muss sie sich auch in diesem Falle des Misserfolges der Verantwortung stellen.
Ich will an dieser Stelle auf einen bislang wenig
beachteten Fakt hinweisen: Im Rahmen des Antiterrorpaketes, das gegenwärtig den US-amerikanischen Abgeordneten
vorliegt, nimmt eine erhebliche staatliche Investförderung
für die Bahn einen enormen Platz ein. - Dass Staatsminister
Schwanitz gestern in Halle war, denke ich, ist ein erster
Schritt, um hier Verantwortung wahrzunehmen.
Worin könnte die Lösung liegen? Es handelt sich beim
Waggonbau Ammendorf - das muss klargestellt sein - um
ein sehr leistungsfähiges Unternehmen; es war bereits zu
DDR-Zeiten sehr leistungsfähig und ist durch Investitionen in Höhe von über 200 Millionen DM, die in den letzten Jahren getätigt wurden, noch leistungsfähiger geworden. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass es jetzt
tatsächlich zu Auftragserteilungen kommt. Im Bereich der
Neigetechnikwaggons zum Beispiel kann ein Auftrag für
mehr als 200 Waggons erteilt werden.
({3})
Auch sollte die Produktionszusage von 20 Prozent beim
ICE 3 eingelöst werden. Die Belegschaft steht außerdem
zur Produktion der S-Bahn für den Rhein-Neckar-Verkehrsverbund bereit. Es geht also nicht darum, irgendwelche Wunschvorstellungen in die Wirtschaft zu transportieren, sondern darum, diese konkreten Aufträge
auszulösen. Da kann die Bundesregierung, kann die Politik etwas tun.
({4})
Wir verschließen nicht die Augen davor, dass auch
dann, wenn diese Aufträge erteilt werden, immer noch
eine schwierige Situation besteht, da Waggonbau Halle im
Frühjahr und Sommer des nächsten Jahres eine Auftragslücke hat. Nach meiner Kenntnis sind IG Metall und Betriebsrat bereit, in dieser schwierigen Situation ihren Teil
zur Wahrnehmung der Verantwortung beizutragen. Deshalb will ich Sie hier nochmals um Unterstützung bitten.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, diese Standorte zu erhalten, damit wir hier im Bundestag eines Tages
mit Fug und Recht sagen können: Die neuen Länder sind
kein Jammertal für diese Republik, sondern ein Zukunftsfaktor Ost.
Vielen Dank.
({5})
Das Wort hat
jetzt der Herr Staatsminister Rolf Schwanitz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es völlig klar vorab zu sagen: Die Planungen, die Bombardier
am Dienstag vorgestellt hat
({0})
und die natürlich mit der Fusion, mit der Neustrukturierung des Unternehmens und mit der Absicht, die
Werke in Ammendorf und Vetschau zu schließen, einhergehen, könnten schwerste Auswirkungen in der Region haben. Darauf werde ich noch zurückkommen.
Eine weitere Vorbemerkung zum Titel der Aktuellen
Stunde: Herr Claus, trotz Ihres auf Konsens ausgerichteten Redebeitrages ist im Titel von einer beschleunigten
industriellen Auszehrung der neuen Bundesländer die
Rede. Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh - ich
sage das zurückhaltend -, dass in den neuen Bundesländern seit mehreren Jahren das glatte Gegenteil passiert.
({1})
Dass sich Ostdeutschland in einer strukturellen Veränderung weg von der Bauwirtschaft und hin zum verarbeitenden Gewerbe befindet, ist völlig klar. Dass 1998 in
Ostdeutschland zum ersten Mal nach den Abbrüchen Anfang der 90er-Jahre wieder mehr Menschen in der Industrie als in der Bauwirtschaft gearbeitet haben - bis dahin
war es immer umgekehrt -, ist eine gute Entwicklung. Das
hängt nicht nur mit den schmerzlichen Arbeitsplatzverlusten im Bau zusammen, sondern auch damit, dass neue
Arbeitsplätze in der Industrie entstehen. In den letzten
drei Jahren erhöhte sich die Zahl der Arbeitsplätze in der
Industrie um 1 bis 3 Prozent. Das ist ein guter Trend. Wir
können darüber streiten, dass das noch nicht reicht; in diesem Punkt sind wir wahrscheinlich nicht auseinander.
Aber ich bitte doch herzlich darum, dass die Bilder nicht
überzeichnet werden, wenn man eine solche Aktuelle
Stunde seriös führen will.
Eine erste Bemerkung, meine Damen und Herren: Zur
Ehrenrettung von Bombardier - ich sage gleich noch etwas zu den Standorten - muss man auch würdigen, was
Bombardier jetzt im Hinblick auf die neuen Bundesländer
tut. Während es in anderen europäischen Ländern künftig
nur noch zwei Standorte geben wird, werden es in
Deutschland neun sein, fünf davon in den neuen Bundesländern. Dabei wird man zusehen müssen, dass die Arbeitsplatzbilanz für die neuen Länder ausgeglichen sein
wird. Es war ja sogar von Arbeitsplatzzuwächsen die
Rede. Hier wird also von Bombardier ein gutes Signal an
die Adresse der neuen Ländern gegeben.
Zweite Bemerkung: Für beide Standorte, für Vetschau,
aber natürlich auch für Ammendorf, vor allen Dingen für
die Stadt Halle, kommen die Planungen - ich sage das,
ohne etwas zu beschönigen - aus zwei Gründen einer regionalen Katastrophe gleich. Zum einen ist Halle seit den
Wegbrüchen und strukturellen Aderlässen im industriellen Bereich, vor allem in der chemischen Industrie, Anfang der 90er-Jahre eine geschundene Region. Zum anderen - Herr Claus, hier sind wir in der Bewertung nicht
auseinander - hat das Werk in Ammendorf in den letzten
Jahren einen schweren, aber erfolgreichen Weg zurückgelegt. Heute weist es eine Toptechnologie und hervorragend qualifizierte und motivierte Mitarbeiter auf. Die Produktivität in diesem Werk kann dem Vergleich mit jedem
anderen Werk standhalten.
Meine Damen und Herren, die regionalen Auswirkungen sind mehr als schwer. Man kann erwarten - auch ich
erwarte dies -, dass sich das Unternehmen in konstruktive
Gespräche über diese regionalen Auswirkungen einlässt.
({2})
Deswegen bin ich nicht Ihrer Auffassung, Herr Nooke; ich
habe Ihre Pressemitteilung vom 13. November gelesen, in
der Sie sich bedauernd über die Schließungsabsicht
äußern, woraufhin der schlanke Satz kommt:
Jetzt gilt es umso mehr, die Wettbewerbsfähigkeit
der noch vorhandenen anderen Unternehmensstandorte in Ostdeutschland zu stärken.
Das Signal eines solchen Satzes ist völlig klar: Das ist die
Aufgabe dieser beiden Standorte. Das aber ist nicht das
Gebot der Stunde.
({3})
Drittens. Ich möchte etwas dazu sagen, was man tun
kann, welche Möglichkeiten die politische Ebene hat zu
handeln. Es ist völlig klar - darüber hat auch Herr Claus
keine Illusionen verbreitet -, dass die Entscheidung über
die Schließung der Werke noch nicht gefallen ist. Das ist
ein wichtiger Punkt. Es sind lediglich Planungsabsichten
von Bombardier geäußert worden. Deswegen begrüße ich
als allererstes die Initiative von Ministerpräsident
Reinhard Höppner, der vorgeschlagen hat, dass Experten
zusammen mit Vertretern von Bombardier die Faktenlage
und die Argumentationslinien vor Ort prüfen sollen. Ich
möchte klar sagen: Dort, wo wir helfen können, werden
wir diese Prüfung unterstützen.
Viertens. Das Unternehmen argumentiert - Herr Claus
hat es angesprochen - mit der Auslastung des Werkes. Die
Frage der Auftragslage ist also alles entscheidend. Ich bin
mit Herrn Claus völlig einer Meinung: Wir müssen mit
der Bahn - ich werde das auch tun - in Gespräche eintreten, um auszuloten, ob es noch Handlungsspielräume gibt.
({4})
Diese Frage kann nicht kurzfristig beantwortet werden
und nur die Bahn kann sie beantworten. Aber es ist völlig
klar, dass solche Gespräche nur dann einen Sinn machen,
wenn das Unternehmen selbst solche Gespräche will und
sie schließlich zu einer standortbezogenen Vergabe der
Aufträge führen.
({5})
Denn Auftragnehmer sind nicht die Werke in Ammendorf
oder in Vetschau. Auftragnehmer sind vielmehr ein Konsortium und auch Bombardier selber. Es liegt gar nicht in
deren Handlungsoption, einen entsprechenden Auftrag an
einen bestimmten Standort zu vergeben. Deswegen richte
ich meinen Appell an den Eigentümer, sich den Hinweisen auf strukturpolitische Verwerfungen solcher
Entscheidungen, wie sie jetzt anstehen, nicht zu verschließen, über die Konsequenzen und auch darüber zu reden, welche Veränderungen an der Planung gegebenenfalls die logische Konsequenz sein müssen.
Zum Abschluss appelliere ich - Herr Claus, ich nehme
das gern auf - auch an uns selbst.
({6})
Denn alle, die hier sprechen und handeln, müssen ihre
eigenen Worte und Taten daraufhin prüfen, ob es ihnen um
Bewegung in der Sache oder nur um die eigene kleine
parteipolitische Münze geht. Letzteres würde weder den
Arbeitnehmern noch den Standorten in Ammendorf oder
Vetschau ein Gramm nützen. Das ist ein wichtiger Appell
an uns selbst.
Schönen Dank.
({7})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Günter Nooke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Das Schließen des
Standortes Ammendorf wäre ein Rückschlag für den Aufbau Ost, und zwar industriepolitisch, arbeitsmarktpolitisch und psychologisch. Er wäre eine weitere Quittung
für das Nichtstun bei der Chefsache Aufbau Ost und eine
schlimme Quittung für die Bundesregierung sowie für die
sachsen-anhaltinische Landesregierung.
({0})
Herr Schwanitz, wenn Sie Mut gehabt hätten, dann
wären Sie schon Dienstagabend zu der Belegschaftsversammlung der 700 von der Schließung des Werkes Betroffenen gefahren und hätten nicht erst Mittwoch die
kleine Runde besucht.
({1})
Ihre Reaktionszeiten sind unzureichend.
Dass ausgerechnet die PDS - das muss ich natürlich
auch sagen - diese Aktuelle Stunde beantragt hat, ist sehr
interessant,
({2})
bestimmt doch die PDS im Bundesland Sachsen-Anhalt
die Wirtschaftspolitik und damit quasi auch die Standortpolitik mit - den Vorwurf müssen Sie sich schon gefallen
lassen -, eine Wirtschafts- und Standortpolitik, die die
höchste Abwanderungsrate Ostdeutschlands, die geringste Selbstständigenquote und einen beängstigenden Negativsaldo bei den Gewerbean- und Gewerbeabmeldungen
aufweist. Seit Beginn dieses Jahres ist sogar das
Wirtschaftswachstum rückläufig. Es wies im ersten Halbjahr ein Minus von 1,8 Prozent auf. Schlechtere Wachstumszahlen hat nur noch das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern.
Worum geht es bei dem in Rede stehenden ostdeutschen Standort Ammendorf, wie auch bei den anderen ostdeutschen Standorten Vetschau, Hennigsdorf, Bautzen,
Görlitz und Berlin-Marzahn? Bei fast allen Standorten
handelt es sich um langjährige Standorte des Schienenfahrzeugbaus in Deutschland, die eine Tradition von
100 bis 150 Jahren aufweisen, Standorte, die wegen ihrer
Tradition und der hohen fachlichen Kompetenz der Beschäftigten international einen Namen haben. Nach dem
Zusammenbruch der DDR sind diese Standorte mit hohen
Investitionen und vielen Millionen Fördermitteln, mit viel
Engagement und Elan der Mitarbeiter und der Region sowie auch durch Personalabbau nach marktwirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet und wettbewerbsfähig
gemacht worden. Eine gute Auslastung der Betriebe auch
heute noch ist ein Beleg für die Wettbewerbsfähigkeit der
Produkte. Der Schienenfahrzeugbau ist die einzige Branche, deren Produktionsschwerpunkt noch - so muss ich
wohl leider sagen - in Ostdeutschland liegt. Dabei handelt
es sich um hoch qualifizierten Metallbau und zum Teil sogar um Hochtechnologie.
Dass Bombardier aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit all seine Fertigungsstätten in Europa neu ausrichten
wollte, ist seit langem bekannt. Ich verstehe auch, dass
Neuausrichtung und betriebliche Optimierung zusammengehören.
Bombardier hatte vor einiger Zeit zum Beispiel die Reduzierung seiner Kapazitäten in der Schweiz vor. Offensichtlich gab es kein Tabu, darüber nachzudenken. Dem
Vernehmen nach wurden diese Überlegungen aber nicht
weiter verfolgt, weil es politische Unterstützung für den
Standort in der Schweiz gab.
({3})
Die Arbeitslosenquote beträgt dort 2 Prozent.
Ich erinnere auch an den Kampf für den Standort
Kassel. Dort werden Lokomotiven gebaut. Auch dort gab
es breite politische Unterstützung, um den Standort zu sichern.
({4})
Die Bundesregierung und die Landesregierung von
Sachsen-Anhalt könnten sich doch einmal ein Beispiel
an der Einsatzbereitschaft des damaligen hessischen
Ministerpräsidenten und Wahlkreisabgeordneten Hans
Eichel nehmen.
({5})
Wenn nun Bombardier seine Fertigung neu strukturiert
und im Rahmen dessen den Standort Ammendorf schließt,
dann stellt sich für uns doch die Frage, ob sich in diesem
Fall die Bundesregierung und die sachsen-anhaltinische
Landesregierung überhaupt in ausreichendem Maß gekümmert haben. Nach dem, was ich weiß, sage ich ganz
klar: nein.
({6})
Die Aufklärung, die ich gefordert habe, haben Sie nicht
gegeben, Herr Schwanitz.
Die schlechte gesamtwirtschaftliche Lage schlägt auf
die noch weitgehend fragilen Wirtschaftsstrukturen im
Osten voll durch. Wir müssen um jeden Arbeitsplatz und
um jeden Betrieb kämpfen. Was Sie hier vorgetragen haben, war aber eher ruhig und wenig engagiert, wie wir das
von Ihnen kennen.
({7})
Diesen Kampf um jeden Arbeitsplatz und um jeden Standort hat die Bundesregierung und hat auch die sachsenanhaltinische Landesregierung nicht aufgenommen.
Auch wenn es um wesentliche Fragen ostdeutscher
Wirtschaftspolitik geht, kümmert sich diese Regierung
meines Erachtens nicht. Manchmal ist die Naivität - so
muss ich sagen -, mit der agiert wird, sogar beängstigend.
Ich nenne nur die Vergabe des Auftrags für fast 100 Millionen DM für Straßenbahnen in Halle. Da hat man gar
nichts weiter besprochen, was die Arbeitsplätze der Region betrifft.
({8})
- Fragen Sie mal Frau Häußler!
Es geht doch darum, sich zur rechten Zeit und im Vorfeld einzusetzen. Auch bei Ihnen, Herr Ministerpräsident
Höppner, habe ich aber den Eindruck, dass Sie überhaupt
erst begriffen haben, worum es geht, als die Entscheidungen schon öffentlich wurden. Und dann nehmen Sie aus
parteitaktischen Gründen - Herr Schwanitz hat es angesprochen - nicht einmal die Unterstützungsangebote der
CDU an, wie sie zum Beispiel vom ehemaligen Bahnchef
Ludewig gemacht wurden.
So kann man den Aufbau Ost nicht voranbringen. Das
geht auch nicht mit ruhiger Hand, sondern nur mit Ärmel
hochkrempeln.
({9})
Das Einzige, was jetzt zählt, ist, dass die Entscheidung
für oder gegen Ammendorf in den Konzerngremien noch
nicht gefallen ist. Herr Schwanitz, Sie haben Recht, Sie
haben noch alle Chancen. Ziehen Sie das Sakko aus,
krempeln Sie die Ärmel hoch, dann machen wir es gemeinsam!
Danke.
({10})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Werner Schulz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Claus, Sie haben mit einem vernünftigen Satz begonnen. Sie haben nämlich gesagt, dass es nicht angebracht ist, auf dem Rücken der Kollegen in Ammendorf
und Vetschau ein politisches Süppchen zu kochen. Dabei
muss ich aber sagen, dass dieses Bild ein bisschen schief
ist, weil das ja gar nicht geht.
({0})
Die Wortwahl im Titel der von Ihnen beantragten Aktuellen Stunde beschleunigte industrielle Auszehrung
der neuen Bundesländer unterstellt, dass wir dort eine
industrielle Auszehrung haben.
({1})
Wenn Sie sich zu dem Problem Ammendorf einmal an das
in der Nähe gelegene Institut für Wirtschaftsforschung
Halle wendeten und mit dem sehr klugen und in dieser
Materie bewanderten Professor Pohl sprächen, würden
Sie erfahren, dass es dort, wenn man die Bauindustrie bei
der Betrachtung der Konjunkturlage ausnimmt - dort gibt
es spezielle Probleme mit Überkapazitäten; wir wissen
auch, von welcher Seite die geschaffen wurden -, ein
Wachstum von 2,5 Prozent gibt.
({2})
Das kann ja wohl keine industrielle Auszehrung sein.
({3})
Wenn Sie die Globalisierungsromantiker angreifen, die
bei Bombardier ihre Weltpläne schmieden, dann frage ich
Sie bei der Gelegenheit: Sind die Kollegen Kutzmutz und
Jüttemann auch Globalisierungsromantiker, da sie im
letzten Jahr in Montreal bei der Firma Bombardier waren
und sich dort erkundigt haben?
({4})
Ich habe mir, Herr Kollege Kutzmutz, das aufschlussreiche Protokoll von dieser Reise noch einmal angeguckt.
({5})
- Sie müssen bei einer solchen Aktuellen Stunde vielleicht auch einmal zuhören.
Der stellvertretende Generaldirektor von Bombardier
Transportation, Jean-Pierre Goyer, hat Ihnen gesagt, dass
die Firma im Moment große Schwierigkeiten hat, weil
sich die Märkte in Osteuropa und in Europa insgesamt
nicht so entwickelt haben, wie man das erhofft hatte, dass
das mit großen, schmerzhaften Umstrukturierungen verbunden sein wird, die auch auf uns in Deutschland zukommen werden, dass die Auftragslage zwar im Moment
nicht so günstig ist, man aber mittelfristig mit relativ
günstigen Aussichten für den Schienenfahrzeugbau rechnet. Sie haben das alles gewusst oder Sie hätten das wissen können. Ich frage Sie: Wo sind denn Ihre Vorschläge
gewesen? Wo war Ihre Reaktion im Vorfeld? Wo haben
Sie etwas getan?
({6})
Sie greifen die Bundesregierung an. Nun muss ich sagen: Die Regierung hat nicht mehr wie zu Zeiten von
Günter Mittag die Möglichkeit, in den VEB Schienenfahrzeugbaukombinat einzugreifen.
({7})
Sie haben eine Vorstellung von Wirtschaftspolitik, von der
ich sagen muss, dass sie einfach nicht realistisch ist. Es
sind hier unternehmerische Entscheidungen getroffen
worden, die sehr schmerzhaft sind.
Im Übrigen hat Bombardier im Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Müller von Anfang an zugesichert,
dass die Arbeitsplatzverschiebung - man kann noch nicht
einmal von Arbeitsplatzabbau sprechen - sozial verträglich stattfinden wird. Man rechnet sogar mit einer Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze in Ostdeutschland und
in Deutschland insgesamt. Die Arbeitsplätze werden lediglich an anderen Standorten konzentriert.
Wenn Sie fragen: Was kann die Bundesregierung
tun?, dann frage ich zurück: Was haben Sie in den letzten drei Jahren hier überhaupt mitbekommen? - Diese
Bundesregierung hat permanent Partei für den Schienenverkehr und den Schienenfahrzeugbau ergriffen.
({8})
Wir haben allein für die Deutsche Bahn AG für die Zeit
von 2001 bis 2005
({9})
ein Investitionsprogramm in Höhe von 80 Milliarden DM
vorgesehen.
({10})
Über 10 Milliarden DM davon werden in die Modernisierung des gesamten Wagenparks fließen. Es handelt sich
um umfangreiche Aufträge, die da erteilt werden. Wenn
wir uns hier in Berlin mit der Freien Demokratischen Partei über die Verkehrspolitik streiten, ob etwa das Straßenbahnnetz ausgebaut werden soll, dann stehen am Ende
vielleicht Aufträge für Bombardier. Wir tun das, was eine
Regierung in einem solchen Moment überhaupt nur tun
kann: Wir steigern die Nachfrage.
({11})
- Dir, Günter Nooke, sage ich: Du meldest dich permanent und hast offensichtlich alles ausgeblendet. Wir haben
die Chefsache Ost nicht beim Stande null übernommen,
um dir das einmal deutlich zu sagen.
({12})
Vielmehr war die Privatisierung der Deutschen Waggonbau ein Beispiel für eine Privatisierungspolitik, die
völlig daneben gegangen ist.
({13})
Wir können in einer gewissen Weise froh sein, dass ein
Unternehmen wie Bombardier hier eingestiegen ist, modernisiert und investiert hat.
({14})
Wenn es darum geht, dass wir alle um diesen Standort ringen, sage ich: Da müssen sich alle zusammentun. - Das
tut der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Ich wäre
dankbar, wenn der Ministerpräsident von Sachsen einmal
den lächerlichen Streit aufgeben könnte, wo denn die modernen S-Bahn-Wagen gebaut werden, die zwischen Leipzig und Halle fahren sollen.
({15})
Man könnte also durchaus konkrete Beiträge liefern. Vielleicht könnte man das einmal in den Reihen der CDU klären.
Wir tun das äußerst Mögliche. Mit billiger Rhetorik,
Kollege Claus - um Ihnen das noch einmal zu sagen -, ist
das nicht zu schaffen, auch auf diesem Gebiet nicht.
({16})
Das Wort hat
jetzt die Frau Kollegin Cornelia Pieper.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manche Debatten im Deutschen Bundestag gehen nicht ohne Emotionen an einem vorbei. Wir
haben das eben an den Beiträgen von Werner Schulz und
anderen gemerkt; das geht auch an mir nicht ohne Emotionen vorbei.
Auf der Zuschauertribüne sitzen heute viele Betroffene - Waggonbauer -, die extra aus Halle angereist sind,
um sich diese Debatte anzuhören. Wir reden heute nicht
nur über die Zukunft einer Industrieregion, sondern auch
über menschliche Schicksale.
({0})
Wir reden über leistungsbereite, hoch motivierte Mitarbeiter, Frauen und Männer, die um ihren Arbeitsplatz bangen. Ich finde schon, dass wir uns in diesem Haus, was das
Thema Chefsache Aufbau Ost angeht, endlich einmal
einig sein sollten. Opposition, Bundesregierung, Landesregierung, aber auch die Wirtschaft sollten im Einklang
eine Strategie entwickeln, damit es mit Industrie und Mittelstand in den neuen Ländern nicht mehr abwärts, sondern aufwärts geht.
({1})
Kollege Schulz, die Bundesregierung hat eine Verpflichtung, sich darum zu kümmern, dass sich Bombardier
aus Halle an der Saale und aus Vetschau nicht zurückzieht.
Auch im Falle Holzmann hat sich der Bundeskanzler in die
Unternehmensbelange sehr stark eingemischt.
({2})
Ist denn die Zukunft von Halle-Ammendorf oder von Vetschau weniger wert? - Nein! An diesem Punkt sind die
Chefsache Aufbau Ost und das politische Mitspracherecht
gefordert.
({3})
In Richtung der PDS-Fraktion sage ich, ungeachtet ihrer Motive für die Beantragung dieser Aktuellen Stunde:
Ich finde es gut, dass wir die Debatte über die Zukunft der
Waggonbaustandorte Halle-Ammendorf und Vetschau
heute im Deutschen Bundestag führen;
({4})
denn das gibt uns die Gelegenheit, nicht nur über einen
hervorragenden Industriestandort mit einer 175-jährigen
Tradition, sondern auch über die tatsächliche Situation in
den neuen Ländern zu sprechen.
({5})
Mitteldeutschland mit seinem Herzen Halle-Leipzig
gehörte immer zu einer aufstrebenden, erfolgreichen Industrieregion im Hinblick auf den Schwermaschinenbau und die Chemieindustrie. Seit der Wende haben
durch den Strukturwandel allein in der Chemieindustrie
100 000 Menschen ihren Arbeitsplatz verloren. GroßinWerner Schulz ({6})
vestitionen der Chemieindustrie, wie die von Elf Aquitaine, Dow Chemical oder Bayer-Bitterfeld - Sie alle
kennen sie -, vom Anfang der 90er-Jahre haben zum
Überleben dieser Industrieregion beigetragen. Allein auf
dem Industriegelände Leuna-Merseburg sind einschließlich derer bei der Zulieferindustrie circa 13 000 neue
Arbeitsplätze entstanden - und das ist gut so!
({7})
Ich sage Ihnen aber auch: Die Standortentscheidungen
der Chemieindustrie sind vor allem von einem aktiven
Werben der damaligen Bundesregierung für den Standort
neue Bundesländer begleitet worden.
({8})
Ohne die damalige Offensive für die Ansiedlung der Industrie in den strukturschwachen neuen Bundesländern
wäre diese Entscheidung nicht so ausgefallen. Deswegen
ist es so wichtig, dass wir darüber im Deutschen Bundestag sprechen und die Bundesregierung auffordern, unseren Vorschlägen zu folgen.
({9})
Ich werde nicht müde, dem Bundeskanzler das zu sagen. Übrigens, ich habe ihm in der Sache Waggonbau
Halle-Ammendorf persönlich geschrieben. Das war vor
über einem Jahr, nämlich im September des vergangenen
Jahres. Ich will hier festhalten: Ich habe keine Antwort
bekommen. Ich wundere mich schon, sehr geehrter Herr
Schwanitz - Sie mögen sich in der Sache zwar engagieren -, dass die Regierungsbank ausgerechnet bei einem
solchen Thema wieder total leer ist.
({10})
Ist das Ihre Chefsache Aufbau Ost?
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Bombardier-Werke in Halle-Ammendorf zu den modernsten Unternehmen für Waggonbau in Europa gehören; deswegen
muss Halle-Ammendorf eine Zukunft haben. 1993 ist es
gelungen, die Jahrzehnte andauernde Monostruktur zu
überwinden, die Einseitigkeit des Waggonbauens für das
riesige russische Reich zu durchbrechen und durch eine
Palette moderner Schienenfahrzeuge zu ersetzen, zum
Beispiel durch den Bau des ICE. Es wäre doch wirklich
eine Ironie des Schicksals, wenn dieser Betrieb jetzt wegen der schlechten Auftragslage geschlossen würde. Es
geht nicht nur um die fast 1 000 Arbeitsplätze im Unternehmen, sondern auch um all die Arbeitsplätze beim
Handwerk und bei der Zulieferindustrie, die von den
Bombardier-Werken abhängen.
Der Waggonbau Halle-Ammendorf ist der letzte große
Industriebetrieb in der größten Stadt Sachsen-Anhalts. In
dieser Stadt liegt die Arbeitslosigkeit bei rund 20 Prozent.
In Vetschau sind die Probleme nicht anders. Zur Wahrheit
gehört, wie hier schon gesagt wurde, aber auch
Frau Kollegin,
denken Sie daran, dass Sie in der Aktuellen Stunde nur
fünf Minuten sprechen können.
- Frau Präsidentin, ich
komme gleich zum Ende meiner Rede -, dass Bombardier
Überkapazitäten abbauen muss. Von elf Standorten sollen
neun übrig bleiben. Ich frage mich nur, warum ausgerechnet die Standorte in den neuen Bundesländern abgebaut werden müssen. Das muss verhindert werden, meine
Damen und Herren.
({0})
Auch die Landesregierung ist hier in die Pflicht zu nehmen. Der Ministerpräsident wird dazu reden. Ich wundere
mich nur, dass die Landesregierung im Gegensatz zum
Land Brandenburg so lange gewartet hat, ehe sie handelt.
({1})
Ich sage dazu: Wir können nur alles daran setzen, dass
Ammendorf eine Zukunft hat. Waggonbau Ammendorf
darf nicht geschlossen werden.
Frau Kollegin,
es ist jetzt wirklich über die Zeit. Wir müssen schon auf
die Redezeitbegrenzung achten.
Dieses Thema sollte uns einen, nicht entzweien.
Vielen Dank.
({0})
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Christel Riemann-Hanewinckel.
({0})
- Ich höre gerade, dass das geändert worden ist. Entschuldigung! Dann spricht jetzt erst der Ministerpräsident
des Landes Sachsen-Anhalt, Reinhard Höppner.
({1})
Dr. Reinhard Höppner, Ministerpräsident ({2}): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Lassen Sie mich zu dieser Aktuellen Stunde
von mir aus - als einer, der gerade von einer aktuellen Debatte zu diesem Thema im Landtag von Sachsen-Anhalt
kommt - acht Punkte beitragen.
Erstens. Bei dem Standort Ammendorf handelt es sich
nicht um irgendein Unternehmen, sondern es handelt sich
um eines der modernsten Werke im Schienenfahrzeugbau
innerhalb Europas. Es handelt sich um ein Unternehmen
mit hervorragend ausgebildeten Arbeitskräften, die hoch
motiviert arbeiten und die übrigens auch bereit wären, in
diesem Zusammenhang Opfer zu bringen, gerade für die
kritische Zeit des Jahres 2002, das vor uns liegt. Ich finde,
das ist eine Leistung, die deutlich macht, wie engagiert die
Belegschaft um ihre Arbeitsplätze kämpft. Sie tut das
schon seit Jahren.
({3})
Deswegen hat sie unsere Unterstützung verdient.
({4})
Zweitens. Es handelt sich nicht um irgendeine Region,
sondern es handelt sich um eine Region,
({5})
in der die Umstrukturierungsprozesse der letzten zehn, elf
Jahre in besonderer Härte zugeschlagen haben. Alle wissen,
Sachsen-Anhalt war das Land, das durch die großen Kombinate - oder, wie man heute sagen würde: Konzerne gezeichnet war. Wir waren das Land, das am längsten mit
Treuhandprivatisierungen zu kämpfen hatte.
({6})
Wir waren also das Land, das den Abbau von Arbeitsplätzen - gewissermaßen über Nacht - in einem Umfang hinnehmen musste, wie das keine andere Region im Osten
Deutschlands erdulden musste.
({7})
Das heißt, wir stehen im Blick auf diese Region in einer
besonderen Verantwortung. Arbeitsplatzabbau in diesen
Größenordnungen muss für diese Region ein Ende haben.
({8})
Drittens. Es handelt sich dabei in der Tat um ein Thema
der zukünftigen Entwicklung im Osten Deutschlands.
({9})
Das muss jedem klar sein. Ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass wir auch in dieser Angelegenheit die Unterstützung der Bundesregierung im Kampf um den Erhalt
der Arbeitsplätze haben.
({10})
Viertens. Dieser Standort ist - das richtet sich nun auch
an das Unternehmen - in den letzten Jahren mit erheblichen öffentlichen Mitteln gefördert worden.
({11})
Dabei handelt es sich nicht nur um die Investitionsförderung. In den ersten Jahren wurde die Produktion an diesem Standort - und damit dieser Standort selbst - mit riesigen Hermes-Bürgschaften gesichert. Wenn ein
Unternehmen so viel öffentliche Unterstützung erhalten
hat, ist nach meiner Auffassung auch das Unternehmen
selber verpflichtet, der Verantwortung, die daraus erwächst, gerecht zu werden.
({12})
Ich weiß nicht, ob dem Unternehmen das klar ist. Im Übrigen möchte ich in dem Zusammenhang noch einmal formal darauf hinweisen, dass die Förderung selbst eine Arbeitsplatzbindung bis zum Jahre 2004 beinhaltet. Mit
anderen Worten: Das Unternehmen muss auch mit Rückforderungen rechnen. Im Hinblick auf das Vertrauen zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen wäre es wirklich schlimm, wenn plötzlich solche Zusagen nicht
eingehalten werden.
({13})
Fünftens. Wir haben es mit einem Unternehmen zu tun,
das erheblich von öffentlichen Aufträgen abhängig ist.
Die öffentlichen Aufträge, die wir erteilt haben, zum Beispiel Straßenbahnaufträge, haben wir natürlich mit der
Erwartung verbunden, dass entsprechende Aufträge auch
nach Ammendorf gehen.
({14})
Dass die Straßenbahnen nicht in Ammendorf, sondern in
Bautzen gebaut werden, ist eine unternehmerische Entscheidung, in die ich nicht hereinreden möchte. Mit der
öffentlichen Förderung war aber die Erwartung verbunden, dass der Standort Ammendorf erhalten bleibt. An
dieser Erwartungshaltung halten wir weiter fest und werden sie auch zur Sprache bringen.
({15})
Sechstens. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es
sich derzeit um Pläne und nicht um Beschlüsse handelt.
Mit anderen Worten heißt das: Jetzt muss beraten werden.
Wer hier behauptet, das Land hätte diesen Diskussionsprozess nicht seit Jahren begleitet, hat sich entweder
überhaupt nicht informiert oder redet wider besseres
Wissen.
({16})
Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner
- Das ist ein Zeichen dafür, dass Sie, Herr Nooke, überhaupt nicht informiert sind.
({17})
Am 10. Oktober bin ich mit dem Vorstand zusammengekommen und habe all diese Anliegen auch dementsprechend vorgetragen, um bloß einmal ein Datum aus dieser
ganzen Geschichte hervorzuheben.
Siebtens. Wir haben in der jetzigen Situation und angesichts der nun auf dem Tisch liegenden Pläne auch konkrete
Schritte vereinbart. Ich war am Montag beim Vorstandsvorsitzenden Lortie gewesen. Wir haben vereinbart, dass
eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die zur Aufgabe hat
- das will ich noch einmal ganz deutlich sagen, darauf habe
ich nämlich bestanden -, Produktion und Arbeitsplätze am
Standort Ammendorf zu sichern. Mit anderen Worten: Wir
verhandeln - jedenfalls ist das die Grundlage, von der ich
ausgehe - nicht über die Schließung, sondern über die Sicherung von Produktion und Arbeitsplätzen an diesem
Standort. Das unterstreicht noch einmal, dass es sich um
Pläne handelt. Ich hoffe, dass bessere Pläne auf den Tisch
kommen. Wir werden versuchen, dazu beizutragen,
({18})
übrigens auch dadurch - da bin ich mir sicher -, indem in
diesem Zusammenhang über die Frage der Auftragslage
und die Möglichkeiten, Aufträge von unserer Seite zu sichern, geredet wird.
Achtens. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Sie
alle können sich darauf verlassen, dass die Region um
Halle in dieser Angelegenheit zusammensteht. Da gibt es
ein breites Aktionsbündnis aus Bevölkerung, Gewerkschaft, Stadt und weiteren Gruppen.
An die Adresse der CDU/CSU gerichtet sage ich, weil
ich von Ihrer Seite heute einige Dinge im Landtag hören
musste:
({19})
Wer an dieser Stelle Zwist untereinander anzettelt, der
schwächt, wie auch immer er ihn inszeniert oder rechtfertigt, die Region und stärkt sie nicht.
({20})
Uns muss es jetzt aber darum gehen, alle Kräfte in dieser
wichtigen und teilweise gestraften Region Ostdeutschlands zu stärken.
({21})
Was macht denn ein Unternehmen, wenn es sieht, dass
man mit irgendwelchen billigen parteipolitischen Absichten versucht, sich gegenseitig die Beine wegzuziehen? Da
lacht es sich doch ins Fäustchen - Entschuldigung, wenn
ich das hier einmal so salopp sage. Deshalb sollten wir das
angesichts dieser wichtigen, Menschen und Existenzen
betreffenden Frage tunlichst vermeiden.
({22})
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass wir auch die Unterstützung
der Bundesregierung haben.
({23})
Ich bin hoffnungsvoll, dass auch die Abgeordneten dieses
Hauses die Problematik und die Herausforderung erkennen und dafür sorgen, dass andere Pläne verwirklicht werden als die, die derzeit auf dem Tisch liegen, damit das gelingt, was der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe
beinhaltet, nämlich Produktion und Arbeitsplätze in Ammendorf zu sichern.
Herzlichen Dank.
({24})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Ulrich Klinkert.
Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Bei Bombardier handelt es sich um
einen weltweit agierenden Konzern mit insgesamt rund
79 000 Mitarbeitern. In einer Pressemitteilung des
Unternehmens ist zu lesen, dass Bombardier kapitalintensive Aktivitäten in spezialisierten Werken bündeln
möchte. Man kann dieser Mitteilung weiter entnehmen,
dass deshalb die Reorganisation des Unternehmens vor allen Dingen in Deutschland, aber auch in Schweden und
Großbritannien ansteht und dass demzufolge drei Werke
geschlossen werden sollen.
Was schon nicht mehr ausdrücklich in der Pressemitteilung zum Ausdruck kommt, ist die Tatsache, dass sich
zwei der drei zu schließenden Werke in Deutschland befinden, dass 960 der 1100 betroffenen Mitarbeiter ihren
Arbeitsplatz zurzeit in den neuen Bundesländern haben
und dass nach aktuellen Presseberichten weitere 450 Arbeitsplätze am Standort Hennigsdorf gefährdet sind.
Da drängt sich schon die Frage auf, ob ausschließlich
Rationalisierungsgründe entscheidend dafür sind, dass
ausgerechnet in Deutschland die Werke geschlossen und
die meisten Arbeitsplätze abgebaut werden, oder ob dies
nicht ein weiterer Beweis für die ständig geringer werdende Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist.
({0})
Sie können es wenden und drehen, wie Sie wollen: Sie
werden nicht leugnen können, dass in den drei Jahren rotgrüner Wirtschaftspolitik die Wirtschaftslokomotive
Deutschland zum Schlusslicht innerhalb der Europäischen Union geworden ist, was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft.
({1})
Was die kommenden Monate angeht, haben Ihnen die
Wirtschaftsweisen gestern eine äußerst düstere Prognose
Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner
vorgelegt. Den rund 1 000 Betroffenen von Bombardier
werden Zigtausende in die Arbeitslosigkeit folgen. Die
Zahl der Arbeitslosen wird auf rund 4 Millionen im Jahresdurchschnitt ansteigen. Das heißt, in diesem Winter erwarten wir Zahlen, die deutlich über 4 Millionen liegen.
Das Wirtschaftswachstum wird magere 0,7 Prozent betragen. Von Aufschwung keine Spur! Spätestens jetzt müsste
eigentlich die ruhige Hand des Bundeskanzlers anfangen
zu zittern.
({2})
Er hat zwar Aktivitäten entwickelt, aber nicht zur Verbesserung seiner Wirtschaftspolitik, sondern in der Organisation schnellstmöglicher Neuwahlen.
({3})
Besonders betroffen von den Stilllegungen Bombardiers sind wieder einmal die neuen Bundesländer; beide
Werke, Vetschau und Ammendorf, liegen dort. Auch Hennigsdorf liegt bekannterweise in den neuen Bundesländern. Aber Bombardier macht nur nach, was Unternehmensphilosophie im Staatskonzern Deutsche Bahn ist,
nämlich Kahlschlag Ost.
({4})
Im Aufsichtsrat dieses Staatskonzerns sitzen Vertreter der
wackligen rot-grünen Koalition, die das alles mit zu verantworten haben. Wenn Sie das nicht glauben: Wie bewerten Sie dann die Tatsache, dass die neuen Bundesländer überproportional von den Schließungsplänen
Mehdorns betroffen sind? Herr Mehdorn unterscheidet
bei seinen Schließungsplänen ja nicht mehr nur nach Ost
und West, sondern in der Zwischenzeit interessanterweise
auch nach Nord und Süd. Ein Beweis dafür ist, dass zum
Beispiel in Sachsen alle vier Bahnwerke mit Tausenden
von Mitarbeitern von der Schließung bedroht sind, was
wiederum Tausende von Arbeitsplätzen bei den Zulieferern gefährdet. Da drängt sich schon der Verdacht auf,
dass der Staatskonzern Deutsche Bahn die Länder bestrafen will, die wirtschaftlich am erfolgreichsten sind. Das
sind - sowohl bei den neuen als auch bei den alten Bundesländern - nicht zufällig die unionsregierten Länder im
Süden.
({5})
Ich möchte dies für die neuen Bundesländer mit wenigen Zahlen bezüglich des Wirtschaftswachstums belegen.
Wir haben in Sachsen noch ein Wirtschaftswachstum von
0,7 Prozent. Das ist ungefähr der Bundesdurchschnitt.
Herr Kollege Nooke wies darauf hin, dass in Sachsen-Anhalt ein Rückgang der Wirtschaftsaktivität um 1,8 Prozent
und in Mecklenburg-Vorpommern sogar um 2,7 Prozent
zu verzeichnen ist. Herr Höppner, wenn Sie diese Entwicklung allein auf die Probleme der Vergangenheit
zurückführen, dann ist das dem Ernst der Lage nicht angemessen. Das, was Sie heute hier geboten haben, war
auch nicht mehr als eine Sonntagsrede.
({6})
Sie sollten endlich begreifen, dass die Zeit der Sonntagsreden vorbei ist, dass Sie an Ihren Ergebnissen gemessen
werden - und die sind mehr als dürftig. Sie stehen hier als
einer der erfolglosesten Ministerpräsidenten Deutschlands.
({7})
Was Herrn Schwanitz betrifft, so ist es einfach zu billig - Herr Schwanitz, Sie können einem ja Leid tun, wie
Sie immer so mutterseelenallein auf der Regierungsbank
sitzen -, den Anstieg der Arbeitslosigkeit lediglich mit
dem Rückgang der Baukonjunktur zu begründen. Von einer überhitzten Baukonjunktur in den neuen Bundesländern, Herr Schwanitz, kann man nämlich schon lange
nicht mehr reden. Wenn Sie das immer noch darauf
zurückführen, dann hat man den Eindruck, dass Sie einige
Wahrnehmungsschwierigkeiten in Ihrem ureigenen Verantwortungsbereich haben. Sie sollten sich hier nicht länger als Gesundbeter der Bundesregierung betätigen, sondern endlich konkrete Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft in den neuen Bundesländern vorschlagen.
({8})
Herr Schulz hat in seiner Rede den Satz geprägt: Wir
- also die rot-grüne Koalition -, haben die Chefsache Ost
nicht bei Null übernommen. - Das ist sicherlich richtig,
Herr Schulz. Aber Sie haben sie dazu gemacht.
Vielen Dank.
({9})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Winfried Wolf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Als Bundestagsabgeordneter aus Mannheim, wo sich das größte
Adtranz-Werk, jetzt Bombardier-Werk, im Westen befindet, möchte ich sagen: Was wir hier bei Ammendorf und
Vetschau erleben, ist wahrscheinlich nur ein Teil des Problems. Die schlimmsten Befürchtungen, die wir als PDS
bei der Übernahme von Adtranz durch Bombardier
geäußert haben, scheinen wahr zu werden. Ich glaube, wir
müssen heute über eine Bankrotterklärung der Politik des
Bombardier-Managements, aber auch der Verkehrspolitik
des Bundes diskutieren. Dies möchte ich mit drei Punkten
begründen:
Erstens. Es gibt kein Gesamtkonzept, in dem festgelegt
wird, was mit den Arbeitsplätzen der Bahnindustrie in
West- und in Ostdeutschland weiter passieren soll. Was
jetzt angeboten wird, dass Kollegen von Vetschau nach
Siegen und von Ammendorf nach Aachen fahren sollen,
um dort zu arbeiten, wird nicht angenommen werden.
({0})
Vor allem kann man, so glauben wir, jetzt insgesamt
schon absehen, Herr Schulz, dass im Konzern ganz konkret und gezielt ein viel größerer Arbeitsplatzabbau geplant ist: Man geht davon aus - Stichwort technische KaUlrich Klinkert
pazität, ein Begriff des Bombardier-Managements -, dass
zukünftig in allen Bombardier-Werken im Zweischichtbetrieb gearbeitet werden könnte. Das bedeutet noch einmal einen erheblichen Arbeitsplatzabbau. Darüber hinaus
konzentriert sich der Plan dessen, was abgebaut werden
soll, nur auf die so genannten industrial units, das heißt,
der Bereich der business units steht noch aus. Zum Beispiel Henningsdorf: Die Kolleginnen und Kollegen aus
Hennigsdorf, die hier anwesend sind, wissen nicht, ob der
jetzige angefangene Umbau in Hennigsdorf nicht vielleicht bedeutet - was wir hier schon einmal debattiert haben -, dass das Werk insgesamt gefährdet ist. Deswegen
sagen wir: Wir sind strikt gegen jede Art von Werksschließung, solange kein Gesamtplan vorliegt und wir
keine Gesamtperspektive haben.
({1})
Zweitens. Gerade die Bahntechnik in Ostdeutschland,
früher Mitteldeutschland, hat eine riesige Tradition. Umso schlimmer ist es, dass gerade hier ein Kahlschlag stattfindet. Kollege Schulz und Herr Schwanitz, was Sie behaupten, nämlich dass in eben diesen Bereichen keine
industrielle Auszehrung stattfinde, stimmt nicht. Seit SPD
und Grüne regieren, ist kein Anstieg der Zahl der Arbeitsplätze im Osten und ab dem Jahr 2000 sogar ein leichter
Anstieg der Arbeitslosenzahlen - und damit eine wachsende Kluft zwischen Ost und West bei gleichzeitiger weiterer beschleunigter Abwanderung von Ost nach West zu verzeichnen. Das nenne ich eine Auszehrung, die im
Osten stattfindet.
({2})
Drittens. Bahntechnik hat - Kollege Claus hat das schon
gesagt - sehr viel mit Politik zu tun hat. Ich nenne nur folgende Stichworte: Es gab Subventionen der Länder, auch
von Sachsen-Anhalt zum Beispiel. Die Deutsche Bahn AG
befindet sich zu 100 Prozent im Bundeseigentum. In den
Nahverkehr gelangen jedes Jahr Regionalisierungsgelder
in Höhe von 13 Milliarden DM. Herr Bodewig, der heute
wieder einmal nicht da ist, sagt, der Personenverkehr solle
um 40 Prozent gesteigert werden, der Güterverkehr um
100 Prozent. Trotzdem geht Bombardier von einem Rückgang aus. Da stellt sich die Frage: Hat Bombardier ein Missmanagement oder ist der Verkehrsminister unglaubwürdig?
Möglicherweise gilt beides.
({3})
Man muss auch betonen, Kollege Schulz, dass gerade
die Bahntechnikindustrie in Gesamtdeutschland in den
letzten zehn Jahren zum Spielball des Turbokapitalismus
geworden ist. Bedenken Sie, wie die DWA von Advent
in Boston übernommen wurde, wie dann DaimlerChrysler bei Adtranz einstieg, wie Bombardier Adtranz
übernahm, dass Bombardier die Gelder primär bei
Regionalflugzeugen und im Finanzgeschäft verdient
und dass Bombardier ein Konzern ist, der strikt nach
Shareholder-Value-Prinzip arbeitet. Bei all dem sage
ich: Gnade uns Gott, wenn Bombardier diese Politik
fortsetzen kann!
({4})
Der Kanzler war zwar bei Holzmann fix, aber bei der
Bahntechnik tut er nichts.
({5})
Morgen will der Kanzler 3 900 Arbeitsplätze ohne Zukunft erpressen, während er hier 1 000 Arbeitsplätze mit
Zukunft sichern könnte.
({6})
Wir sagen deswegen als PDS, dass wir uns strikt gegen
die Schließungen der Werke in Vetschau und Ammendorf
und für den Erhalt aller Bahntechnikwerke als Option für
eine nachhaltige Verkehrstechnik aussprechen. Das gilt
auch für Hennigsdorf, für Bautzen und für Mannheim, für
alle Bombardier-Werke. Wir verlangen einen Gesamtplan
für die gesamte Bahntechnikindustrie in Deutschland. Wir
sagen, dass hier die Bundespolitik gefordert ist, dass der
Verkehrsbericht 2000 von Herrn Bodewig in Bezug auf
die Bahntechnik unterfüttert werden muss, indem gesagt
wird, was das bedeutet. Herr Bodewig, der nicht da sein
kann, und der Kanzler, der nicht da sein will, sind in dieser Frage gefordert.
Danke schön.
({7})
Jetzt hat die Abgeordnete Christel Riemann-Hanewinckel das Wort.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Nooke und Herr
Klinkert, Sie machen es sich wirklich sehr leicht. Ich bin
tatsächlich einmal einer Meinung mit meinem Kollegen
Claus, dass es hier nicht unbedingt darum geht, sich parteipolitisch auseinander zu setzen.
({0})
- Dazu muss ich Ihnen gleich etwas sagen; hören Sie vielleicht erst einmal zu. Es geht überhaupt nicht anders, als
dass ich auf das, was Sie hier abgeliefert haben, reagiere,
und zwar aus drei Gründen.
Punkt eins. Wenn Sie sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hätten, dann wüssten Sie vielleicht, dass bis
1998 die CDU/CSU und die FDP bundesweit regiert haben, und Halle gehört zur Bundesrepublik Deutschland.
In der Zeit von 1990 bis 1998 ist der Arbeitsplatzabbau beim Waggonbau in Ammendorf von 4 900 auf
1 044 Arbeitsplätze vorangetrieben worden. Wenn Sie
jetzt hier lauthals fordern, dass die Bundesregierung ihre
Pflicht tut, dann kann ich das unterstützen; sie tut das
auch. Aber Sie müssen sich dann auch daran erinnern lassen, dass Sie offensichtlich genau dieser Pflicht nicht
nachgekommen sind.
({1})
- Moment, ich bin noch lange nicht fertig.
Punkt zwei. 1992 hat der Waggonbau Ammendorf das
Ministerium für Wirtschaft und die Bundesregierung aufgefordert, just bei diesem Standort in Forschung zu investieren, weil nämlich Ammendorf dafür bekannt war, dass
dort hervorragend produziert wurde. Vor allen Dingen
aber war der Standort dafür bekannt, dass dort zu 100 Prozent für die GUS-Staaten produziert wurde. Das Geld ist
ihm damals nicht zugestanden worden. Deshalb ist der
Waggonbau Ammendorf noch heute ein Betrieb, der nicht
für ein Produkt zuständig ist, weil ihm das verwehrt worden ist, obwohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ihre Fähigkeiten nachgewiesen haben. Das haben Sie damals nicht mit finanziert.
Punkt drei; das ist nun wirklich eine aktive Beerdigung. Wenn ich mir Ihre Pressemitteilung durchlese,
({2})
in der steht, dass es bedauerlich sei, dass Bombardier
zwei Standorte in Ostdeutschland schließen wolle, und
jetzt gelte es umso mehr, die Wettbewerbsfähigkeit der
noch vorhandenen anderen Unternehmensstandorte in
Ostdeutschland zu stärken,
({3})
dann heißt das doch im Klartext, dass Sie überhaupt nicht
bereit sind, hier darum zu kämpfen, dass diese Standorte
noch eine Überlebenschance haben. Sie haben sie schon
beerdigt.
({4})
Deshalb haben Sie aus meiner Sicht hier kein Recht, noch
irgendetwas dazu zu sagen.
({5})
- Ich kümmere mich darum, Herr Nooke. Ich kümmere
mich um den Waggonbau Ammendorf seit 1990. Ich kann
Ihnen zig Seiten auflisten.
({6})
- Leider war es bis 1998 verdammt schwer, gegen die
CDU/CSU und die FDP anzugehen. - Ich schicke Ihnen
gerne all meine Unterlagen zu und für den Fall, dass Sie
sich das alles einmal anschauen, wünsche ich Ihnen einen
vergnüglichen Abend.
({7})
- Herr Büttner, Sie sollten sich einmal ansehen, was allein
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt in den letzten
drei Jahren getan hat, um den Standort in Ammendorf zu
sichern. Ihnen würden die Ohren klingen und die Augen
übergehen und Sie wüssten, was Sie bis 1998 versäumt
haben.
({8})
Trotzdem kann ich auch den kanadischen Konzern
Bombardier nicht aus der Verantwortung entlassen. Er hat
es sich nämlich mit seinen Schließungsabsichten relativ
leicht gemacht. Denn es war dem Konzern in der Vergangenheit nicht möglich, in Ammendorf die Produktführerschaft für ein bestimmtes Fahrzeug vorzusehen, weil das
die CDU/CSU und die FDP verwehrt haben.
({9})
Der Standort Halle-Ammendorf - ich bin erst gestern
dort gewesen - ist nicht nur ein hochmodernes Werk. Dort
sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die zu wirklich fast allem bereit sind. Diese
brauchen unser aller Unterstützung, also die aller Abgeordneten, und nicht nur die der deutschen Bundesregierung und des entsprechenden Landes. Dazu fordere ich
Sie auf.
({10})
Ich fordere aber auch Bombardier auf, sich sehr genau
Gedanken zu machen. Es kann keine Lösung sein zu sagen: Arbeitsplätze stehen an anderen Standorten zur Verfügung. - Das bedeutet nämlich, dass aus Halle nicht nur
die entsprechenden 900 Arbeitnehmer, sondern auch deren Familien wegziehen und dass sich die dortige Kaufkraft entsprechend schmälert. Das bedeutet, dass zig Zulieferbetriebe schließen müssen.
({11})
Das bedeutet zudem - das ist für mich der wichtigste
Punkt -, dass bei Bombardier in Halle 50 Ausbildungsplätze im dualen System wegfallen werden. Und nicht nur
das: Im Rahmen des Ausbildungsrings der IHK in Halle
werden in Zukunft noch mehr Ausbildungsplätze wegfallen. Das muss auf jeden Fall verhindert werden.
Deshalb hoffe ich sehr, dass sowohl Bombardier als
Konzern, der weit weg von Deutschland agiert und der,
wie sich in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgestellt hat, an der einen oder anderen Stelle offenbar
nicht genau und gut darüber informiert ist, was eigentlich
in Deutschland Sache ist, als auch die Deutsche Bahn AG,
wenn sie mit Vertretern der Landesregierung und der
Bundesregierung zu viert an einem Tisch sitzen, für tragfähige Lösungen sorgen, damit die Standorte Halle und
Vetschau in Deutschland auch in Zukunft zum Konzern
Bombardier und zum Herstellerkonsortium von Schienenfahrzeugen gehören.
Vielen Dank.
({12})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Ulf Fink.
Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die Bahnindustrie ist eine
der letzten übrig gebliebenen Kernkompetenzen im Osten
Deutschlands. Diese Kernkompetenz ist nunmehr auf das
Ernsthafteste gefährdet. Ich glaube, dass man in einer solchen Situation, in der der Einfluss der Politik wie in kaum
einem anderen Industriegebiet außerordentlich stark ist,
von der Politik erwarten kann, sich klar und deutlich zu
positionieren.
({0})
Die Schweiz hat das getan; Günter Nooke hat darauf
hingewiesen. Ursprünglich gab es Pläne, in der Schweiz
ein Werk zu schließen. Die Schweizer Regierung hat sich
mit allem Nachdruck positioniert. Nunmehr steht nach
den Plänen von Bombardier das Schweizer Werk nicht
mehr zur Schließung an.
({1})
Wenn man als Regierungskoalition, ob als Bundesregierung oder als Landesregierung, an Bombardier wirklich das Signal geben will, mit allem Nachdruck dafür
kämpfen zu wollen, dass die in Deutschland betroffenen
Standorte aufrechterhalten bleiben, dann hätte man erwarten müssen, dass, wenn hier schon nicht der Bundeskanzler anwesend ist, zumindest entweder dessen engster
Vertrauter oder Verkehrsminister Bodewig bzw. dessen
Vertreter anwesend ist.
({2})
Niemand von denen ist da. Dort sitzt nur Herr Schwanitz.
({3})
Ich weiß eigentlich gar nicht, was er erklärt hat.
Jetzt muss ich
doch einmal einschreiten, denn es sitzt noch ein zweiter
Mensch auf der Regierungsbank, und zwar der Staatsminister Nida-Rümelin.
Mit Kultur hat dieses Thema
nun nicht direkt etwas zu tun. Wenn es also der Bundesregierung, der Regierungskoalition, wirklich Ernst wäre,
hätte sie hier ein deutliches Zeichen gesetzt. Sie hat dies
verabsäumt.
({0})
Ich muss den Kolleginnen und Kollegen in Hennigsdorf,
in Ammendorf, in Vetschau oder wo auch immer sagen:
Bei dieser Bundesregierung und dieser Regierungskoalition - gnade euch Gott. Bei denen habt ihr hinsichtlich der Arbeitsplätze überhaupt keine guten Chancen. Da
habt ihr ganz schlechte Karten.
({1})
Deshalb ein Zweites: Ich bin Brandenburger Abgeordneter und könnte sagen: Brandenburg ist noch einmal mit
einem blauen Auge davongekommen. Aber der Betrieb in
Vetschau soll geschlossen werden. Davon sind über
100 Arbeitsplätze betroffen. Das Gleiche gilt für Hennigsdorf. Ich will eines sagen: Die Landesregierung, der
Ministerpräsident und unser Wirtschaftsminister, Herr
Fürniß, haben echt für diesen Standort gekämpft: 90 Millionen DM; das war ein wirkliches Argument.
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass es in Zukunft in Hennigsdorf nur noch Endmontage, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme aller in Deutschland hergestellten Fahrzeuge geben soll. Die Vormontage und der
Wagenkastenbau sollen entfallen. Das bedeutet, dass bis
zu 450 Arbeitsplätze ernsthaft in Gefahr sind.
Ich will noch eines sagen: Ich habe mit dem Kollegen
Wobst, dem Betriebsratsvorsitzenden des Hennigsdorfer
Werkes, telefoniert. Er hat gesagt, man müsse sehen, wie
es in Nürnberg im Vergleich zu Ammendorf gewesen ist.
In Nürnberg hieß es auch erst, dort solle die Endmontage
bleiben. Als Produktionsstandort gibt es Nürnberg nun
aber nicht mehr. Auch die Endmontage in Ammendorf soll
wegfallen. Was ist, wenn diese Entwicklung auch in Hennigsdorf Platz greift und es dann demzufolge heißt, man
müsse in dem Zusammenhang solidarisch sein? In dem
Zusammenhang heißt dann: Auftragslage. Das ist das A
und O. Die Auftragslage ist für den Erhalt aller Werke entscheidend. Hier ist nun einmal der Bund als Eigentümer
der Deutschen Bahn der zentrale Ansprechpartner.
Ich frage mich, wo sind denn die Milliarden, die die
Bahn aus den UMTS-Erlösen erhalten hat, geblieben? Wo
sind sie in Aufträge umgewandelt worden? Wo liegen die
Pläne von Bahn und Bundesregierung zum Regionalverkehr? Wo sind die Aufträge? Hier entsprechende Aufträge
zu erteilen ist doch die einzige Möglichkeit, die Standorte
auf Dauer zu erhalten.
Ich sage: Wenn es Ihnen damit Ernst ist, dass die Bahn
ökonomisch und ökologisch eine Zukunft hat, dann müssen Sie auch endlich etwas dafür tun und dürfen nicht nur
davon reden, was andere hätten tun sollen.
({2})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Engelbert Wistuba.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Erlauben Sie mir zu Beginn meines Wortbeitrages den
bildhaften Satz, der meiner festen Überzeugung entspringt: Im Bombardier-Werk in Ammendorf ist noch
lange nicht der letzte Zug abgefahren. Ministerpräsident
Höppner und Staatsminister Schwanitz haben auch schon
darauf hingewiesen, dass es sich bei den Schließungsplänen von Bombardier immerhin noch um Pläne handelt. Es
handelt sich um eine Absichtserklärung der Konzernleitung, die erst noch vom Aufsichtsrat des Unternehmens
beschlossen werden muss. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft
unsere Uhr.
Festzuhalten bleibt für mich als Wirtschaftspolitiker
aber auch - das sage ich bei allem gesunden Optimismus,
den ich aufgrund der positiven Grundvoraussetzungen,
die für Bombardier in Halle bestehen, verspüre -, dass
wir in einer freien Marktwirtschaft leben, in der die letzte
Entscheidung über die Zukunft einer Firma beim Unternehmen liegt. Dies gilt sowohl für Bombardier selbst wie
auch für die Forderung - der ich mich anschließe -, dass
die Deutsche Bahn AG bei ihren Aufträgen an Bombardier Einfluss zum Vorteil von Ammendorf nehmen soll.
Wir können hier an die Verantwortung und die Einsicht in
das bessere Argument appellieren. Der Politik ist es aber
zum Glück untersagt, auf unternehmerische Planungen
Druck auszuüben. Sie kann es auch nicht.
({0})
Betrachten wir aber den Punkt Verantwortung etwas genauer. Der weltweit größte Schienenverkehrstechnikhersteller verkündet auf einer Pressekonferenz am Dienstag
dieser Woche, dass er zwei seiner Produktionsstätten in
Deutschland schließen wird. Seit Wochen und Monaten
wurde die Belegschaft über die Tendenz dieser Entscheidung im Unklaren gelassen, obwohl nach der Fusion zwischen Adtranz und Bombardier im April dieses Jahres allen
Beschäftigten suggeriert wurde, dass es jetzt kräftig nach
oben gehe. Dies scheint in der Tat auch der Fall zu sein;
denn schließlich verkündete Konzernchef Lortie in derselben Pressekonferenz, dass er fest davon überzeugt sei - ich
zitiere aus einer Presseerklärung des Unternehmens -,
dass der Markt für Schienenfahrzeuge zusammen mit dem
Wartungs- und Servicebereich schnell wachsen wird.
Es geht also im Wesentlichen nicht um eine Kostenreduzierung, die das Unternehmen vornehmen muss, um
seinen Bestand zu sichern, sondern um die betriebswirtschaftliche Strategieplanung. Herr Büttner und Frau
Pieper, hier liegt auch der Unterschied zur viel zitierten
Unterstützung des Holzmann-Konzerns. Holzmann stand
damals vor dem finanziellen Aus und konnte seine Geschäfte nur aufgrund einer großzügigen Bankbürgschaft
der Bundesregierung weiterführen.
({1})
- Herr Büttner, die Gefahr, dass Bombardier bald Konkurs
anmelden muss, sehe ich zum Glück nicht.
({2})
Vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach.
Wenn es um die Strategieplanung geht, sind wir wieder
am Punkt der Unternehmerfreiheit angelangt.
({3})
Keine Landes- oder Bundesregierung kann Bombardier verbieten, ein Werk zu schließen. Es wird aber doch
wohl zulässig sein, darauf hinzuweisen, dass Unternehmerfreiheiten auch Unternehmerpflichten mit sich bringen. Dass ein weltweit prosperierendes Unternehmen einen der modernsten Produktionsstandorte im Bereich der
Bahntechnik in Europa schließt und knapp 1 000 Mitarbeiter in einer ohnehin strukturschwachen Region mit einer Arbeitslosigkeit von über 20 Prozent auf die Straße
setzt, gleichzeitig aber die Strukturfördermittel des Landes Sachsen-Anhalt gern in Anspruch nimmt, entspricht
nicht der Arbeitgebertradition, wie sie bislang in unserem
Land noch herrschte. Zur unternehmerischen Freiheit in
Deutschland gehört es traditionsgemäß auch, die soziale
Verantwortung mit ins Kalkül zu ziehen.
({4})
Wer seinen rund 1 000 Mitarbeitern in Halle großzügig
anbietet, sie könnten in den Werken von Görlitz, Bautzen
oder Aachen weiter beschäftigt werden, sollte sich auch
einmal die soziale Struktur seines Betriebes ansehen.
Nach Aussage des Betriebsrates liegt das Durchschnittsalter der Beschäftigten zwischen 40 und 55 Jahren. Viele
arbeiten am Standort Ammendorf länger als 20 Jahre. Die
Arbeitnehmer haben Familie und sind mit der Region verwachsen. Sie können gar nicht zu Hunderten mir nichts,
dir nichts umziehen. Und zum Pendeln sind die knapp
600 Kilometer von Halle nach Aachen bzw. die mehr als
200 Kilometer von Halle nach Görlitz oder Bautzen etwas
weit. Entweder drückt sich hier der pure Zynismus der
Konzernleitung aus - sie hat meines Wissens hierzu auch
noch nichts Schriftliches vorgelegt - oder diese Aussage
zeugt einfach von einer mangelnden geographischen
Kenntnis unseres schönen Landes.
({5})
Meine Damen und Herren, die Politiker - auf welcher
Ebene sie auch arbeiten - haben deutlich gemacht, dass
sie die Entscheidung von Bombardier nicht kampflos akzeptieren werden.
({6})
Ich bewundere das kontinuierliche Engagement von
Reinhard Höppner, Christa Riemann-Hanewinckel und
vielen anderen,
({7})
die nicht erst jetzt aktiv geworden sind, sondern schon
sehr lange darum bemüht sind, dem Konzern so gute Produktionsbedingungen zu geben, wie es in einer sich im
Aufbau befindlichen Region, wie sie Ostdeutschland nach
wie vor darstellt, möglich ist.
Daher begrüße ich auch die Einsetzung der Expertenkommission unter Leitung des Landesverkehrsministers
Jürgen Heyer,
({8})
die gemeinsam mit der Konzernspitze von Bombardier
die vorgelegte Analyse im Detail kritisch zu diskutieren
hat, damit nicht zugelassen wird, dass uns ein wohlhabendes und wirtschaftlich prosperierendes Unternehmen von Weltruf, auf dessen Anwesenheit wir in SachsenAnhalt bislang sehr stolz waren, damit konfrontiert, dass
es 1 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute
auf morgen auf die Straße setzt.
Danke.
({9})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Klaus Lippold.
Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Kollege Schulz, dem ich immer gern und aufmerksam
zuhöre, hat vorhin völlig zu Recht gesagt, dass Unternehmen danach entscheiden, wie die Situation in einem Bundesland ist, wie die Situation in einem Land ist und wie
die Situation auf einem Kontinent ist. Nun hat das Unternehmen natürlich gesehen - wir können Ihnen das nicht
ersparen -, dass die Bundesrepublik in Bezug auf die
Standortpolitik derzeit Schlusslicht in der Europäischen
Union ist und es keine Perspektive gibt, dass sie davon
wegkommt. Es hat auch gesehen, dass es in anderen Ländern Aktivitäten gibt, mit steuerlichen und fiskalischen
Maßnahmen aus einer vergleichbaren Situation herauszukommen. Es muss zur Kenntnis nehmen, dass in der Bundesrepublik Deutschland Ähnliches nicht geplant wird.
Die Politik der gelähmten Hand auf der einen Seite und
die Gelassenheit des Finanzministers auf der anderen
Seite machen dies überaus deutlich, Herr Schulz.
({0})
Weiter geht es um die Feinheiten. Das Unternehmen
beurteilt nicht nur die nationale Lage, sondern fragt sich
auch: Was geschieht denn am Markt? Was geschieht beim
Auftraggeber Bahn? Welche Konsequenzen ergeben sich
aus dem Verhalten des Auftraggebers Bahn? Diese Punkte
klangen hier schon an. Sie können über den Wegfall von
Millionen von Streckenkilometern im Personenverkehr in
zweistelliger Größenordnung, die Schließung von Anschlussstellen, Reduktion insgesamt und Rückzug aus der
Fläche lesen, obgleich man das genaue Gegenteil verlautbart. Das ist doch die Realität: Gegenüber der Öffentlichkeit wird eine intensive Flächenabdeckung der Bahn propagiert und dann wird gestrichen, gestrichen, gestrichen.
Was folgert ein cleveres Unternehmen daraus? Es sagt
sich, dass in dieser Republik mit zusätzlichen Aufträgen
nicht zu rechnen ist. Das ist doch die Konsequenz.
Ich gebe Herrn Wolf nicht häufig Recht; das weiß er.
Aber in diesem Zusammenhang hat er den Finger auf die
Wunde gelegt. Als Ursache der Probleme ist eine verfehlte Bahnpolitik mit im Spiel. Diese Politik können Sie
in der Koalition ändern. Der Bundeskanzler hat eine
gelähmte Hand, der Verkehrsminister lässt Herrn
Mehdorn laufen und die Politik geht in eine Richtung, die
zunehmend Arbeitsplätze gefährdet, und zwar nicht nur in
diesem Bereich, bedauerlicherweise dort aber ganz besonders.
Es handelt sich hier - ich will nicht alles wiederholen um hoch qualifizierte Arbeitskräfte und um Kernkompetenzen. Ich bitte daher darum, hier nicht die Gelassenheit
des Staatsministers Platz greifen zu lassen. Wenn von allen Seiten betont wird, der Entscheidungsprozess sei noch
nicht abgeschlossen, möchte ich hören, dass der zuständige Staatsminister - ob auf Weisung oder auf Anregung
des Bundeskanzlers - sagt: Wir schalten uns ein. - Falsch
ist es, zu sagen: Wir hören zu oder sehen zu. Wichtig ist,
zu sagen: Wir tun etwas.
({1})
Die Gelassenheit, in der Sie völlig vereinsamt - der
Kulturstaatsminister hinter Ihnen wird in dieser Frage ja
nicht groß mitzuentscheiden haben - auf der Regierungsbank sitzen, ist so nicht zu akzeptieren. Vor Ort wird die
Zusammenarbeit von dem zuständigen Ministerpräsidenten ausgeschlossen. Kollege Nooke ist und bleibt in dieser Frage engagiert. Er hat lediglich darauf hingewiesen,
dass man zukünftige Schwierigkeiten verhindern muss,
ohne in der Frage selber aufgegeben zu haben. Ergreifen
Sie doch die ausgestreckte Hand, nehmen Sie den Rat der
von uns aufgebotenen Experten an und arbeiten mit ihnen
zusammen, anstatt hier allein zu wursteln und vom Kanzleramt aus, vom zuständigen Ressort aus, Herr Staatsminister, nichts zu tun.
Das Schweizer Beispiel müsste Sie doch nachdenklich
machen. Es müssten doch schon die ersten Vorstellungen
entwickelt sein, über die Sie hier berichten könnten. Sie
haben sich über dieses Thema aber ausgeschwiegen. Sie
haben eine lange und breite Analyse über das gegeben,
was jeder der Zeitung entnehmen kann. Das ist doch nicht
das, was ich von dem für diesen Bereich verantwortlichen
Staatsminister erwarten darf.
({2})
Deshalb haben Sie in diesem Punkt nachzuarbeiten, und
zwar ganz entschieden.
Ich sehe doch am Kollegen Schulz: Sein Gesichtsausdruck sagt, wie glücklich er über Ihre Ausführungen ist.
Man kann das an der Körpersprache ablesen. Wenn jemand dasteht, der versagt hat, dann ist der Parlamentarier,
der dem zuhören muss, in einer Situation, in der er am
liebsten unter die Bank rutschen würde. Das ist genau die
Situation.
({3})
Das haben die Menschen vor Ort nicht verdient. Es ist
wichtig, dass der Bundeskanzler die Politik der gelähmten Hand und Bundesfinanzminister Eichel die Blockade
in der Finanzpolitik aufgeben. Sie sollten, gerade für die
neuen Bundesländer, entschieden mehr tun, als aus Ihren
Ausführungen derzeit zu erkennen ist. Dann haben die
Kollegen um Halle auch wieder eine Chance.
Danke.
({4})
Die Aktuelle
Stunde ist damit beendet.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter
Hintze, Klaus Hofbauer, Arnold Vaatz, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Förderung der Grenzregionen zu den Beitrittsländern
- Drucksache 14/6638 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union ({0})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten
der Europäischen Union ({1})
- zu dem Antrag der Fraktionen von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Weichen für die Erweiterung der
Europäischen Union richtig stellen
- zu dem Entschließungsantrag der Fraktion
der CDU/CSU zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Peter Hintze, Michael Stübgen,
Klaus Hofbauer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
Erweiterung der Europäischen Union
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut
Haussmann, Hildebrecht Braun ({2}),
Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
Die Bürger für die Osterweiterung der EU
gewinnen
- Drucksachen14/5447, 14/5448, 14/5454,
14/6644 Berichterstattung:
Abgeordnete Winfried Mante
Markus Meckel
Peter Hintze
Klaus Hofbauer
Dr. Helmut Haussmann
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Manfred Müller ({3})
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine dreiviertel Stunde vorgesehen. - Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der
Abgeordnete Friedbert Pflüger.
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren
heute über die EU-Erweiterung. Die EU-Erweiterung ist
nichts anderes als die Verwirklichung des alten Ziels der
europäischen Einheit.
Der 11. September 2001 war der Weck- und Warnruf
für uns alle, auf unserem Kontinent mit den Krisen, Konflikten und Kriegen, die über vier Jahrhunderte immer
wieder zur Selbstzerfleischung der Europäer führten, endgültig Schluss zu machen. Nur wenn wir es schaffen, den
Kontinent zu einen, werden wir in der heutigen Weltunordnung mit den neuen Gefahren von morgen bestehen
können.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die CDU/CSU-Fraktion die Fortschrittsberichte, die die EU-Kommission
vorgestern vorgelegt hat. Diese Fortschrittsberichte sind
ein großartiges Zeugnis für die gewaltigen Leistungen,
die alle Beitrittskandidaten in der letzten Dekade unternommen haben, große Leistungen, zu der wir allen Beitrittskandidaten von Herzen gratulieren.
({0})
Wir begrüßen ebenfalls, dass die EU-Kommission in
ihren Berichten klar sagt: Wir wollen auch in Zukunft jedes Land für sich beurteilen und die strengen Kopenhagener Kriterien anlegen. In einem Jahr werden wir dann
endgültig entscheiden, ob sie Vollmitglieder der Europäischen Union werden können oder nicht. Aber wir begrüßen auch die klare Feststellung der Europäischen
Kommission, dass nach gegenwärtigem Stand zehn Länder zum 1. Januar 2004 die Chance haben, Mitglieder der
Europäischen Union zu werden: Zypern und Malta, Ungarn, Polen, Tschechien, Slowenien, die Slowakei und die
drei baltischen Staaten. Das ist eine gewaltige Aufgabe,
aber es ist eine Aufgabe, zu der es keine Alternative gibt,
wenn wir unserem Kontinent in den nächsten Jahrzehnten
Frieden und Freiheit erhalten wollen.
({1})
Damit dieser gewaltige Prozess gelingt, müssen wir einige andere große Aufgaben gleichzeitig erledigen. Damit
ist die europäische Tagesordnung der nächsten Jahre beschrieben:
Erstens. In 47 Tagen vollenden wir mit der Euroeinführung den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und
Währungsunion. Wir haben damit in Westeuropa eine nie
für möglich gehaltene Stabilitätskultur geschaffen. Wir
werden endlich global handlungsfähig.
Wir werden noch leistungsfähiger werden, wenn die
Länder Mittel- und Osteuropas hinzukommen; denn dann
entsteht ein Binnenmarkt von mehr als einer halben Milliarde Menschen. Das bedeutet enorme Chancen für
Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Schon jetzt ist
der Handel mit den MOE-Staaten in Zeiten der wirtschaftlichen Flaute einer der wenigen wirklichen Wachstumsmotoren. Von 1995 bis heute haben sich allein die
deutschen Exporte nach Mittel- und Osteuropa von 60 auf
120 Milliarden DM verdoppelt.
Zweitens. Wir müssen einen gemeinsamen Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen: freier
Personenverkehr, Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität, Sicherung der Schengen-Außengrenzen,
europäische Asyl- und Einwanderungspolitik und - das ist
nach dem 11. September besonders wichtig - die Stärkung
von Europol, ein europäischer Haftbefehl und ein europäisches Flugsicherungssystem. Wir haben im Europaausschuss mit Frau Herta Däubler-Gmelin und Otto Schily in
den letzten Tagen darüber diskutiert.
({2})
Drittens. Im Jahr 2004 wird eine Regierungskonferenz
nach Vorbereitung durch einen parlamentarischen KonVizepräsidentin Dr. Antje Vollmer
vent über einen europäischen Verfassungsvertrag entscheiden. Dieser grenzt die Kompetenzen zwischen der
EU-Ebene, den Nationalstaaten und den Regionen ab. Er
grenzt auch die Kompetenzen zwischen der Kommission,
dem Rat und dem Europäischen Parlament ab und ordnet
sie neu. Damit schaffen wir eine Grundlage für die erweiterte Europäische Union. Sie bleibt nur auf diese Weise
handlungsfähig und ein globaler Partner.
({3})
Viertens. Wir müssen die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik endlich effektiv gestalten und müssen
verhindern, dass aus der europäischen Verteidigungspolitik ein Papiertiger wird. Im Krieg gegen die Taliban haben
wir in Europa eine gefährliche Tendenz zur Renationalisierung erlebt, eine Art Schönheitswettbewerb von
Chirac, Blair und Schröder: Wer schafft es am besten, nationales Gewicht in die Weltpolitik einzubringen? In
Wahrheit können die Europäer aber nur dann mitsprechen, wenn sie gemeinsam auftreten. Dafür sind in den
nächsten Jahren einige Anstrengungen nötig. Wir müssen
zum Beispiel das Amt des Hohen Repräsentanten für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und das des
EU-Außenkommissars in Personalunion vereinigen, um
ihm wirklich Kraft zu geben. Wir müssen außerdem die
militärischen Fähigkeiten der europäischen Verteidigungspolitik erheblich ausweiten, wenn wir mehr sein
wollen als eine Kolonie Amerikas, wenn wir ein Partner
der USA in der Weltunordnung von heute sein wollen.
Fünftens. Wir müssen unser Verhältnis zu Russland
neu ordnen und auf eine langfristig stabile Grundlage
stellen.
({4})
Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu erkennen, dass Präsident
Putin hier, von dieser Stelle aus, am 25. September eine
Neupositionierung Russlands nach dem 11. September,
nach dieser Zeitenwende, vorgenommen hat. Diese Neupositionierung bedeutet eine Westorientierung Russlands. Die
EU hat diese Chance bisher nicht ergriffen; wir sollten sie
aber ergreifen und unser Verhältnis zu Russland langfristig
auf eine stabile Grundlage stellen. Dies kann zum Beispiel
dadurch geschehen, dass wir die enormen Bodenschätze Sibiriens, die Erdöl- und Erdgasvorkommen, endlich gemeinsam mit einer gewaltigen Anstrengung aller Industriestaaten
ausbeuten, um damit unsere Abhängigkeit vom Öl und Gas
des Mittleren Ostens zu reduzieren, um eine ökologische
Katastrophe im Osten Russlands und die menschliche Entleerung Sibiriens zu verhindern und um unser Verhältnis zu
Russland in den nächsten 50 Jahren auf eine friedliche und
stabile Grundlage zu stellen.
({5})
Schließlich sechstens. Wir werden die Institutionen des
EU-Stabilitätspaktes für den Balkan und die Möglichkeiten der EU-Assoziierung aufeinander abstimmen, die
Grenz- und ethnischen Streitigkeiten in Südosteuropa
entschärfen und den Ländern dieser Region eine mittelfristige EU-Perspektive einräumen und erhalten.
In den nächsten zehn Jahren wird sich entscheiden, ob
wir all diesen wirklich historischen Aufgaben gewachsen
sind. Keine Frage: Die Erweiterung der EU und die anderen Aufgaben erfordern gewaltige Kraft und viel Mut. Es
wird auch immer wieder Rückschläge geben. Wir werden
in einzelnen Bereichen unsere Bürger im Transitionsprozess auch schützen müssen, zum Beispiel durch Übergangszeiten.
({6})
Bei aller Debatte um Quoten und Übergangsfristen
darf aber das große Ziel der europäischen Einheit nicht
aus den Augen verloren werden. Der große Stendhal hat
es gesagt:
Wann wird man erkennen, dass die Völker in Europa
immer nur den Grad der Freiheit in sich wie unter
sich haben, den ihr Mut ihrer Freiheit abringt?
Ich glaube, das ist ein Appell an uns alle. Wir müssen
wirklich alles tun, um dieses Europa mit mehr Freude, mit
mehr Kraft, mit mehr Zuversicht anzugehen, und die Sorgen und Bedenken vielleicht nicht immer so sehr in den
Vordergrund stellen, wie wir es als Deutsche manchmal
leider tun.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
({7})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Winfried Mante von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge,
die heute zur Beratung anstehen, sind zwar nicht mehr
ganz frisch; dennoch entbehren sie in der Tat nicht einer
ganz starken Aktualität. Es gilt nämlich nach wie vor: Die
Weichen für die Erweiterung müssen richtig gestellt werden, die Bürgerinnen und Bürger müssen für die Erweiterung gewonnen werden und besonders die strukturschwachen Regionen Deutschlands müssen für die Aufnahme
weiterer Länder vorbereitet werden.
Seit Dienstag - Herr Kollege Pflüger ist darauf eingegangen - liegen die neuen Fortschrittsberichte der
Kommission vor. Deswegen will ich dazu einige kurze
Bemerkungen machen. Trotz großer Fortschritte, die von
der Kommission bescheinigt werden, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen der Beitrittsländer nötig, um das
Ziel, bis 2004 an den Europawahlen teilzunehmen, zu erreichen. Machen wir uns nichts vor: Die schwierigsten
Verhandlungskapitel stehen noch aus. Zwölf Monate sind
dafür eine wirklich knapp bemessene Zeit. Die Themen
Regionalpolitik, Landwirtschaft und Haushalt haben erhebliche finanzielle Auswirkungen. Deshalb halte ich es
für wichtig, noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, was die Kommission dazu festgestellt hat.
Der im Rahmen der Agenda 2000 hier in Berlin ausgehandelte Beschluss über den Haushaltsrahmen bis 2006
ist ausreichend, um bis zu zehn Länder aufzunehmen.
({0})
- Das können Sie nachlesen, Herr Haussmann.
({1})
Wir brauchen hier keine neue Debatte über die Finanzierung der Europäischen Union.
({2})
Dabei bleibt die Europäische Union auch nach 2004,
also nach den ersten Beitritten, deutlich unter der Eigenmittelobergrenze von 1,27 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Da ist also im europäischen Haushalt noch Luft.
Die vorhandene Marge können die Mitglieder ausschöpfen, aber nach meinem Eindruck wollen sie es gar nicht.
Meine Damen und Herren, je näher die Aufnahme weiterer Mitgliedsländer rückt, desto intensiver werden bei
den Bürgerinnen und Bürgern die Diskussionen über das
Für und Wider, über die Chancen und Risiken der Erweiterung geführt. Gerade in grenznahen Regionen im Osten
Deutschlands, ja, in allen neuen Bundesländern, befürchten die Menschen, dass der noch nicht abgeschlossene
Prozess der Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West einen Abbruch erleidet. Das ist nur zu
verständlich. Umso wichtiger ist es, festzuhalten, dass gerade die Festschreibung des Solidarpaktes II bis 2020 für
die ostdeutschen Bundesländer eine klare Perspektive
aufzeigt, die unabhängig vom Erweiterungsprozess Planungssicherheit für unsere strukturschwachen Regionen
gibt. Ich will nicht verhehlen, dass auch ich gern ein fett
ausgestattetes Sonderfinanzierungsprogramm für die
Grenzregionen gehabt hätte. Aber wir sind hier leider
nicht bei Wünsch dir was.
Leider ist auch das von der EU-Kommission im Juli auf
den Weg gebrachte Aktionsprogramm bisher mehr als bescheiden ausgefallen. Hier sollten wir gemeinsam auf
Nachbesserung dringen.
({3})
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, dass es
nur schwer gelingen wird, frisches Geld des Bundes für
ein Sonderprogramm für die strukturschwachen Grenzregionen herbeizuzaubern: nicht nur wegen der angespannten Haushaltslage, sondern insbesondere deswegen, weil
wir nach meiner festen Überzeugung von den Bundesländern nicht ausreichend unterstützt worden sind. Das zeigt
auch die so genannte Potsdamer Erklärung aus der vorigen Woche, die in der Frage finanzieller Forderungen an
die EU und die Bundesregierung sehr zurückhaltend ausfällt. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Bundesländer gar kein neues Geld gebrauchen können. Dazu
passt auch die Äußerung des sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf, der von diesem Pult aus am
29. Juni - das ist noch nicht so lange her - erklärt hat:
Die wichtigsten Auswirkungen im zwischenstaatlichen Verhältnis und im sich erweiternden Grenzbereich müssen von den Menschen aufgefangen werden, die an der deutsch-polnischen und an der
deutsch-tschechischen Grenze leben.
Das ist keine neue Erkenntnis. Aber es geht wie folgt weiter:
Hier brauchen wir nicht Hilfe im finanziellen Sinne,
sondern Hilfe im Sinne des Verständnisses für die besondere Lage, in der wir uns befinden ...
({4})
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass unsere
Bürgerinnen und Bürger etwas mehr als nur Verständnis
erwarten. Hier hat die Bundesregierung Beachtliches aufzuweisen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in
seinem Papier vom 9. August zu Recht auf die Vielzahl
von Maßnahmen und Aktivitäten von Bund, Ländern und
Europäischer Union hingewiesen, die bereits jetzt in den
Grenzregionen und nicht nur in diesen ein breites Spektrum an konjunkturpolitischen Instrumenten zur Verfügung stellen. Es gilt, diese in aller Breite zu nutzen. Ich
bin mir sicher, dass viele von uns die in diesem Papier beschriebenen umfänglichen Möglichkeiten nicht einmal
kennen. Auch deshalb brauchen wir mehr Information
und Aufklärung, aber vor allem vor Ort, dort, wo die Menschen Antwort auf die Frage haben wollen, wie die infrastrukturellen, die ökonomischen und die sozialen Anpassungsprozesse gelöst werden sollen. Vieles wird hier
schon von den Handwerkskammern, den Industrie- und
Handelskammern, den Sparkassen sowie von Verbänden
und Vereinen getan. Das ist wirklich lobenswert.
({5})
- Auch die Gewerkschaften tun etwas.
({6})
Herr Haussmann, auch die Bundesregierung leistet mit
ihrem Programm zur Öffentlichkeitsarbeit einen guten
Beitrag. Die Veranstaltungsreihe Nachbarn treffen - Europa gestalten ist mit bisher über 50 000 Teilnehmern ein
wirklich guter Erfolg.
Die grenzüberschreitenden Beziehungen an unseren
EU-Außengrenzen entwickeln sich seit Jahren stetig und
erfolgreich. Das zeugt von dem Willen der Menschen, die
neuen Herausforderungen anzunehmen und die Erweiterung erfolgreich anzugehen. Auch wenn die Erweiterung
den Grenzregionen eine stärkere Belastung zum Beispiel
im Dienstleistungsbereich oder in der Baubranche bringen wird: Mittel- und langfristig werden sich diese Regionen positiver entwickeln; denn sie werden ihre Randlage verlieren und zu europäischen Verbindungsregionen
werden. Darauf setzen wir und daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Herzlichen Dank.
({7})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Dr. Helmut Haussmann.
({0})
Vielen Dank für Ihre
Freundlichkeit. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Die Beendigung der Spaltung Europas erfordert aus unserer Sicht drei Dinge: erstens die Einhaltung eines Reformfahrplans, auf den sich unsere osteuropäischen Partner endlich verlassen können; zweitens
besondere aktive Fördermaßnahmen für die Grenzregionen, weil sonst die Bereitschaft zur Erweiterung
nicht vorhanden ist, und nicht zuletzt drittens - das ist am
schmerzlichsten - eigene Anstrengungen der westeuropäischen Länder, vor allem des größten Landes,
Deutschlands, am Arbeitsmarkt. Denn wenn Menschen
angesichts von Nullwachstum um ihre eigenen Arbeitsplätze Angst haben müssen, werden sie nicht für die
Osterweiterung sein.
({0})
Die Spaltung Europas in dieser Reihenfolge zu beenden - darauf hat Herr Pflüger völlig zu Recht hingewiesen - ist gerade angesichts der Ereignisse vom 11. September von ganz besonderer Bedeutung. Europa hat zwar
in der jetzigen Außen- und Sicherheitspolitik nur ein geringes Profil. Aber es kann einen Beitrag zur Verhinderung weiterer Instabilitäten in Osteuropa durch seine
Einigung leisten, und zwar, indem es möglichst vielen
Osteuropäer die Teilnahme an den Europawahlen im Jahr
2004 ermöglicht. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Ziel
aller klassischen Parteien im Bundestag.
({1})
Der Fortschrittsbericht zeigt, dass die erste Beitrittswelle bis zu zehn Länder umfassen kann. Aus unserer
Sicht ist ganz wichtig, dass unser wichtigstes Nachbarland, Polen, bei dieser ersten Beitrittswelle aktiv dabei
sein wird. Wir tun alles in unseren Kräften Stehende, um
die neue polnische Regierung darin zu ermuntern, dass sie
die für den Beitritt notwendigen Kapitel nicht nur formal
acquis communautaire, sondern auch im Hinblick auf
den Strukturwandel wirklich umsetzt; denn 18 Prozent der
Beschäftigten sind in der Landwirtschaft tätig, obwohl
der landwirtschaftliche Bereich nur 3 Prozent zum polnischen Bruttosozialprodukt beiträgt. Das heißt also, hier
steht ein gewaltiger Strukturwandel bevor. Wir sollten als
gute Nachbarn - das gilt nicht nur für Polen - außerdem
auch das in den Beitrittsberichten sehr kritisch erwähnte
Thema der mangelnden Korruptionsbekämpfung als Hindernis für ein vereintes Europa beim Namen nennen.
({2})
Richtig und wichtig ist aus unserer Sicht, dass am Ende
der Beitrittsverhandlungen die ersten Beitritte erfolgen.
Ich bin dem Staatsminister dankbar, dass er auf der gestrigen Sitzung des Europaausschusses klar gemacht hat,
dass die Lösung der Zypernfrage kein zusätzliches Kriterium für den Beitritt ist. Wir wollen zwar, dass Zypern
teilnimmt. Aber wir wollen nicht, dass ungelöste Probleme dazu führen, dass der Beitrittsfahrplan nicht eingehalten werden kann.
Zweiter Punkt: Grenzregionen. Dies ist nicht nur ein
Thema für die neuen Bundesländer, sondern auch für
wichtige Regionen im Freistaat Bayern, insbesondere in
Ostbayern. Darauf legen wir großen Wert.
({3})
Wir müssen da unterscheiden. Kurzfristig besteht erhöhter Anpassungsbedarf. Kurzfristig gibt es in den
Grenzregionen natürlich mehr Wettbewerb und die Gefahr des Abwanderns. Mittel- und langfristig werden
frühere Grenzregionen über ihre Brückenfunktion Mittelpunktstandorte. Langfristig ist die Perspektive gut, aber
kurzfristig bedarf es erheblicher Anstrengungen.
Erstens. Notwendig sind mehr aktive Anpassungshilfen und nicht ewig lange Übergangsfristen.
({4})
Es ist doch ein Armutszeugnis, dass Freizügigkeit, ein
Grundrecht in Europa, erst im Jahre 2011, also 21 Jahre
nach dem Ende des Eisernen Vorhangs, gegeben sein soll.
({5})
Ich hoffe, dass die schnelle Überprüfung dazu führt, dass
die Frist von sieben Jahren verkürzt wird.
({6})
Zweitens, Herr Gloser, bedarf es einer umfassenden
Strukturpolitik - leider ist der Sonderminister schon
nicht mehr bei uns; die Grenzlandförderung wäre eigentlich auch ein Thema für Herrn Schwanitz -, die alle Möglichkeiten ausschöpft, die abgestimmte regionale Entwicklungskonzepte zulässt und die das Zusammenwachsen über die Grenzen fördert. Ganz konkret müssen
in den Grenzgebieten Bayerns und in den neuen Bundesländern verstärkt die berufliche Qualifikation gefördert
werden, Unternehmensstrategien zur Gewinnung osteuropäischer Märkte unterstützt werden, grenzüberschreitende Unternehmenskooperationen belohnt werden,
({7})
aber auch Umweltstandards zügig angepasst werden, weil
sonst gravierende Standortnachteile entstehen.
({8})
Die Osterweiterung gelingt dann, wenn wir die Menschen mitnehmen. Das eigentlich Traurige in der derzeitigen Europapolitik ist, dass unsere osteuropäischen Nachbarn gewaltige Opfer und große Reformen auf sich genommen haben, dass aber die Westeuropäer, an der Spitze
Deutschland, nicht bereit sind, durch genügend interne
Reformen den Menschen die Angst vor mehr Wettbewerb zu nehmen. Herr Gloser, wer das Betriebsverfassungsgesetz für den Mittelstand verschärft, wer keine
richtige Steuerpolitik betreibt,
({9})
wer eine zusätzliche Ökosteuer einführt, wer Nullwachstum produziert, wie wir es ja jetzt hören, der schürt natürlich Ängste vor Wettbewerb. Wir müssen das sozialpsychologisch ganz offen benennen. Mehr Akzeptanz für die
Osterweiterung kann deshalb dadurch erreicht werden,
dass endlich die Reformaufgaben in der Steuerpolitik
und in der Arbeitsmarktpolitik angepackt werden. Dazu
wird die FDP in Kürze einen aktiven Beitrag leisten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({10})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Christian Sterzing.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In
Nizza und auch in Göteborg haben wir noch von der Unumkehrbarkeit des Beitrittsprozesses gesprochen und gerade auf diesen beiden Gipfeln wurde der zeitliche Korridor für die Beitritte immer mehr verengt. Der Gipfel in
Göteborg hat dann ein schon relativ konkretes Zeitfenster
für die Beitritte geöffnet, indem er festgelegt hat: Die Beitritte sollen zwischen dem Ende der Verhandlungen, das
für Ende 2002 angepeilt ist, und den Europawahlen 2004
stattfinden, an denen die Beitrittsländer schon als Mitglieder teilnehmen sollen. Das wurde damals als ein
ehrgeiziger, als ein sehr anspruchsvoller Fahrplan bezeichnet, gerade auch vor dem Hintergrund der Fortschrittsberichte, die von der Kommission im Jahr 2000
vorgelegt wurden.
Heute zeigt sich, dass dieser Fahrplan durchaus ein
realistischer ist. Im letzten Jahr hat sich in vielen Beitrittsländern offensichtlich eine erhebliche Dynamik entwickelt. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass
sich die Beitrittsperspektive, die mit dem in Göteborg
geöffneten Fenster aufgezeigt wurde, dann, wenn sich
diese Dynamik weiter fortsetzt, realisieren lassen wird.
({0})
Was besagt nun diese Zwischenbilanz, die die Kommission uns vorgelegt hat? Ich denke, sie macht deutlich,
dass wir uns in der Schlusskurve dieses Beitrittsprozesses
befinden. Viele Länder haben im letzten Jahr quasi einen
Zwischenspurt eingelegt. Es steht uns allen gut an, wenn
wir diese enormen Anstrengungen und enormen Opfer,
die in den Beitrittsländern erbracht worden sind, hier anerkennen und würdigen.
Die politischen Kriterien sind weiterhin erfüllt, sagt
die Kommission. Es wurden erhebliche Fortschritte bei
den gesetzgeberischen Maßnahmen und auch bei der Implementierung erzielt. Die nationalen Volkswirtschaften
werden entweder schon jetzt oder in absehbarer Zeit dem
Binnenmarkt standhalten. Insofern zeigt sich, dass der
Beitrittsprozess, die Beitrittsperspektive ganz offensichtlich zu einer politischen, aber auch zu einer ökonomischen Stabilisierung in den Beitrittsländern beigetragen
haben.
Das lässt sich für alle Beitrittsländer feststellen. Das
lässt sich nicht allein an der Zahl der Verhandlungskapitel
ablesen, die abgeschlossen worden sind. Vielmehr ist der
Blick auf die Fortschritte im Einzelnen erforderlich. Lassen Sie mich am Rande erwähnen, dass die Kommission
sagt: Auch in Bulgarien und auch in Rumänien - zwei
Länder, die nach unser aller Überzeugung für die erste
Beitrittsrunde nicht anstehen - wurden Fortschritte erzielt. Sie macht insofern deutlich, dass diese Länder nicht
etwa abgekoppelt sind, sondern dass sie weiterhin unsere
Aufmerksamkeit und Unterstützung verdienen.
Die Fortschrittsberichte beschönigen aber auch nichts.
Sie machen deutlich, welche Mängel oder Defizite weiter
bestehen. Sie sagen klar: Es können auf dieser Schlussgeraden durchaus noch Hürden entstehen. Es gibt weiterhin
erhebliche Implementierungsprobleme; es gibt Defizite
bei Verwaltung und Justiz oder beim Minderheitenschutz.
All dies wird schonungslos und deutlich angesprochen.
Die Kommission schlägt auch einen Aktionsfahrplan
vor, mit dem zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die
EU die Beitrittsländer in dieser Schlussphase noch stärker
als bisher unterstützen wird. Das ist Zeichen einer wirklich glaubhaften Solidarität, die diese Beitrittsländer auch
benötigen.
Angepeilt wird nun der Beitritt von zehn Ländern. In
einer gewissen Weise ist damit die alte big bang-Diskussion erledigt. Sie wurde ja vielfach geführt, um eine
Verzögerung im Beitrittsprozess zu rechtfertigen, um
eventuell Nachzüglern das Hineinrutschen in eine erste
Beitrittsrunde zu ermöglichen. Nein, jetzt sagt die Kommission: Ein big bang ist durchaus denkbar. Natürlich
kommt es weiter auf die jeweils individuellen Fortschritte
der Länder an, aber es besteht durchaus die realistische
Möglichkeit, dass diese zehn Länder auf einmal beitreten.
Dadurch könnten die Vorteile eines solchen big bang in
dem eigentlichen Beitrittszeitraum genutzt werden.
Zwei Länder verdienen in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit. Das eine ist Polen. Polen lag
und liegt uns immer besonders am Herzen bei diesem Beitrittsprozess. Auch heute wurde ja wieder zu Recht gesagt,
dass wir uns alle nicht vorstellen können, dass die erste
Beitrittsrunde ohne Polen abläuft. Ich glaube, hier muss
doch noch einmal deutlich hervorgehoben werden, dass
trotz ganz erheblicher innenpolitischer Schwierigkeiten
Polen im letzten Jahr große Fortschritte erzielt hat. Das
verdient unsere Anerkennung.
Das zweite Land, das in diesem Zusammenhang auch
erwähnt werden muss, ist die Türkei. Auch hier sagt die
Kommission: Es wurden Fortschritte erzielt. Aber sie
weist darauf hin, dass die politischen Kriterien noch
längst nicht erfüllt sind. Die Defizite bei den Menschenrechten, bei Demokratiefragen und auch im wirtschaftlichen Bereich sind noch zu groß. Das bestätigt insofern unsere Einschätzung, dass ein Beitritt der Türkei in diesem
Jahrzehnt auf keinen Fall eine aktuelle Frage sein wird.
Auch eine Öffnung der türkischen Positionen im Hinblick
auf die Zypern-Frage wird angemahnt. Das sollten wir
ebenfalls festhalten, weil es zu einer realistischen Diskussion über die Mitgliedschaft der Türkei in der EU beiträgt.
Wir müssen uns heute natürlich auch fragen, was die
Fortschrittsberichte für die bisherigen Mitgliedsländer der
EU bedeuten. Die Antwort auf diese Frage lässt sich in
vier Punkten zusammenfassen.
Erstens. Der Finanzrahmen steht. Trotz aller Kritik und
aller Zweifel, die in den letzten Jahren geäußert wurden,
bietet die Agenda 2000 einen ausreichenden Rahmen für
den angepeilten Beitrittsfahrplan. Die Masse und die finanziellen Spielräume reichen.
Zweitens. Einige Kapitel - darauf ist hingewiesen worden - werden in den Verhandlungen erhebliche Probleme
aufwerfen. Das erinnert uns, die Mitgliedsländer der EU,
daran, dass wir uns endlich auf Verhandlungspositionen,
gerade in den Bereichen Agrar- und Regionalfonds, einigen müssen. Wir alle wissen: Dabei geht es ums Eingemachte, nämlich ums Geld. Wir können heute nur an alle
Mitgliedstaaten appellieren, diese Probleme in gemeinsamer Solidarität und in Solidarität mit den Beitrittsländern
zu lösen. Das heißt, im Interesse der Erfüllung der historischen Aufgabe, diese Erweiterung durchzuführen, eigene finanzielle Interessen zurückzustellen.
({1})
Drittens. Wir müssen uns - auch dies hat schon Erwähnung gefunden - weiterhin um Akzeptanz bemühen.
Das gilt eben nicht nur für Menschen in den Grenzregionen, sondern auch für breite Bevölkerungskreise in den
bisherigen Mitgliedstaaten.
Viertens. Es erscheint mir wichtig, darauf hinzuweisen,
dass wir in diesen Wochen und Monaten gerade im Hinblick auf den Gipfel in Laeken immer wieder über die Zukunft Europas diskutieren. Wir müssen eine so genannte
Zukunftsdebatte führen,
({2})
die sich in besonderer Weise mit Fragen der Institutionen
und der Demokratie in Europa beschäftigt.
Die Fortschrittsberichte erinnern uns zu Recht daran,
dass die Erweiterung ein Teil dieser Zukunftsdebatte sein
muss. Wir müssen uns bewusst sein, dass es für die Europäische Union keine Zukunft ohne einen baldigen und erfolgreichen Beitritt geben kann.
Vielen Dank.
({3})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Uwe Hiksch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitritt der mittelosteuropäischen Staaten ist ein historischer Prozess, der den
Menschen in der Bundesrepublik, aber auch den Menschen in den Beitrittsstaaten riesige Chancen in der
sozialen und ökonomischen Entwicklung gibt.
({0})
Diese Chancen können allerdings nur dann ergriffen werden, wenn dieser Prozess auf der anderen Seite auch als
demokratischer Beitrittsprozess begriffen wird, der die
Ängste der Menschen ernst nimmt und strukturelle Probleme, die sich aufgrund des Beitrittsprozesses ergeben
können, aufgreift.
Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in
Deutschland genauso wie in Polen oder Tschechien ist
von zentraler Bedeutung. Wir dürfen die Ängste der Landwirte, beispielsweise im Allgäu, in Thüringen oder in den
neuen Ländern insgesamt, aufgrund der neuen Konkurrenz aus den mittelosteuropäischen Staaten nicht einfach
zur Seite schieben, indem wir so tun, als wenn die damit
verbundenen Probleme nicht vorhanden wären. Durch die
Zukunft der Agrarpolitik in der Europäischen Union muss
dem Allgäuer Bauern klar gemacht werden, dass er von
dem Beitritt Polens und Tschechiens Vorteile hat.
({1})
Die PDS macht deshalb immer wieder deutlich, dass
die Diskussion über den Beitritt im Jahr 2004 wichtig ist
und von uns allen durchgesetzt werden muss. Wir müssen
gemeinsam fordern, dass die Untätigkeit der Bundesregierung im Hinblick auf die Zukunft der regionalen Strukturpolitik, auf die Zukunft der Agrarpolitik endlich überwunden wird. Es muss eine Antwort auf die Frage
gegeben werden, wie Ängste, Sorgen und Nöte beseitigt
werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege
Mante, wir sollten durchaus gemeinsam in einen Diskussionsprozess eintreten, in dem wir zu klären versuchen, ob
wir mit dem gebetsmühlenartigen Wiederholen von Aussagen wie Die finanziellen Mittel reichen aus, um den
Beitrittsprozess zu organisieren oder Ein Beitrag in
Höhe von 1,27 Prozent für die Europäische Union reicht
aus wirklich vorankommen. Müssen wir nicht gemeinsam vielmehr darüber diskutieren, ob die riesigen Herausforderungen, die der Beitrittsprozess mit sich bringt,
eventuell einen höheren Beitrag der Nationalstaaten für
die Europäische Union zur Lösung der Probleme im
Agrarbereich, im Stahlbereich oder auf dem Gebiet der
Regional- und Strukturpolitik verlangen? Wer beispielsweise die Analysen und Forderungen der kritischen
Wissenschaftler aus dem so genannten Euro-Memo-Bereich liest, die sehr deutlich machen, dass darüber nachgedacht werden muss, der Europäischen Union zur Lösung dieser Probleme mehr Geld zur Verfügung zu stellen,
der kann meines Erachtens dieses dogmatische Wiederbeten der 1,27 Prozent nicht mehr aufrechterhalten.
({2})
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, macht die PDS
im Deutschen Bundestag auch immer wieder deutlich, dass nach unserer Meinung der Beitrittsprozess
gleichberechtigt, auf gleicher Augenhöhe zwischen den
bisherigen fünfzehn europäischen Staaten und den
zukünftigen neuen Mitgliedern der Europäischen Union,
organisiert werden muss.
({3})
Das heißt für die PDS-Bundestagsfraktion erstens, dass
es keine erweiterte Europäische Union mit Agrariern unterschiedlicher Qualität und Güte geben kann. Wir treten
dafür ein, dass das Agrarpreissystem der Europäischen
Union natürlich weiterentwickelt werden muss, dass aber
gleiche Bedingungen für die Bauern und Landwirte in Polen und in Tschechien, aber auch in Frankreich, Spanien
({4})
oder Deutschland gelten müssen. Nur dann kann ein Beitrittsprozess organisiert werden.
({5})
Wir machen zum Zweiten deutlich, dass die
Agrarstrukturpolitik mehr als bisher weiterentwickelt
werden muss, was für uns bedeutet, dass wir natürlich darüber diskutieren müssen, dass in einer hoch industrialisierten Region wie der Europäischen Union ein Anteil von
18 Prozent Landwirten nicht möglich ist. Das bedeutet,
dass mehr Agrarmittel als bisher für Agrarstrukturpolitik
und für die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in den
ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Wir machen weiter deutlich - und damit möchte ich
zum Schluss kommen -,
({6})
dass die Regional- und Strukturpolitik so organisiert werden muss, dass Gleiches auch mit Gleichem verglichen
wird. Beispiel: Der Umstrukturierungsprozess im Ruhrgebiet -
Herr Kollege, es
ist leider nicht mehr möglich, mit einem Beispiel zu argumentieren. Nur noch ein Schlusssatz.
Ich komme zu meinem
Schlusssatz und überlege mir viele Kommata.
Nein, auch das
nicht. Seien Sie fair!
Wir wollen dafür eintreten, dass
Gleiches auch mit Gleichem verglichen wird. Für die Umstrukturierungsprozesse bedeutet das, dass Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, dass aber auch die Ängste der Menschen in Polen, in Tschechien, in der Stahl-,
Werft- und Kohleindustrie ernst genommen werden
müssen. Nur dann kann der Beitritt für die Europäische
Union fortschrittlich sein, nur dann können die Menschen
für den Beitrittsprozess gewonnen werden.
Danke schön und auch danke dafür, dass ich zu Ende
reden durfte.
({0})
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Klaus Hofbauer.
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren Kollegen! Die Erweiterung der
Europäischen Union ist eine historische, politische und
wirtschaftliche Notwendigkeit bzw. eine Chance, zu der
es keine Alternative gibt.
({0})
Die anstehende Erweiterung der EU ist im Hinblick auf
die Größenordnung und auf das Wohlstandsgefälle die
gewaltigste Herausforderung in der Geschichte des gesamten Einigungsprozesses. Die Politik insgesamt ist deswegen gefordert, sorgfältig zu planen und für eine realistische Beurteilung zu sorgen. Nur so wird es gelingen, die
Menschen von diesem Einigungsprozess zu überzeugen.
Mir macht es schon große Sorge, dass die Akzeptanz der
Osterweiterung und des Einigungsprozesses immer weiter zurückgeht.
In Absprache mit meinen Kollegen Dr. Pflüger und
Stübgen erlauben Sie mir, ein paar Anmerkungen zu dem
Grenzgürtelprogramm zu machen.
({1})
- Wir dürfen doch unsere Inhalte aufeinander abstimmen,
damit nicht jeder das Gleiche wiederholt. Ich bitte dafür
um Verständnis.
({2})
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Politik
und die Wirtschaft sind sich einig, dass von der EU-Osterweiterung ein struktureller Anpassungsdruck ausgeht,
von dem die Grenzregionen in besonderem Maße betroffen sind. Die große Herausforderung der EU-Osterweiterung liegt in der Zahl der Beitrittskandidaten und in der
Größenordnung der damit verbundenen wirtschaftlichen
und sozialen Unterschiede. Das müssen wir hier klar und
deutlich sehen.
Der Europäische Rat von Nizza hat die Kommission beauftragt bzw. aufgefordert, finanzielle Hilfen für die
Grenzregionen bereitzustellen, um die zu erwartenden Benachteiligungen durch die Osterweiterung aufzufangen.
Herr Kollege Mante, Sie haben es ja sehr vorsichtig ausgedrückt; ich darf hier feststellen: Das Programm, das uns
hier auf den Tisch gelegt wurde, ist ein Miniprogramm, das
es eigentlich nicht verdient, aufgelegt zu werden.
({3})
Im Februar wurde uns von der Bundesregierung ein Entwurf vorgelegt. In diesem war alleine für StraßenbauUwe Hiksch
projekte 1 Milliarde DM enthalten. In dem jetzt vorliegenden Programm sind insgesamt nur noch 195 Millionen
Euro dafür vorgesehen. Für mich ist damit der Auftrag
von Nizza nicht erfüllt.
({4})
Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, hier für
Nachbesserungen zu sorgen. Es wurde ein Programm
- das möchte ich sehr deutlich sagen - angekündigt, das
einem ausgewachsenen Elefanten ähneln sollte; herausgekommen ist aber ein kleines Mäuschen. Das darf dieses
Parlament in meinen Augen nicht akzeptieren.
({5})
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie
mir ein paar Anmerkungen zu den Übergangsfristen.
Herr Kollege Haussmann, ich stimme mit Ihnen überein,
dass wir Übergangsfristen brauchen. Die entscheidende
Frage ist aber, wie diese Übergangsfristen gestaltet werden. Sie müssen aktiv genutzt werden. Je aktiver sie genutzt werden, desto kürzer können sie sein. Das ist die
entscheidende Frage.
({6})
Wir können damit nicht bis zur Vollendung des Erweiterungsprozesses warten, sondern jetzt müssen wir diese
Dinge anpacken.
({7})
- Aber bei weitem nicht in dem notwendigen Ausmaß,
sonst wäre die Akzeptanz hierfür wesentlich höher.
({8})
Wir haben in einer der letzten Besprechungen vorgeschlagen, das Thema Ausbildung jetzt schon aufzugreifen. Ich bin dem Herrn Staatsminister sehr dankbar, dass
er uns zugesichert hat, hierzu ein Strategiekonzept vorzulegen. Ich halte den Vorschlag, den wir hier eingebracht
haben, für richtig. Wenn wir junge Menschen schon
während ihrer Ausbildungszeit zusammenbringen, dann
trägt das wesentlich zu einem besseren Verständnis der
Menschen untereinander bei.
({9})
Erlauben Sie mir noch, meine sehr geehrten Damen
und Herren, hier ein paar Forderungen zusammenfassend
einzubringen. Ich glaube schon, feststellen zu dürfen, dass
für die Bundesregierung Handlungsbedarf besteht.
Erstens. Wir fordern Sie auf, das von der EU-Kommission vorgelegte Programm inhaltlich und finanziell nachzubessern. Zur Forderung nach inhaltlicher Nachbesserung
möchte ich nur bemerken, dass zum Beispiel der Bereich
des Tourismus überhaupt nicht erwähnt ist, obwohl er ein
unglaubliches Bindeglied darstellt und zum Beispiel erlaubt, im Bayerischen Wald, im Oberpfälzer Wald und im
Böhmerwald gemeinsame Strategien zu entwickeln.
Zweitens brauchen wir eine bessere Koordination
zwischen den verschiedenen Programmen. Ich habe ein
bisschen den Eindruck, dass die Bundesregierung bei diesen Programmen keine Koordination vornimmt. Hier
könnte man die Situation deutlich verbessern.
({10})
In diesem Sinne lassen Sie mich sagen: Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Einigungsprozess auch für die
Grenzregionen eine große Chance bietet. Wir müssen die
Chancen nur nutzen, aufgreifen und Akzente setzen. Das
ist der richtige Weg.
({11})
Das Wort hat
jetzt der Herr Staatsminister Dr. Christoph Zöpel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zwei Tage nach Vorlage des Fortschrittsberichts
der Kommission über den Erweiterungsprozess sollten
wir uns über zwei Botschaften an die beitrittswilligen osteuropäischen Länder verständigen, die den bisherigen
Sprachgebrauch vielleicht ein wenig verändern.
Der Fortschrittsbericht erlaubt die Feststellung, dass
zehn der Staaten, die beitreten wollen und die zusammen
70 Millionen Einwohner haben, so verhandelt haben und
sich weitgehend so vorbereitet haben, dass sie vor den
nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament Mitglieder werden können. Wir sollten diese Tatsache begrüßen
und mit der folgenden Botschaft an diese zehn Länder
verbinden: Wir wollen, dass sie alle beitreten können. Wir
wollen ihnen allen helfen, damit sie sich gegenseitig helfen können und kein Land auf das andere warten muss.
({0})
Diese Botschaft trägt zur politischen Stabilität in den jeweiligen Ländern bei.
Wir sollten die erste Botschaft mit einer zweiten Botschaft an diese zehn Länder,
({1})
- dazu komme ich noch -, aber auch an Bulgarien und
Rumänien, die derzeit verhandeln, aber noch nicht so weit
sind, und an alle anderen europäischen Länder verbinden:
Ihr seid willkommen; wir wollen, dass ihr beitreten könnt.
Wir sollten also nicht Sorgen und Vorurteile ausdrücken
und auch nicht Hochmut zeigen.
({2})
Diese Botschaft halte ich für notwendig.
({3})
Ich möchte eine historische Dimension in Zahlen fassen. Es ist nicht mehr besonders mutig, zum Ausdruck zu
bringen, dass wir es als eine historische Leistung erachten, wenn in einigen Jahren - also ein Vierteljahrhundert
nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Europa alle Staaten Europas westlich der ehemaligen Sowjetunion - die baltischen Staaten rechne ich in diesem Sinne
zum Westen - Mitglieder der Europäischen Union werden. 25 Jahre nach dem Ende dieser Gewaltherrschaft im
Osten muss das möglich sein. Auch hier sage ich: Es
macht nicht viel Sinn, nur darüber zu reden, wo die
Schwierigkeiten liegen. Es ist vielmehr notwendig, mit
den betreffenden Ländern gemeinsam diese Schwierigkeiten zu überwinden.
({4})
Die nächsten konkreten Schritte sind offenkundig. Der
Fortschrittsbericht enthält als wesentliches Element die
Ankündigung eines Aktionsplans, der aufzeigt, wie die
beitrittswilligen Länder die gesetzlichen Voraussetzungen
vor allem für die Bereiche der Sicherheit, der Verwaltung
und der Justiz implementieren können. Wir müssen ihnen
dabei helfen. Das ist der wichtigste neue Punkt, den der
Fortschrittsbericht enthält.
Wir müssen fortfahren - darüber gibt es überhaupt
keine Meinungsverschiedenheiten -, denjenigen Menschen zu helfen und ihre Sorgen ernst zu nehmen, die auf
unserer, der österreichischen, der italienischen und der
finnischen Seite der Beitrittsstaaten leben. Es gibt diesbezüglich Probleme. Lassen Sie mich dazu eine Bemerkung
machen: Wenn man lange genug in der Politik tätig ist
- ich habe auf allen vier Ebenen des europäischen Staatswesens in Verfassungsorganen mitgewirkt -, dann weiß
man: Die größte Zeitverschwendung, die wir uns zwischen Gemeinden, Ländern, Bund und Europäischer
Union leisten, hat ihre Ursache in dem unablässigen Hinund Herschieben der Verantwortung zwischen den Ebenen. Das will ich deutlich sagen.
({5})
Es gibt in diesem Punkt Probleme. An den meisten Problemen sind mehrere beteiligt; an vielen Problemen ist
auch der Bund beteiligt. Er ist in manchen Punkten der
Auffassung, dass die Kommission mehr hätte tun können.
Da sind wir uns einig. Dennoch möchte ich sagen, dass
diese Einigkeit unter uns sozusagen etwas billig ist.
Es macht Sinn, dass - ausgehend von den Gemeinden die konkreten Probleme benannt werden. In einem Staatswesen wie der Bundesrepublik, in dem im europäischen
Vergleich alle Ebenen viel Geld haben - lassen Sie uns das
nüchtern feststellen -, muss man die Projekte konkret angehen. Eine Straße kann dann auch einmal vier Jahre eher
fertig gestellt sein, als es sonst angesichts der langsamen
Arbeitsweise der Straßenbauverwaltung möglich ist. Dabei ist es egal, wer in einem Land regiert.
Ich möchte Sie im Namen der Bundesregierung ausdrücklich auffordern: Nennen Sie konkrete Projekte!
Wenn die Bundesregierung etwas für die Beschleunigung
dieser Projekte tun kann, dann können Sie uns beim Wort
nehmen. Lassen Sie uns aber nicht die Verantwortung hin
und her schieben.
({6})
- Sonst würde ich es ja nicht sagen.
({7})
Bei den weiteren Verhandlungen sind die finanzrelevanten Kapitel entscheidend. Der Rahmen steht fest: Vor
2006 können die zehn Beitrittsstaaten finanzielle Leistungen im Rahmen der Agenda 2000 erhalten. Danach müssen sie über weitere Leistungen verhandeln. Dies wird
Verteilungsentscheidungen auch unter den bisherigen
Mitgliedstaaten erfordern. Daran sollten wir alle konkret
mitwirken.
Dass sich unser Interesse auf Polen richtet, hat damit
zu tun, dass es unser direkter Nachbar ist, aber auch damit, dass von den 70 Millionen Menschen, die vor den
Wahlen zum Europäischen Parlament dazukommen können, 38 Millionen dort leben. Wir blicken immer auf die
besonderen Probleme der Landwirtschaft dort, aber wir
sollten eines sehen: Es ist für Polen vielleicht gut gewesen, dass die Polen eine kleinteilige Landwirtschaft über
den Kommunismus hinweggerettet haben. Wir sollten sie
jetzt nicht dafür bestrafen; denn das tun wir mit einer Debatte über diese polnische Landwirtschaft.
({8})
Es wäre ja eine Ironie der Geschichte, wenn kollektivierte
Landwirtschaft leichter zu behandeln wäre als nicht kollektivierte. Diesen Gefallen sollten wir dem Kommunismus nicht nachträglich noch tun.
({9})
Zu Zypern ein eindeutiger Satz. Kein Land außerhalb
der Europäischen Union hat das Recht, zu bestimmen,
wer Mitglied der Europäischen Union wird. Bei der
NATO gilt dasselbe. So wie Russland nicht darüber mitbestimmen kann, ob die baltischen Staaten in die NATO
kommen, so kann die Türkei nicht darüber mitbestimmen,
ob Zypern in die EU kommt - ein klarer Grundsatz und
wohl auch sinnhaft im Rahmen des Völkerrechts.
({10})
An Rumänien und Bulgarien sollten wir auch ein Signal schicken. Gerade weil diese beiden Staaten es nicht
schaffen können, schon vor den Wahlen zum Europäischen
Parlament Mitglied zu werden, verdienen sie jetzt unsere
besondere Hilfe im wirtschaftlichen Bereich, bei der Stabilisierung eines demokratischen Parteiensystems. Ich
füge, konkret auf Rumänien bezogen, eines hinzu. Nach
dem Wechsel der Regierung - es ist manchmal Zufall, von
welcher Richtung in welche Richtung gewechselt wird haben wir keine Bedenken mehr, Rumänien hinsichtlich
der Visa genau so zu stellen wie Bulgarien. Da sehen wir
keine Unterschiede, die es rechtfertigen würden, Rumänien gegenüber Bulgarien zu benachteiligen.
Dann richtet sich unsere Botschaft an alle Staaten, mit
denen der Prozess des Abschlusses von Stabilisierungsund Assoziierungsabkommen stattfindet. Die Konferenz des Stabilitätspaktes vor drei Wochen in Bukarest
hatte ein entscheidendes Ergebnis: Stabilitätspakt und der
Prozess der Stabilisierung und Assoziierung gehören
streng zusammen. Der Stabilitätspakt dient diesem Ziel,
die Länder an die Europäische Union heranzuführen. Er
hat nur eine zusätzliche Botschaft: Europafähig wird man,
indem man schon vorher bereit ist, zusammenzuarbeiten.
Europa sollte, nachdem die ersten zehn es geschafft haben, jetzt aufhören, nur zu sagen, jeder muss sich anstrengen, sondern wir sollten hinzufügen: Wir helfen euch
allen! Helft euch auch untereinander! Freut euch bitte,
wenn ihr alle kommt! Denn ihr müsst alle kommen, das
ist notwendig! Das halte ich für die entscheidende Antwort Europas auf die Ereignisse vom 11. September.
({11})
Die Europäische Union mit 500 Millionen Einwohnern
ist notwendig, damit es auf diesem Kontinent nur noch
Probleme der inneren Sicherheit gibt, wofür wir gemeinsam eine gescheite europäische Politik der inneren
Sicherheit betreiben, und keine Konflikte mehr zwischen
Staaten. Das ist das Wichtigste, was Europäer aus dem
11. September lernen können.
({12})
Deshalb noch einmal meine Botschaft von hier an alle
europäischen Länder: Wir wollen euch! Ihr seid willkommen!
Herzlichen Dank.
({13})
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Michael Stübgen für die CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1993 verfolgen die Regierungen der Europäischen Union eine gemeinsame Linie, die gemeinsame Linie zur Erweiterung
der Europäischen Union, zur größten Erweiterungsaktion
der Europäischen Union in ihrer Geschichte überhaupt.
Die vorherige Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Helmut Kohl und die jetzige Regierung arbeiten seit dieser Zeit kontinuierlich an diesem Ziel. Der
Fortschrittsbericht, der vorgestern als Zwischenbilanz
von der Europäischen Kommission vorgelegt worden ist,
zeigt deutlich die Erfolge dieser Politik: Zehn Kandidatenländer haben die reale Chance, ihre Beitrittsverhandlungen im nächsten Jahr zu beenden und Vollmitglieder
der Europäischen Union vor der nächsten Wahl zum Europäischen Parlament zu werden.
Aber die durchaus positive Zwischenbilanz zeigt auch,
dass es noch erhebliche Problemfelder gibt. Auf einige
von diesen möchte ich jetzt noch kurz eingehen.
Herr Staatsminister Zöpel, Sie haben Bulgarien und
Rumänien erwähnt. Es ist meines Erachtens richtig, dass
die Europäische Union feststellt, dass sie einen Abschluss
der Verhandlungen mit diesen beiden Ländern zum Ende
des Jahres 2002 ausschließt. Wir müssen aber auch besonders berücksichtigen, dass die Ursachen für die Situation in diesen beiden Ländern nicht in erster Linie und
nicht in jedem Fall in der Verantwortung und in dem Verschulden dieser beiden Länder liegt. Bulgarien und
Rumänien konnten erst wesentlich später als die anderen
Reformstaaten mit den Reformanstrengungen beginnen.
Insbesondere Bulgarien war durch den Balkankonflikt,
durch das Handelsembargo gegenüber Jugoslawien und
während des Eingriffs der NATO im Kosovo wirtschaftlich und politisch besonders negativ betroffen. Die
Folgen konnte dieses Land bis jetzt noch nicht ohne weiteres beheben.
Deshalb ist es bei den fortlaufenden Bemühungen und
Beitrittsverhandlungen besonders wichtig, dass in diesen
Ländern nicht - und sei es nur psychologisch - der Eindruck entsteht, sie würden aus dem Beitrittsprozess
herausfallen.
({0})
Denn wenn dies passieren würde, würde es zusätzlich zu
einer Destabilisierung des gesamten Balkanraumes kommen. Wir alle wissen, dass die politische und wirtschaftliche Stabilität in den Balkanländern nicht besonders
groß ist.
Zwei Dinge sind deshalb besonders nötig und von der
Bundesregierung zu unterstützen und voranzutreiben:
Erstens. Die Beitrittsverhandlungen mit diesen beiden
Ländern müssen intensiviert werden. Es besteht nämlich
die Gefahr, dass sie im Schlusssog der Verhandlungen mit
den zehn Ländern, die bis Ende 2002 abgeschlossen sein
sollen, ein bisschen außen vor gelassen werden. Es ist
aber ganz entscheidend, dass dort nicht weniger, sondern
intensiver verhandelt wird.
({1})
Zweitens muss die Europäische Kommission schon
jetzt damit anfangen, die Vorbeitrittshilfen für diese beiden
Länder, die ab 2003 als beitrittswillige Länder übrig bleiben, so zu verändern, dass sie den speziellen Problemen in
dieser Region in ausreichender Weise gerecht werden.
Die Europäische Union sollte das klare Ziel verfolgen
und dieses auch formulieren und öffentlich äußern, dass
diese Länder bis zum Jahr 2006 oder um das Jahr 2006 die
Chance haben, Vollmitglied der Europäischen Union zu
werden. Die Lösung dieses Problems ist auch für die
Europäische Union von besonderem strategischen Interesse. Bulgarien zum Beispiel ist - wir wissen das - ein
Stabilitätsanker auf dem Balkan. Diese wichtige Funktion
wird dieses Land nur erhalten und ausbauen können,
wenn es von uns dafür eine besondere Unterstützung bekommt.
Der Fortschrittsbericht geht auch ausführlich auf die
Situation in Polen ein. Es wird deutlich, dass Polen bei allen Erfolgen, die es in den letzten Jahren in seiner
Reformpolitik gehabt hat, bei der Reform der Agrar- und
Fischereipolitik - so steht es wörtlich im Fortschrittsbericht - noch keine wesentlichen Fortschritte erreichen
konnte. Es steht auch drin, dass es für diese Reform kein
stichhaltiges Konzept hat.
Wir wissen, dass die polnische Agrarpolitik, auch was
die Auswirkungen auf die polnische Volkswirtschaft und
die soziale Situation in Polen betrifft, ein besonderes Problem ist. Ebenso wissen wir, dass die notwendigen Reformen, die dort stattfinden müssen, in weiten Kreisen der
polnischen Bevölkerung ganz besonders umstritten sind.
Wer die Wahlen zum letzten Sejm beobachtet hat und analysiert hat, warum es zu einem ziemlich drastischen Umbruch der Mehrheiten im Sejm kam und welche Parteien
dort durch welche Forderungen Mehrheiten gewinnen
konnten, weiß, dass es sehr kompliziert ist, dieses Problem innerstaatlich zu regeln. Wenn man sich die Situation anschaut, muss man schon ein hohes Maß an Optimismus haben, wenn man davon ausgehen will, dass die
Verhandlungen bezüglich dieser Frage zum Ende des Jahres 2002 abgeschlossen sein können.
Auf der anderen Seite ist es aber gerade für die Bundesrepublik Deutschland von einem besonderen nationalen Interesse, dass Polen bei der ersten Beitrittswelle dabei sein kann. Deshalb ist meine Forderung an die
Bundesregierung, dass verstärkt geprüft wird - und dann
verstärkte Bemühungen in dieser Richtung unternommen
werden -, wie Polen von der Bundesrepublik Deutschland
bilateral in dieser Frage unterstützt werden kann, als unser Partner, als unser Nachbarland, das eine ganz wichtige
Funktion hat, mit dem wir eine freundschaftliche Beziehung aufbauen wollen und müssen und zu dem die Grenzen möglichst bald endgültig fallen sollen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
({2})
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/6638 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Damit sind Sie einverstanden? - Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union auf
Drucksache 14/6644. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1
seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrages
der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 14/5447 mit dem Titel Die Weichen
für die Erweiterung der Europäischen Union richtig stellen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer
stimmt dagegen? - Gegen die Stimmen von PDS,
CDU/CSU und FDP ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
Ausschuss die Ablehnung des Entschließungsantrages der
Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/5448 zu ihrer
Großen Anfrage mit dem Titel Erweiterung der Europäischen Union. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen von CDU/
CSU und FDP ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 seiner
Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrages der
Fraktion der FDP auf Drucksache 14/5454 mit dem Titel
Die Bürger für die Ost-Erweiterung der EU gewinnen.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Dagegen? Enthaltungen? - Bei Enthaltung der CDU/CSU und gegen
die Stimmen von FDP und PDS ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses ({0}) zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
Jahresbericht 2000 ({1})
- Drucksachen 14/5400, 14/7111 Berichterstattung:
Abgeordnete Uwe Göllner
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Bevor ich das Wort erteile, möchte ich dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im Namen des Hauses für die Vorlage des Jahresberichts
2000 sehr herzlich danken.
({2})
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr
Dr. Willfried Penner, der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages. Bitte sehr.
Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Zuvörderst habe ich ein Wort des Dankes zu erwidern. Denn ich habe den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses für die nachhaltige und wohlmeinende
Begleitung meiner Tätigkeit, die sich besonders in den
Ausschussberatungen niedergeschlagen hat, Dank zu sagen. Ich sage es ausdrücklich: Davon nehme ich keine
Seite aus.
Diese geschlossene Unterstützung macht deutlich, dass
die Tätigkeit des Wehrbeauftragten eine Angelegenheit ist,
die den Deutschen Bundestag insgesamt betrifft. Das
macht die Arbeit auch im Verhältnis zur Exekutive leichter, weil dadurch sinnfällig wird, dass jeweils auch Rechte
des Parlaments insgesamt in Rede stehen können, wenn
der Wehrbeauftragte tätig wird. Deshalb ist es nur folgerichtig und für die Zukunft hilfreich, dass sich alle im Bundestag vertretenen Parteien meiner Kritik an Unzulänglichkeiten und Verzögerungen durch zuständige Stellen
des Bundesverteidigungsministeriums in der Bearbeitung
an mich gerichteter Eingaben angeschlossen und sie zu
Recht als Missachtung ihres eigenen parlamentarischen
Kontrollorgans Wehrbeauftragter gewertet haben.
({3})
Um auch dies zu sagen und Missverständnissen vorzubeugen: Der Umgang des Wehrbeauftragten mit dem Bundesministerium der Verteidigung ist nicht durch wechselseitiges Zähnefletschen oder durch drohendes Knurren
geprägt. Nein, wirklich nicht! Aber gelegentlich knirscht
es. Das muss dann auch offen angesprochen werden.
Sehr wichtig ist auch die parlamentarische Unterstützung für die personelle Ausstattung meiner Dienststelle.
Denn auch insoweit stehen Rechte des Parlaments in
Rede.
In jüngster Zeit bin ich mehrfach gefragt worden, ob
sich die nach den Anschlägen vom 11. September 2001
veränderte Sicherheitslage und die daraus folgende zusätzliche Einsatzverwendung der Bundeswehr in
Äußerungen der Soldaten an mich niederschlagen. Die
Antwort lautet eindeutig nein, soweit sich dies auf Eingaben bezieht. Das heißt nicht, dass in der Bundeswehr unter den Soldaten, in deren Familien sowie in deren Freundes- und Bekanntenkreis nicht darüber diskutiert und
beratschlagt würde. Ganz im Gegenteil! Es wäre auch
kaum zu verstehen, wenn das nicht geschähe.
Aber davon abgesehen ist der Primat der Politik bei den
Soldaten nicht erschüttert, er gilt. Das heißt: Wenn Regierung und Parlament beschließen, wird die Bundeswehr ausführen. Mag sein, dass dieses reibungslose Funktionieren
auch mit der Notwendigkeit der konstitutiven Mitwirkung
des Parlaments zu tun hat, mag sein, dass die Versicherung
des Bundeskanzlers, im Hinblick auf Afghanistan kein
Abenteuer einzugehen, gewirkt hat; entscheidend für jeden
einzelnen Soldaten, der mit seinem Einsatz rechnen muss,
wird aber bleiben, ob er zureichend darauf vorbereitet und
bestmöglich ausgestattet ist. Insoweit hat es bisher keinen
Zweifel gegeben. Ich füge hinzu: Es darf daran auch künftig keine Zweifel geben, wenn solche Einsätze politisch
verantwortbar bleiben sollen.
({4})
Das hat übrigens nichts mit der Finanzausstattung der
Bundeswehr an sich zu tun. Diese wird je nach politischer
Prioritätsentscheidung über die Staatsfinanzen umstritten
bleiben, weil es eine exakte Maßeinheit für den Anteil der
Verteidigungsausgaben am Gesamthaushalt nicht gibt.
Umso konkreter und härter werden finanzielle Fakten
auch für die Bundeswehr, je konkreter beispielsweise
Einsätze werden. Um diese harten Fakten kann man sich
nicht drücken, weil regelmäßig Leib und Leben der anvertrauten Soldaten in Rede stehen.
({5})
Ob die Verteidigungsarmee Bundeswehr - ohnehin
wegen grundlegender Strukturveränderungen im Umbruch begriffen - weiterhin zugunsten der Einsatzarmee
Bundeswehr belastet werden kann, steht dahin. So viel ist
aus Sicht der Soldaten und nach meiner persönlichen
Überzeugung klar: Militärischer Auftrag und finanzielle
Ausstattung dafür müssen deckungsgleich sein. Anders
geht es nicht.
({6})
Wenn es einen Verteidigungsauftrag und einen Einsatzauftrag zugleich gibt, muss beides finanziert sein: Verteidigungs- und Einsatzauftrag.
({7})
Noch bei meiner Informationstagung im Oktober dieses Jahres haben alle Teilnehmer nachhaltig darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Auslandseinsätze die
Bundeswehr zu Hause in ihren Möglichkeiten überstrapaziert werde, und zwar personell, aber auch hinsichtlich der
Materialausstattung. Das Parlament tut gewiss gut daran,
im Hinblick auf die Finanzierung der Bundeswehr dennoch mögliche Sparpotenziale zu bedenken und auch
durchzusetzen. Dies war übrigens durchgängiges Kennzeichen deutscher Finanzpolitik in der Nachkriegszeit.
Daran wird sich auch künftig nichts ändern.
Aber auch dies ist richtig und muss einmal betont werden: Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind kernstaatliche Aufgaben und damit ist ihre Finanzierung nicht eine
Variante staatlicher Vergönnung.
({8})
Das bedeutet übrigens nicht, dass die Erfahrungen der
Wirtschaft mit ausgeprägtem Kosten-Nutzen-Denken in
der Bundeswehr nicht genutzt werden können. Ganz im
Gegenteil: Gerade die diesbezüglichen Bemühungen aus
der jüngsten Zeit zielen wohl in diese - wie ich meine,
richtige - Richtung. Und doch bleiben unverrückbare
Grenzen bei der Übernahme privatwirtschaftlicher Erkenntnisse für die Armee. Um es noch einmal und deutlich zu sagen: Die Bundeswehr kann der Natur der Sache
nach keine Institution sein, die sich auf Punkt und Komma
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfassen ließe.
Das wird sich auch nicht ändern.
({9})
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Veränderungen in der Bundeswehr folgen zwangsläufig Veränderungen für die Soldaten. Besonders spürbar wird das
am Beispiel der unausgewogenen Personalstruktur generell sowie am Beispiel des Beförderungs- und Verwendungsstaus speziell. Viele Soldaten sind davon betroffen;
sie schreiben mir das auch. Die Hardthöhe hat errechnet,
dass davon mehrere tausend Soldaten betroffen sein
können. Die Ursachen dafür sind bekannt: Eine kleiner
werdende Bundeswehr kann nicht allen Soldaten zur ursprünglich vorgesehenen Zeit die beruflichen Möglichkeiten eröffnen, die unter den anderen Bedingungen
Dr. Willfried Penner
einer größeren Bundeswehr selbstverständlich erfüllbar
gewesen wären. Es ist gut, dass der Gesetzgeber dem mit
der Novelle des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes
- so heißt es ({10})
gegensteuern will. Er muss dies auch.
Dabei geht es nicht um eine staatliche Großzügigkeit
zur Unzeit für einen bestimmten Personenkreis, sondern
um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der
kleiner gewordenen Armee. Auch dies sei gesagt: Nicht
jeder unerfüllte Karrierewunsch eines Soldaten hat mit
strukturellen Defiziten in der Bundeswehr zu tun. Manchmal ergeben sich Beschränkungen in der beruflichen Entwicklung auch aus der Begrenzung der selbst gewählten
beruflichen Verwendung.
Die Verkleinerung der Bundeswehr hat auch eine Reduzierung der Anzahl der Standorte zur Folge. Dies hat
direkte Auswirkungen für Soldaten und ihre Familien.
Beide brauchen Planungssicherheit. Ich werde nicht
müde, dafür zu werben, diese Fragen ernst zu nehmen
und die Zeiten der Ungewissheit so kurz wie möglich zu
halten. Zur Familienfreundlichkeit zählt übrigens auch,
dass den Soldaten Familienheimfahrten gewährt werden. Hier ist kein Platz für kleinliche Auseinandersetzungen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung.
({11})
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die zunehmenden Einsätze der Bundeswehr machen insbesondere auch Unterschiede in der Besoldung zwischen Ost
und West immer fragwürdiger. Die Beschaffenheit des
Einsatzes ist, gleichgültig, ob sie ihren Dienst im Osten
oder im Westen begonnen haben, für alle gleich.
({12})
Es ist nicht zu erklären, dass die einen so und die anderen
anders besoldet werden. Da sie allesamt im Auftrag der
Bundesrepublik Deutschland Dienst tun, muss ihre
Dienstleistung auch einheitlich entgolten werden.
({13})
Hier ist der Bund am Zuge und nicht etwa die Tarifgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden.
({14})
Abschließend mache ich eine Bemerkung in eigener
Sache: Gelegentlich benötigen wir, das heißt meine Mitarbeiter und ich, Unterlagen vom Bundesministerium der
Verteidigung. Diese fordern wir dann an. Gelegentlich ist
auf diese Anforderung hin zu hören, sie seien auch über
das Bundeswehr-Intranet abrufbar.
({15})
Dieser Hinweis ist gewiss zutreffend und auch gut gemeint. Nun lässt aber das Bundesministerium der Verteidigung wissen, dass der Wehrbeauftragte keinen Zugang
zum Bundeswehr-Intranet bekommt.
({16})
Die Begründung lautet unter anderem, dass auch die Mitglieder des Verteidigungsausschusses eine solche Möglichkeit nicht hätten.
({17})
Ich möchte mich nicht damit befassen, ob das bei den
Kollegen Bundestagsabgeordneten so in Ordnung ist. Es
ist deren Sache, darüber zu befinden, und sie werden das
auch tun. Es stört mich auch weniger, dass der Bundesminister der Verteidigung mich einerseits auf die Möglichkeiten seines Intranets aufmerksam macht, mir andererseits aber zugleich den Zugang versperrt.
({18})
Die Rechtslage ist jedenfalls eindeutig:
Er
- gemeint ist der Wehrbeauftragte kann vom Bundesminister der Verteidigung und allen diesem unterstellten Dienststellen und Personen
Auskunft und Akteneinsicht verlangen.
Das ist Gesetz; so steht es in § 3 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes
über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Deshalb bitte ich alle, die es angeht, diesem Gesetz zu entsprechen. Den Bundestag als meinen Auftraggeber bitte
ich demütig, mich bei der Durchsetzung dieses Anspruchs
zu unterstützen.
({19})
Damit es nicht vergessen wird: Ist es wirklich unvermeidlich, auch die Altersversorgung der Soldaten abzuflachen - so wie es in der Sprache des Gesetzes, das jetzt
beschlossen worden ist, heißt -, zu einer Zeit, da der
Dienst der Soldaten erkennbar gefährlicher geworden ist?
Schönen Dank für die Geduld.
({20})
Nun hat das Wort für
die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Werner Siemann.
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Dr. Penner, Sie
laufen bei der CDU/CSU-Fraktion mit dem größten Teil
Ihrer Ausführungen offene Türen ein. Wir sollten uns
überlegen, eine Selbsthilfegruppe der Intranetgeschädigten zu bilden. Das wäre fraktionsübergreifend eine
sinnvolle Sache. Ich habe auch gesehen, dass Herr
Kolbow, der Parlamentarische Staatssekretär, mitgeschrieben hat. Vielleicht höhlt auch hier steter Tropfen
Dr. Willfried Penner
den Mühlstein. Vielleicht klappt die Sache dann irgendwann einmal. Sie werden nachher sicher sagen, dass wir
den Zugang bekommen werden.
({0})
Zu Beginn meines Redebeitrags danke ich dem Wehrbeauftragten, Herrn Dr. Penner, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der CDU/CSUFraktion ausdrücklich für den erbrachten Bericht und die
geleistete Arbeit. Gerade in Zeiten, in denen sich die Bundeswehr einer tief greifenden Reform unterziehen muss
und unsere Soldaten durch zunehmende Auslandseinsätze
mehr als je zuvor gefordert sind, bedarf es eines unabhängigen Kontrollgremiums der Streitkräfte. Ihnen und
Ihrer Behörde daher noch einmal herzlichen Dank.
({1})
Der vom Wehrbeauftragten im März dieses Jahres vorgelegte Mängelbericht zeigt neben einigen positiven
Aspekten vor allem die strukturellen Defizite in der Bundeswehr auf. Er verdeutlicht insbesondere den Zusammenhang zwischen der Ausstattung der Truppe und deren
Stimmung und Motivation. Obwohl unsere Soldaten den
Zustand des anhaltenden Mangels mit Langmut und Geduld ertragen, wirkt sich die katastrophale Material- und
Ersatzteillage im Inland massiv auf die Stimmung in der
Truppe aus.
Hinzu kommt noch die Verunsicherung der Soldaten,
die noch aufzulösenden Einheiten und Verbänden angehören, da für viele von ihnen noch keine klare Perspektive zu erkennen ist. Diese tief sitzende Verunsicherung
im Hinblick auf die Zukunftsplanung ist bei Gefreiten genauso zu verspüren wie bei hohen Offizieren. Dass unsere
Soldaten dennoch sowohl im Inland als auch besonders
bei den Auslandseinsätzen unter schwierigen Bedingungen Herausragendes leisten, verdient unser aller Respekt,
Dank und Anerkennung.
({2})
Vor diesem Hintergrund ist die nun vorliegende Stellungnahme des BMVg zum Jahresbericht des Wehrbeauftragten von besonderem Interesse. Darin heißt es:
Nur motivierte Soldatinnen und Soldaten sind in der
Lage, den Wandel aktiv zu gestalten.
- Richtig so. Es ist ein Leichtes, sich bei einem Truppenbesuch davon zu überzeugen, dass die Stimmung in
der Truppe dem Nullpunkt gefährlich nahe gekommen
ist.
({3})
Es ist ein Leichtes, zu beobachten, dass der Unmut in der
Truppe langsam der Resignation weicht.
({4})
Leider ist es der rot-grünen Bundesregierung bislang
nicht gelungen, dieser verhängnisvollen Entwicklung entgegenzusteuern.
({5})
Daher fordere ich die Regierung auf, endlich aufzuwachen und der Bundeswehr die Mittel zur Verfügung zu
stellen, die sie dringend benötigt. Sicherheit und damit
Sicherung unserer freien Gesellschaft kosten Geld.
({6})
In der Stellungnahme der Bundesregierung zum Wehrbeauftragtenbericht werden strukturelle, personelle und
materielle Probleme der Vergangenheit als Hauptursachen für die im Wehrbeauftragtenbericht aufgelisteten
Mängel angeführt. Dieser vordergründige Erklärungsversuch ist schlichtweg falsch. Noch in der Stellungnahme des BMVg von 1999 zum 40. Jahresbericht des
Wehrbeauftragten schrieb Frau Kollegin Schulte:
Durch die Verstärkung der Haushaltsmittel für die
Materialerhaltung 1997/1998 ist eine ausreichende
Verfügbarkeit des Wehrmaterials zur Durchführung
einer auftragsorientierten Ausbildung erreicht worden.
Weiter heißt es:
Die Truppe wurde mit ausreichenden Haushaltsmitteln für die Materialerhaltung ausgestattet.
Das bedeutet ein deutliches Eingeständnis, dass die amtierende Bundesregierung - keine andere - den jetzigen
Zustand zu verantworten hat.
({7})
Lassen Sie mich nun auf einige der im Wehrbeauftragtenbericht monierten strukturellen und personellen Probleme eingehen. Als der Jahresbericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2000 vor sechs Monaten zum ersten
Mal beraten wurde, forderte uns Kollege Kolbow auf,
neue Wege bei der Organisation der Bundeswehr mitzugehen.
({8})
Dazu wären wir grundsätzlich bereit. Nach Auffassung
der Bundesregierung ist die Gesellschaft für Entwicklung,
Beschaffung und Betrieb ein solch neuer Weg. Mit der
GEBB sollen die Betriebskosten der Bundeswehr gesenkt
und die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte gesteigert werden. Das bisherige Ergebnis zeigt: Es handelt sich leider
um einen fatalen Irrweg.
({9})
Bislang hat die GEBB Beträge im zweistelligen Millionenbereich verschleudert - gesprochen wird von rund
65 Millionen DM - ohne auch nur ansatzweise die in sie
gesetzten Erwartungen zu erfüllen. In den nächsten fünf
Jahren will das Verteidigungsministerium nach eigenen
Angaben durch Effizienzgewinne, Privatisierungen und
Verkaufserlöse 15 Milliarden DM erwirtschaften. In diesem Jahr hätten rund 1 Milliarde DM an Erlösen erzielt
werden sollen.
({10})
Nach großzügigen Schätzungen werden es, wenn überhaupt, nicht mehr als 150 Millionen DM sein.
({11})
Darauf haben wir immer wieder hingewiesen und vor
Luftbuchungen gewarnt.
({12})
- Sie können gleich noch etwas dazu sagen, Herr Kahrs.
({13})
Immer, wenn Sie einen Zwischenruf machen, weiß ich,
dass ich ins Schwarze getroffen habe.
Allein die politische Führung und an deren Spitze der
Minister der Verteidigung blieben trotz eindringlicher
Warnungen auch aus dem militärischen Bereich beratungsresistent. Unbeeindruckt davon stützen sich die
Einnahmeerwartungen der GEBB nach wie vor auf vollkommen virtuelle Zahlen.
({14})
So rechnet die GEBB mit der Realisierung von 4 Milliarden DM Verkaufserlösen durch die Veräußerung nicht
betriebsnotwendiger Liegenschaften. Selbst Ihr eigenes
Haus, Herr Kolbow, stutzt diese Einnahmeutopien auf die
Hälfte zurück. Durch diese Widersprüche werden die vom
Wehrbeauftragten kritisierten Probleme auf unverantwortliche Weise durch die amtierende Bundesregierung
verschärft bzw. erst geschaffen.
({15})
Auch die im Wehrbeauftragtenbericht thematisierte
Nachwuchslage gibt Anlass zur Sorge. So betrug im Berichtsjahr 2000 der Rückgang des Bewerberaufkommens
für Offiziere des Truppendienstes 10 Prozent sowie für die
Mannschaften und Unteroffiziere 1,5 Prozent. Die jetzige
Koalition ist offenkundig nicht in der Lage, der Bundeswehr die Aufmerksamkeit zu widmen, welche ihr gebührt.
Unsere Soldaten, ob im Einsatz oder nicht, haben ein Anrecht auf höchstmögliche Fürsorge, und zwar in jeder
Hinsicht. Wir müssen den Menschen und nicht die finanzielle Verfügbarkeit in den Vordergrund stellen.
({16})
Die Besorgnis erregende Nachwuchslage wird sich in
den nächsten Jahren durch die von der Bundesregierung
beschlossene Neuausrichtung der Bundeswehr noch dramatisch verschärfen. Auch dafür trägt die jetzige Bundesregierung ganz allein die Verantwortung. Schon jetzt
kann aus über 90 000 Grundwehrdienstleistenden nicht
genügend Nachwuchs gewonnen werden. Da aber rund
die Hälfte unserer länger dienenden Soldaten aus diesem
Reservoir rekrutiert wird, stellt sich die Frage: Wie soll
dies 2010 mit 53 000 Grundwehrdienstleistenden funktionieren? Bereits jetzt fehlen der Bundeswehr mehr als
12 000 Berufs- und Zeitsoldaten.
({17})
Auf diese Entwicklung reagiert Rot-Grün mit der vorzeitigen Zurruhesetzung von weiteren 3 000 Berufssoldaten:
({18})
eine strategische Meisterleistung.
Anstatt, wie vom Wehrbeauftragten gefordert, die Attraktivität der Bundeswehr zu erhöhen, setzt die Bundesregierung mit wenigen Ausnahmen, wie ich zugebe, ihre Politik der gezielten Nadelstiche gegen unsere Soldaten fort.
({19})
Neben den materiellen Einbußen, wie sie im Entwurf des
Versorgungsänderungsgesetzes vorgesehen sind, mussten
die Soldaten unter Rot-Grün eine Vielzahl von immateriellen Verschlechterungen hinnehmen. Zu nennen wären
etwa die Verlängerung der Kontingentdauer bei Auslandseinsätzen von vier auf sechs Monate, die Kürzung der
Zahl der Familienheimfahrten von neun auf sechs und
eine deutliche Verschlechterung der Umzugsregelung.
Dies geschieht vor dem Hintergrund einer steigenden
Dienstzeitbelastung und der Aussicht, spätestens alle zwei
Jahre für sechs Monate von der Familie getrennt zu sein.
Die Zusage, für die nächsten zwei Jahre nicht wieder ins
Ausland geschickt zu werden, wird ohnehin nicht eingehalten. Auch hier wird einmal mehr das Vertrauen der Soldaten missbraucht.
Vor dem Hintergrund der soeben aufgeführten Punkte
sind die materiellen, personellen und strukturellen Probleme
hausgemacht und von der amtierenden Bundesregierung zu
verantworten. Daran ändern auch die stereotyp vorgetragenen, einseitigen Schuldzuweisungen an die Vorgängerregierung nichts, wie wir sie vermutlich gleich wieder
von Kollegen der Regierungskoalition zu hören bekommen.
({20})
Dem Vorwurf der Bundesregierung, bei Regierungsantritt
einen Investitionsstau von 15 Milliarden DM vorgefunden
zu haben, kann nur entgegnet werden: Allein in der Zeit von
1990 bis 2000 wollten Sie dafür sorgen, dass der Bundeswehr 18 Milliarden DM weniger zur Verfügung stehen.
({21})
Sie werden bis 2003 in Ihrer Regierungszeit der Bundeswehr weitere 18 Milliarden DM vorenthalten.
Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung die
Kritik des Wehrbeauftragten konstruktiv aufnimmt. Ich
hätte mir gewünscht, dass Entscheidungen zur Bundeswehr auf eine breite parlamentarische Mehrheit gestützt
werden können.
({22})
Der Verteidigungsminister hat viel über Konsens gesprochen, ohne ihn ernsthaft ein einziges Mal zu suchen. Vollendete Tatsachen wurden vor Gespräche gestellt. Frau
Wohlleben, das ist so.
({23})
Wir sollten den Bericht des Wehrbeauftragten zum Anlass nehmen, im Interesse unserer Soldaten über diese
Verfahrensweise nachzudenken, ehe es zu spät ist. Die
Bundeswehr hat unser aller Vertrauen verdient.
({24})
Vielen Dank.
({25})
Nun hat der Kollege
Uwe Göllner das Wort für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen
und Herren! Ich will mich zu Beginn - bevor ich das vergesse - dem eingangs von der Präsidentin ausgesprochenen Dank an den Wehrbeauftragten und seine Mitarbeiter
anschließen.
({0})
Herr Siemann, bei uns gibt es ein Sprichwort, das aber
wohl in allen deutschen Landen bekannt ist: Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. Es ist Gott
sei Dank so, dass der Bundesminister der Verteidigung,
als er sein Amt antrat, den damaligen Generalinspekteur
der Bundeswehr gebeten hat, eine Bestandsaufnahme
über den Istzustand der Bundeswehr vorzunehmen.
({1})
Dieses Werk sollten Sie sich einmal zu Gemüte führen;
dann sehen Sie, in welchem Zustand wir die Bundeswehr
von Ihnen übernommen haben.
({2})
Ich bin seit 1997 Mitglied des Verteidigungsausschusses. Ich kann mich noch gut an das Gesicht von Paul
Breuer erinnern, das er jedes Mal machte, wenn die Nachricht kam, dass der Bundesminister der Finanzen - der damals nicht Eichel hieß - wieder einmal in den laufenden
Haushalt eingegriffen hatte.
({3})
Dies geschah in den zwei Jahren, die ich überblicken
kann, in einem Umfang von 2 Milliarden DM.
({4})
- Ich will nicht der Versuchung erliegen, mit Ihnen darüber zu streiten - obwohl ich das gerne täte -; denn wir
haben hier über den Bericht des Wehrbeauftragten für das
Jahr 2000 zu diskutieren. Er verdient allemal, dass wir uns
mit ihm befassen und die Zeit, die uns dafür zur Verfügung steht, nicht mit anderen Dingen zubringen.
Die Anzahl der Eingaben in den letzten Jahren ist nahezu konstant geblieben. Ich halte das für ein gutes Zeichen. In den 80er-Jahren waren es zirka 58 Eingaben pro
1 000 Soldaten. Heute liegen wir ungefähr bei 60. Wir
sollten uns in der künftigen Arbeit mit dem Inhalt der Eingaben beschäftigen. Deshalb will ich beispielhaft einige
nennen.
Immer wieder kommt es vor, dass sich über politische
Bildung und innere Führung, über Personalfragen von
Zeit- und Berufssoldaten, über die Infrastruktur der Bundeswehr und in letzter Zeit zunehmend auch über Besoldungsfragen beschwert wird. Mit der Neuausrichtung
sind wir dabei, die Lösung dieser Probleme anzugehen.
Ich bin optimistisch, dass wir mit dem jetzt eingebrachten
Haushalt für das Jahr 2002 schon einige Verbesserungen
auf den Weg gebracht haben. Ich möchte an dieser Stelle
nur an das in der letzten Woche von uns hier im Bundestag verabschiedete Bundeswehrneuausrichtungsgesetz erinnern - ein fürchterliches Wort -: Darin sind erste Maßnahmen zur Auflösung des Beförderungsstaus gerade bei
Unteroffizieren und Mannschaften, die Erhöhung der Eingangsbesoldung und die Möglichkeit für jeden Soldaten,
sich zivilberuflich zu qualifizieren, enthalten. Das sind einige der Reformprojekte, die in der Vergangenheit häufig
Anlass für Beschwerden beim Wehrbeauftragten waren.
({5})
Im Jahr 2000 spielt wieder einmal der Rechtsextremismus eine Rolle. Die Zahl der gemeldeten Fälle ist im
Vergleich zum Vorjahr von 135 auf 196 gestiegen, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass die Meldebereitschaft der Soldatinnen und Soldaten gestiegen ist.
Dennoch müssen wir unverändert wachsam sein und politischer Bildung und innerer Führung nach wie vor einen
hohen Stellenwert einräumen.
({6})
Der Missbrauch von Alkohol und Drogen muss noch
wirksamer als bisher bekämpft werden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das vorbildhafte Verhalten von Vorgesetzten aller Dienstgrade.
Probleme im Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen spiegeln sich natürlich auch im vorliegenden
Bericht des Wehrbeauftragten wider. Die Unterbringung
der Soldaten und ihre Möglichkeiten der Freizeitgestaltung sind verbesserungswürdig; wir alle kennen das ja
von unseren Besuchen vor Ort.
Die Einsatzdauer - Herr Kollege Siemann hat es angesprochen - spielt nach wie vor eine große Rolle. Als Regierungsfraktionen haben wir uns, dem Rat der militärischen Führung folgend, für sechs Monate ausgesprochen.
Hier hatten Sie als Opposition es etwas einfacher. Durch
die Möglichkeit, den Urlaub zu splitten oder ihn mit der
Familie in der Einsatzregion zu verbringen, haben wir
versucht, die aus der Einsatzdauer entstehenden Probleme
zu mildern. Die Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten
vor Ort zeigen uns allerdings, dass die Probleme immer
noch vorhanden sind.
({7})
Vielleicht wären fünf Monate ohne Urlaub ein Kompromiss, über den man mit den Militärs einmal reden könnte.
Unser gestriges Gespräch mit den Militärbischöfen der
beiden großen christlichen Kirchen hat gezeigt, dass diese
Probleme auch in der Militärseelsorge einen breiten Raum
einnehmen.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zur
Militärseelsorge. Wenn es sie nicht gäbe - ich meine
nicht Sie, Herr Breuer, sondern die Militärseelsorge -,
({8})
dann müssten wir sie erfinden. Obwohl die Soldaten aus
den neuen Bundesländern zu mehr als drei Vierteln und
zunehmend auch die Soldaten aus den alten Bundesländern konfessionslos sind, ersetzen ihnen die Militärseelsorger beider Konfessionen oft Vater und Mutter, vertrauensvollen Freund und allemal den Sozialarbeiter. Ich weiß
aus langer politischer Erfahrung, dass in der Politik Geld
eine große Rolle spielt. Der Spruch Ohne Geld ist vieles
nichts hat ja durchaus seine Berechtigung.
({9})
Aber wir sollten uns davor hüten, bei der Militärseelsorge
zu sparen.
Dies gilt auch für die Familienbetreuung.
({10})
Den Menschen, die hier hauptamtlich und ehrenamtlich
arbeiten, gilt unser aller Dank.
({11})
Die Debatte um die allgemeine Wehrpflicht hat sich
im Berichtsjahr 2000 fortgesetzt. Unser Staat schützt
Menschenwürde, Leben, Freiheit und Eigentum seiner
Bürger. Er erkennt diese Werte ausdrücklich als Grundrechte an. Die aktuelle politische Situation zeigt uns, dass
der Schutz dieser Werte dringend geboten ist. Dabei stellt
sich die Frage, wer denn eigentlich dieser Staat ist und wer
in Person diesen Schutz gewährleisten muss.
({12})
Wir alle beantworten diese Frage gleich: Die Summe der
Menschen, die in diesem Land leben, bilden diesen Staat.
Wenn die jungen Männer dieses Landes für diesen Schutz
Wehrdienst leisten, dann kann aus meiner Sicht dieser
Dienst nicht verfassungswidrig sein.
({13})
Einzig die Wehrgerechtigkeit könnte zum Problem
werden. Die Senkung der Wehrdienstdauer auf neun Monate ab dem nächsten Jahr soll diesem Problem entgegenwirken. Ob dies eine dauerhafte Lösung ist, werden wir
genau beobachten müssen.
Der Bundespräsident und sein Vorgänger - beide sind
ja ausgewiesene Befürworter der Wehrpflicht - haben
empfohlen, die Debatte um die Wehrpflicht öffentlich und
offensiv zu führen. Seit ihrer Einführung hat die Wehrpflicht mehr als 8 Millionen junge Männer aller gesellschaftlichen Schichten in die Bundeswehr geführt - ein
wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen Verwurzelung
der Bundeswehr, den wir bislang alle als ausgesprochen
positiv empfunden haben.
Auch ohne die Debatte um die allgemeine Wehrpflicht
- darauf hat Herr Kollege Siemann ebenfalls hingewiesen - bereitet die Nachwuchsgewinnung objektiv Probleme. Gestern Morgen haben wir im Unterausschuss für
Streitkräftefragen in den neuen Bundesländern über einen
Bericht der Bundesregierung zu diesem Thema diskutiert.
Auf Vorschlag der Kollegin Merten werden wir zur nächsten Sitzung dieses Unterausschusses Kultusminister je eines SPD-geführten und eines CDU-geführten Bundeslandes einladen; denn es muss selbstverständlich werden,
dass unsere Bundeswehr die Gelegenheit erhält, sich an
allen Schulen vorzustellen.
({14})
Meine Damen und Herren, der Bericht des Wehrbeauftragten zeigt mir, dass die Angehörigen der Bundeswehr
ihr Beschwerde- und Anregungsrecht verantwortungsvoll
wahrnehmen und trotz alledem mit ihrer Bundeswehr zufrieden sind. Wir wollen diesen Zustand erhalten; dafür
arbeiten wir. Wenn der Herr Wehrbeauftragte in seiner bekannten Demut uns dabei hilft, nehmen wir seine Unterstützung gerne an.
({15})
Nun hat der Kollege
Hildebrecht Braun für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Herr Wehrbeauftragter! Meine lieben Kolleginnen
und Kollegen! Wir sind auf die Institution des Wehrbeauftragten stolz; denn diese Einrichtung hat sich in den letzten Jahrzehnten als außerordentlich wirkungsvoll und hilfreich erwiesen.
Sie, Herr Penner, sind der Adressat einer großen Anzahl von Beschwerden von Soldaten, die keinen Dienstweg einhalten müssen, sondern ungeschminkt und direkt
über Missstände bei der Bundeswehr informieren und Abhilfe verlangen. Wir wiederum, das Parlament und insbesondere die Mitglieder des Verteidigungsausschusses,
sind die natürlichen Adressaten von Beschwerden über
die Arbeit des Wehrbeauftragten; denn Sie, Herr Penner,
erfüllen Ihren Auftrag für den Deutschen Bundestag, der
Sie bestellt hat.
Herr Penner, mir liegen keine Beschwerden über Ihre
Amtsführung vor. Ich bin davon überzeugt, dass es den
Kolleginnen und Kollegen genauso geht. Das bedeutet,
dass unsere Soldatinnen und Soldaten mit Ihrer Arbeit
ebenso zufrieden sind wie wir.
({0})
Wir sind sogar so zufrieden, Herr Penner, dass wir gleich
zweimal im Jahr über Ihren Bericht diskutieren: einmal,
wenn Sie ihn einbringen, und ein weiteres Mal, wenn der
Verteidigungsausschuss Ihren Bericht mit geringfügigen
Anmerkungen an das Plenum zurückgibt. Ich bin mir
nicht so ganz sicher, ob diese Praxis der programmierten
Doppelarbeit so weitergeführt werden sollte.
({1})
Zwar motiviert es sicherlich den Wehrbeauftragten, wenn
er gleich zweimal im Jahr damit rechnen darf, dass seine
Arbeit von allen Fraktionen hier öffentlich gelobt und ihm
gedankt wird. Nur, wir würden dem eigentlichen Zweck
des Berichts des Wehrbeauftragten besser dienen, wenn
wir nach Vorlage der Stellungnahme der Bundesregierung
zu diesem Bericht in einer längeren und damit mit mehr
Tiefgang versehenen Debatte einmal über diesen Bericht
diskutieren würden.
({2})
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Breuer?
Ja.
Bitte sehr, Herr Kollege Breuer.
Sind Sie nicht auch der
Meinung, Herr Kollege Braun, dass es dann, wenn die
Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht des
Wehrbeauftragten wesentlich später als die erste Debatte
im Deutschen Bundestag erfolgt, durchaus notwendig ist,
dass in Kenntnis der Stellungnahme eine erneute Debatte
im Deutschen Bundestag erfolgt?
Herr Breuer,
ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung bzw. das
Verteidigungsministerium sehr rasch einen eigenen
Bericht zu den Klagen, die im Bericht des Wehrbeauftragten aufgelistet sind, vorlegen könnte;
({0})
denn das Ministerium ist ja sehr nahe an den Problemen
dran. Bisher bekommen nur wir, die Mitglieder des Verteidigungsausschusses, einen solchen Bericht. Da stimmt
etwas im System nicht.
Herr Breuer, vielleicht können Sie mir zustimmen, dass
der Wehrbeauftragte nicht etwa der Beauftragte des Verteidigungsausschusses, sondern der Beauftragte des
ganzen Deutschen Bundestages ist. Dann müsste auch der
Bericht der Bundesregierung zu den Feststellungen im
Bericht des Wehrbeauftragten als eigene Drucksache des
Deutschen Bundestages dem Deutschen Bundestag zur
Kenntnis gebracht werden. Vor diesem Hintergrund könnten wir - und zwar nicht nur die Mitglieder des Verteidigungsausschusses, sondern der gesamte Bundestag - über
Probleme diskutieren, die sehr wohl Auswirkungen haben, die über den engeren Bereich der Verteidigung hinausgehen, einfach deswegen, weil wir eine Bürgerarmee,
eine Parlamentsarmee haben.
Ich möchte einen Punkt ansprechen, der mir heute ganz
besonders am Herzen liegt. Unsere Soldaten, die wir morgen in einen Auslandseinsatz schicken werden, wollen
aus gutem Grunde, dass sie mit einer großen Mehrheit im
Bundestag in diesen Einsatz geschickt werden, wenn er
denn notwendig ist. Nun werden wir gerade morgen ein
Szenario erleben, das genau dies verhindern wird. In der
morgigen Abstimmung wird es möglicherweise eine ganz
knappe Mehrheit für die Entsendung von deutschen Soldaten geben. Aber ein erheblicher Teil dieser Mehrheit
wird gerade aus denjenigen Abgeordneten bestehen, die
eigentlich gegen diesen Einsatz sind, während die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP, die nachhaltig für die
Beteiligung deutscher Soldaten sind, dagegen stimmen
müssen, weil es ihnen wirklich nicht zuzumuten ist, dass
sie mit dieser Abstimmung gleichzeitig diesem Kanzler
und der rot-grünen Regierung das Vertrauen aussprechen.
Das ist nicht in Ordnung.
({1})
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, es geht nicht an, dass wir hier morgen
ein völlig falsches Bild abgeben werden und sich die Soldaten dann fragen werden:
({2})
Sag mal, das kann doch nicht wahr sein? CDU/CSU und
FDP haben dagegen gestimmt, obwohl sie in Wirklichkeit
dafür sind, während Rot-Grün zum Teil dafür gestimmt
hat, obwohl schriftliche Erklärungen zur Abstimmung in
großer Zahl abgegeben worden sind, aus denen hervorgeht, dass man eigentlich dagegen ist.
({3})
Ein solches Schauspiel wird uns in der Öffentlichkeit im
Inland wie auch im Ausland schaden. Es wird auch dem
Vertrauen schaden, das unsere Soldaten in diesen Bundestag haben, der sie in diesen Auslandseinsatz schicken will.
({4})
Ich hätte mir gewünscht, der Bundesverteidigungsminister hätte mit der ihm verbliebenen Autorität dafür gesorgt, dass der Bundestag die Chance gehabt hätte, über
einen so wichtigen Beschluss isoliert, also nur darüber zu
entscheiden; denn dann hätten die Soldaten auch erfahren,
wer wirklich dafür und wer wirklich dagegen ist.
Ich will ein Thema ansprechen, das im Bericht des
Wehrbeauftragten noch nicht enthalten ist, aber typisch
für die gegenwärtige Situation ist. Die Piloten der Bundeswehr leisten pro Jahr nur 150 Flugstunden, obwohl
die NATO 180 Flugstunden fordert.
({5})
Das ist die bisherige Praxis. Genau in dieser Woche nun
findet eine Konferenz in Gatow statt, bei der darüber
nachgedacht wird, wie die Zahl von 150 Stunden auf
120 Stunden gesenkt werden kann, weil die Führung des
Ministeriums es so will. Gleichzeitig bekomme ich eine
schriftliche Antwort des Verteidigungsministeriums auf
Hildebrecht Braun ({6})
eine entsprechende Anfrage von mir, nach der Herr
Scharping angeordnet hat, dass die Zahl der Flugstunden
auf 180 angehoben wird. Da weiß die Spitze des Ministeriums nicht, was die zweite Ebene in diesem Zusammenhang aus Kostengründen bereits veranlasst.
Das ist natürlich das zentrale Thema: Es gibt nicht
genügend Geld für die Bundeswehr,
({7})
weil die Prioritäten für die Sicherheit und für die Bundeswehr nicht in der Weise gesetzt werden, wie das geboten
wäre.
({8})
Wir sparen jetzt sogar an der Sicherheit der Besatzungen
unserer Kampfflugzeuge.
({9})
Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass NATO-Standard
180 Stunden sind und wir die Zahl der Flugstunden auf
120 reduzieren, was bedeutet, dass unsere Piloten nicht
die notwendige Erfahrung haben.
({10})
Ich möchte noch ein Thema ansprechen, das mir wichtig ist. Mit einer Laienhaftigkeit sondergleichen wurde
vor eineinhalb Jahren über die Verlegung von Standorten nicht nur diskutiert, sondern auch entschieden. Da
glaubte man wirklich, man könnte mit dem Beschluss, die
Fernmeldeschule in Feldafing am Starnberger See
({11})
an irgendeinen anderen Standort in Bayern zu verlegen
- es wurde noch nicht einmal gesagt, wohin -,
({12})
Geld für die Bundeswehr gewinnen; in der Tat sind das interessante Liegenschaften dort. Die Herrschaften, die darüber entschieden haben, haben aber kein Gutachten zu
der Frage vorlegen können - Ihnen lag auch keines vor -,
welche Kosten mit diesem Schritt verbunden sind. Die
Kosten sind deutlich höher als die Erlöse, die man durch
den Verkauf dieser Liegenschaften realistischerweise erzielen kann. Ein solches Vorgehen ist typisch. Das geht in
dieser Form nicht.
({13})
So gab es Fehler am laufenden Band.
Ich muss zum Schluss kommen. Wir werden dem
Bundesverteidigungsministerium sehr genau auf die Finger gucken. Die Fehler dürfen sich nicht noch mehren.
Vielen Dank.
({14})
Nun hat das Wort der
Kollege Winfried Nachtwei für Bündnis 90/Die Grünen.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr
geehrter Herr Wehrbeauftragter, lieber Herr Penner, wenn
ich jetzt nichts zu Ihnen und zu Ihrem Amt sagte, dann
wäre das schon merkwürdig. Das heißt aber nicht, dass ich
mich jetzt sozusagen unter Zwang zu Ihrem Amt äußere.
({0})
Vielmehr sage ich aus wirklich fester Überzeugung - auch
für meine Fraktion -, dass wir Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Amtsführung sehr herzlich danken.
({1})
Vor einem halben Jahr mussten Sie in Ihrem Bericht
feststellen, dass Überprüfungsersuchen häufig fehlerhaft
und verzögert behandelt worden sind. Das haben wir im
Verteidigungsausschuss mit deutlicher Besorgnis zur
Kenntnis genommen. Wir hoffen sehr - davon gehen wir
auch aus -, dass Sie in den letzten Monaten solche Klagen
nicht mehr führen mussten. - Ich sehe an Ihrer Körpersprache, dass man da doch wohl etwas vorsichtig sein
muss.
({2})
Dann haben wir das jetzt auch im Protokoll; das ist ja
wichtig.
Herr Wehrbeauftragter, Sie sind bekannt, auch beliebt,
werden aber wegen Ihrer offenen Worte manchmal kritisch aufgenommen. Sie haben in Ihrem Bericht erstmalig
nüchtern festgestellt, dass Militär und eben auch die Bundeswehr grundsätzlich - grundsätzlich! - für Menschen
mit rechtsextremer Orientierung anziehend wirken können, weil es um Hierarchien, um Machtausübung, Umgang mit Waffen usw. geht. Diese grundsätzliche Gefährdung - das heben Sie zu Recht deutlich hervor - erfordert
nicht nur ständige Aufmerksamkeit, sondern auch ganz
besondere Bemühungen um eine praktizierte - das ist das
Entscheidende - innere Führung. Politische Bildung leistet dabei Unterstützung. Dabei geht es auch um so etwas
Banales, dass auch für die Kompaniechefs zum Beispiel
ausreichend Zeit dafür zur Verfügung stehen muss.
({3})
Zugleich macht der Wehrbeauftragte aber auch deutlich, dass die heutige Einsatzrealität der Bundeswehr
rechtsextremen Erwartungen und Einstellungen diametral
zuwider läuft. Das wird schon deutlich, wenn wir uns die
normalen Aufträge anschauen, die mit Friedensbewahrung, etwa im Kosovo, oder mit dem Minderheitenschutz
zu tun haben. Die Arbeit wird auch immer im multilateralen Verbund geleistet. Das alles wirkt tatsächlich abstoßend auf Leute mit rechtsradikalen Einstellungen.
Aber das ist die Realität der Bundeswehr.
Hildebrecht Braun ({4})
Dieser Bericht des Wehrbeauftragten ist der erste Jahresbericht, der sich mit einem ganzen Jahr Volleinsatz von Bundeswehrkräften im Rahmen von SFOR oder KFOR befasst.
In diesem Jahr bewegt sich die Dauerbelastung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf höchstem Niveau.
Aus aktuellem Anlass möchte ich auf die weit verbreitete Frage eingehen, warum es denn ausgerechnet unter
Rot-Grün zu so vielen Auslandseinsätzen gekommen ist.
Ich kann Ihnen versichern - das gilt genauso für
CDU/CSU und FDP -: Keiner von uns hat sich um diese
Auslandseinsätze gerissen.
({5})
Es ist nicht so, dass wir auf der Lauer liegen würden, um
solche Möglichkeiten zu finden. Nein, auf dem Balkan
und in benachbarten Krisen- und Konfliktregionen stellt
sich die Gewaltsituation so dar, dass es der Dämpfung und
der Gewalteindämmung bedarf.
({6})
Es geht also nicht um die Durchsetzung machtpolitischer
Interessen, wofür das Militär in früheren Jahrhunderten
oder Jahrzehnten und bei vielen anderen Staaten immer
wieder eingesetzt wurde, sondern um Gewalteindämmung.
({7})
In dem Zusammenhang möchte ich zwei Vorfälle schildern, die, glaube ich, von exemplarischer Bedeutung sind.
Vor wenigen Tagen kam es in Mazedonien wieder zu
schweren Auseinandersetzungen; vier mazedonische Polizisten sind ermordet worden. Dann hat es eine Geiselnahme von albanischer Seite gegeben. Der deutsche Amber-Fox-Kommandeur hat es durch Vermittlungen bewirkt, dass ein Blutvergießen verhindert wurde. Das ist
das erste Beispiel.
({8})
Das andere Beispiel: Am 8. Oktober ereignete sich ein
Zwischenfall, der in der Öffentlichkeit praktisch gar nicht
vermerkt worden ist: Es ist zum ersten Mal ein Soldat der
Bundeswehr durch gegnerische Waffeneinwirkung zu
Tode gekommen - früher sagte man dazu: gefallen. Was
war das für ein Soldat? Es war ein Oberstabsarzt der
Bundeswehr namens Dieter Eißing. In welchem Zusammenhang war das? Er war auf einer Beobachtermission
der Vereinten Nationen in Georgien, von der zu Recht gesagt wird: Ohne diese Beobachtermission gäbe es dort
schon seit geraumer Zeit wieder blutigen Krieg. Das sind
zwei hervorragende Beispiele für eine andere Realität;
das muss wahrgenommen werden.
({9})
Der vorherige Bericht macht deutlich, dass es in den
Reihen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im
Zusammenhang mit dem Luftkrieg im Kosovo einige Irritationen und Unsicherheiten gegeben hat. Damals ist die
Forderung deutlich formuliert worden, dass Regierung
und Parlament Aufträge klar benennen müssen, sodass die
Soldatinnen und Soldaten diese Aufträgen auch mit gutem
Gewissen erfüllen können.
Morgen steht hier im Bundestag ein neuer Bundeswehrauftrag zur Debatte und zur Abstimmung. Dieser Auftrag ist in seiner Zusammensetzung gar nicht so ungewöhnlich, aber in Bezug auf die Aufgabenstellung und den
Einsatzraum wird mit diesem Auftrag wirklich Neuland
betreten. Er wird auch etliche Unwägbarkeiten enthalten.
Für Regierung und Parlament wird es deshalb umso wichtiger sein - wir stehen da in der Pflicht -, Soldaten wie Öffentlichkeit überzeugend und glaubwürdig zu vermitteln,
dass diese Entsendung notwendig und verantwortbar ist
und dass sie ganz und gar nicht in ein afghanisches Kriegsabenteuer führen kann und darf. Vielmehr dient sie einzig
der gezielten Verfolgung von Terroristen.
Ich danke Ihnen für lhre Geduld.
({10})
Ich erteile dem Kollegen Dr. Winfried Wolf für die PDS-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Wir haben jedes Jahr - mindestens einmal, meistens aber zweimal - die Gelegenheit,
den Bericht des Wehrbeauftragten zu diskutieren. Es handelt sich um einen Bericht der, unabhängig davon, ob von
Claire Marienfeld oder von Willfried Penner herausgegeben, zu einer differenzierten Betrachtungsweise herausfordert. Dies gilt sowohl für jemanden wie mich, der im
Jahre 1967 den Wehrdienst verweigert hat, als auch für
eine Partei wie die PDS, die generell eine radikale Abrüstung fordert. Wenn ich von differenzierter Betrachtungsweise spreche, dann meine ich, dass es sich immer um
detaillierte und weitgehend objektive Berichte handelt.
In diesen Berichten erfährt man viele Details über die
Bundeswehr, zum Teil auch Banales und Erstaunliches.
So wird zum Beispiel auf Seite 19 festgestellt, dass es im
Kosovo für die Bundeswehr zu wenig Fitnesscenter gebe.
({0})
Außerdem wird festgestellt, dass der EXPO-Rabatt für die
Soldaten zu niedrig war. Auf Seite 38 steht, dass für die
Soldaten der Gebirgsjägertruppe, die aus orthopädischen Gründen spezielles Schuhwerk benötigen, der
Bergschuh/leicht nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stand.
({1})
- Ich mache den Bericht nicht lächerlich.
Hinter manchem Banalen steht aber auch Bedrohliches
und Ernstes. Ein Beispiel aus der Militärseelsorge: Sie,
Herr Penner, stellen auf Seite 37 fest, dass im Osten
Deutschlands - 70 Prozent der Menschen, auch 70 Prozent der Angehörigen der Armee, sind konfessionell nicht
gebunden - viele Soldaten bei Militärseelsorgern Rat suchen. Das steht mit den Auslandseinsätzen und mit den
Kampfeinsätzen der Bundeswehr im Zusammenhang.
Herr Penner, auf Seite 21 sprechen Sie davon, dass klimaangepasste Textilien entwickelt werden müssen und
dass die Entwicklung einer Tropenbekleidung anstehe.
Dahinter verbirgt sich ebenfalls das Thema Auslandseinsätze der Bundeswehr. Herr Penner ist ganz offen und
schreibt auf Seite 16:
Es hat sich gezeigt, dass die Einsätze im Rahmen von
SFOR und KFOR von nicht absehbarer Dauer sind.
Tropenbekleidung, das kann konkret heißen, dass zum
Beispiel morgen nach einem Beschluss über den Einsatz
von 3 900 Soldaten Einsatzziele wie Somalia im Spiel
sein werden.
Ich erinnere Sie, die sozialdemokratischen Abgeordneten - Sie haben viele Zwischenrufe gemacht -, daran, dass
Sie noch im Jahre 1993 vor dem Hintergrund des damaligen Somalia-Einsatzes nach Karlsruhe zogen, weil Sie
dachten: Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bundeswehr auf der Grundlage unserer Verfassung dort eingesetzt werden kann.
({2})
Jetzt, wo Sie politisch das Sagen haben, sind Sie für eine
Ausweitung dieser Auslandseinsätze eingetreten.
Ich möchte ganz kurz vier Stichpunkte nennen,
({3})
in denen wir mit den Vorschlägen von Herrn Penner übereinstimmen.
Erstens. Der Drill und das Schleifen der Soldaten müssen abgeschafft werden. Es werden richtige Vorschläge
zum Abbau gemacht.
Zweitens. Die entwürdigenden Aufnahmerituale, vor
allem bei Unteroffizieren, müssen abgeschafft werden.
Drittens. Das absurde Ost-West-Gefälle beim Sold
muss aufgehoben werden.
Viertens. Der erneute Anstieg von rechtsextremen
und fremdenfeindlichen Vorfällen muss bekämpft werden. Im Jahre 1998 waren es 319 Vorfälle; im Jahre 1999
gab es einen erfreulichen Rückgang auf 135 Vorfälle. Im
letzten Jahr hatten wir leider wieder 196 Vorfälle.
Ich möchte mit den gleichen Ausführungen schließen,
die ich zu dem letzten Bericht - noch von Claire Marienfeld
- vorgetragen habe. Der damalige Staatsminister Naumann
hat sein Amt mit der Maßgabe angetreten, dass unter der
SPD-geführten Regierung die Kasernen, die noch an koloniale Traditionen, an SS-Traditionen, an Wehrmachtstraditionen erinnern, sämtlich umbenannt würden. Abgesehen
von einigen Umbenennungen, die noch unter Rühe erfolgt
sind, und einer einzigen Umbenennung, die unter Scharping
erfolgt ist, hat keine weitere Kasernenumbenennung stattgefunden. Das heißt, dass zum Beispiel nach wie vor an General Hüttner, also an einen Mann, der an SS-Massakern in
der Ukraine beteiligt war, in einer Kaserne in Hof erinnert
wird. Wir haben ein weiteres Beispiel, die Heusinger-Kaserne in Hammelburg. Sie heißt so, obwohl der Offizier unter anderem Chef der Organisationsabteilung des Heeres
war, konkret beteiligt an der Erarbeitung des Plans Barbarossa.
({4})
Wir hatten im Juni den Jahrestag der Erarbeitung des
Plans Barbarossa, des Überfalls auf die Sowjetunion.
Herr Kollege, Ihre
Redezeit ist weit überschritten.
Ich glaube schon, dass Sie
von der SPD und von den Grünen die Aufgabe hätten, im
Sinne einer demokratischen Kultur in der Bundeswehr
hier konkrete Änderungen zu erreichen. Das wäre ein
Auftrag, der für alle Parteien gemeinsam gilt.
({0})
Danke schön.
({1})
Nun erteile ich das
Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Walter
Kolbow.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter
Herr Wehrbeauftragter! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst muss ich einige Irritationen, möglicherweise
auch Vergesslichkeiten, aufseiten der Opposition ansprechen und Sie darauf hinweisen, dass der Bundesminister
der Verteidigung seine Stellungnahme zum Bericht des
Wehrbeauftragten, der vom 13. März datiert, am 18. Mai
dieses Jahres dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses zugesandt hat.
({0})
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese Stellungnahme
zu vervielfältigen und vorzulegen. Herr Kollege Braun,
Sie hätten diese Stellungnahme heute hier durchaus mit
einbeziehen können. Sie haben diese Gelegenheit nicht genutzt. Sie haben über alles geredet, nur nicht über den Bericht des Wehrbeauftragten und über die vorliegende Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung.
({1})
Im Übrigen darf ich zu Ihrer Kenntnis darauf hinweisen, dass die Beschlussempfehlung lautet, der Bundestag
wolle beschließen, diesen Bericht der Bundesregierung
zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis zu
bringen, soweit die Hinweise nicht bereits erledigt sind,
und sie sind zum großen Teil in den Prüfbemerkungen bereits erledigt.
({2})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem
Wehrbeauftragten verbindet uns die Auffassung, die Gott
sei Dank auch im Hause über die Fraktionsgrenzen hinweg immer wieder zum Ausdruck kommt, dass Attraktivität und Motivation ganz wesentlich von der Ausstattung der Truppe sowie von der Fürsorge und Betreuung
der Soldatinnen und Soldaten und deren Familien abhängen. Ich stehe nicht an, hier auch kritische Bemerkungen
aufzunehmen, sie mitzunehmen und sie auch, da nichts so
gut ist, dass es nicht noch besser werden könnte, per Wiedervorlage zur Veränderung und zur Abschaffung solcher
Mängel einzubringen. Sie wissen genau, dass das unser
Bemühen ist.
Deshalb sage ich Ihnen im Anschluss an das, was wir am
Freitag hier miteinander besprochen haben, noch einmal,
dass die effizienten Strukturen und die moderne und leistungsfähige Ausrüstung, die unerlässlich ist, immer wieder
auf den Weg gebracht werden und dass wir vor allem auch das hat der Herr Wehrbeauftragte dankenswerterweise
ebenfalls angesprochen - den Anspruch erheben, Verteidigungsarmee und Einsatzarmee in Ausrüstung und Materialausstattung auf gleiches Niveau zu bringen. Das ist
natürlich unser Bestreben. Auch in Zeiten knappen Geldes
bitte ich, diese Tatsache und Notwendigkeit zu betrachten
und mit einzubeziehen, dass wir unseren im Einsatz befindlichen Soldaten die beste Ausrüstung und den besten Schutz
mitgeben müssen. Das tun wir jetzt und das tun wir auch,
wenn der Deutsche Bundestag morgen die entsprechende
Entscheidung treffen sollte.
({3})
Ich bin dem Kollegen Göllner sehr dankbar, dass er
noch einmal auf das Bundeswehrneuausrichtungsgesetz
und das 6. Besoldungsänderungsgesetz hingewiesen hat.
Er hat gesagt, welche wesentlichen Errungenschaften
diese Gesetze bei der Neuordnung der Laufbahnen, bei
der Abschaffung des Beförderungsstaus und bei der Vergrößerung des Anteils neuer Stellen mit sich bringen.
Trotz Ihrer bemühten Oppositionsrede, Herr Siemann,
sollten Sie dies einräumen und endlich einmal anerkennen, dass wir hier etwas tun, zu dem Sie in Ihrer Regierungszeit nie in der Lage waren.
({4})
Der Herr Wehrbeauftragte hat sich darüber beklagt,
dass er mit dem Intranet und mit Informationen aus unserem Ressort die eine oder andere Schwierigkeit hat. Ich
nehme das natürlich auf. Ich habe den praktischen Vorschlag, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Administrationen normale Menschen sind und die eine oder
andere Unzulänglichkeit geschehen kann: Wenden Sie
sich an das Bundesministerium der Verteidigung. Die Parlamentarischen Staatssekretäre werden dafür sorgen, dass
nirgendwo im Haus oder auch bei Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, Informationslücken entstehen können.
({5})
Meine Damen und Herren, der Herr Wehrbeauftragte
hat in seiner wichtigen Rede zu seinem Bericht auch die
Grenzen der Privatisierung, die wir anzustreben haben,
um Effizienzgewinne und Ausgabensenkungen zu erzielen, angesprochen. Bei der Neuausrichtung der Bundeswehr kommt der strategischen Partnerschaft mit der Wirtschaft eine große Bedeutung zu.
({6})
Diese dient dazu, finanzielle Freiräume zu schaffen, die
zur Beseitigung des Investitionsstaus vergangener Jahre
dringend nötig sind. So kann die Bundeswehr mit den
Fähigkeiten versehen werden, die sie zur Wahrnehmung
ihrer Aufgaben benötigt. Neben Maßnahmen der internen
Optimierung werden deshalb die einzelnen Geschäftsbereiche der Bundeswehr daraufhin untersucht, ob die dort
erbrachten Leistungen nicht in anderen Betriebsformen
wirtschaftlicher erbracht werden können.
Ich darf alle, die mit uns daran arbeiten, dieses reibungs- und friktionsloser sowie noch erfolgreicher zu machen, in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Rahmen von Pilotprojekten
Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche gewonnen haben und in den noch laufenden Projekten gewinnen werden. Durch diesen Prozess - auf diese
Feststellung kommt es mir gerade auch angesichts der
Anmerkung des Herrn Wehrbeauftragten an - werden jedoch keineswegs die Kernfähigkeiten der Streitkräfte gefährdet. Ziel ist es, ein Höchstmaß an Unterstützungsleistungen im Zusammenwirken mit der Wirtschaft zu
erbringen, sofern die Kosten, zu denen ein privater Anbieter die geforderten Leistungen erbringt, unter den Kosten der jetzigen Form der Leistungserbringung liegen.
Ich bin Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, sehr dankbar
dafür, dass Sie die Frage der Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform angesprochen und aus Ihrer Sicht wichtige Punkte hervorgehoben
haben. Dies ist ein wichtiger Anspruch, den wir auch bei
der Umsetzung der Reform und bei der Erstellung der Organisationspläne, die tagtägliche Aufgabe im Ministerium
und in den nachgeordneten Behörden, die die Umsetzung
in den Händen haben und steuern, ist, natürlich einhalten
wollen. Wir sind dankbar dafür, wenn wir durch Ihre
Truppenbesuche und andere Tätigkeiten von Mängeln erfahren, damit wir, sollte es Fehler geben, hier nachsteuernd und korrigierend eingreifen können. Da, wo Menschen arbeiten, passieren gerade bei einer so groß
angelegten Reform natürlich auch Fehler. Deswegen
reden wir ja im Übrigen auch im Parlament über
diese Dinge, damit wir deren Inhalte noch intensiver
transportieren und die Motivation derer, die draußen die
Bundeswehrreform umzusetzen haben - das ist verdammt
nicht einfach -, stärken können.
({7})
- Aber natürlich, Herr Kollege Siemann. Das können wir
zusammen tun. Das ist kein Problem.
Zum Abschluss meiner Anmerkungen zur Rede und
zum Bericht des Herrn Wehrbeauftragten möchte ich noch
einen Punkt aufgreifen: Das Ost-West-Gefälle beim Sold
ist ein immer wiederkehrendes Thema. Das unterschiedliche Besoldungsniveau betrifft natürlich nicht allein die
Bundeswehr, sondern den gesamten öffentlichen Dienst
in den neuen Bundesländern. Eine Sonderregelung - ich
muss das leider auch heute aus der Sicht des Bundesministeriums für Verteidigung sagen - für die Angehörigen der Bundeswehr würde den Vorwurf der Privilegierung zur Folge haben und auch politisch nicht durchsetzbar sein. Ich erinnere mich, dass Ministerpräsidenten
und Finanzminister der neuen Bundesländer in Kabinettssitzungen, an denen ich teilgenommen habe, uns auch aus
ihrer Sicht immer wieder gesagt haben - deshalb auch dieser Hinweis in Richtung auf Ihre Anmerkungen, Herr
Wehrbeauftragter -, dass die Tarifgemeinschaft von Ländern und Gemeinden dafür nicht ausschließlich zuständig
sei und Länder und Kommunen die Auswirkungen auf
ihre Finanzsituation, wenn wir hier als Vorreiter vorangehen, nicht aushalten würden.
({8})
Deshalb bitten wir hier auch den Bund um Vorsicht. Fragen Sie Ihre Kollegen in den Landtagen und Ihre Finanzminister. Sie werden dann sehen, wie sich die Finanzsituation von Ländern und Gemeinden insgesamt bei einer
Umsetzung dieser Forderung darstellen würde.
Herr Staatssekretär,
der Kollege Breuer hat eine Frage. - Die lassen Sie zu.
Bitte sehr.
Verehrter Herr Staatssekretär, lieber Kollege Kolbow, so sehr ich bereit bin, anzuerkennen, dass die von Ihnen geschilderten Zusammenhänge stimmen, möchte ich Sie doch fragen, welche
Strategie Verteidigungsminister Scharping bei dem Versprechen, dass diese Besoldungsunterschiede alsbald abgestellt werden könnten, auf einer Tagung in Dresden im
Jahre 1999 vorgeschwebt haben mag.
Der Bundesminister der Verteidigung bemüht sich, dieses Problem schrittweise zu lösen.
An der Lösung dieses Problems wird gearbeitet; es ist
aber noch nicht gelöst. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine hier vorgetragenen Anmerkungen.
({0})
Wir sehen in dem vorliegenden 42. Jahresbericht des
Wehrbeauftragten eine wichtige Bestätigung für diesen
von uns eingeschlagenen und von mir kursorisch dargestellten Kurs. Die kritische, offene und sachlich ausgewogene Darstellung der inneren Lage der Streitkräfte und der
Vorgänge durch den Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages ist uns - wie in all den Jahren zuvor - eine
willkommene Hilfe und zugleich Ansporn für den weiteren Umbau der Bundeswehr sowie für die weitere Ausgestaltung zukunftsfähiger Streitkräfte und damit für eine
einsatzfähige Bundeswehr.
Die kritische und offene, aber auch sachlich ausgewogene Darstellung der Erkenntnisse des Wehrbeauftragten
stellt eine wichtige Hilfe bei der Verbesserung der inneren
Führung, der Motivation, der Fürsorge und der Attraktivität des Arbeitsplatzes Bundeswehr für uns dar. Hierfür danke ich auch namens des Bundesministers der Verteidigung dem Herrn Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso ausdrücklich wie für die stets hervorragende
und sehr konstruktive Zusammenarbeit.
Herzlichen Dank für Ihre Geduld.
({1})
Nun hat der Kollege
Hans Raidel für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Herr
Wehrbeauftragter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, sehr
herzlich für Ihre Arbeit danken, vor allem deshalb, weil
Sie viele Themen aufgreifen, auf den Punkt bringen und
das Ministerium dazu zwingen, sich mit diesen Fragen
sehr eingehend zu befassen.
Die innere Führung ist ein Kernstück, ein Paradestück dieses Parlamentsheeres. So muss es einen schon
verwundern, wenn man in diesem Bericht lesen muss,
dass einem weiblichen Feldwebel mit auffällig rot gefärbten Haaren nicht erlaubt wurde, anlässlich eines Beförderungsappells die Truppenfahne zu tragen.
({0})
Kolleginnen mit derart roten Haaren, hätten also überhaupt keine Chance, in dieser Truppe etwas Positives zu
leisten. Ich muss daher schon die Frage stellen, ob diese
Kritik am Aussehen eines weiblichen Soldaten zeitgemäß
ist und ob sie noch zu den allgemeinen Lebensgewohnheiten und -umständen passt. Ich bin Ihnen dankbar, Herr
Wehrbeauftragter, dass Sie auch einen solchen Punkt aufgegriffen haben, um im Bereich der inneren Führung die
Maßstäbe und Verhältnisse zurechtzurücken.
({1})
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrem Beitrag das positive Bemühen herausgestellt. Ich unterstelle Ihnen persönlich, dass Sie sich sehr bemühen. Ich glaube auch daran, dass sich der Verteidigungsminister bemüht. Aber
Fakt ist doch, dass er sich in diesen Fragen weder gegen
den Finanzminister noch gegen den Bundeskanzler
durchsetzen kann. Sonst wäre die finanzielle Verfasstheit
dieser Armee nicht so, wie sie nun tatsächlich ist.
({2})
Die Frage nach dem Geld bestimmt selbstverständlich
die Wirklichkeit. Nach den schrecklichen Ereignissen vom
11. September haben Sie im Rahmen eines Antiterrorpakets nachgebessert. Sie haben rund 1,5 Milliarden DM für
die Bundeswehr reklamiert. Wenn Sie sich aber dieses Paket im Einzelnen anschauen, dann finden Sie keinen ausgewiesenen Betrag zur Verbesserung der Betreuung der
Soldaten im Einsatz und der Betreuung der Familien daheim. Ich bin der Meinung, dass in diesem Paket entsprechende Beträge für diesen Zweck enthalten sein müssten.
Sollte es irgendwo nicht aufgeschlüsselt darin stehen, dann
müsste das hier zusätzlich zum Ausdruck gebracht werden; denn der Einsatz auf dem Balkan, der Einsatz in Mazedonien und die neuen Aufgaben, über die morgen voraussichtlich beschlossen wird, zwingen uns dazu, insbesondere der Betreuung unserer Soldaten vor Ort und der
Familienbetreuung daheim ganz besonderes Augenmerk
zu schenken. Ich darf noch einmal auf das verweisen, was
gestern insbesondere in den Gesprächen mit den Militärbischöfen zum Ausdruck gekommen ist. Dankenswerterweise ist in dem einen oder anderen Beitrag darauf hingewiesen worden.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier keine Einzelfälle aufgreifen, sondern ich teile alles, was zur Laufbahnattraktivität, zur Besoldungssituation und zum Beförderungsstau vom Kollegen Siemann gesagt worden ist. Ich
meine, er hat Recht, dass das nicht ausreicht, was mit den
neuen gesetzlichen Vorgaben auf den Weg gebracht worden ist. Das kann nur ein Anfang sein. Wir brauchen in allen Truppengattungen nur die Besten. Ich darf Ihnen beispielsweise aus dem Bereich Luftwaffe erzählen, dass
unter elf Abiturienten nur ein verwendungstauglicher Pilot
ist. Das zeigt dann den hohen Qualitätsanspruch der
Bundeswehr insgesamt auf. An diesen Maßstäben müssen
wir weiterarbeiten, nicht zuletzt auch deswegen, weil die
Bundeswehr natürlich mit der Industrie und der Wirtschaft
ganz allgemein konkurrieren muss. Wenn Sie da die finanziellen Möglichkeiten sehen und denen die bescheidene
Besoldung der Bundeswehr in den qualifiziertesten Laufbahnen gegenüberstellen, dann ist dieses Anliegen, das
auch der Wehrbeauftragte angesprochen hat, mehr als berechtigt. Ich hoffe, dass der Einstieg 2002 fortgeführt wird.
Wir werden ein besonderes Augenmerk darauf richten.
Gleichzeitig meine ich, dass der Bundeswehrverband
Recht hat, wenn er die Situation der Ausgeschiedenen,
also der Pensionisten, reklamiert und sagt, dass die Abschmelzung in diesen Bereichen aufgrund dieses schwierigen Dienstes nicht gerechtfertigt ist. Ich persönlich unterstütze jeden Protest, der seitens des Bundeswehrverbandes zugunsten der Soldaten angestrengt wird.
({3})
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang
möchte ich hier noch einen Punkt ansprechen, nämlich
den Umgang mit kranken Soldaten aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren heraus, festgemacht am Stichwort Strahlengeschädigte. Angesichts dessen, was wir
hier teilweise hören, wie umständlich bis ablehnend das
Verhalten in den Verfahren ist, habe ich die Bitte an Sie,
aber auch an Sie, Herr Wehrbeauftragter, dass man diesen
Personenkreis in ganz besonders fürsorgliche Betrachtungen einbezieht.
({4})
- Wenn das so ist, Herr General a. D. - Sie waren verantwortlich tätig -, dann wundere ich mich, dass Sie als aktiver General damals nicht dafür gesorgt haben, dass diese
Dinge besser geregelt wurden; sonst wäre dieser Einwand
hier nicht notwendig gewesen.
({5})
Ich höre hier zwar immer Botschaften, aber die Aktivitäten, die daraus zu folgen haben, bleiben mangelhaft.
Deswegen kritisiere ich abschließend, dass Sie, Herr
Staatssekretär auch hier in Ihrem Beitrag alles wieder so
positiv geschildert haben. Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube.
({6})
Deswegen unterstütze ich, sehr gerne zusammen mit
meiner Fraktion alle Eingaben des Wehrbeauftragten, die
darauf hinzielen, nun das Bewusstsein im Ministerium zu
schärfen, dass wir bei einem Parlamentsheer für unsere
Soldaten in allen Bereichen da zu sein haben, damit die
Akzeptanz für die Arbeit und die Einsätze unserer Soldaten auch in der Bevölkerung vergrößert wird.
Zufriedene Soldaten leisten mehr als unzufriedene.
({7})
Deswegen bitte ich Sie alle herzlich, in diesem Sinne weiterzuarbeiten und Ihre Vorbehalte aufzugeben.
Vielen Dank.
({8})
Das Wort hat nun die
Kollegin Verena Wohlleben für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Ich komme zurück zum Thema,
zu dem Bericht des Wehrbeauftragten, den wir ja heute
auf der Tagesordnung haben.
({0})
Unsere Soldaten in der Bundeswehr werden in vielen
Einheiten und in vielen Funktionen bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gefordert.
({1})
Weil das so ist, ist es notwendig, dass wir, das Parlament,
das Wirken unserer Soldatinnen und Soldaten mit Anstand, mit Respekt, aber auch mit großem Dank begleiten.
({2})
Unsere Vorstellung von den Aufgaben des Wehrbeauftragten war bisher mehr von der Rolle als Kummerkasten der Truppe geprägt. Damit ist in den vergangenen
Jahrzehnten eine belastbare Vertrauensbasis zwischen der
Institution Wehrbeauftragter und den Soldaten aller
Dienstgrade, der militärischen Führung sowie der politischen Leitung geschaffen worden. Dies hat ganz entscheidend zum positiven Bild der Bundeswehr im In- und
Ausland beigetragen.
Doch in der letzten Dekade haben sich die Rahmenbedingungen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik
grundlegend geändert. Aus der army in being in einer
bipolaren Bündniswelt mit klaren Abgrenzungen ist eine
Armee im Einsatz geworden. Das, so denke ich, wird auch
direkte Auswirkungen auf die Rolle des Wehrbeauftragten
haben; denn neben dem gewohnten Kummerkasten sehe
ich angesichts der Lage, in der wir uns befinden, eine neue
fordernde Aufgabe des Wehrbeauftragten darin, mehr Anwalt der Soldatinnen und Soldaten gegenüber der Leitung
und dem Parlament zu sein und mit seiner Autorität dafür
zu sorgen, dass zum Beispiel der persönliche Schutz der
Soldaten, aber auch Qualität und Einsatzfähigkeit der
Ausrüstung den anspruchsvollen Aufträgen nach Art und
Umfang entsprechen.
Dieses Amt wird vom Wehrbeauftragten gewissenhaft
ausgefüllt. Der Wehrbeauftragte redet niemandem nach
dem Munde. Es ist klar ersichtlich, dass Soldaten erwünscht sind, die kritisch mitdenken, mitentscheiden und
mitverantworten. Dies zeigt der Bericht auf. Es ist kein
Mängelbericht und keine Zustandsbeschreibung der
Bundeswehr, sondern er gibt zusätzlich wertvolle, konstruktive Anregungen. Dafür danken wir ganz besonders
herzlich. Ich bin sicher, dass diese neue Rolle des Wehrbeauftragten gerade den Familienangehörigen unserer
Soldaten die notwendige Zuversicht gibt, dass für ihre
Söhne und Männer, aber auch Mütter und Töchter auch in
gefährlichem Umfeld bestens gesorgt wird.
({3})
Das Thema weibliche Soldaten in der Truppe fällt in
der konkreten Umsetzung noch nicht in das Berichtsjahr 2000. Trotzdem wurde dieser Bereich erstmals in den
Bericht aufgenommen. Dabei ist es äußerst erfreulich,
dass im Zusammenhang mit dem vermehrten Einsatz von
Frauen in der Bundeswehr kaum Probleme genannt
wurden. Dies zeigt deutlich, dass die vorbereitenden
Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung so
gut waren, dass die Eingliederung in die Truppe weitgehend problemlos ablaufen konnte. Die detaillierte Information der Bewerberinnen im Vorfeld wirkte zudem
falschen Berufsvorstellungen entgegen. Dafür danken wir
dem Ministerium.
Die Anregungen, die der Bericht gibt, sind erwähnenswert. Wir empfehlen, diese auch umzusetzen. Ich nenne
beispielhaft erstens, bei den beginnenden Strukturveränderungen der Bundeswehr selbstverständlich die Vertrauenspersonen einzubeziehen, zweitens, die Information der
Soldaten über Fürsorgeleistungen und Zulagen vor ihren
Auslandseinsätzen zu verbessern, und drittens, weitere
Verbesserungen der Kommunikation zwischen Einsatzland und Heimat vorzunehmen.
Zum Thema Personalangelegenheiten: Im Berichtsjahr 2000 lag der Personalgewinn höher als im Durchschnitt der zehn Jahre davor. Die Bundeswehr hat von ihrer Attraktivität also grundsätzlich nichts verloren.
({4})
Da aber der Ergänzungsbedarf in der Truppe höher als der
derzeitige Personalgewinn liegt, wird unser Attraktivitätsprogramm dafür sorgen, noch mehr qualifizierte Bewerber anzuziehen.
({5})
Lieber Herr Kollege Siemann und lieber Herr Kollege
Raidel, wir wollen jedem Zeitsoldaten die berufliche
Höherqualifizierung ermöglichen. Wer als Geselle in die
Bundeswehr eintritt, soll sie künftig als Meister verlassen,
und wer noch keine Ausbildung hat, soll in der Bundeswehr eine erhalten. Das sind unsere Vorstellungen. Dies
wird in enger Ausbildungskooperation mit der Wirtschaft
und den Berufsverbänden geschehen.
Auch die Besoldung wird attraktiver: Die künftige
Eingangsbesoldung wird A 3 sein. Bei Ihnen war sie jahrelang A 1 bzw. A 2; dies vergessen wir ganz schnell.
({6})
Die Zahl der Planstellen für A 9 und für Kompaniechefs
- das betrifft A 12 - wird erheblich erweitert und somit die
Berufszufriedenheit erheblich gesteigert. Den Forderungen des Wehrbeauftragten nach Fortkommens- und
Entwicklungschancen sowie Besoldungserhöhungen
wird damit ebenfalls Rechnung getragen.
({7})
Wir danken dem Wehrbeauftragten ausdrücklich für
seine wertvolle Arbeit und wünschen uns eine weiterhin
gute und konstruktive Zusammenarbeit. Sehr geehrter
Herr Dr. Penner, liebe Soldatinnen und Soldaten, Sie können sicher sein, dass der Bericht des Wehrbeauftragten
von uns auch in Zukunft genau gelesen und beachtet wird.
Wo es Mängel gibt, werden wir diese beseitigen. Wir danken aber auch dem Bundesministerium der Verteidigung,
dass die angegebenen Mängel aufgegriffen wurden und so
schnell wie möglich beseitigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für
die Aufmerksamkeit.
({8})
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Beschlussfassung des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 2000 des Wehrbeauftragten auf den Drucksachen 14/5400 und 14/7111.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Nun rufe ich Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Helmut
Heiderich, Dr. Maria Böhmer, Peter Bleser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Zukunft für die grüne Gentechnik
- Drucksache 14/6616 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft ({0})
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Helmut Heiderich, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zukunft für die
grüne Gentechnik, Zukunft für eine Schlüsseltechnologie des neuen Jahrhunderts, das ist die Initiative, die
wir heute dem Hause vorlegen. Den Aufbruch in diesem
Forschungs- und Anwendungsbereich hat selbst der Bundeskanzler bereits im vergangenen Jahr gefordert.
Seit Monaten entfalten das Europäische Parlament und
die Europäische Kommission - wohlgemerkt: nach jahrelangem Stillstand - neue Aktivität. Zukunftshandeln ist
jetzt auch von Deutschland gefordert. Inzwischen wird
allgemein anerkannt, dass diese Technologie ausgereift
ist. Mehr als 50 Millionen Hektar weltweiten Anbaus von
gentechnisch verbesserten Pflanzen zeigen deren Potenzial mehr als deutlich.
Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist - darauf lege
ich hier ganz besonderen Wert -, dass von Anfang an
höchste Sicherheitsstufen vorgegeben wurden. Spezifisch
für jeden Einzelfall und Schritt für Schritt konnte die Entwicklung jederzeit sicher verantwortet werden. Selbst die
heutige Bundesregierung, also Ihre, kommt - da bitte ich
Sie, einmal genau zuzuhören - in ihrem Zweiten Gentechnikbericht, den sie im Juli dieses Jahres vorgelegt hat,
nicht umhin, dies zu bestätigen:
Schäden für Mensch oder Umwelt, die auf gentechnische Arbeiten oder gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen wären, sind der Bundesregierung aus Deutschland nicht bekannt.
- So steht es wörtlich im Gentechnikbericht der Bundesregierung. Die Gentechnikregelungen von 1990 haben
sich also laut dieser Studie als sicher erwiesen und unterstützen die verantwortbare Nutzung der neuen Technik in
hohem Maße.
Deshalb ist es nicht nur falsch, sondern auch unverantwortlich - ich greife diesen Punkt auf, weil er zu Beginn
dieses Jahres eine große Rolle gespielt hat -, dass diese
von Anfang an unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen
und wissenschaftlichen Kontrollen entwickelte Technik
auch von der Bundesregierung mit dem BSE-Desaster
vermengt wurde.
({0})
War es doch bei BSE genau umgekehrt: Wissenschaftliche Expertisen lagen vor, aber niemand hat sie zur
Kenntnis genommen bzw. die Entwicklung danach ausgerichtet.
({1})
- Ich glaube, dass das nicht an unserer Partei, sondern an
ganz anderen, den Import nach Deutschland betreffenden
Fragen gelegen hat. Darüber können wir gern an anderer
Stelle diskutieren.
Bei der Nutzung der Gentechnik passierte jedenfalls
das genaue Gegenteil: Keine kommerzielle Anwendung
wurde freigegeben, ohne dass vorher unzählige wissenschaftliche Studien durchgeführt wurden. Ich will einige
der ganz aktuellen Studien erwähnen:
Am 9. Oktober 2001, also vor wenigen Wochen, hat die
Europäische Kommission zum Beispiel darauf verwiesen,
dass 81 Studien der vergangenen Jahre zum gleichen Ergebnis gekommen sind, nämlich dass die Entwicklung der
grünen Gentechnologie sicher, ausgereift und längst kommerziell einsatzfähig ist.
Am 16. Oktober 2001, also etwas später, veröffentlichte die EPA, die amerikanische Umweltbehörde, eine
neue umfassende Studie zu Bt-Corn. Sie hat festgestellt,
dass die Entwicklung, der Anbau und der Verzehr von
Bt-Corn keinerlei Negativwirkungen auf die menschliche
Gesundheit - auch nicht für Allergiker - oder die Umwelt
hat. Zu den Umweltauswirkungen könnte ich noch weitere Ausführungen machen; ich will aufgrund der relativ
knapp bemessenen Redezeit darauf verzichten. Eines aber
ist klar: Die Anwendung dieser Technologie bedeutet
auch in einem hohen Maße Umweltschutz, weil wesentlich weniger Pestizide, insbesondere Herbizide, eingesetzt werden müssen als vorher.
Einige Wissenschaftler erklären sogar, dass die besondere Sorgfalt und die besonders präzise Anwendung der
Sicherheitsvorschriften diese neuen Züchtungen sicherer
als bisherige Pflanzen und Nahrungsmittel machen. Dies
ist im Übrigen - man erinnere sich - auch die Auffassung
der Wissenschaftler gewesen, die dieses Thema vor wenigen Tagen bei uns in der Anhörung behandelt haben.
({2})
- Richtig, man muss noch einmal daran erinnern; denn es
wird gern vergessen, dass dies dort ausgeführt worden ist.
Vizepräsidentin Anke Fuchs
Ebenso falsch ist die ständig wiederholte Behauptung,
von den Fortschritten dieser Biotechnik würden nur die
Großen profitieren. Weltweite Studien neueren Datums,
zum Beispiel in China und Südafrika, haben eindeutig ergeben, dass gerade die kleinen Bauern in den Entwicklungsländern die größten Vorteile von dieser Technik haben. So hat nicht zuletzt die UN im Juli dieses Jahres mit
ihrem Programm UNDP, United Nations Development
Programme, gefordert, dass zukünftig der Einsatz dieser
neuen Technologien in den Dritte-Welt-Ländern unterstützt werden müsse, weil damit Hunger und Armut verringert werden könnten.
({3})
Auch der Generaldirektor des IFPRI, des International
Food Policy Research Institute, in Washington, Herr
Pinstrup-Andersen aus Dänemark, den ich deshalb so gut
kenne, weil er vor wenigen Tagen hier in Berlin sein neues
Buch vorgestellt hat und ich ihn aus diesem Anlass dort
aufgesucht habe, ein Agrarökonom, der im Übrigen gerade den World Food Prize 2001 - auch keine sehr geringe
Auszeichnung - erhalten hat, fordert in seinem Buch, dass
wir die Gentechnik nicht nur aus dem Blickwinkel der europäischen Sattheit betrachten sollten. Nach seiner Erkenntnis und nach Forschungen aus seinem Hause
komme sie vielmehr gerade den Kleinbauern in den
Dritte-Welt-Ländern zugute.
({4})
Er fordert - das hat er mir wörtlich gesagt - gerade für
diese Bereiche den Zugang zu Saatgut, das gegen Schädlinge resistent ist. Damit werde ein wichtiger Beitrag zur
Bekämpfung des Hungers geleistet.
So viel also zu Ihrem immer wieder vorgetragenen verstaubten Argument, Gentechnik bringe nur Vorteile für internationale Großkonzerne. Man muss sich schon einmal
mit den Ergebnissen der Wissenschaft und der Forschung
vertraut machen, ehe man so etwas sagt.
({5})
Nachdem im vergangenen Dezember erstmalig das Genom einer Pflanze, der Arabidopsis thaliana, entschlüsselt
wurde, gibt es auch in Deutschland zahlreiche potenzialträchtige Neuentwicklungen der Forscher. Salztoleranz,
Trockenheitsresistenz, Pharma-Rohstoffe, Kunststoff-Ersatzteile sind nur einige dieser Aspekte. Die EU-Kommission hat deshalb die Mitgliedstaaten aufgefordert - das sollten Sie nicht vergessen -, eine Führungsrolle bei der
Weiterentwicklung zur kommerziellen Anwendung zu
übernehmen und die Chancen dieser Entwicklung stärker
herauszustellen. Die Bundesregierung kommt dieser Aufforderung der Europäischen Union bisher allerdings überhaupt nicht nach. Im Gegenteil: Die Vorwärtsbewegung der
EU wird in Deutschland weiter blockiert. Die dort längst
beschlossenen Richtlinien werden hier nicht umgesetzt.
({6})
- Herr Weisheit, inzwischen haben wir eine Klage der
Europäischen Union wegen Untätigkeit Ihrer Ministerin
Künast am Hals.
Deutschland darf sich nicht auf die Grundlagenforschung beschränken. Natürlich sind die Fortführung des
erfolgreichen Bio-Regio-Konzeptes der 90er-Jahre und
die langfristige öffentliche Förderung der Forschungsprojekte dringend notwendig. Aber ohne die ökonomische
Umsetzung dieser Erkenntnisse in die Praxis und ohne die
Chance auf wirtschaftlichen Erfolg wird die Forschung
auf Dauer nicht in Deutschland bleiben. Die aktuellen Erfahrungen dieses Jahres und die Zahlen der Regierung
zeigen, dass es bereits eine deutliche Tendenz der Abwanderung aus Deutschland gibt.
({7})
- Ich kann Ihnen gerne aufzeigen, dass die Zahl der Freisetzungen in Deutschland enorm zurückgegangen ist.
({8})
Daran erkennen Sie, dass hier keine Forschung mehr stattfindet.
Lassen Sie mich noch etwas zum Verbraucher sagen.
Wir wollen den Verbraucher bei dieser Entwicklung mitnehmen. Der erste Schritt muss der großflächige Versuchsanbau in Deutschland sein, der seit Jahren überfällig
ist. Solange diese Erfahrungen nicht bestehen, sind die von
Ihnen immer wieder angeführten Umfragen, aufgrund deren festgestellt wird, dass die Verbraucher in Deutschland
keine Gentechnik wollen, wertlos. Meine Damen und Herren, solange in unserem Land niemand weiß, dass er täglich mit jeder roten Tomate auch grüne Gene zu sich
nimmt, relativiert sich diese Aussage von selbst.
({9})
Es muss jeder selbst feststellen können, dass grüne Gene
nicht igitt, sondern erforschtes, verantwortbares und
dringend benötigtes Potenzial für die Zukunft unseres
Planeten sind.
Ich habe leider nur noch wenige Sekunden Zeit, deshalb lassen Sie mich kurz sagen: Die Kennzeichnung ist
unseres Erachtens notwendig und unbedingt zu praktizieren. Deshalb fordern wir, den von der EU auf dem Agrarrat am 23. Oktober, also vor wenigen Wochen, vorgeschlagenen Grenzwert von 1 Prozent - er wurde dort von
Frau Künast begrüßt - nicht nur zu begrüßen, sondern ihn
in Deutschland auch endlich umzusetzen. Nach wie vor
weigert sich Frau Künast, diesen Grenzwert zu realisieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zukunft
der grünen Gentechnik ist die Zukunft der Schlüsseltechnologie in Deutschland. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu!
Schönen Dank.
({10})
Nun hat der Kollege
Matthias Weisheit für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der
CDU/CSU
({0})
ist - zu dem Schluss kommt man, wenn man ihn gelesen
hat - ein absolutes Ärgernis. Und die Rede des Kollegen
Heiderich klang eher wie das, was man auf parlamentarischen Abenden seitens der Gentechnikindustrie bzw. der
Saatgutindustrie hört.
({1})
Das war eine saubere Reklamerede.
({2})
- Moment, lass mich mal in Ruhe reden. - Sie wurde dem
Anspruch nicht gerecht und sie entsprach auch in keiner
Weise dem Antrag.
Ich habe gesagt, der Antrag ist ein Ärgernis. Er ignoriert nämlich den derzeitigen Wissensstand
({3})
und fällt in finsterstes Grabenkampfvokabular zurück.
Damit widerspricht er seiner eigenen Forderung, den Grabenkampf aufzugeben.
({4})
Außerdem ignoriert er den sich aus dem Wissensstand ergebenden Handlungsbedarf und die Diskussion auf EUEbene.
Zunächst zum Wissensstand. Der Antrag wurde im Juli
dieses Jahres eingebracht. Schon seit März liegt uns der
Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung zum
Thema Risikoabschätzung und Nachzulassungsmonitoring transgener Pflanzen vor.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ronsöhr?
Angesichts unseres knappen Zeitkorsetts lasse ich heute keine Zwischenfragen zu.
Auch wir haben uns eben zurückgehalten.
Dieser Bericht - er wird an anderer Stelle noch ausführlich debattiert - stellt eine wertvolle Grundlage für
eine sachliche Diskussion über die grüne Gentechnik dar
und gibt einen fundierten Überblick über den derzeitigen
Wissensstand sowie über die offenen Fragen, die mit dem
Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft verbunden sind. Ein solcher Bericht, in dem
viel Arbeit von guten Fachleuten, eine großartige Recherche, hoher Zeitaufwand und eine Menge Geld stecken,
sollte es doch wert sein, wenigstens gelesen zu werden.
Das aber haben Sie offensichtlich nicht getan. Allein die
Lektüre der Zusammenfassung hätte uns einen Antrag
dieses Niveaus erspart.
Der TAB-Bericht betont die Wichtigkeit der strikten
Trennung wissenschaftlicher Aussagen über die Wahrscheinlichkeit von Ereignissen von bewertenden, also von
politischen Einschätzungen. Über die bewertenden Aussagen können wir uns gerne streiten, die wissenschaftlichen Aussagen aber müssen uns allen als Grundlage dienen. Sonst können wir nicht sachgerecht diskutieren.
Der TAB-Bericht stellt bei der Risikoabschätzung
eine dürftige Datenlage fest.
({0})
Nur 1 Prozent der Freisetzungsversuche in der EU und
15 Prozent in Deutschland waren mit einer ökologischen
Begleitforschung verbunden. Das ist zu wenig.
({1})
Es ist jedenfalls zu wenig, um zu behaupten - ich zitiere
aus Ihrem Antrag -, dass direkte und indirekte, erkennbare oder denkbare Auswirkungen auf die ökologischen
Kreisläufe analysiert und ausgeschlossen werden können.
Im TAB-Bericht heißt es, dass es sich bei den Umweltwirkungen von Freisetzungen um unspezifische biologische Phänomene handelt, die von einer Vielzahl wechselwirkender Faktoren abhängig sind und die trotz teilweise
jahrzehntelanger Forschung in vielen Aspekten nur unvollständig verstanden sind. Weiter heißt es:
Eine Fortführung und Intensivierung der Sicherheitsforschung ist zweifelsohne notwendig, um die
großen Wissenslücken zu den möglichen Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen zu verkleinern.
Das sind die Tatsachen; diese dürfen wir nicht ignorieren.
Damit komme ich zum zweiten Punkt, der mich geärgert hat, nämlich zu Ihrem Grabenkampfvokabular. Nicht
aus einer ideologischen Verweigerung heraus, wie Sie behaupten - das steht in Ihrem Antrag, Sie sollten ihn lesen -,
verhindern wir jeglichen Praxisanbau. Versuchsfreisetzungen finden weiterhin statt. Mit dem vorsichtigen Umgang mit der Gentechnologie ziehen wir die Konsequenzen aus den erkennbaren Wissenslücken. Das ist eine
verantwortungsvolle Politik. Wir verhindern diese Technologie nicht.
({2})
Im Gegenteil: Wir stellen Forschungsmittel bereit.
Leider wird erst seit der Regierungszeit von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen mit Hochdruck an Konzepten für
Prüfungen gearbeitet, die für die Erfassung negativer Auswirkungen überhaupt geeignet sind. Die Unternehmen
sind übrigens sehr viel kooperativer als Sie. Sie haben inzwischen erkannt, dass nur ein vorsichtiger Umgang mit
Gentechnik und die schrittweise Schließung der Wissenslücken geeignet sind, das Vertrauen der Verbraucher zu
gewinnen.
({3})
Nur so haben wir die Möglichkeit, die Akzeptanz für die
grüne Gentechnik zu erhöhen.
({4})
Ich hatte Herrn
Weisheit so verstanden, dass er keine Zwischenfragen zulassen möchte.
Deshalb war es im Gegensatz zu Ihrer Behauptung, Herr Heiderich, auch kein riesiger Fehler des Bundeskanzlers, die Gespräche mit der
Wirtschaft zum Dreijahresprogramm zunächst zu unterbrechen. Das war vor dem Hintergrund der BSE-Krise die
einzig mögliche Konsequenz, damit die ohnehin misstrauisch beobachtete grüne Gentechnik nicht noch zusätzlich in den Schub des Vertrauensverlustes der Verbraucher
geriet. Wir sind uns darin einig, dass diese Gespräche wieder aufgenommen werden sollen, und zwar begleitet von
einem vorläufigen Kommerzialisierungsverzicht, damit
gemeinsam Programme zur Schließung der Wissenslücken entwickelt werden können.
In diesem Punkt ist Ihr Antrag übrigens überholt. Als
unsinnigen und unnötigen Schlingerkurs bezeichnen
Sie unsere Position zur grünen Gentechnik. Wir halten uns
strikt an unsere Koalitionsvereinbarung. Für jeden
nachlesbar steht dort, dass wir die verantwortbaren Innovationspotenziale der Bio- und Gentechnologie systematisch weiterentwickeln. Was verantwortbar ist und was
nicht, bedarf genauerer Untersuchungen - darüber habe
ich vorhin schon gesprochen - und der Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
Rufschädigung unseres Landes als Technologiestandort werfen Sie uns vor. Deutschland geriete in eine ideologische Verweigerungsecke. Das ist vor allem deshalb
eine Frechheit, weil Sie im gleichen Antrag die Bundesregierung auffordern, die ideologischen Grabenkämpfe zu
beenden. So kann man keine Diskussion führen, meine
Damen und Herren von der CDU/CSU. Am besten ziehen
Sie diesen Antrag zurück.
({0})
Das einzig Erfreuliche in Ihrem Antrag lese ich unter
der Überschrift Hand in Hand mit dem Verbraucher. Sie
erkennen die Wahlfreiheit für den Verbraucher und die
Transparenz in der gesamten Nahrungsmittelkette als
Grundprinzip an. Hier hoffen wir auf Ihre Unterstützung,
auch für Ministerin Künast bei den Gesprächen auf EUEbene; denn dort besteht Handlungsbedarf. Es ist noch
längst nicht alles ausdiskutiert.
Wie Sie wissen, hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Rückverfolgbarkeit
und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellten Lebensund Futtermitteln gemacht. Dieser Vorschlag ist begrüßenswert. Er ist allerdings nicht weit gehend genug. Er
muss auf tierische Produkte wie Milch, Fleisch und Eier
von mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefütterten Tieren und auf die Hilfsstoffe ausgedehnt werden.
({1})
Erst die Verabschiedung einer solchen Verordnung sichert
eine eindeutige Kennzeichnung, Transparenz und die
Wahlfreiheit der Verbraucher.
Deshalb sollten Sie uns im Sinne Ihrer Forderung
Hand in Hand mit dem Verbraucher in diesem Punkt unterstützen. Aber wie ich Sie kenne, werden Sie doch wieder die Ersten sein, die Blockade und Verweigerungshaltung betreiben.
Wir lehnen Ihren Antrag ab. Er basiert nicht auf unserem heutigen Wissensstand und den daraus resultierenden
Notwendigkeiten. Aber bei Ihnen wäre schon viel gewonnen, wenn Sie Ihre eigenen Forderungen nach Hand in
Hand mit dem Verbraucher und nach der Beendigung
ideologischer Grabenkämpfe wirklich einmal ernst nehmen würden.
Herzlichen Dank.
({2})
Ich erteile dem Kollegen Ulrich Heinrich für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Weisheit,
Ihre Beurteilung bezüglich des CDU/CSU-Antrages teile
ich nicht.
({0})
Ich bin der Meinung, dass der Antrag weitgehend sachgerecht ist und in der Darstellung - leider Gottes - dem politischen Handeln dieser Bundesregierung entspricht.
({1})
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Unser politisches Handeln beruht auf der Grundlage wissenschaftlicher Beurteilung. Dass zu dieser wissenschaftlichen Beurteilung
immer auch eine politische Beurteilung kommt, ist selbstverständlich. Aber ausschließlich aus ideologischen
Gründen eine politische Beurteilung vorzunehmen wird
diesem Sachverhalt nicht gerecht.
Lassen Sie mich erklären, warum ich das so klar und
deutlich sage. Nach den Aussagen der EU-Umweltkommissarin Wallström erfolgt jährlich weltweit auf etwa
50 Millionen Hektar der Anbau von GMO. Sie tun so, als
würde dies nicht auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zugelassen und letztendlich auch realisiert
werden. Das halte ich für eine gewaltige Arroganz; dies
entbehrt genau der wissenschaftlichen Grundlage, die Sie
selber einklagen. Man kann natürlich so arrogant sein und
das, was der Rest der Welt tut, ignorieren. Wir haben das
auch auf der WTO-Konferenz im Ansatz gehört.
Aber weiterführend ist das nicht; denn wir leben nicht auf
einer Insel. Wir sind nicht in der Lage, uns abzuschotten.
Die Produkte überrollen uns, ohne dass wir ein entsprechendes Instrumentarium in der Hand hätten, wenn die
Dinge nicht so umgesetzt werden, wie es vorgesehen ist,
nämlich die Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG auch
tatsächlich angewandt wird.
({2})
Wenn der wissenschaftliche Beirat und die Zulassungskommission, die von 13 Sorten, die zur Anmeldung gekommen sind, zwölf als wissenschaftlich unbedenklich
zulassen wollen, dann muss man sich entsprechend verhalten,
({3})
dann kann man hier nicht einfach sagen: Das interessiert
mich nicht.
Es ist die Frage, ob Sie das, was Ihre Regierung jetzt
auch in Doha praktiziert hat, nämlich verantwortliches
Handeln im Rahmen europäischer und weltweiter Handelspolitik, hier kleinkrämerisch zu konterkarieren versuchen oder ob Sie in der Lage sind, eine Politik zu betreiben, die Deutschland den internationalen Anschluss an
die Entwicklung der grünen Gentechnik überhaupt noch
ermöglicht.
Angesichts der Tatsache, dass Ihre beiden Minister im
Europäischen Rat utopische Forderungen bei Schwellenwerten für Saatgut und Futtermittel von weit unter
1 Prozent erhoben haben und erheben, kommt man automatisch zu dem Schluss, dass es ihnen in der Sache nicht
ernst ist.
({4})
- Nein, Herr Heiderich hat genau das Gleiche gesagt!
Frau Künast behauptet, dass sie es tun will, aber in den
entscheidenden Räten tut sie es eben nicht! Da blockieren
die beiden deutschen Minister eine Entwicklung, die in
der normalen Folge dann auch eine Etikettierung und eine
Rückverfolgbarkeit ermöglichen würde. Sie blockieren
mit unsinnigen Forderungen wie Schwellenwerten bei
Verunreinigungen von weit unter 1 Prozent. Sie blockieren eine entsprechende Gesetzgebung auf europäischer Ebene.
Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe: Sie tun scheinheilig so, als würden Sie den Fortschritt begreifen, als
würden Sie die Chancen erkennen. Aber in Wirklichkeit
orientieren Sie sich an einem Phantom von Risiken, die
nicht gegeben sind und die wissenschaftlich auch nicht
nur im entferntesten belegbar sind.
({5})
Deswegen sollten Sie in diesen Fragen abrücken von dem,
wie sich die Bundesregierung in der Vergangenheit verhalten hat.
Übrigens: Der Kanzler wollte etwas ganz anderes.
Wenn jetzt der Generalsekretär sagt, er wolle sich von der
grünen Agrarpolitik abwenden, und meint, er müsse eine
stärker SPD-orientierte Agrarpolitik herauskehren,
({6})
dann bin ich schon gespannt, was für Inhalte folgen.
An dem Wendisch-Papier, das zum Vorschein gekommen ist, haben wir allerdings festgestellt, dass so einiges
nicht in Einklang zu bringen ist mit dem, was diese Bundesregierung, was diese Ministerin hier für eine Politik
deklariert und praktiziert. Insofern sind wir sehr gespannt,
was bei der Darstellung dessen, was ist, was sein sollte
und was Sie sich vorstellen, in Zukunft auf uns zukommt.
({7})
Ich möchte zum Schluss kommen, aber noch die wirtschaftliche Bedeutung der grünen Gentechnik ansprechen. Wer glaubt, er könne sich über dieses Thema hinwegsetzen und trotzdem könne man die Arbeitsplätze
weiter erhalten und gestalten, der täuscht sich ganz gewaltig; denn die Wirtschaft kann auf einer solchen Basis
nicht für die Zukunft kalkulieren und erst recht nicht investieren.
Ich danke Ihnen.
({8})
Ich gebe das
Wort der Kollegin Ulrike Höfken für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass ich nicht das Gefühl
habe, dass die Verantwortung in Ihren Händen gut aufgehoben wäre, Herr Ulrich Heinrich.
({0})
Der Einsatz gentechnischer Methoden bedeutet eine
grundlegend neue Dimension von Eingriffen in die Natur.
Sie gehen weit über reine Weiterentwicklungen der natürlichen Evolution und der klassischen Züchtungen hinaus.
Gentechnische Veränderungen gehen viel schneller vonstatten, als sich Umwelt und Organismen möglicherweise
anpassen können.
({1})
Fehler können eventuell nicht mehr gutgemacht werden.
Mithilfe gentechnologischer Prozesse werden die Artgrenzen überschritten. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Lebewesen in die Umwelt ist nicht mehr rückholbar.
Das ist der Hintergrund dafür, warum es so wichtig ist,
dass vor dem großflächigen Einsatz der Gentechnik in der
Natur eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung notwendig
ist, ein bestmöglicher Ausschluss jeglicher Risiken für die
Gesundheit der Menschen und der Ökosysteme erreicht
werden muss und eine breite gesellschaftliche Debatte
stattfinden muss. Wie es in der roten Gentechnik im Hinblick auf den Embryonenschutz geschieht, muss es auch
hier bei den Lebensmitteln sein.
({2})
Im Übrigen möchte ich die CDU daran erinnern, dass
sich ihre Verantwortlichen in diesem Politikbereich sehr
intensiv damit befassen und vor ethischen Dammbrüchen
warnen. Das gilt auch für die grüne Gentechnik, soweit
ich es erkennen kann. Einen derartig verantwortungsvollen Umgang mit der Einführung gentechnischer Methoden garantiert einzig und allein die rot-grüne Regierungskoalition.
({3})
Die Gentechnik muss sich gemeinsam mit anderen Lösungsansätzen daran messen lassen, welchen Beitrag sie
wirklich leisten kann, um die drängendsten Zukunftsprobleme zu lösen. Wir wollen garantieren, dass die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auf jeden
Fall erhalten bleibt und da wieder hergestellt wird, wo sie
nicht vorhanden ist.
({4})
Eine schleichende Einführung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist nicht zu akzeptieren. Aber genau das
verlangen Sie hier.
({5})
Die CDU beweist mit ihrem Antrag heute wieder einmal,
dass sie zu einer derartig differenzierten Herangehensweise nicht willens oder in der Lage ist.
({6})
Das betrifft hauptsächlich die Sicherheit. Die CDU behauptet in ihrem Antrag, alles sei sicher. Das ist eine Akklamation wie jene, dass die Atomkraft sicher sei. Es gibt
viele kritische Gutachten. Die Behauptung als Tatsache
hinzustellen, noch bevor das Monitoring für alle Freisetzungen - inzwischen ist es von der EU zwingend vorgeschrieben - auch nur begonnen wurde, ist fahrlässig und
widerspricht allen Grundsätzen von Sorgfalt und Vorsorge.
Im November vergangenen Jahres hat der Agrarausschuss anlässlich des Besuchs des Vorsitzenden der
ZKBS festgestellt, dass die Unterlagen, die mit dem Antrag zur Genehmigung gentechnisch veränderter Organismen vorgelegt werden müssen, wesentlich besser auf die
Besonderheiten dieser Organismen abgestellt werden
müssten. Bisher gelten nur die experimentellen Voraussetzungen für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln. Es wird also ein Genehmigungsverfahren, das
für Pflanzenschutzmittel eingeführt wurde, auf gentechnisch veränderte Pflanzen übertragen. Das ist ein
Ding der Unmöglichkeit.
({7})
Hier vergleicht man Birnen mit Äpfeln oder ein Motorrad
mit einem Auto. Auf keinen Fall sind diese Genehmigungsvoraussetzungen wirklich auf die komplexen Anforderungen der Gentechnik und gentechnisch veränderter Pflanzen ausgerichtet. Hier müssen die Wissenschaft
und infolge der wissenschaftlichen Erkenntnisse die Politik noch erheblich nachlegen, damit Risikoabschätzung,
Antragsverfahren und Monitoring die Sicherheit der gentechnisch veränderten Organismen, die dann in die Natur
gelangen, wirklich gewährleisten.
Deshalb arbeiten wir mit dem gebotenen Ernst daran, die
Vorgaben der EU aus der Freisetzungsrichtlinie und die Vorschläge unseres Bundestagsbüros für Technikfolgenabschätzung aus dem Bericht Risikoabschätzung und Nachzulassungsmonitoring transgener Pflanzen umzusetzen.
Das ist vorsorgende Umwelt- und Gesundheitspolitik.
({8})
Das ist auch eine Gentechnikpolitik, die in die Zukunft
gerichtet ist; denn es wird wohl kaum möglich sein, derartig unzureichend erforschte und begleitete neue Methoden erfolgreich in einen Markt einzuführen, wenn nicht
gewährleistet ist, dass sie einer kritischen Überprüfung
auch zu späterer Zeit standhalten werden.
Im Übrigen behauptet die CDU in ihrem Antrag
({9})
- die CSU behauptet das leider Gottes auch; sie sollte sich
nicht gefallen lassen, dass sie hier in Mithaftung genommen wird, Albert Deß -, dass die Politik der rot-grünen
Bundesregierung die Zukunftschancen der grünen Gentechnik in Deutschland verbaue.
({10})
Das ist absolut nicht der Fall.
({11})
Richtig ist: Der Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen hat 2001 weltweit um etwa 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Allerdings muss man
ehrlicherweise hinzufügen: Das einzige Land der Erde, in
dem der Anbau gentechnisch veränderter Sorten 10 Prozent der landwirtschaftlichen Produktion überschreitet,
sind die USA. Nur noch in Kanada - dort wird gentechnisch veränderter Raps angebaut -, Argentinien und
Brasilien, wo gentechnisch verändertes Soja gewissermaßen schleichend eingeführt wurde, ohne dass die Regierung und die Bevölkerung das wollten, gibt es in
nennenswerten Größenordnungen Anbaugebiete für gentechnisch veränderte Pflanzen. China und Australien, die
oft als Beispiele genannt werden und auf die auch Sie sich
beziehen, produzieren keine gentechnisch veränderten
Lebensmittel, sondern gentechnisch veränderten Tabak
und gentechnisch veränderte Baumwolle. Das ist immerhin noch ein Unterschied.
({12})
Die CDU/CSU behauptet des Weiteren, dass die Pflanzen, in die Schädlingsbekämpfungsgene eingebaut worUlrike Höfken
den sind, inzwischen die Praxisreife erreicht hätten und
dass durch deren Anbau Chemikalien eingespart werden
könnten. Aber es lohnt sich ein Blick in die Auswertung
einer Studie des US-Landwirtschaftsministeriums, des
USDA - die leider nicht wiederholt worden ist -, in der
festgestellt wird: Einsparungen an Pestiziden ergeben
sich unter dem Strich nur dann, wenn ein erheblicher
Schädlingsdruck besteht. Das ist leicht vorstellbar: Nur in
den befallenen Gebieten, in denen ein riesiger Schädlingsdruck vorhanden ist, lohnt sich der Anbau von derartig gentechnisch veränderten Pflanzen.
({13})
Aber in anderen Gebieten - das ist nun einmal die Normalität - ist der Vorteil für den Landwirt gleich null.
({14})
Es wird sogar so sein: Der Landwirt hat das teure Saatgut
gekauft und durch die prophylaktische Anwendung eines
eingebauten Dauerpestizids einer beschleunigten Resistenzbildung Vorschub geleistet. Das ist ökonomisch wie
ökologisch kein Vorteil. Im Übrigen ist es den Landwirten
in den eben erwähnten Ländern aufgrund der Machtpolitik der Pharmakonzerne fast unmöglich, an anderes
Saatgut heranzukommen. Auch dieser Entwicklung leisten Sie Vorschub.
({15})
Das Resistenzproblem führt wiederum dazu, dass jetzt
in den USA staatlich kontrollierte Anbau- und Resistenzmanagementpläne aufgestellt werden, die sich in der
Praxis nur sehr schwer realisieren lassen. Planwirtschaft
in der Landwirtschaft im Namen des vermeintlichen Fortschritts - das ist die Politik von CDU/CSU und FDP.
({16})
Auch die erste Review der EU zu den ökonomischen
Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter
Pflanzen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es noch
völlig offen ist, ob mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf absehbare Zeit ein ökonomischer Vorteil zu erzielen ist. Ich habe lange genug in der Forschung
gearbeitet und sage Ihnen als Statistikerin: Die bisherigen
Auswertungszeiten - auch das dürfte nachvollziehbar
sein - sind noch viel zu kurz.
Zum letzten Punkt - zum Verbrauchervertrauen -:
Wir verlangen eine umfassende Kennzeichnungspflicht.
Diese Forderung sollten und müssen Sie sich zu Eigen
machen. Es muss eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des
Herstellungsprozesses einschließlich der Futtermittel, die
bis heute keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen, sichergestellt werden. Das Gleiche gilt auch für Milch- und
Fleischprodukte.
Unser Anliegen ist, den Bereich der gentechnisch nicht
veränderten Produkte, die in Deutschland und in anderen
europäischen Ländern die größten Absatzchancen haben,
zu erhalten. Es ist notwendig, dass dafür Voraussetzungen
durch entsprechende Regelungen, durch eine absolute
Trennung von gentechnisch veränderten Produkten von
den nicht gentechnisch veränderten, durch entsprechende
Abstandsregelungen, geschaffen werden. Wenn die Monitoringprozesse und Beobachtungen zu Ende sind, dann
können wir den Dialog - den bieten wir Ihnen weiterhin
an - auf einer besseren Grundlage fortsetzen und entsprechende Entscheidungen fällen.
Danke schön.
({17})
Für die
Fraktion der PDS spricht die Kollegin Kersten Naumann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon überrascht darüber, dass
es die CDU/CSU und die FDP in stetigem Wechsel schaffen, den Deutschen Bundestag mit der grünen Gentechnik
zu beschäftigen. Unbegreiflich bleibt mir allerdings,
warum diese Fraktionen aus den vorangegangenen Diskussionen nicht gelernt haben. Warum ignorieren sie nach
wie vor die negativen Erfahrungen zum Beispiel der
400 Landwirte in den USA, die gegen Monsanto prozessieren, oder die vielen Verunreinigungen im konventionellen Saatgut, die Deutschland bereits viel Geld und einigen Bauern die Ernten gekostet haben,
({0})
und nicht zuletzt die Fälle, in denen durch Pollenabdrift
von Freisetzungsflächen Ökobauern ihre Produkte nicht
mehr entsprechend vermarkten konnten?
Die Vorbehalte weiter Teile der Bevölkerung in der EU
gegenüber der grünen Gentechnik nehmen ständig zu. Ich
erinnere auch daran, dass sich weltweit Wissenschaftler
gegen transgene Pflanzen, gegen Patentierung lebender
Organismen und für ein Moratorium hinsichtlich der
weiteren Freisetzung ausgesprochen haben.
({1})
Zu nennen sind solche Wissenschaftlerkreise wie die Allianz für Biointegrität, die Union besorgter Wissenschaftler oder jene 463 renommierten Wissenschaftler aus
56 Ländern, die gegenüber den Regierungen eine Stellungnahme abgegeben haben. Nicht von ungefähr fordern die
Katholische Landjugend, die Sie sicherlich sehr gut kennen, Kollege Ronsöhr, und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ein grundsätzliches Verbot der
Gentechnik in der Landwirtschaft.
({2})
Meine Damen und Herren, abgesehen davon, dass im
Antrag nicht einmal eine Unterscheidung zwischen grüner und roter Gentechnik gemacht wird und Sie den Zuspruch zur roten Gentechnik gleich für die Masse der Verbraucher einfordern, geben Sie mit diesem Antrag das
beste Zeugnis dafür ab, dass Sie selbst einen ideologischen Grabenkampf führen. Wissenschaft ist bei Ihnen
- wen wundert das? - sehr einseitig, vor allem
wirtschaftsfreundlich begründet. Im Sinne eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses sollte ein Mindestmaß an Objektivität bewahrt und sollten wissenschaftliche Erkenntnisse in der gesamten Bandbreite
beachtet werden. Sie jedoch holen die längst widerlegten
Argumente wie Hunger und Wirtschaftsstandort aus
der verstaubten Ecke hervor.
Fakt ist, Kollege Heiderich, dass weder ein Pharmakonzern noch ein Saatgutzüchter aus Deutschland abgewandert ist, sondern dass EU-weit in allen Ländern die
Zahl der Freisetzungsversuche gesunken ist.
({3})
Fakt ist, dass die Zahl von Biotechbetrieben auch in
Deutschland gestiegen ist. Fakt ist, dass die staatlich geförderte Forschung - nicht nur beim Pflanzengenomprojekt GABI - gerade auf diesem Sektor im Vergleich zu allen anderen Haushaltstiteln überproportional
gestiegen ist. Fakt ist auch, dass nicht auf mehr als 40 Millionen Hektar - da muss ich die Angabe in Ihrem Antrag
berichtigen; die Zahl ist von 1999 -, sondern sogar auf
50 Millionen Hektar weltweit transgene Pflanzen angebaut werden.
({4})
Man muss aber auch dazusagen, dass die Wachstumsraten erheblich zurückgegangen sind und dass ausgerechnet der Hauptanbau in den USAbei Bt-Mais und Raps
sogar zurückgegangen ist. Warum? Weil der Insektendruck im Fall Mais gar nicht so hoch ist, weil die Ertragsversprechen gar nicht erreicht werden, weil es bereits
Resistenzen bei Insekten und bei so genannten Superunkräutern aus ehemaligen Kulturpflanzen gibt, weil es
technologisch-organisatorische Schwierigkeiten für die
Bauern bei der Handhabung von Refugien gibt und weil
der Verbraucher nicht mitspielt. Aussagen, dass der Verbraucher in einem Prozess des Umdenkens ist, stimmen
einfach nicht.
({5})
Die Stadt Selm im Kreis Unna, übrigens CDU-geführt,
machte mit einer Resolution an die Bundesregierung sehr
deutlich, dass Kommunen bei Freisetzungen, insbesondere im vereinfachten Verfahren, Opfer eines Demokratiedefizits sind. Dort lehnen 92 Prozent der Bevölkerung die Freisetzung von herbizidresistentem Genmais
ab.
({6})
Weder Monsanto noch das Landwirtschaftsamt konnten
auf einer Podiumsdiskussion die Bedenken zerstreuen.
Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Ihr Antrag ist eine Farce. Man könnte ihn auch als Argumentations-Uebersicht für wiederkehrende, erregende, weil
irreführende Angaben - abgekürzt: AUWEIA - bezeichnen.
({7})
Auch Sie sollten es öfters mit Goethe halten, der schon
1829 schrieb:
Die Natur versteht gar keinen Spaß, sie ist immer
wahr, immer ernst, immer strenge, sie hat immer
Recht, und die Fehler und Irrtümer sind immer die
des Menschen.
Danke schön.
({8})
Für die
SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Heino Wiese aus
Hannover.
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der vorliegende Antrag stellt vor allem deshalb ein Ärgernis dar, weil darin
viele Dinge behauptet werden, die wir schon vor einer
ganzen Zeit widerlegt haben. Eigentlich ist es vertane
Zeit, wenn wir diesen Antrag jetzt hier behandeln.
({0})
Ich möchte betonen, dass ich ganz ausdrücklich für die
Nutzung der Chancen der Biotechnologie eintrete. Das
gilt auch für die grüne Gentechnik. Ich bin sicher, dass es
eine Zukunft für die grüne Gentechnik geben wird.
({1})
Deswegen betrifft das, was Sie über ideologische Grabenkämpfe sagen, zunächst einmal den Graben, in den Sie
sich selbst eingebuddelt haben.
({2})
Eine wichtige Frage ist allerdings, wie wir die grüne Gentechnik in der Zukunft gestalten. Viele Ihrer Vorschläge
dazu kann man nicht teilen und schon gar nicht ernst nehmen, wenn Sie da wieder mit dem alten Hut der Bekämpfung des Welthungers kommen.
Die Gentechnik ist nicht der Schlüssel zur Lösung des
Welthungerproblems. Nachhaltige Landwirtschaft ist
da schon eher eine Möglichkeit. Die eigentliche Ursache
des Welthungers ist die Verteilung von Armut und Reichtum in der Welt. Wenn wir von unseren Überschüssen
mehr abgäben, dann könnten wir wirklich etwas für die
Bekämpfung des Hungers tun.
Auch die Teilnehmer der Welternährungskonferenz in
Bonn haben das so gesehen und vor einer Überschätzung
der Möglichkeiten der Gentechnologie und Gentechnik
eindringlich gewarnt.
({3})
Die großen Agrokonzerne erforschen und entwickeln kein
Saatgut für Kleinbauern in Afrika. Da nämlich kann man
keine Gewinne erzielen.
({4})
Ich will damit übrigens nicht sagen, dass nicht auch die
Gentechnik in der Entwicklungshilfe eine Rolle spielen
kann. Aber dafür wäre es notwendig, die Nutzung entsprechender Möglichkeiten nicht durch teure Patente für
die Entwicklungsländer unmöglich zu machen
({5})
und den Wissenschaftlern der Entwicklungsländer Knowhow in der Gentechnik zu vermitteln, das sie sich in ihren
Ländern zunutze machen können. Lassen Sie also das Argument von der Welternährung. Das ist unglaubwürdig
und unsolide.
({6})
- Zum Zuhören sind übrigens die Ohren da. Das ist das
Organ, das man dafür nutzen kann.
Das Arbeitsplatzargument, das eigentlich immer von
der FDP kommt, sollten Sie seit der Anhörung zumindest
nur noch sehr vorsichtig benutzen. Der von der FDP eingeladene Experte Dr. Dolata hat uns dazu gesagt, er sehe
nicht, dass die Pflanzengentechnik irgendeinen nennenswerten Beitrag zur Beschäftigung in Deutschland
oder in der übrigen Welt in absehbarer Zeit leisten
könne.
({7})
- Warum hat die FDP ihn denn eingeladen, wenn sie ihn
nicht dafür halten?
Die Konzentrations- und Fusionsprozesse im Saatgutund Pflanzenschutzmarkt könnten im Gegenteil sogar beschleunigt werden und dies sei generell arbeitsplatzvernichtend. Die Ausführungen von Herrn Dr. Dolata gipfelten in
der Aussage, heutzutage seien nur noch Fundamentalisten
der Auffassung, dass grüne Gentechnik auf absehbare Zeit
tatsächlich zu nennenswerten positiven Arbeitsplatzeffekten führen könne.
({8})
Einen weiteren kritischen Blick sollten wir auf die zunehmende Monopolisierung im Bereich der Saatgutherstellung werfen. Unsere deutschen mittelständischen
Pflanzenzüchter werden es schwer haben, sich auch in Zukunft gegen die weltweit operierenden großen Unternehmen zu behaupten.
({9})
Eine Verstärkung dieses Effekts aufgrund eines durch die
Gentechnik verursachten Rationalisierungswettbewerbs
ist zu erwarten. Ich sage für die SPD: Wir sind hier auf der
Seite der Mittelständler.
({10})
Was wird nun in Zukunft aus der grünen Gentechnik?
Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist derzeit, um es vorsichtig zu sagen, ausbaufähig. Wir müssen die Vorbehalte
und Ängste der Verbraucher respektieren. Solange die
Gentechnik nicht sicher ist und wir ihre Risiken nicht abschätzen können, müssen wir ihren Einsatz sorgfältig prüfen. Wir müssen die Produkte kennzeichnen und wir müssen dafür Sorge tragen, dass für die Verbraucher die
Möglichkeit besteht, Lebensmittel ohne gentechnisch
veränderte Bestandteile zu beziehen. Dass wir dafür einen
Schwellenwert einführen müssen, ist für mich unstrittig.
({11})
- Herr Präsident, ich möchte keine Zwischenfrage zulassen.
Während des gesamten Herstellungsprozesses, vom
Saatgut bis in den Verarbeitungsbetrieb, existieren kritische Punkte, die zu einer Vermischung von GVOs und
GVO-freien Bestandteilen führen können: bei gemeinsam
genutzten Maschinen oder Verarbeitungsstätten; während
des landwirtschaftlichen Anbaus durch Pollenflug oder
durch von Tieren verschlepptes Saatgut. Sicherheit bietet
nur eine vollständige Trennung von Herstellung und Warenflüssen, die allerdings, wenn überhaupt, nur mit einem
hohen Aufwand realisiert werden kann.
({12})
Wir müssen Handlungsempfehlungen bis hin zu rechtlichen Regelungen erarbeiten, um einen Eintrag von
GVOs in die Produktions- und Verarbeitungswege von
ökologischen Nahrungsmitteln zu verhindern.
({13})
Vielleicht müssen wir sogar, wie von den Herren
Fischler und Byrne vorgeschlagen, gentechnikfreie Zonen einrichten.
Wie ich bereits am Anfang sagte, glaube ich trotz allem, dass die Gentechnik eine Zukunft hat. Damit das der
Fall ist, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass sie vor möglichen negativen Folgen der
Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelbereich geschützt
werden. Außerdem gehören die Kennzeichnungspflicht
und die Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter
Lebens- und Futtermittel dazu. Das gilt auch für Lebensmittel, die unter Verwendung von Hilfsstoffen, die mittels
gentechnischer Verfahren erzeugt wurden, zustande kommen. Darüber hinaus müssen wir Argumente finden, die
den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich machen, welchen Gewinn und welchen Nutzen sie durch die
grüne Gentechnik haben.
Um das zu erreichen, brauchen wir neben einer Erforschung der möglichen Risiken das Gespräch zwischen
Heino Wiese ({14})
Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, das der Bundeskanzler vor eineinhalb Jahren angeregt hat. Die Bundesregierung sollte diese Gespräche nach meiner Ansicht
schnellstmöglich wieder aufnehmen, um während eines
Moratoriums die Risiken und Chancen der grünen Gentechnik zu eruieren.
({15})
Ich möchte noch kurz auf die Futtermittel eingehen.
Auch auf diesem Gebiet muss eine strenge Kennzeichnungspflicht in Kraft treten. Gerade in diesem Bereich
könnte die nächste große Krise auf die deutsche Landwirtschaft zukommen.
({16})
Dann hätten wir wieder einen Futtermittelskandal, aus
dem ein neuer Lebensmittelskandal wird. Aus der
BSE-Krise sollten wir eigentlich etwas gelernt haben.
Ich danke Ihnen.
({17})
Zu einer
Kurzintervention gebe ich dem Kollegen Ulrich Heinrich
das Wort.
Herr Kollege Wiese, Sie haben mir leider nicht die Chance gegeben, eine Zwischenfrage zu stellen, mit der ich eine Richtigstellung
hätte vornehmen können.
Professor Dolata ist nicht von uns eingeladen worden.
Wir haben Professor Jan als Sachverständigen eingeladen.
({0})
Wenden Sie sich bitte an diejenigen, die Professor Dolata
eingeladen haben! Wir laden ganz sicher nur solche Sachverständigen ein, die sich an der Praxis orientieren. In der
Praxis stellen wir fest, dass all diejenigen, die mit der
Gentechnik und mit der Pflanzenzucht beruflich betraut
sind, für die Gentechnik sind. Sie alle haben Angst, den
Anschluss zu verpassen und gute, zukunftssichere
Arbeitsplätze zu verlieren, falls diese Politik fortgesetzt
wird.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Sie haben am Ende Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass Sie für
ein Moratorium sind. Das Moratorium ist beendet. Es war
auf drei Jahre angelegt. Jetzt sagen Sie, dass Sie das Moratorium fortführen möchten. Wenn man in seinen Aussagen so willkürlich wie Sie ist, dann frage ich Sie: Wie soll
die Perspektive der forschenden Industrie aussehen?
({1})
Ich gebe
jetzt dem Kollegen Albert Deß das Wort. Er spricht für die
CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem unsere Kollegin Ilse
Falk heute zum ersten Mal ihr neues Amt als Parlamentarische Geschäftsführerin ausübt, möchte ich ihr dazu recht
herzlich gratulieren und ihr viel Erfolg wünschen.
({0})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für eine gesicherte Ernährung der rasant zu wachsenden Weltbevölkerung ist der Einsatz verantwortbarer Gentechnik unverzichtbar.
({1})
Unendlich viele Generationen von Menschen haben sich
seit jeher bemüht, Tiere und Pflanzen züchten und damit
zu verändern. Bis heute wurden die Nahrungsgrundlagen
dadurch wesentlich verbreitert und die Qualität verbessert.
Unstrittig ist der Einsatz der Gentechnik im medizinischen Bereich. Hier ist die Gen- und Biotechnologie
Hoffnungsträger für viele Menschen. Patienten können
heute dank der Gentechnik mit wirksamen Medikamenten
versorgt werden. Ich nenne an dieser Stelle nur das gentechnisch hergestellte Insulin, das vielen zuckerkranken
Menschen das Überleben sichert.
Auch grüne Gentechnik wird eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn wir die Ernährung unserer Weltbevölkerung auch in Zukunft sicherstellen wollen.
({2})
Die Zurück-zur-Natur-Forderung, die auch im Wendegerede der grünen Ministerin Künast immer wieder zur
Sprache kommt, wird dazu führen, dass wir vielen Menschen Lebensgrundlagen vorenthalten.
Wir verstehen aber auch die Ängste und Sorgen der
Menschen, denen mit Aufklärung und Information begegnet werden muss. Ich weise darauf hin, dass durch Forschung und Züchtung veränderte Lebensmittel aus unserer Ernährung nicht mehr wegzudenken sind. Dazu ein
Beispiel aus der Landwirtschaft: Der Weizen ist keine ursprüngliche Pflanze, sondern ein Produkt der Pflanzenzüchtung und damit ein Nahrungsmittel, das in seinen Genen verändert worden ist. Wäre Weizen nicht im Wege der
konventionellen Züchtung entstanden, sondern durch moderne Gen- und Biotechnik, stünde er heute auf der roten
Liste fanatischer Gegner der Gen- und Biotechnologie.
({3})
- Ich zähle doch Sie nicht zu den fanatischen Gegnern. Die Gentechnik, aufbauend auf der Biotechnologie, eröffnet im Gegensatz zur konventionellen Züchtung viele
neue Möglichkeiten. Der Zeitfaktor spielt dabei eine
entscheidende Rolle. Konventionelle Züchtung kann nur
wenig gezielt vorgenommen werden. Oft sind Jahrzehnte
notwendig, bis Erfolge erzielt werden.
Heino Wiese ({4})
Herr Kollege Deß, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen
Röspel?
Nein. - Es ist aber notwendig,
dass möglichst schnell Pflanzensorten entwickelt werden,
die mit weniger Düngung, weniger Wasser, weniger Herbiziden und weniger Insektiziden ertragreich sind, gerade
auch in wirtschaftlich nicht begünstigten Regionen. Die
Gentechnik ermöglicht den gezielten Eingriff in die Erbsubstanz und damit Erfolge in wesentlich kürzerer Zeit.
Auch wenn wir heute noch über Agrarüberschüsse diskutieren, müssen die jetzigen Erträge in den nächsten
zwei Jahrzehnten laut einer UNO-Studie um mindestens
60 Prozent erhöht werden. Grüne Gentechnik ist zur Lösung unserer Zukunftsprobleme gerade in der Landwirtschaft unerlässlich.
Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen muss wirtschaftlicher werden. In der Vergangenheit war die Pflanzenzüchtung fast ausschließlich auf die Weiterentwicklung
von Pflanzen für die Ernährung ausgerichtet. Wir sind aber
heute aufgefordert, im Sinne der Agenda 21 nachhaltig zu
wirtschaften, auch im Energiebereich. Nachwachsende
Rohstoffe und Energien können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Ohne Gen- und Biotechnologie wird es noch
Jahrzehnte dauern, bis wir optimale Pflanzen zur Verfügung haben. Im Sinne unserer Umwelt muss der Züchtungszeitraum stark verkürzt werden. Die Gen- und Biotechnologie kann dazu entscheidend beitragen.
Wie bei allem im Leben gibt es auch bei der Anwendung der Gentechnik zwei Seiten. Die möglichen Gefahren und Risiken darf man nicht außer Acht lassen.
({0})
Die großen Chancen, die in der Gentechnik liegen, dürfen
nicht durch überzogene Vorgaben behindert oder unnötig
eingeschränkt werden.
Untrennbar mit der Gentechnik sind auch wirtschaftliche
Fragen verbunden. Durch die Gentechnologie werden, auch
wenn es gerade abgestritten wurde, europaweit circa 2 Millionen neue hoch qualifizierte Arbeitsplätze erwartet.
({1})
Sie wird damit in Zukunft ein wichtiges Standbein der Beschäftigung darstellen. In Amerika rechnet man mit der
Versechzehnfachung der Arbeitsplätze in diesem Bereich.
({2})
Deutschland ist bezüglich der Entwicklung der Gentechnik aus politischen Gründen gegenüber anderen Ländern
ins Hintertreffen geraten. In anderen Staaten wird das
Thema wesentlich offener behandelt. Deutschland ist im
Begriff, den Anschluss an eine der wichtigsten Technologien der Zukunft zu verlieren. Wir haben durch entsprechende politische Rahmenbedingungen dafür zu sorgen,
dass dieser Industrie- und Forschungszweig nicht ins Ausland vertrieben wird.
({3})
Versuche in der Gen- und Biotechnologie werden dort
durchgeführt, wo weniger bürokratische Auflagen zu erfüllen sind und eine hohe Akzeptanz dafür gegeben ist.
Rot-Grün hat in der Vergangenheit mit seiner technikfeindlichen Einstellung viel zum Verlust von Arbeitsplätzen in unserem Land beigetragen. Ich nenne nur das Stichwort Transrapid.
({4})
Wir werden wahrscheinlich angesichts Ihrer Politik auch
für die Schlüsseltechnologie Gentechnik in einigen Jahren Greencards benötigen; denn in unserem Land werden
mangels Möglichkeiten immer weniger Fachkräfte in
diesem Bereich ausgebildet, obwohl sie in Zukunft
benötigt werden.
({5})
Die Gentechnologie bietet viele Möglichkeiten, Verbesserungen in der Landwirtschaft vorzunehmen, Ressourcen zu schonen und auf gleicher Fläche ertragreicher
zu produzieren. Mögliche Risiken sind richtig einzuschätzen und es ist abzuwägen, ob der mögliche Nutzen
das Risiko rechtfertigt. Eine pauschale Verurteilung wissenschaftlicher Neuerungen hatte in der Vergangenheit
nie Bestand. Die Grünen haben früher einmal auf einem
Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem sie sich gegen
die Einführung der EDV-Technik ausgesprochen haben.
Es liegt immer in der Verantwortung der Anwender, ob
eine neue Technik zum Nutzen oder zum Schaden der
Menschen eingesetzt wird.
Die rot-grüne Bundesregierung und die rot-grüne
Mehrheit hier im Parlament stellen Deutschland bei der
grünen Gentechnik ins Abseits. Die beschämende Tatsache, dass Deutschland Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union ist,
({6})
beweist, dass die rot-grüne Mehrheit unfähig ist, die richtigen Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft
zu finden.
({7})
Der heute zu debattierende Antrag der CDU/CSUFraktion Zukunft für die grüne Gentechnik bietet eine
sinnvolle Perspektive. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
({8})
Weil Sie
heute Namenstag haben, habe ich Sie etwas länger reden
lassen.
({0})
Natürlich möchte ich auch dem Kollegen Schmidt gratulieren; er heißt auch Albert.
({1})
- Etwas mehr Respekt bitte vor dem amtierenden Präsi-
denten.
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/6616 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b
auf:
a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({2}) zu dem
Antrag der Abgeordneten Günter Baumann, Hans-
Dirk Bierling, Klaus Brähmig, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU
Für mehr Sicherheit an der deutsch-tschechi-
schen Grenze
- Drucksachen 14/3672, 14/7429 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Günter Baumann
Dr. Max Stadler
b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten
- Drucksache 14/7095 ({3})
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses ({4})
- Drucksache 14/7429 Berichterstattung:
Abgeordnete Günter Baumann
Dr. Max Stadler
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Das Haus ist
damit einverstanden.
Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort für die
CDU/CSU-Fraktion dem Kollegen Günter Baumann.
Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Im Fach Sicherheitsphilosophie konnte man in den letzten Wochen unserem Innenminister sehr gute Noten geben, zum Beispiel,
wenn er Wilhelm von Humboldt zitierte: Sicherheit ist die
Voraussetzung von Freiheit. Das ist vollkommen richtig.
({0})
In der Sicherheitspolitik dagegen stehen die Ankündigungen von Minister Schily in einem Missverhältnis gegenüber dem, was die Regierung tatsächlich auf den Weg
gebracht hat. In den letzten drei Jahren bis zum 11. September gab es von dieser Regierung nicht ein einziges Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit bzw. zur Bekämpfung
der organisierten Kriminalität in unserem Lande. Die danach eingebrachten Gesetze weisen relativ große Lücken
auf. Die Probleme, die an der deutsch-tschechischen
Grenze den Bundesgrenzschutz betreffen, werden nicht
berücksichtigt. Die deutsch-tschechische Grenze, die
auch in diesem Jahr die höchste Zahl illegaler Grenzübertritte zu verzeichnen hat, wird in dem umfangreichen Antiterrorpaket der Regierung, das wir heute Morgen in erster Lesung behandelt haben, mit keinem einzigen Wort
erwähnt.
({1})
Als die CDU/CSU-Fraktion vor einem Jahr den Antrag
Für mehr Sicherheit an der deutsch-tschechischen
Grenze eingebracht hat, haben wir damit in erster Linie
auf Menschenschmuggel und auf die Kriminalität im
Grenzbereich reagieren wollen. Seit dem 11. September
aber können und dürfen wir die Augen nicht mehr davor
verschließen, dass die illegale Einwanderung auch eine
extremistische und terroristische Dimension hat. Wer das
nicht glaubt, dem sei die Lektüre der Verfassungsschutzberichte von 1999 und 2000 empfohlen.
Extremistische Ausländerorganisationen schleusen
demnach systematisch eigene Funktionäre und ihre Mitglieder über die grüne Grenze. Dies gilt insbesondere für
die arabischen Mudschahedin. Aber auch arabische
Geheimdienste bedienen sich professioneller Schleuserbanden, um ins deutsche Asylverfahren zu gelangen. Wir
wissen dies. In jüngster Zeit sind diese extremistischen
Schleuseraktivitäten bestätigt worden.
Das Handelsblatt berichtete am 31. Oktober, wonach
es Hinweise des tschechischen Geheimdienstes gibt, dass
über Tschechien neben irakischen Geheimagenten auch
afghanische Talibananhänger nach Deutschland geschleust wurden. Wörtlich heißt es in dem Artikel:
Der Prager Geheimdienst vermutet sogar, dass auf
diesem Weg auch potenzielle Terroristen aus Afghanistan ... nach Deutschland gelangten ...
Das tschechische Innenministerium informierte auch,
dass im Jahre 2000 in Tschechien 1 300 afghanische Asylbewerber spurlos verschwunden sind, ohne das Asylverfahren abzuwarten.
Mit Blick auf die extremistische Dimension illegaler
Einwanderungen erlangt unser Antrag eine vollkommen
neue Dringlichkeitsstufe. Notwendig waren die von uns
geforderten Personalaufstockungen und technischen
Verbesserungen für die BGS-Arbeit im Grenzbereich
gleichwohl vor dem 11. September.
Der Freistaat Sachsen stellt mit 566 Kilometern EUAußengrenze - davon 455 Kilometer zu Tschechien - einen ganz besonderen Schwerpunkt dar. Ansonsten hat
Sachsen in der Kriminalität einen deutlichen Rückgang zu
verzeichnen. Im Jahre 2000 gab es im Vergleich zu 1999
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
einen Rückgang um 5,2 Prozent. Eine Ausnahme bilden
die 55 Orte mit direkter Grenzberührung, in denen ein Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen ist.
({2})
Der Bundesgrenzschutz stellte von Januar bis September 2001 an der deutsch-tschechischen Grenze über
6 000 unerlaubt Eingereiste fest, davon über 4 000 allein
in Sachsen. Die Aufgriffe der Länderpolizei sind hierbei
noch gar nicht eingerechnet. Damit sind die Zahlen an der
deutsch-tschechischen Grenze dreimal so hoch wie an der
deutsch-polnischen Grenze. Auch die Anzahl der aufgegriffenen Schleuser ist dreimal so hoch wie an der
deutsch-polnischen Grenze. Der Grund: Je leichter eine
Grenze passierbar ist, desto größer ist der Anreiz für illegale Grenzübertritte.
({3})
- Hören Sie doch zu!
Da es weder möglich war, noch wünschenswert ist, den
Grenzbereich abzuriegeln - dies wollen wir auf keinen
Fall -, muss man Schleuserbanden dadurch begegnen,
dass man die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie von einem gut ausgerüsteten BGS gestoppt werden.
({4})
Zu den sicherheitspolitischen Versäumnissen des Innenministeriums gehört in diesem Zusammenhang auch,
dass eine objektive Diskussion über die Grenzsicherheit
fast unmöglich wird, weil der Grenzschutzbericht für
das Jahr 2000 bis heute nicht vorgelegt wurde.
({5})
Dieser Bericht erscheint normalerweise jedes Jahr im Mai
für das Vorjahr. Heute früh informierte mich Staatssekretär Körper, dass dieser Bericht in Zukunft nur noch alle
zwei Jahre erstellt werden soll.
({6})
Es liegt also im Moment kein entsprechender Bericht vor.
Uns liegen Zahlen des Grenzschutzpräsidiums vor,
die den Handlungsbedarf an der deutsch-tschechischen
Grenze unterstreichen. Die hohe Zahl der Festnahmen ist
aber auch ein Zeugnis der verantwortungsvollen Arbeit
der Grenzschutzbehörden, die sie dort für unsere Sicherheit leisten.
({7})
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Beschäftigten
von BGS, Polizei und Zoll für ihre Arbeit an der deutschtschechischen Grenze ganz besonders bedanken.
({8})
Es freut mich, und ich glaube, Sie alle mit, dass wir
heute erneut eine Gruppe von BGS- und Polizeiangehörigen direkt von der grünen Grenze in Sachsen
hier in Berlin begrüßen dürfen. Sie kommen direkt von
der Grenze zu Tschechien, verfolgen unsere Diskussion
und setzen natürlich Hoffnungen in unsere Entscheidungen, in die Entscheidungen von uns Politikern.
Es wäre eine besondere Würdigung der Arbeit der
Leute vor Ort gewesen, wenn Herr Bundesminister Schily
sein Versprechen eingehalten hätte, das er vor einem Jahr
an dieser Stelle hier gegeben hat, nämlich die Grenze zu
besuchen und dort vor Ort zu diskutieren. Trotz mehrfacher Einladungen ist er nicht in die Region gekommen.
({9})
Ich finde es eigentlich auch befremdend, dass er heute bei
der Diskussion nicht anwesend ist und sich von Staatssekretär Körper vertreten lässt.
({10})
- Das ist ein sehr guter und qualifizierter Mann.
({11})
Ich habe das auch nicht abgestritten, aber ich hätte schon
erwartet, dass der Minister heute kommt, weil er hier im
vorigen Jahr Versprechungen gemacht hat, die er nicht
eingehalten hat.
({12})
Unser Antrag für mehr Sicherheit an dieser Grenze
vom Juni 2000 hat sich in der Zwischenzeit nicht erledigt,
sondern ist aktueller denn je. Wir hatten damals auf einer
Klausurtagung direkt an der Grenze mit Fachleuten, Politikern und Bürgern der Region die Situation beraten und
in einem Antrag Punkte festgelegt wie die personelle Verstärkung des BGS, die weitere Verbesserung der technischen Ausstattung und die Zusammenarbeit mit tschechischen Grenzbehörden.
Den Punkt Zusammenarbeit mit tschechischen
Grenzbehörden kann man als erfüllt betrachten. Wir begrüßen den grenzpolizeilichen Kooperationsvertrag
zwischen Deutschland und Tschechien vom 19. Dezember 2000. Er regelt endlich die Zusammenarbeit, wie sie
auch mit der Schweiz, Polen und anderen Ländern üblich
ist. Informationsaustausch, Zusammenarbeit der Dienststellen, gemeinsame Streifen, die Nacheile, das alles ist
hier geregelt.
Bei der personellen Verstärkung müssen wir erneut
anmahnen, dass auch hier nach dem fünften Schritt der
BGS-Reform die hundertprozentige Erfüllung nicht gegeben ist und wir bei Fußballspielen sowie bei anderen Ereignissen wie Castortransporten - ich sage das einmal so die Grenze fast öffnen.
Bei der technischen Ausstattung haben wir erneut einen großen Nachholebedarf bei Fahrzeugen, speziell bei
Allrad- und Zivilfahrzeugen sowie bei der Kommunikationstechnik. Ich erinnere an die Kommunikation mit
Europol. Den Kollegen ist es auch nicht möglich, eine
Rasterfahndung durchzuführen. Wir kennen das System
INPOL neu, es funktioniert in keiner Weise.
({13})
Unverständlich ist, dass der Vertrag vom 19. September
2000, der mit Tschechien geschlossen wurde, 14 Monate
braucht, um hier ins parlamentarische Verfahren zu kommen. Hier wäre schon etwas mehr Eile notwendig gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die jüngsten
Sicherheitsmaßnahmen der Bundesregierung im Antiterrorpaket, die wir heute früh beraten haben, sehen
nicht eine einzige Mark für den Schutz an der grünen
Grenze vor; nicht eine einzige Mark!
Gestern wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2002 im Innenausschuss alle Anträge der
CDU/CSU-Fraktion - ich betone: alle - abgelehnt.
({14})
- Sie kennen es auch, genau. - Die Anträge betrafen Verbesserungen beim BGS, wie zum Beispiel die Erweiterung
der Fortbildung und Qualifizierung, was besonders jetzt
nach den neuen Ereignissen wichtig ist, ferner den bedarfsgerechten Ausbau des Personalbestandes, die Erweiterung des Hebungsprogrammes im Vergleich zur Landespolizei, den Einsatz der Grenzunterstützungskräfte als
Vollzugsbedienstete beim BGS, die Aussetzung des Stellenkürzungsprogramms des Bundes speziell beim BGS,
die Komplettierung der Ausstattung, den Einsatz der Kommunikationsmittel, Einsatz von Mitteln für das Fahndungscomputernetz INPOL neu - das wird dringend gebraucht -,
damit es endlich einmal zum Laufen kommt. Der Antrag
ist abgelehnt worden, Herr Kollege Graf. Und es geht um
die Einführung des digitalen BOS-Funksystems Tetra, das
wir dringend brauchen. Es wurde alles abgelehnt. Kein
einziger der dringenden Anträge wurde akzeptiert.
Es ist auch der CDU/CSU-Fraktion völlig klar, dass illegale Grenzübertritte nicht durch Kontrolle des BGS
vollständig aus der Welt geschafft werden können. Das ist
nicht möglich, wir wissen es. Was wir innenpolitisch
brauchen, ist auch eine Minimierung der großen Anreize
für Zuwanderung, die unser Asylrecht bietet und nach
Meinung der Regierungskoalition weiter ausgebaut werden soll. Es ist so! Die aktuelle Zuwanderungspolitik der
Bundesregierung wird den Migrationsdruck und die Probleme an der Grenze leider erhöhen.
Ich bitte die Mitglieder der Regierungskoalition, gerade zur jetzigen Zeit, da unser aller Sicherheit einen
neuen Stellenwert erhalten muss, unserem Antrag Für
mehr Sicherheit an der deutsch-tschechischen Grenze
mit den konkreten Vorschlägen, die wir machen, zuzustimmen. Sie tun damit nicht den Abgeordneten der
CDU/CSU-Fraktion als Einreicher einen Gefallen, sondern es geht um die Arbeit der Männer und Frauen, die
beim Bundesgrenzschutz, beim Zoll und bei der Polizei
direkt an dieser Grenze Dienst tun, und es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande.
Danke.
({15})
Nunmehr
gebe ich dem Kollegen Günter Graf ({0}), SPDFraktion, das Wort.
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Baumann,
den ich seit vielen Jahren als Kollegen kenne und sehr
schätze,
({0})
hat hier ein Szenario aufgebaut, bei dem man ins Grübeln
kommen kann; denn all das, was er hier vorgetragen hat,
ist weit von der Lebenswirklichkeit entfernt.
({1})
Der Kollege Baumann hat in seinem Beitrag selber darauf hingewiesen, dass wir heute Morgen vom Bundesinnenminister in beeindruckender Weise das Antiterrorpaket III vorgestellt bekommen haben. Wenn Herr
Baumann sich damit auseinander gesetzt hätte, hätte er
hier in diesem Hause verkünden können, dass alleine in
diesem Antiterrorpaket vorgesehen ist, den gesamten
Bundesgrenzschutz in den verschiedensten Bereichen um
einen Personalbestand von 1 400 aufzustocken. Hinzu
kommt eine Freistellung von Polizeivollzugsbeamten des
Bundesgrenzschutzes in einer Größenordnung von, wenn
ich die Zahl richtig im Kopf habe, 470. Das heißt, fast
2 000 Grenzschutzbeamte mehr werden demnächst für die
Sicherheit zur Verfügung stehen.
({2})
Das ganze Volumen dieser Operation beläuft sich auf ungefähr 65 Millionen Euro.
Wenn Sie, Herr Kollege, hier den Eindruck erwecken,
dass wir alle Anträge abgelehnt hätten, dann hätten Sie
fairerweise und der Vollständigkeit halber sagen müssen,
dass ich gestern in der Sitzung des Innenausschusses - Sie
waren die ganze Zeit zugegen - darauf hingewiesen habe,
dass wir in dem Haushaltsentwurf, den wir in Kürze verabschieden werden, für den Bundesgrenzschutz 1 208 Stellenhebungen vorgesehen haben. Außerdem hätten Sie
dann hier sagen sollen - damit das auch die Öffentlichkeit,
die hier vertreten ist bzw. die Debatte über die Medien
empfängt, erfährt -, dass ich für die SPD-Bundestagsfraktion gestern gefordert habe - es sind vom Ministerium
auch entsprechende Zusagen gegeben worden, ebenfalls
in Ihrer Gegenwart -, zusätzlich zu diesem angesprochenen Hebungsprogramm einen Betrag von 15 Millionen DM, also etwa 7,5 Millionen Euro, zur Verfügung zu
stellen.
Wenn Sie das einmal mit der Vergangenheit vergleichen, stellen Sie fest: Was dieser Bundesinnenminister,
diese Bundesregierung, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Grünen-Fraktion in den
letzten Jahren in diesem Bereich getan haben, war in relativ kurzer Zeit ein Vielfaches von dem, was Sie in den
Jahren zuvor versucht, aber nicht geschafft haben. Aber
heute stellen Sie sich hier hin und bauen einen Popanz auf.
Das ist der Sache nicht angemessen.
Herr Kollege Graf, gestatten Sie eine Zwischenfrage des angesprochenen Kollegen Günter Baumann?
Ja, natürlich, gerne.
Das geht ja nicht von der Zeit ab.
Nein, das
geht nicht von der Zeit ab. - Herr Kollege Baumann.
Kollege Graf, geben
Sie mir Recht, dass die von Ihnen angesprochenen zusätzlichen Personen für den Bundesgrenzschutz nach den
Planungen ausschließlich für Luftüberwachung, Personenschutz und Gebäudeschutz vorgesehen sind, aber
nicht ein einziger für den Schutz an der grünen Grenze?
Herr Kollege
Baumann, es tut mir Leid, so gerne ich Ihnen hier einmal
Recht geben möchte, ich kann es einfach nicht. Wenn Sie
das Paket gelesen hätten, wüssten Sie, dass wir einen erheblichen Teil - ich glaube, es sind zusätzliche drei Einsatzhundertschaften - aufstellen werden, gerade um in bestimmten Bereichen Verstärkung anbieten zu können. Das
steht ebenfalls in diesem Paket.
({0})
- Hören Sie einmal zu; das will ich hier in aller Offenheit
sagen, Kollege Baumann: Wir können uns doch im Deutschen Bundestag nicht hinstellen und für jeden einzelnen
Grenzabschnitt festlegen, ob wir da zehn, 20 oder 30 Beamte einsetzen! Dafür haben wir ein Konzept, das ausgereift ist. Wir werden uns an der Umsetzung beteiligen.
Ich war im Übrigen mit dem Kollegen Kemper - das
möchte ich Ihnen auch berichten - im letzten Jahr an der
tschechischen Grenze. Wir sind dort mit dem Grenzschutz
auch zur Nachtzeit an der Grenze entlanggefahren. Ich
habe schon bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfes und Ihres Antrages gesagt: Was bereits zum damaligen
Zeitpunkt - das ist schon einige Monate her - in den Bereichen Technik und Personal getan worden ist, ignorieren Sie einfach. Sie sind immer noch auf dem Stand von
1998 und nicht auf dem Stand der Zeit. - So viel dazu.
({1})
Was Ihren Antrag, Herr Kollege Baumann, ganz konkret angeht, möchte ich Ihnen eines sagen: In sechs Punkten fordern Sie verschiedene Dinge. Wenn Sie unseren
Gesetzentwurf richtig gelesen hätten, würden Sie erkennen, dass im Grunde genommen all die Punkte, die Sie in
Ihrem Antrag fordern, erfüllt sind. Zu den einzelnen
Punkten wird Herr Staatssekretär Körper gleich Stellung
nehmen. Im Prinzip ist für mich all das, was die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Tschechischen Republik angeht, in vorbildlicher
Weise geregelt. Diese Regelungen sind viel besser als die
innerhalb des Schengener Systems. Dies ist fast mit dem
Abkommen vergleichbar, das wir mit der Schweiz geschlossen haben.
Sie haben von 6 000 und mehr illegalen Einreisen gesprochen. Dazu möchte ich Ihnen sagen: In dem Zeitraum
vom 1. Januar 2001 bis zum 30. September 2001 gab es
bei uns - Moment, ich muss einmal nachsehen; ich habe
die genaue Zahl vorliegen - 6 013 illegale Einreisen. Im
gleichen Zeitraum des letzten Jahres verzeichneten wir
9 132. Das ist ein Rückgang um ein Drittel. Auch das sind
Auswirkungen der besseren materiellen Ausstattung, der
Personalerhöhung und dergleichen mehr. Dies sollte man
der Vollständigkeit halber hinzufügen.
Was die Belastungen der Menschen an der Grenze angeht - die bestreitet niemand; wir nehmen die Sorgen dieser Menschen ernst -, so wissen doch auch Sie, dass es an
der deutsch-polnischen Grenze in der Vergangenheit
eine verstärkte illegale Einreise gab. Noch zu Ihrer Regierungszeit wurde im Bereich der deutsch-polnischen
Grenze der Bundesgrenzschutz - das war richtig und wir
haben es stets unterstützt - massiv verstärkt. Dies führte
zu dem Ergebnis - das ist oftmals so -, dass sich eine Verlagerung von der deutsch-polnischen zur deutsch-tschechischen Grenze vollzogen hat. Aber, wir haben reagiert.
Die Zahlen, die ich eben genannt habe, belegen dies nach
meinem Dafürhalten eindrucksvoll.
Sie haben den Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes,
des Zolls und auch der Länderpolizeien gedankt. Diesem
Dank kann man sich nur anschließen. Ich habe schon häufig gesagt - damals in Bonn sogar noch häufiger -: Wir
dürfen es, wenn es um Beamte geht, nicht dabei belassen,
von diesem Pult aus Dankesworte an sie zu richten. Wir
müssen auch handeln.
Deswegen kann ich nur auf die Stellenhebungsprogramme, die den Betroffenen direkt zugute kommen, hinweisen. Wir werden diesen Weg fortsetzen. Denn die Berufsmotivation ist eng mit der Frage verbunden, ob sich
die Beamten gerecht behandelt fühlen.
Sondersituationen wie die rund um einen Castortransport sind außergewöhnlich. In diesem Fall ist es notwendig - das war immer so; das wird auch so bleiben -, an
ganz bestimmten Stellen für einen gewissen Zeitraum ein
Stück weit weniger Kräfte zur Verfügung zu haben. Aber
eines ist richtig und wichtig: Ein Sicherheitsvakuum ist an
keiner Stelle entstanden.
Ich habe Sie gebeten, Ihren Antrag zurückzuziehen. Ich
denke, der vorliegende Gesetzentwurf, der die Voraussetzung für die Ratifizierung des deutsch-tschechischen Vertrages ist, ist gut. Er nimmt all das auf, was Sie in Ihrem
Antrag niedergeschrieben haben.
Lassen Sie mich ein letztes Wort sagen: In der Ziffer 5
Ihres Antrages schreiben Sie - ich weiß nicht, ob Sie darüber wirklich nachgedacht haben -:
Wir sehen es als notwendig an, dass die Hilfen und
Hinweise der Bevölkerung im Grenzbereich zur Aufklärung von Straftaten noch stärker als bisher in die
Arbeit ... einbezogen werden.
Ich sage Ihnen eines: Wenn die Bevölkerung nicht beständig die Sicherheitsorgane in vielfältiger Weise durch
Hinweise und dergleichen mehr unterstützen würde, dann
wäre es in diesem Lande um die Sicherheit schlecht
bestellt. Ich kann die Bevölkerung von dieser Stelle aus
nur dazu aufrufen, die Sicherheitskräfte in unserem Land
verstärkt zu unterstützen. Denn das ist die zwingende Voraussetzung, wenn wir in unserem Land die innere Sicherheit gewährleisten wollen. Wir haben bisher Großartiges geleistet und werden diesen Weg fortsetzen.
Danke schön.
({2})
Ich erteile
für die Fraktion der FDP dem Kollegen Dr. Max Stadler
das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ohne Zweifel ist die
deutsch-tschechische Grenze ein neuralgischer Punkt bei
der Grenzsicherheit. Deswegen ist es richtig, dass die
Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik gesucht hat, die zu dem Vertrag vom
19. September 2000 geführt hat.
Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Vertragsabschluss
ausdrücklich. Wir meinen, dass der an sich gute Antrag
der CDU/CSU-Fraktion damit weitgehend erledigt ist.
Richtig ist allerdings - was auch Herr Kollege Baumann
ausgeführt hat -, dass man der inneren Sicherheit am besten mit einer besseren personellen, technischen und finanziellen Ausstattung der Sicherheitsbehörden dient.
Deswegen hat die FDP gestern im Innenausschuss den
entsprechenden Anträgen der Unionsfraktion zum Haushalt zugestimmt.
({0})
Die Tschechische Republik wird hoffentlich bald
Mitglied der Europäischen Union sein. Dennoch ist es
sinnvoll, schon jetzt, wo sie noch nicht Mitglied der
Schengen-Kooperation ist, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden vertraglich zu regeln. In der praktischen Alltagsarbeit werden die Zuständigkeitsregelungen,
die Vorschriften über den Informationsaustausch, über gemeinsame Einsatzformen, über die Nacheile, aber auch die
Datenschutzbestimmungen erheblich an Bedeutung gewinnen. Darunter fallen rechtsstaatliche Klarstellungen
wie etwa die zum Verbot des Betretens von Wohnungen
im Rahmen der Nacheile oder die Definition der Notwehr
in Art. 11. Das schafft auch für die Polizeibeamten Sicherheit darüber, was ihnen bei ihrer Tätigkeit erlaubt ist
und was nicht.
Die Vertragsregelungen entsprechen unserer Meinung
nach den üblichen rechtsstaatlichen Anforderungen. Sie
werden für mehr Sicherheit im Grenzgebiet zwischen
Bayern, Sachsen und der Tschechischen Republik sorgen.
Im Übrigen - ich wundere mich ein wenig darüber, dass
an dieser Debatte keine Außenpolitiker teilnehmen - ist
dieser Vertrag ein gutes Beispiel für die praktische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik unterhalb der Schwelle
hochpolitischer, zwischen diesen beiden Staaten immer
noch strittiger Fragen.
Ich finde es erfreulich, dass das Ratifizierungsgesetz
gerade jetzt hier im Bundestag zur Abstimmung steht.
Denn in den vergangenen Monaten war es auf ganz anderen Politikfeldern bekanntlich zu Irritationen, insbesondere auch zu Kritik der Bevölkerung in Bayern an den
tschechischen Behörden im Zusammenhang mit dem
Atomkraftwerk Temelin in Südböhmen gekommen,
dessen Inbetriebnahme zu großen Sorgen bei der bayerischen Bevölkerung geführt hat. Deswegen ist es wichtig,
mit dem heute zu verabschiedenden Vertragsgesetz ein
positives Beispiel für die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu dokumentieren.
Diese Beziehungen entwickeln sich nämlich auf vielerlei Ebenen sehr gut, etwa beim Schüler- und Studentenaustausch, im Bereich der Zusammenarbeit von Hochschulen sowie im kulturellen Bereich. Es ist sehr schade
- man müsste einmal darüber nachdenken, was man daran ändern könnte -, dass die verdienstvolle Arbeit des
deutsch-tschechischen Zukunftsfonds in der Öffentlichkeit fast überhaupt nicht bekannt ist und somit fast gar
keine Resonanz findet.
({1})
Insgesamt begrüßt die FDP-Fraktion den Vertrag wegen seiner Bedeutung für die Sicherheitspolitik, aber auch
als wichtigen außenpolitischen Schritt zu einer dauerhaften guten Nachbarschaft zwischen Deutschland und der
Tschechischen Republik.
({2})
Als
nächster Redner hat der Kollege Cem Özdemir vom
Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende
Vertrag soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und Tschechien stärken.
Dadurch wird ermöglicht, dass Polizisten aus Tschechien
und Deutschland gemeinsam im Grenzgebiet eingesetzt
werden und künftig enger und stärker kooperieren können.
Ich glaube, dass dieser Vertrag ein wichtiger Schritt ist,
um die menschenverachtende Schleuserkriminalität
wirksamer als in der Vergangenheit zu bekämpfen. Dies
ist übrigens auch angesichts der grenzüberschreitenden
und gewalttätigen Kriminalität notwendig. Deshalb unterstützt meine Fraktion diesen Vertrag. Wenn man sich
mit den im Grenzgebiet lebenden Menschen unterhält
- darauf wurde bereits hingewiesen -, kann man verstehen, dass sich diese Menschen Sorgen machen und zu
Recht Ängste haben. Wir sind als Parlament aufgefordert,
diese Ängste und Sorgen ernst zu nehmen und das Nötige
zu veranlassen, um hier Abhilfe zu schaffen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings auch
darauf hinweisen, dass bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Gesichtspunkt der Bürgerrechte ausreichend Berücksichtigung finden muss. Beispielsweise
Günter Graf ({0})
darf der Datenschutz nicht ausgehöhlt werden. Ich
glaube, wir müssen uns deshalb diesen Vertrag im Detail
sehr genau anschauen. Ich will auf das Beispiel Genua
hinweisen, das Sie alle verfolgt haben und kennen. Dort
haben wir gesehen, dass die Daten, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt wurden, von
der italienischen Polizei an die italienische Justiz weitergegeben worden sind, ohne dass deutsche Behörden ausdrücklich gefragt wurden oder gar zugestimmt haben.
Dies darf in Zukunft so sicherlich nicht mehr geschehen.
Zu den europäischen Standards gehört auch der Datenschutz. Ich teile den Optimismus des Kollegen Stadler ich glaube, auch Kollege Baumann hat darauf hingewiesen -, dass Tschechien - es steht in der ersten Reihe - bereits im Jahre 2004 Teil der Europäischen Union sein wird.
Das begrüßen wir alle hier. Der hohe Standard des europäischen Datenschutzrechtes gilt dann auch in Tschechien.
Dazu gehört beispielsweise auch die europäische Richtlinie zum Datenschutz aus dem Jahre 1995, die Gewähr
dafür bietet, dass jede Datenerhebung gerichtlich überprüft werden kann. Auch das gehört mit Sicherheit dazu.
Lassen Sie mich auch etwas zur polizeilichen Zusammenarbeit insgesamt sagen: Ich glaube, dass auch in diesem Bereich die parlamentarische Kontrolle gestärkt
werden muss. Wenn wir wollen, dass Europa einheitlich
zusammenwächst, dann kann sich das nicht ausschließlich auf die Exekutive beschränken. Ein starkes Parlament
muss die Möglichkeit haben, gemeinsam mit einer unabhängigen Justiz die notwendige Kontrolle, wie wir sie auf
der nationalen Ebene bereits kennen, auf europäischer
Ebene durchzusetzen.
({1})
Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass auf der Ebene der
Europäischen Union - Tschechien wird, wie gesagt, hoffentlich bald ein Teil davon sein - die dritte Säule in die
erste Säule überführt wird, das heißt, dass auch die
polizeiliche Zusammenarbeit vergemeinschaftet wird. Ich
glaube, das wäre ein wichtiger Beitrag, um mehr Transparenz auf europäischer Ebene zu erzeugen.
Wenn wir über Schleuserkriminalität und Schleuserverbrechen reden, dann müssen wir auch betonen, dass
diese Probleme nicht ausschließlich mit polizeilichen
Mitteln gelöst werden können. Die Polizei ist gar nicht in
der Lage, all die Aufgaben, die wir ihr auflasten wollen,
zu lösen. Wir müssen bedenken, dass sich Europa nicht
völlig abschotten kann.
Wir müssen auch darauf achten, dass die Ursachen für
Not und illegale Zuwanderung beseitigt werden. Wir
wissen, dass Schlepper Verbrecher sind, die die Not und
die Hoffnungslosigkeit von Menschen ausnutzen. Sie sind
Seelenverkäufer, die in Kauf nehmen, dass Menschen dabei ihr Leben verlieren. Gerade als reiches Land, als Land,
das in der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielt,
sind wir aufgefordert, alles zu tun, um die Fluchtursachen
in den Herkunftsländern zu beseitigen. Dazu zählt die
Entwicklungshilfe. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag
dazu geleistet, dass die Menschen dort, wo sie leben, Lebensperspektiven haben, sodass sie nicht gezwungen
sind, ihr Herkunftsland zu verlassen und ihr Leben in die
Hände von kriminellen Schleusern zu legen.
Deshalb bin ich froh, dass die Bundesregierung im
Rahmen der Terrorismusbekämpfung zusätzliche
200 Millionen DM zur Verfügung stellt, um Entwicklungshilfe zu betreiben. Auch das ist ein Beitrag zur
Terrorismusbekämpfung und gut angelegtes Geld. Wir
sollten uns angewöhnen, wenn wir zukünftig über Terrorismusabwehr reden, den Beitrag der Entwicklungshilfe
nicht zu vernachlässigen.
Ich komme zum Schluss: Ich glaube, dass der Antrag
der Union in diesem Kontext nicht hilfreich ist, weil er die
Ängste unnnötigerweise schürt und Stigmatisierungen
- speziell der Ausländer - ermöglicht. Es ist mittlerweile
schon amtlich, dass die Kriminalität - Gott sei Dank nicht weiter zugenommen hat.
Ich empfehle Ihnen einen Blick in den periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung, der vom Innenministerium regelmäßig vorgestellt wird. Wenn Sie dort
einmal hineinschauen, werden Sie erkennen, dass Ihr Antrag von der Realität überholt wurde.
({2})
Als
nächste Rednerin hat die Kollegin Ulla Jelpke von der
PDS-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Baumann, auch ich
möchte Ihrem Horrorszenario nicht zustimmen.
({0})
Meines Wissens ist die Ostgrenze eine der am besten
bewachten Grenzen weltweit. Wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, sind etwa 10 000 Bundesgrenzschutzbeamte an dieser Grenze tätig und führen verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Wir setzen an dieser
Grenze über 500 Polizeihunde ein und haben mit Wärmebildkameras und ähnlichen Geräten eine millionenteure
Technologie - ich weiß nicht, wie viel sie tatsächlich kostet - an den Grenzen aufgebaut.
Sie haben hier eine ziemliche Schwarz-Weiß-Malerei
betrieben. Ich kann den Inhalt Ihres Antrags nicht nachvollziehen. Man muss wissen, dass in Deutschland Polen
und die Tschechische Republik zwar als sicherer Drittstaat gelten, die Flüchtlingsorganisationen und die Menschenrechtsorganisationen aber vielfach darauf hingewiesen haben, dass in beiden Ländern weder das Asylverfahren garantiert ist noch die Unterkünfte für Flüchtlinge menschenwürdig sind.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen sagen, dass
antirassistische Organisationen und Flüchtlingsorganisationen recherchiert haben, dass an den Schengener
Außengrenzen insgesamt 2 000 Menschen zu Tode gekommen sind, die von Schleuserbanden in Autos verfrachtet wurden, in denen sie erstickt sind, und dass allein
an der Ostgrenze 87 Menschen ihr Leben verloren haben.
Man muss fragen: Woran liegt das? Was hat das für Ursachen?
In der Tat ist gerade die Tschechische Republik einer
der Staaten, von dem aus viele Flüchtlinge versuchen,
nach Europa zu kommen. Die Abschottung Europas ist
meiner Meinung nach keine Lösung des Flüchtlingsproblems. Ganz im Gegenteil: Ich bin der Meinung, dass man
die Grenzen für Menschen in Not offen halten muss. Das
ist ein ganz entscheidender Punkt,
({1})
denn viele Menschen kommen über diese Staaten nach
Deutschland und wollen dort Asyl beantragen. Sie wissen
ebenso wie ich, dass die Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden und keine Möglichkeit haben, über den
Landweg nach Deutschland zu gelangen und dort Asyl zu
beantragen.
Es ist natürlich ein Leichtes, immer darauf hinzuweisen, man müsse die Betroffenen - wie das auch im Polizeivertrag steht - in einem Meldeverfahren registrieren.
Ein solches Vorgehen lehnen wir generell ab. Wir lehnen
aber auch ab, dass durch den Polizeivertrag ein umfangreicher Datenaustausch zwischen der Tschechischen Republik und Deutschland stattfindet. Wir meinen, dass das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Menschen nicht gewahrt ist, weil sie nicht erfahren,
welche persönlichen Daten festgehalten werden.
Um Auskünfte zu erlangen, müssen sie einen Antrag
stellen. Aber auch, wenn sie einen Antrag stellen, erhalten
sie nur unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses
der jeweiligen Staaten Auskunft. Von daher meine ich
- über den Vertrag wird heute abgestimmt -, dass es in der
Tat nichts mehr nachzubessern gibt, sondern man im
Grunde genommen im Ausschuss, Kollege Özdemir, hätte
dafür eintreten sollen, den Datenschutz zu wahren. Wir
werden deswegen beide Anträge ablehnen.
Zum Schluss möchte ich dem Kollegen Baumann gern
sagen: Ich selbst habe die Grenze mehrfach besucht und
mir angesehen, welche Arbeit dort von den Beamten geleistet wird. Ich habe es mir auch angetan, zu einer dieser
Bürgerwehren zu gehen.
Frau Kollegin Jelpke, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.
Ich komme gleich zum Schluss.
Nein, Sie
kommen bitte sofort zum Schluss, weil Sie Ihre Redezeit
schon um zwei Minuten überzogen haben.
Ich muss Ihnen sagen, dass Sie
sich mit diesen Gruppen einmal auseinander setzen sollten. Sie haben ein ziemlich rassistisches Gedankengut und
ihre Arbeit einzig und allein auf die Jagd auf Flüchtlinge
ausgerichtet.
({0})
Für die
Bundesregierung hat der Parlamentarische Staatssekretär
Fritz Rudolf Körper das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Erste kurze Bemerkung: Seit 1998 gab es im
Bereich des BGS 3 772 Stellenhebungen. Damit konnten
12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes befördert werden. Das ist die aktive Politik
von Bundesinnenminister Otto Schily. Ich denke, dieser
Politik gebührt Dank.
({0})
Zweite kurze Bemerkung: Kollege Günter Graf ist auf
die Entwicklungen an der deutsch-tschechischen Grenze,
insbesondere im Hinblick auf illegale Einreise- und
Schleusungskriminalität, eingegangen. Ich denke, die
Erfolge können sich sehen lassen. Es ist beispielsweise
ein Rückgang von einem Drittel zu verzeichnen. Das ist
noch nicht das, was wir erreichen wollen, aber die Entwicklung ist positiv. Für diese hervorragende Arbeit muss
den BGS-Beamtinnen und -Beamten Dank gesagt werden.
({1})
Dritte kurze Bemerkung: Herr Kollege Baumann, beim
Bundesgrenzschutzamt Chemnitz sind beispielsweise
1 337 BGS-Beamtinnen und -Beamte beschäftigt. Ihre
Behauptungen stimmen nicht. Schauen Sie ein bisschen in
unseren Haushalt. Im Jahre 2001 wurden beispielsweise
dem Bundesgrenzschutzpräsidium Ost 190 Polizeianwärterinnen und -anwärter zugewiesen. Das bedeutet eine
klare personelle Verstärkung. Dies wird im Jahr 2002 mit
60 Polizeianwärterinnen und -anwärtern fortgesetzt. Das
ist die Politik, die wir im Bereich der inneren Sicherheit
praktizieren. Ich denke, das ist auch gut so.
({2})
Es geht um den deutsch-tschechischen Polizeivertrag.
Das vorliegende Abkommen stellt eine Basis für eine
effektive Sicherheitspartnerschaft dar. Es schafft genau
den Sicherheitsgewinn für Deutschland, den Sie, meine
lieben, verehrten Kolleginnen und Kollegen von der
CDU/CSU-Fraktion, mit Ihrem Antrag begehen. Das Abkommen sieht erhebliche Verbesserungen für die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr vor. Es schafft erweiterte Möglichkeiten der
Zusammenarbeit zwischen deutschen und tschechischen
Polizeidienststellen. Deutsche und tschechische Polizisten - das stelle man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt
vor - können zukünftig in gemeinsamen Dienststellen arbeiten. Wer sich ein bisschen auskennt, weiß dies entsprechend einzuschätzen.
({3})
Sie können zukünftig gemeinsam Fahndungsaktionen durchführen und einander in Notfällen personelle
Unterstützung leisten. Damit ist die national bereits bestens bewährte Zusammenarbeit der Polizeien von Bund
und Ländern um einen entscheidenden Baustein erweitert.
Von großer Bedeutung ist auch die vertragliche Regelung, die eine Verfolgung von Personen bis auf das Gebiet
des Vertragsstaates ermöglicht. Wir bezeichnen dies mit
dem Begriff der Nacheile. Damit wird das traditionelle
Prinzip relativiert, wonach die Gefahrenabwehr mit dem
Erreichen der Grenze abgebrochen werden muss. Mit anderen Worten: Der Vertrag hat dem Interesse an effizienter Aufgabenerledigung und dem optimalen Schutz der
Bürgerinnen und Bürger den Vorrang vor einem hergebrachten polizeilichen Verfahrensgrundsatz gegeben. Das
verdient Würdigung.
({4})
Was zum Thema Datenschutz zu sagen ist, ist auf einen einfachen Nenner zu bringen: Es gilt nationales
Recht. Hier braucht man überhaupt keine Befürchtungen
zu haben. Das sollte an dieser Stelle festgehalten werden.
Die Bekämpfung einer zunehmend grenzenlosen
Kriminalität fordert zukünftig eine länderübergreifende
Zusammenarbeit. Dies gilt insbesondere für die Kriminalitätsphänomene, wie beispielsweise die Schleusungskriminalität, die im Grunde genommen nur durch multilaterale Strategien in den Griff zu bekommen sind.
Für diese Grenzregion stehen professionelle Kräfte zur
Verfügung, die effizient arbeiten. Ich habe das vorhin
schon einmal gesagt. Auch hier will ich nicht versäumen
zu erwähnen, dass es zu einer guten Zusammenarbeit mit
den Länderpolizeien und - das will ich besonders erwähnen - der Bundeszollverwaltung kommt, die hier eine
ganz wichtige Rolle spielt, sodass dies ein wirklich
schlüssiges Konzept ist. Dies zeigen auch die Ergebnisse.
Ich sage auch ganz deutlich: Die Personal- und Sachausstattung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
verbessert worden. Was ich zu dem Thema Personal in
Zahlen gesagt habe, könnte ich auch hinsichtlich der
Sachausstattung erwähnen. Lieber Herr Kollege
Baumann, derjenige, der sich beispielsweise bei dem
Fahrzeugbestand auskennt, wird wissen, dass es dabei
absolut keinen Anlass zu einer kritischen Bemerkung gibt.
Sie sollten auch das Beschaffungsprogramm der Bundesregierung einmal loben.
({5})
Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zum Polizeivertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tschechischen Republik wird nach
unserer Auffassung ein weiteres Etappenziel auf dem Weg
zur Integration der Staaten Osteuropas in die europäische
Sicherheitsarchitektur erreicht und vor allem auch eine
gute Grundlage zum weiteren Ausbau des Sicherheitsstandards im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger in
dieser Grenzregion geschaffen.
({6})
Ich finde es gut, dass es hier sehr positive Äußerungen
zu diesem Vertragsentwurf gibt. Dieser Vertragsentwurf
liegt auf einer kontinuierlichen Linie der Bundesregierung, die besagt: Bei der inneren Sicherheit kommt es
ganz entscheidend auf den praktischen, auf den effektiven
Vollzug an und nicht in erster Linie darauf, sich auf das
Fabrizieren immer neuer Gesetze zu kaprizieren.
({7})
Es kommt darauf an, dass die Arbeit insbesondere auch im
internationalen Bereich funktioniert. Wer die Auflistung
unserer internationalen Verträge sieht - Polizeiabkommen, Abkommen über die Bekämpfung der organisierten
Kriminalität -, wird merken, dass das ein Schwerpunkt
dieser Bundesregierung ist und dass wir uns bei der inneren Sicherheit auf einem richtigen und wichtigen Wege
befinden.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
({8})
Ich
schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Innenaus-
schusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit
dem Titel Für mehr Sicherheit an der deutsch-tsche-
chischen Grenze, Drucksache 14/7429. Der Ausschuss
empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung, den
Antrag auf Drucksache 14/3672 abzulehnen. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? -
Wer enthält sich? - Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der PDS
bei Gegenstimmen von CDU/CSU angenommen.
Wir stimmen nun über den von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag
vom 19. September 2000 mit der Tschechischen Republik
über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der
Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten, Druck-
sache 14/7095, ab. Der Innenausschuss empfiehlt unter
Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 14/7429, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte
diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen,
um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer ent-
hält sich? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Bera-
tung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
CDU/CSU und der FDP bei Gegenstimmen der PDS an-
genommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Ge-
genstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist
mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung
anderer Gesetze
- Drucksache 14/7420 Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({0})
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Guido
Westerwelle, Dr. Heinrich L. Kolb, Hans-Joachim
Otto ({1}), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
Informationsangebot der Bundesregierung
barrierefrei gestalten
- Drucksache 14/5985 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({2})
Rechtsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Beratung eine Dreiviertelstunde vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Bundesminister Walter Riester das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Diese Regierung hat sich zum Ziel gesetzt,
das 1994 im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot auch durchzusetzen. Zuerst kam das Gesetz zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter,
dass das ganz beachtliche Ergebnis zeitigte, dass wir die
Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter zwischenzeitlich um
über 25 800 absenken konnten.
({0})
Als Zweites folgte das Sozialgesetzbuch IX. Heute bringen wir als drittes behindertenpolitisches Vorhaben in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ein.
Der vorliegende Gesetzentwurf zeugt von einem neuen
Selbstverständnis behinderter Menschen und einem
neuen Denken in der Behindertenpolitik.
({1})
Er dreht sich nicht mehr nur um Fürsorge und Versorgung.
Heute geht es um den bürgerrechtlichen Anspruch auf
Chancengleichheit. Von Anfang an haben Betroffene an
dem Gesetzentwurf mitgearbeitet. Der Text wurde von einer Projektgruppe des Bundesarbeitsministeriums auf der
Grundlage eines Entwurfes des Forums behinderter Juristinnen und Juristen entwickelt.
({2})
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl
Hermann Haack, hat als Vorsitzender der Koalitionsarbeitsgruppe Behindertenpolitik entscheidend mitgewirkt.
Dafür möchte ich mich bei ihm herzlich bedanken.
({3})
Meine Damen und Herren, Kernstück des Gesetzes ist
die Herstellung von Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist
dabei nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte. Sie umfasst beispielsweise auch die Verwendung der Gebärdensprache
durch hör- oder sprachbehinderte Menschen. Barrierefreiheit bedeutet ferner Kommunikationsmöglichkeiten sehbehinderter Menschen in den elektronischen Medien.
({4})
Um die Barrierefreiheit umzusetzen, haben wir das
neue Instrument der Zielvereinbarung geschaffen. Unternehmen und Behindertenverbände sollen selbstständig
vereinbaren, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort verwirklicht wird.
Rollstuhlfahrern, blinden und gehörlosen Menschen
soll es künftig möglich sein, sich selbstständig in den Gebäuden des Bundes zu bewegen. In neue Dienstgebäude
müssen zum Beispiel für Blinde wahrnehmbare Orientierungshilfen eingebaut werden. Die Selbstverpflichtung
des Bundes soll Vorbildcharakter auch für die Länder haben.
({5})
Auch Gaststätten in neu errichteten Gebäuden müssen
künftig barrierefrei sein. Unnötige Baukosten werden vermieden, weil die Barrierefreiheit schon in die Planung
einfließt.
Nahverkehr, Bahnverkehr, Luftverkehr - drei Symbole für Bewegungsfreiheit und Mobilität, die das Leben
in unserer heutigen Zeit prägen. Künftig sollen behinderte
Menschen hier möglichst wenig Barrieren vorfinden, damit auch sie selbstbestimmt von ihrem Recht auf Mobilität Gebrauch machen können.
({6})
Hörbehinderten soll künftig das Recht eingeräumt werden, mit allen Bundesbehörden in Gebärdensprache zu
kommunizieren. Sehbehinderte können Bescheide - zum
Beispiel vom Arbeitsamt - auf Wunsch zusätzlich in
Brailleschrift oder auf einem Tonträger erhalten. Das
Internet bietet Information und ist heute fast unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitswelt. Insbesondere sehbehinderten Menschen soll ein ungehinderter Zugang zu diesem Medium ermöglicht werden. Vorreiter hierfür werden
die Bundesdienststellen sein, die ihre Internetangebote
barrierefrei gestalten werden.
({7})
Meine Damen und Herren, die unbehinderte Teilnahme
an geheimen Wahlen sollte in einer Demokratie selbstverVizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
ständlich sein. Bisher konnten Blinde oder Sehbehinderte
aber nur wählen, wenn sie eine Hilfsperson in die Kabine
mitgenommen haben. Das wird sich ändern. Künftig muss
eine Wahlschablone bereitgehalten werden, mit der Sehbehinderte ihren Stimmzettel allein ausfüllen können.
({8})
Bei der Auswahl der Wahllokale soll künftig besonders
auf Barrierefreiheit geachtet werden, damit Rollstuhlfahrer problemlos die Wahlkabinen erreichen können.
Über 3 Millionen schwerbehinderte Frauen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sind
oft einer doppelten Benachteiligung ausgesetzt: als
Frauen und als behinderte Menschen. Das Gleichstellungsgesetz erklärt Maßnahmen ausdrücklich für zulässig, die eine Gleichstellung behinderter Frauen fördern.
Wir stärken im Gleichstellungsgesetz auch die Rechte
der anerkannten Behindertenverbände. Sie sollen sowohl die Möglichkeit zur Prozessvertretung als auch ein
Verbandsklagerecht erhalten. Damit können Verbände
insbesondere unabhängig von einem konkreten Einzelfall
die Gleichstellung behinderter Menschen auch gerichtlich
durchsetzen.
({9})
Ganz wichtig ist es aber auch, dass die Bundesländer
nun den Ball aufnehmen. Es besteht für Länder und Kommunen ein großer Gestaltungsspielraum insbesondere in
den Bereichen Bau, Verwaltung und Verkehr. Diesen
Spielraum gilt es zu nutzen; denn nur dann, wenn auch in
den Landesgesetzen detailliert ausgestaltete und einklagbare Rechte für behinderte Menschen verankert sind,
kann eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Realität werden.
({10})
Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem wichtigen dritten großen Schritt in der Behindertenpolitik einen Meilenstein setzen werden, mit dem das Behindertenrecht
völlig neu geregelt wird und der bei der aktiven Einbeziehung Behinderter sowie beim Abbau von Barrieren in unserer Gesellschaft hilft.
Herzlichen Dank.
({11})
Als
nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Claudia Nolte
von der CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Dazu habe ich wenig
Veranlassung, Herr Beck.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als
ich mir Ihren Gesetzentwurf angeschaut habe, war ich mir
nicht mehr sicher, ob das wirklich das Gesetz ist, an das
Sie gedacht haben, als Sie die Koalitionsvereinbarung beschlossen haben. Man muss schon sehr genau hinschauen,
um zu entdecken, was überhaupt drinsteht. Gemessen an
dem, wovon Sie immer geredet haben, ist das Gesetz nur
noch ein Schatten seiner selbst.
({0})
Ich finde, ähnlich wie bei den Beratungen über das
SGB IX ist dank der vielen Konsensrunden, die im Vorfeld stattgefunden haben, das Gesetz so abgenudelt,
dass am Ende nicht mehr zu erkennen ist, wo Ihr großer
Wurf und Ihre Visionen in der Frage, was Gleichstellung
in dieser Gesellschaft eigentlich heißen soll, geblieben
sind.
({1})
- Nein, schauen Sie sich bitte an, was substanziell von
dem, was Sie einmal gefordert haben, noch übrig geblieben ist. In der Tat ist verdammt wenig übrig geblieben.
({2})
Man mag boshaft sagen, dass Sie auf uns Rücksicht
nehmen wollten, damit wir zustimmen können; denn die
Union - das wissen Sie ganz genau - war lange Zeit sehr
skeptisch gegenüber einem Gleichstellungsgesetz. Aber
das hat vor allen Dingen damit zu tun gehabt, dass in der
politischen Auseinandersetzung nur mit Schlagworten
operiert worden ist. Ich wüsste angesichts dessen, was
hinter uns liegt, nicht, welche unüberwindbaren Widerstände es gegeben haben sollte, die einen Konsens verhindert haben. Das, was jetzt vorliegt, tut zwar am Ende
niemandem weh. Aber ob damit das erreicht werden kann,
was wir alle wollen, ist fraglich.
Sie selber müssen im Moment zugeben, dass sich vieles nicht so einfach umsetzen lässt, wie Sie ursprünglich
geglaubt haben. Einen wesentlichen Teil, der eigentlich in
ein Gleichstellungsgesetz hineingehört, haben Sie herausgenommen: Der ganze zivilrechtliche Teil fehlt, nicht nur,
weil man noch anderes hineinnehmen möchte - ich weiß,
dass dieses Argument sofort kommen wird -, sondern
weil es sich in der Realität in der Tat komplizierter darstellt, als man es gedacht hat.
Aber das ist nicht das eigentliche Hauptproblem. Wenn
man das verabschieden kann, worüber man sich einig ist,
weil es eine Mehrheit gibt, dann kann man auch einmal
andere Sachen nach hinten schieben. Das ist in Ordnung.
Nur, Sie selbst haben eine viel höhere Messlatte angelegt.
Ich muss feststellen: Sie sind wieder einmal haarscharf
unter Ihrer eigenen Messlatte durchgelaufen.
({3})
Einige inhaltliche Anmerkungen: Sie haben - um
Bereiche einzubeziehen, in denen Sie keine gesetzgeberischen Kompetenzen haben - den Weg gewählt, über
Zielvereinbarungen Entwicklungen im Unternehmensbereich in Gang zu setzen. Dieser Weg hat mich überrascht. Ich finde ihn bemerkenswert, nicht weil ich ihn
nicht unterstützen würde. Ich glaube, dies ist in der Tat ein
Weg, auf dem man Schritt für Schritt Veränderungen und
Verbesserungen durchsetzen kann und der auch große
Flexibilität zulässt; denn man muss immer die konkrete
Situation der Unternehmen vor Ort sehen. Das lassen
Zielvereinbarungen in der Tat zu. Zu fragen wäre, wie es
bei den kleinen Unternehmen aussieht, ob das alles auch
dort praktikabel ist. Darüber werden wir, denke ich, im
Ausschuss noch sprechen.
({4})
Bemerkenswert fand ich das deshalb, weil mich das
sehr daran erinnert hat, welchen Weg wir im Rahmen der
Frauenförderung im Gleichberechtigungsgesetz gegangen sind. Für die Frauenförderpläne haben wir auch Zielvorgaben gewählt. Sie haben sie vehement bekämpft.
({5})
Eine gute Idee setzt sich eben letztlich doch durch.
Sie haben Regelungen für Gebärdensprachdolmetscher und für die verstärkte Zulassung solcher Dolmetscher - ähnlich wie im SGB IX - aufgenommen, was ich
sehr begrüße. Es wäre gut, wenn auch die Kostenfragen
eindeutig geregelt werden würden.
Wichtig ist mir - das möchte ich an dieser Stelle nur anmerken -, dass wir bei all diesen Angeboten nicht vergessen, dort, wo es möglich ist - das ist sicherlich nicht überall möglich -, auch das Erlernen der Lautsprache zu
fördern, was der Unterstützung bedarf und was auch kostenintensiv ist, wenn man zum Beispiel bleibende Taubheit - ein Hindernis für das Erlernen der Lautsprache verhindern will. Es gibt in dem Bereich gute Weiterentwicklungen. Ich denke an die Möglichkeit von Implantaten, die eine enorme Entwicklung hatten. Sie sind teuer
und da hat es bislang keinen Durchbruch gegeben. Wir
hatten auch schon bei der Anhörung zum SGB IX den
Fall, dass Hilfsmittel verstärkt unterstützt werden sollten.
Es wäre mir lieb, wenn wir im Ausschuss einmal einen
Bericht vom Ministerium darüber bekämen, wie denn in
dem Bereich die finanzielle Unterstützung aussieht. Wir
dürfen nicht vergessen: Lautsprache ist dort, wo sie möglich ist, immer noch der beste Weg zur Integration. Wir
dürfen nicht zulassen, dass das verhindert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste Punkt
in diesem Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter
Menschen ist in der Tat das Thema Barrierefreiheit. Das
ist der Punkt, der letztlich darüber entscheidet, ob eine
Integration in unser Alltagsleben möglich ist oder ob weiterhin unüberbrückbare Hürden bestehen. Ich sage Ihnen
ganz ehrlich: Was dazu in dem Gesetzentwurf steht, wird
nicht dazu beitragen, dass wir in der nächsten Zeit deutliche Verbesserungen erreichen.
Uns ist eine Begriffsbestimmung vorgelegt worden,
die ich gut finde. Was aber an Konkretisierungen enthalten ist, etwa betreffend Personenbeförderung, Eisenbahn,
Luftverkehr, Umgestaltung der Gebäude, ist in meinen
Augen außerordentlich marginal. Ich sehe die Schwierigkeiten durchaus. Wir haben nur begrenzte Kompetenzen
auf Bundesebene. Die meisten Menschen werden nicht
unbedingt Bundesbehörden für ihr Leben brauchen; es
sind mehr andere Stellen, die in ihrem Alltag eine entscheidende Rolle spielen. Man muss sich überlegen: Wie
kommt man eigentlich an das heran, was für uns wirklich
wichtig ist? Das sind nun einmal Straßen, Fußgängerüberwege, Gebäude.
Man erkennt, dass versucht worden ist, mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Kompromiss zu finden,
was etwa den ÖPNV betrifft. Es ist kostenintensiv, den
ÖPNV umzubauen. Soweit es um Neuanschaffungen
geht, ist das, denke ich, nicht so schwierig; da sollte man
von vornherein an das Notwendige denken.
Wir werden letztlich nur dann erfolgreich sein, wenn
wir auch mit ein ganz klein wenig Zwang arbeiten. Auf
Zeithorizonte gänzlich zu verzichten wird schwierig. Es
sind auch wenig Vorstellungen dazu entwickelt worden,
wie denn Kontrollmöglichkeiten aussehen werden. Ich
frage mich, ob man nicht auch in dem Bereich über so etwas wie Zielvereinbarungen zwischen Verbänden und
Kommunen nachdenken kann, ob das vielleicht ein Weg
ist. Darauf gibt es sicherlich noch keine abschließenden
Antworten. Darüber müssen wir im Ausschuss noch dringend reden. Das ist noch nicht ausgefeilt.
Ich möchte an dieser Stelle das Forum behinderter Juristinnen und Juristen zitieren, das in diesem Bereich sehr
engagiert tätig ist und auch sehr viele Vorschläge eingebracht hat. In seiner Stellungnahme heißt es:
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen wird
jedenfalls keinen Gesetzentwurf unterstützen können, in dem wirksame Vorschriften zur barrierefreien
Gestaltung des öffentlichen Personenverkehrs fehlen. Hiermit steht und fällt aus unserer Sicht das
gesamte Projekt.
Weiter wird dargelegt, welche Vorstellungen es dazu gibt
und was eigentlich fehlt.
Es bleibt also durchaus Beratungsbedarf und ich wünsche uns für die Beratungen in den nächsten Wochen viel
Erfolg.
Vielen Dank.
({6})
Das Wort
hat jetzt der Kollege Volker Beck vom Bündnis 90/Die
Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vollmundigen Äußerungen der Kollegin Nolte haben mich sehr erfreut.
({0})
Sie hat jetzt entdeckt, dass man hier ganz forsch voranschreiten muss. Ich wünschte mir nur, dass sie hier einmal
ihre Vorschläge zu Papier brächte, damit wir wissen, wo
es bei der Union langgeht.
({1})
Ich erinnere mich daran, dass wir in der letzten Wahlperiode mit den Vorschlägen meiner Fraktion und auch denen unseres Koalitionspartners zur Behindertenpolitik
von Ihnen immer eine Abfuhr bekommen haben.
({2})
Wir wollen den zentralen Paradigmenwechsel, das heißt
weg von der Behindertenpolitik
({3})
als bloßer Fürsorgepolitik hin zu einer Politik, durch die
Barrieren abgebaut werden, damit behinderte Menschen
als gleichberechtigte Subjekte am Alltag des gesellschaftlichen Lebens möglichst immer ohne Hilfe für die Überwindung aufgerichteter Barrieren partizipieren können.
Heute ist ein historischer Tag, weil wir mit dem Barrierefreiheitsgesetz einen Umdenkprozess in der Politik
einleiten.
({4})
Wir haben hiermit eine völlig neue Situation geschaffen. Frau Nolte will bei diesem Punkt offenbar gar nicht
zuhören.
({5})
Mit dem Instrument der Zielvereinbarung, das wir gesetzlich verankern, schaffen wir in den Bereichen, in denen der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat, die
Möglichkeit, genau das, was Sie für die Kommunen fordern, aufgrund einer klaren Rechtsgrundlage zu schaffen.
In den Bereichen, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz hat, verpflichten wir die Träger, insbesondere die
im Bereich der Verkehrsdienstleistungen, solche Zielvereinbarungen abzuschließen.
Ich meine, dieser Weg ist sehr klug, weil damit vorgeschrieben wird, dass die Verhandlungspartner etwas regeln und was sie regeln; sie müssen sich einigen und die
Behindertenverbände können am Ende eine Einigung
auch durchsetzen.
({6})
Wir als Gesetzgeber maßen uns aber nicht an, die vielfältigen Behinderungen, die es im Alltag gibt, besser zu
kennen als die Menschen, die davon betroffen sind. Deshalb ermächtigen wir die Behindertenverbände, solche
Zielvereinbarungen mit der Anbieterseite zu formulieren.
Damit kann, ungefiltert durch Politik, insbesondere durch
parteipolitische Rücksichtnahme, die gesamte Kompetenz der Behindertenarbeit in die Ausgestaltung einer barrierefreien Republik einfließen. Ich finde, das ist der richtige Ansatz.
({7})
Wir haben in dem ganzen Verfahren eine sehr enge Abstimmung mit der Behindertenbewegung, mit den Behindertenverbänden gesucht, ehe wir den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet haben. Auch das ist beispielhaft für
den Respekt vor der Kompetenz der Menschen, die am
besten darüber Bescheid wissen, wie diese Gesellschaft
sie behindert.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber,
dass sich die Union endlich dazu durchgerungen hat zu
sagen, dass wir auch ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz brauchen. Ich kann Sie beruhigen, Frau
Nolte, auch insoweit macht die rot-grüne Koalition noch
in dieser Wahlperiode Ihre Träume wahr.
({8})
Wir werden ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz einbringen. Die Rechtspolitiker der Koalition sind
in den Vorarbeiten dazu schon sehr weit vorangeschritten.
Auch dafür werden Sie uns dann Beifall zollen können.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir in ganz vielen Bereichen, dass Behinderte am Alltag partizipieren können. Für mich war es
wirklich ein ganz wichtiger Schritt - das will ich hier
betonen -, dass wir als Gesetzgeber den ideologischen
Streit über die deutsche Gebärdensprache endlich beenden. Wir sagen jetzt endlich: Die deutsche Gebärdensprache wird als Sprache anerkannt, lautbegleitende Gebärden werden als Kommunikationsmittel respektiert.
Das ist sehr wichtig, weil sich viele Betroffene lange
Zeit wehren mussten gegen Pädagogen, die es angeblich
besser wussten als sie selbst, wehren mussten gegen eine
Erziehung, bei der ihnen nicht die Chance gegeben wurde,
sich in vollem Umfang kommunikativ emotional zu entwickeln. Ich finde es sehr gut, dass der Gesetzgeber jetzt
sagt: Letztendlich sollen die betroffenen Menschen entscheiden, welchen Weg sie zum Erwerb von Kommunikationsfähigkeit gehen. Wir erkennen das an.
Im Übrigen schaffen wir - damit gehen wir voran - gegenüber den Behörden des Bundes und der Länder einen
Rechtsanspruch dahin gehend, dass sich die jeweilige
Behörde darum kümmern muss, dass sie sich mit denjenigen, die hörgeschädigt oder ertaubt sind, verständigen
kann. Die betroffenen Menschen werden also, nachdem
sie sich bei einer Behörde angemeldet haben, dort einen
Gebärdendolmetscher vorfinden. Dadurch werden übrigens auch Arbeitsplätze geschaffen, weil sehr viele Gebärdendolmetscher zwar hoch engagiert sind, aber leider
keine gesicherte Einkommenslage oder Auftragslage
haben. Da werden sich die Behörden etwas einfallen lassen, zum Beispiel gemeinsame Servicezentren, um das
sicherzustellen. Dadurch werden die Kommunikationsmöglichkeiten der betroffenen Menschen gesichert.
Ich bin stolz, dass wir das erreicht haben. Ich bin ebenfalls
stolz darauf, dass wir mit dem Entwurf zum so genannten
Barrierefreiheitsgesetz dem Anspruch des Gender Mainstreaming gerecht werden und die besondere Situation
von behinderten Frauen ausdrücklich regeln.
Sehr wichtig ist unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten, dass wir den Behindertenverbänden mit dem
Verbandsklagerecht die Möglichkeit verschaffen, die
Rechte der behinderten Menschen durchzusetzen. Wir
Volker Beck ({9})
legen die Durchsetzung dieser Rechte nicht allein in die
Hand von paternalistischen Beauftragten, auch wenn es
im Bund einen sehr guten Beauftragten gibt und auch
wenn in den Ländern und Kommunen sehr engagierte Beauftragte arbeiten. Vielmehr können sich die Behindertenorganisationen künftig selber ihrer Haut wehren. Sie erhalten konkrete Rechtsansprüche und dadurch die
Möglichkeiten, das von uns geschaffene Recht durchzusetzen. Dieses Vorgehen ist meines Erachtens zielführend
und beispielhaft.
Ich bin froh, dass man endlich nicht mehr in die USA
fahren muss, um zu sehen, dass die Verschiedenheit der
Menschen für die Gesellschaft eigentlich keine Last darstellt, wenn man diese Verschiedenheit beim Bau von Gebäuden und bei der Anschaffung von Verkehrsmitteln
berücksichtigt.
({10})
Zehn Jahre nach Verabschiedung des so genannten
Barrierefreiheitsgesetzes werden wir unsere Republik
nicht mehr wiedererkennen, weil wir bei der Anschaffung
unserer Verkehrsmittel und beim Bau der Gebäude an die
Menschen, die behindert sind, gedacht haben.
({11})
Mit diesem Gesetz setzen wir die Forderung um, um
die es uns bei der Grundgesetzänderung 1994 ging: Behindertes Leben gehört zur Vielfalt einer Gesellschaft und
muss gleichberechtigt behandelt werden. Es ist Teil des
Normalen. Die behinderten Menschen haben das von der
Grundgesetzänderung erwartet. Wir erfüllen nun ihre
Forderungen. Nach der Grundgesetzänderung machte
sich bei den Betroffenen eine sehr große Enttäuschung
breit, weil in der Behindertenpolitik bis 1998 nichts Wesentliches passiert ist, obwohl es einen klaren verfassungsrechtlichen Auftrag gab. Diesen Auftrag haben wir
mittlerweile umgesetzt.
({12})
- Frau Nolte, es kränkt Sie, dass Sie dazu keinen Beitrag
geleistet haben. Aus diesem Grund rufen Sie pausenlos
dazwischen; das verstehe ich gut.
({13})
Die Behinderten wissen, auf wen sie hier vertrauen können.
Vielen Dank.
({14})
Das Wort
hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich Kolb von der FDPFraktion.
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Beck, ich befürchte, dass Ihre Annahme, in zehn Jahren werde man die
Republik nicht wiedererkennen, ein bisschen zu optimistisch ist. Es ist nicht so, dass wir uns das nicht wünschen
würden; aber man sollte realistische Aussagen machen,
um bei den betroffenen Menschen nicht unnötig falsche
Hoffnungen zu wecken.
({0})
Meine Fraktion begrüßt grundsätzlich - zu Vorbehalten
komme ich später - den von den Koalitionsfraktionen
vorgelegten Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen. Sie nehmen damit ein altes Anliegen der
Liberalen und insbesondere der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, was die gleichberechtigte Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen
Leben angeht.
Der Abbau möglichst vieler Barrieren, welche Menschen mit Behinderungen an dieser Teilhabe hindern, sie
im Alltag diskriminieren und benachteiligen, ist das Ziel,
dem sich alle Fraktionen in diesem Hause verpflichtet
fühlen. In diesem Geist haben wir unlängst das SGB IX
über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen. Ich wäre
froh, wenn uns das auch bei diesem Gesetzentwurf
gelänge.
Dazu bedarf es meines Erachtens aber der Berichtigung eines grundlegenden Fehlers in Ihrem Gesetzentwurf, nämlich der Ungleichbehandlung der privaten
Wirtschaft und der öffentlichen Träger. Während Sie
sich nicht scheuen, den privaten Unternehmen in größerem Umfang Pflichten aufzuerlegen, schonen Sie die öffentlichen Träger. Das ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar.
({1})
Ich rege an, über eine genaue Formulierung der Zielvereinbarung in § 5 dieses Gesetzentwurfs nachzudenken.
Problematisch ist, dass laut § 5 jedes Unternehmen, unabhängig vom Unternehmenszweck, von Art und Umfang
der Kundenkontakte, von seiner Größe, von seiner Leistungsfähigkeit usw., betroffen ist. Das heißt, alle Unternehmen, auch kleine und kleinste, sehen sich einer für sie
nicht überschaubaren Vielzahl von Verbänden gegenüber,
die sich zum Teil mit sehr speziellen Anliegen befassen,
und müssen mit jedem Verband in Verhandlungen eintreten, außer in den Fällen des Absatzes 4. Hier finden wir,
dass die dort geregelten Fälle zu kurz greifen, weil auch
nicht klar ist, was im Falle des Scheiterns einer Zielvereinbarung geschehen soll. Außerdem werden Unternehmen, die bereits Maßnahmen ergriffen haben, um Barrierefreiheit herzustellen, für diese freiwillige Vorleistung
nicht ausreichend belohnt.
In § 12, wo es um die Vertretungsbefugnis der Verbände geht, wird den Verbänden ein Klagerecht eingeräumt, das sie anstelle und mit Einverständnis der Menschen mit Behinderungen, die sich in ihren Rechten auf
Barrierefreiheit möglicherweise verletzt sehen, ausüben
können. Hier kommt es darauf an sicherzustellen, dass die
Volker Beck ({2})
behinderten Menschen selbst Herr des Verfahrens bleiben, dass im Ergebnis nicht ein sie bevormundendes Klagerecht geschaffen wird. Darüber sollten wir uns unterhalten.
({3})
Wir sollten uns in den Ausschussberatungen auch durchaus überlegen, ob man nicht die Befugnisse von Angehörigen behinderter Menschen hier noch stärker als bisher vorgesehen einbeziehen kann.
Wir stehen - das muss ich hier auch noch sagen - der
in § 13 des Entwurfs vorgesehenen Einführung einer Verbandsklage mit Skepsis gegenüber. Auf Bundesebene
haben wir dieses sensible Instrument der Verbandsklage
bisher mit Zurückhaltung eingesetzt. Dieser Übung, nämlich der Zurückhaltung, wird das in § 13 vorgesehene Verbandsklagerecht nicht gerecht. Zwar werden dort bestimmte Gesetzesvorschriften aufgelistet, es wird dann
aber auf sonstige Vorschriften des Bundesrechts verwiesen, die einen Anspruch auf Herstellung von Barrierefreiheit vorsehen. Das bedeutet, jeder Verband könnte zukünftig, ohne in seinen Rechten verletzt zu sein, jedes
Unternehmen verklagen, und zwar nicht nur mit dem Ziel,
Verhandlungen über Zielvereinbarungen aufzunehmen,
sondern wegen jeder auch noch so geringfügigen Beanstandung in diesem Bereich. Wir müssen uns noch einmal
gemeinsam überlegen, ob hier das Klagerecht nicht zu
weit ausgestaltet ist und wie man es alternativ fassen
könnte.
({4})
Während Sie - das habe ich eingangs schon gesagt bei der Verpflichtung von privaten Unternehmen doch
sehr großzügig gewesen sind, wirkt es dann schon fast
peinlich, wie zugeknöpft Sie sich geben, wenn es um die
Verpflichtungen der öffentlichen Hand geht. In § 10 des
Gesetzentwurfes wird den sehbehinderten und blinden
Menschen ein Anspruch auf Bescheide und Vordrucke in
einer Form, die sie wahrnehmen können, eingeräumt. So
weit, so gut. Aber in Absatz 2 wird dieser Anspruch schon
wieder relativiert und der Umfang des Anspruches der
sehbehinderten und blinden Menschen in das Ermessen
von BMI und BMA gestellt. Eine solche Selbstdefinition
der Verpflichtung räumen Sie der Wirtschaft nicht ein.
Warum eigentlich wollen Sie hier die öffentliche Hand
besser stellen und bevorzugen? Ich denke, das darf der
Gesetzgeber nicht zulassen, wenn wir wirklich vorankommen wollen.
({5})
Auch in § 11 Ihres Gesetzentwurfes, der die öffentliche
Hand zu einer barrierefreien Informationstechnik verpflichten soll, kann noch einmal eingegriffen werden. Sie
hatten im Referentenentwurf noch die Barrierefreiheit
von Intranets vorgeschrieben; das findet sich jetzt nicht
mehr. Wesentlich schlimmer noch, Sie stellen auch hier
die barrierefreie Informationstechnik unter einen Verordnungsvorbehalt, der sich insbesondere an den technischen und finanziellen Möglichkeiten der Verwaltung orientieren soll. So steht es in § 11 Abs. 1 Satz 2. Das kann
ich wirklich nicht nachvollziehen.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Unausgewogenheit, über die wir noch einmal miteinander diskutieren müssen. Wir sehen hier eine illegitime Ungleichbehandlung. Das ist auch ein Punkt, den wir in unserem
Antrag zum Informationsangebot der Bundesregierung
kritisieren. Nur wenn die Organe des Bundes, nur wenn
die öffentliche Verwaltung, die auch über die Einhaltung
dieses Gesetzes wachen wird, mit gutem Beispiel vorangeht, werden wir im Interesse unserer Mitbürger mit Behinderung eine breite Akzeptanz auch in der Wirtschaft
erreichen können.
Wir als FDP-Bundestagsfraktion bitten Sie daher, in einem konstruktiven Prozess mit uns diese Punkte neu zu
überdenken - zum Wohle der Menschen mit Behinderung
in Deutschland, um die es uns geht.
Danke schön.
({6})
Das Wort
hat jetzt der Kollege Ilja Seifert von der PDS-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich empfinde es als sehr erfreulich, dass alle
hier im Hause sagen, sie wollen etwas dafür tun, dass
Menschen mit Behinderungen in diesem Land gleichberechtigt und besser leben können. Wenn ich mir aber den
vorliegenden Gesetzentwurf anschaue, stelle ich im Gegensatz zu Ihrer Interpretation, Herr Minister, fest, dass
Sie völlig auf eine entsprechende Politik verzichten. Welche Inhalte finden sich denn noch unter den Überschriften? Die Kollegin Nolte wies bereits darauf hin. Eine entsprechende Gestaltung der Politik kann doch nur darin
bestehen, dass man denjenigen, die es schwerer haben, ein
klein wenig Erleichterung verschafft. In die Sprache der
Behindertenpolitik umgesetzt heißt das, dass bestehende
behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden
müssen. Gleichstellung erreicht man doch nicht durch
Gleichbehandlung, sondern durch Ungleichbehandlung.
Wenn man ungleiche Dinge gleich behandelt, reproduziert man doch nur die Ungleichheit.
({0})
Weil ich nur wenig Zeit habe, möchte ich mich auf einen einzigen Punkt konzentrieren. Sie haben die absolut
unbefriedigende Definition von Behinderung, die sich
im SGB IX findet, in dieses Gesetz übernommen. Dort definieren Sie: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistigen Fähigkeiten oder ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als
sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben der
Gesellschaft beeinträchtigt ist. Behinderung ist aber nicht
der Schaden an einem Menschen, sondern Behinderung
ist eigentlich jede Verhaltensweise, jede Maßnahme, jede
Struktur, die Menschen daran hindert, ihre Lebens- und
Entfaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Wenn Sie
diese Definition in das Gesetz aufnehmen würden, kämen
Sie nicht zu solch komischen Vorschriften, wie wir sie
jetzt hier finden.
({1})
Wir müssen endlich begreifen, dass Behinderung, wie die
WHO gesagt hat, das ist, was die Gesellschaft den Menschen antut, nicht das, was diese an Fehlern haben.
Schauen wir uns jetzt einmal Ihre grandiosen Zielvereinbarungen an. Was, bitte schön, hindert denn eine Behindertenorganisation jetzt schon daran, mit irgendeinem
Konzern darüber zu verhandeln, dass dafür gesorgt wird,
dass alle Bereiche barrierefrei gestaltet werden? Das ist
möglich, aber das Problem ist, dass nichts passiert, wenn
der Konzern nichts tut. Deshalb nützt das Recht auf Verhandlungen wenig, wenn keine Sanktionen drohen, wenn
die Verhandlungen nicht zu dem Ergebnis führen, dass
Barrierefreiheit hergestellt wird. Hier ist der entscheidende Punkt.
({2})
Sie haben in dem Gesetz keine Sanktionen bei Diskriminierung vorgesehen.
In der Fragestunde gestern haben wir gehört, dass das
zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg
gebracht werden soll. Wiederum soll dieser defektologische Behinderungsbegriff und nicht der moderne der
WHO verwandt werden. Deshalb reicht das, was Sie hier
vorgelegt haben, auch wenn engagierte behinderte Menschen daran mitgearbeitet haben, noch längst nicht aus.
Wir müssen daran arbeiten und es in wesentlichen Punkten verändern. Es stimmt: Menschen mit Beeinträchtigungen können ihre Angelegenheiten selber regeln, wenn
sie überhaupt etwas selber regeln können. Dafür, dass sie
in die Lage versetzt werden, etwas selber zu regeln, muss
die Politik, müssen wir, müssen Sie sorgen, indem die
Nachteile ausgeglichen werden, die sie gegenüber anderen haben. Dann können sie denen wenigstens auf gleicher Augenhöhe begegnen.
Herr Minister, Sie haben gesagt, dass in den Ländern
Gleichstellungsgesetze folgen sollen. Aber auch diese
dürfen nicht auf einem falschen Behinderungsbegriff aufbauen. Deshalb ist es so wichtig, dass auf Bundesebene
ein vorbildlicher Behinderungsbegriff eingeführt wird,
der tatsächlich dem Stand der Technik entspricht. Dann
können wir Stichtage für die Barrierefreiheit einführen,
die wir brauchen. Dann wird auch der Sturm der sehbehinderten Menschen gegen die Regelung abebben
- Herr Kolb hat bereits davon gesprochen - und dann
werden wir vernünftige Regelungen erreichen, die
tatsächlich zur Barrierefreiheit und vor allem zur Gleichstellung führen, indem die Ungleichheit beseitigt wird.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe auf
sehr intensive, aber auch nützliche Diskussionen im Ausschuss, die hoffentlich zu Veränderungen zugunsten der
behinderten Menschen führen.
Danke schön.
({3})
Das Wort
hat jetzt die Kollegin Silvia Schmidt von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
ist höchste Zeit für ein Gleichstellungsgesetz. Seit 1972
fordern die betroffenen Verbände dieses Gesetz ein. In
mehr als 40 Staaten gibt es bereits Antidiskriminierungsvorschriften. Deutschland ist in dieser Beziehung ein Entwicklungsland - dank Ihnen.
({0})
Das ist besonders beschämend für ein Land, das auf einen
dunklen Abschnitt seiner Geschichte zurückblicken muss,
in dem behinderte Menschen verfolgt und ermordet wurden. Ich denke nicht, dass das Blödsinn ist.
Ein Gesetz zur Gleichberechtigung behinderter Menschen ist längst überfällig. Für uns Sozialdemokraten war
das einfach eine Verpflichtung.
({1})
Aber mit einem Gesetz allein ändert sich noch nichts.
({2})
Gesetze sind zunächst nur ein Stück Papier. Dennoch sind
Gesetze Instrumente, die genutzt werden müssen, um die
Gesellschaft tatsächlich zu verändern.
({3})
Auf das vorliegende Gleichstellungsgesetz trifft diese
Aussage besonders zu. Gleichstellung und Gleichberechtigung - ich habe es in diesem Hause schon oft gesagt fangen zuerst in den Köpfen der Menschen an. Die Barrieren, die der vorliegende Gesetzentwurf abbauen wird,
müssen zuallererst in den Köpfen der Menschen abgebaut
werden.
Der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
wird von diesem Gedanken getragen.
({4})
Politik für behinderte Menschen - das war die Politik des
ehemaligen Fürsorgestaates, der die Menschen teilweise
entmündigt hat - wird endlich durch eine Politik mit und
von behinderten Menschen abgelöst. Dieser Paradigmenwechsel fand wohl noch nie so klar Ausdruck wie auf dem
Kongress Gleichstellungsgesetz jetzt im Oktober des
letzten Jahres in Düsseldorf. Gleichstellungsgesetz jetzt
war die ultimative Aufforderung an uns und an die Gesellschaft, der Benachteiligung behinderter Menschen
endlich und sofort ein Ende zu setzen. Das war die Aussage, die wir mitgenommen haben. Frau Nolte, auch Sie
waren anwesend. Ich denke, dass auch Sie diese Aussage
so verstanden haben.
({5})
Die Behindertenverbände waren sich im Klaren, dass
Diskriminierung trotz aller gut gemeinten Vorsätze, die
wir alle schon Jahre vorher gefasst haben, nur durch deutliche und klare gesetzliche Vorgaben beendet werden
kann. Diese Meinung fand auch auf dem Kongress eine
breite Zustimmung, auch von den Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft. Das wissen Sie. Herr Ulrich
Gruber von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fasste die Stimmung wie folgt zusammen: Wir sehen Gleichstellungsgesetze sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene als sehr positiv an.
Der endlich vorliegende Gesetzentwurf basiert auf der
Grundforderung, dass behinderte Menschen uneingeschränkt all das nutzen können, was für uns selbstverständlich ist, damit sie das tägliche Leben wie wir genießen können.
Was unter dem Begriff Barrierefreiheit im Sinne des
Gesetzentwurfes zu verstehen ist, wurde hier bereits deutlich gemacht. Deshalb möchte ich in Bezug auf Barrierefreiheit einen Irrtum ansprechen, der immer wieder
geäußert wird. Es sind die Bedenken hinsichtlich vermeintlich hoher Kosten, die das Gleichstellungsgesetz
zur Folge haben soll. Seriöse Berechnungen in den USA
haben aber ergeben, dass es letzten Endes viel teurer wird,
wenn wir behinderte Menschen ausschließen oder besonders behandeln. Ich muss das jetzt einfach so krass formulieren; denn es ist schlimm genug, dass dieser Beweis
überhaupt geführt werden muss.
Über eines müssen wir uns im Klaren sein. Mehr als die
Hälfte aller Schwerbehinderten in Deutschland, und zwar
3,5 Millionen Menschen, sind älter als 65 Jahre. Schauen
wir in die Zukunft, so wird die Zahl der Schwerbehinderten und der älteren Menschen noch steigen.
Frau Nolte, so wundert es nicht, dass selbst der BDAGeschäftsführer Christoph Kannegießer in Düsseldorf betonte, dass es für Unternehmen lohnend sei, Barrierefreiheit auch als einen Wettbewerbsvorteil im Marktsegment
der größer werdenden Gruppe älterer und behinderter
Kunden zu sehen. Die Erfahrungen aus anderen Staaten
zeigen, dass Gleichstellungsgesetze sogar wirtschaftliche
Vorteile mit sich bringen. Wir brauchen Gleichstellungsgesetze - und das kann man nicht häufig genug betonen,
meine Damen und Herren - auch zur Sicherung unseres
wirtschaftlichen Standortes.
({6})
Es wird uns aber nur gelingen, unsere Zielvorgaben zu
erreichen, wenn wir gemeinsam - Behindertenverbände,
Politik, Länder, Kommunen, Wirtschaft - die Umsetzung
von Barrierefreiheit vorantreiben. Es wird eine Berichtspflicht geben, um den Erfolg und die Auswirkungen besonders dieses Instruments der Zielvereinbarungen zu
prüfen.
Es wird ein Verbandsklagerecht geben. Unser Entwurf
ist auch Rahmenvorgabe für die noch folgenden Landesgleichstellungsgesetze. Mit Stolz kann ich sagen, dass
mein Land Sachsen-Anhalt, neben Berlin natürlich, hier
eine aktive Vorreiterrolle gespielt hat.
Angesichts des Engagements aller Beteiligten, mit denen wir den Weg unserer Behindertenpolitik bis heute so
erfolgreich gegangen sind, bin ich überzeugt, dass uns das
vorliegende Gesetz unserem Ziel, Menschen mit Behinderungen zu integrieren, entscheidend näher bringt; denn
das Ziel, die Teilhabe aller Mitbürger und Mitbürgerinnen
am gesellschaftlichen Leben, muss einfach erreicht werden.
Ein Anliegen ist mir noch besonders wichtig; es wurde
bereits erwähnt. Behinderte Frauen sind besonders benachteiligt, doppelt benachteiligt. Was wir mit dem
Schwerbehindertengesetz begonnen und im Sozialgesetzbuch IX fortgesetzt haben, findet auch im Gleichstellungsgesetz seine ausdrückliche Verankerung.
({7})
Wir sind den Forderungen der Verbände behinderter
Frauen gefolgt. Frauenförderung wird in § 2 unseres Entwurfes festgeschrieben. Der Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung hat die Aufgabe, unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern
zu berücksichtigen und geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu beseitigen.
Natürlich ist mir bewusst, dass Frauen und Männern
ein Wahlrecht einzuräumen ist, ob ein Mann oder eine
Frau von einem Mann oder einer Frau gepflegt wird. Das
muss natürlich im Pflegeversicherungsgesetz geregelt
werden.
Frau
Schmidt, kommen Sie bitte zum Schluss.
Das mache ich. Natürlich muss auch dringend eine Änderung des diskriminierenden Sexualstrafrechts erfolgen.
Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin alles
dafür tun, Diskriminierungen und Benachteiligungen behinderter Frauen und Männer zu beseitigen, und zwar
endgültig.
Danke.
({0})
Das Wort
hat jetzt der Kollege Peter Weiß von der CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, in
Gesellschaft und Politik ist in den letzten Jahrzehnten ein
hohes Maß an Verbesserungen für unsere Mitbürger und
Mitbürgerinnen mit Behinderung erreicht worden.
({0})
Das zeigen die vielfältigen, hervorragend ausgestatteten
Einrichtungen, Werkstätten, Wohneinheiten und ambulanten Dienste für Behinderte. Das zeigen die vielfältigen,
wenn auch noch nicht ausreichenden Bemühungen,
Silvia Schmidt ({1})
Barrierefreiheit in unseren Gemeinden und Städten
tatsächlich Realität werden zu lassen.
Frau Kollegin Schmidt, wenn Sie behaupten, Deutschland sei in Sachen Behindertenpolitik ein Entwicklungsland, dann empfinde ich das als eine Beleidigung all derjenigen, die sich seit Jahrzehnten in diesem Sektor
engagieren und Erfolg gehabt haben.
({2})
Frau Schmidt, vielleicht hängt das mit Ihrer eigenen Herkunft zusammen. Ich kenne allerdings eine Grenze zwischen entwickeltem Land und Entwicklungsland. Als vor
über zehn Jahren die Wiedervereinigung möglich wurde,
war ich im Auftrag des Caritasverbandes unter anderem in
den neuen Bundesländern unterwegs und habe viele Behinderteneinrichtungen besucht. Das war ein Entwicklungsland. Wir können stolz darauf sein, dass wir im letzten Jahrzehnt für die behinderten Mitbürgerinnen und
Mitbürger auch in den neuen Bundesländern endlich eine
Situation geschaffen haben, die menschenwürdig und
nicht mehr menschenunwürdig ist, wie sie es unter dem
Sozialismus viele Jahrzehnte war.
({3})
Diesem erfreulich gewachsenen Bewusstsein für die
Belange behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger muss
nun auch das Gesetz zur Gleichstellung gerecht werden.
Die hohen Erwartungen, die mit einem solchen
Gleichstellungsgesetz verbunden sind und die Sie selber
genährt haben, werden durch den vorliegenden Entwurf
leider nicht erfüllt.
({4})
Sie wissen und gestehen das auch selber zu, dass zentrale und berechtigte Forderungen von Behinderten- und
Wohlfahrtsverbänden zur zivilrechtlichen Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen in diesem Entwurf
nicht vorkommen: keine Änderung der Vorschriften zur
Geschäftsfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch
({5})
- Frau Lotz, ich sage es schon -, keine Berücksichtigung
von Behinderungen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Versicherungsvertragsrecht. Es fehlen
Regelungen zum Schutz vor Diskriminierungen im Mietrecht und im Arbeitsrecht. Diese Liste ließe sich fortsetzen.
Was ist passiert? Alle zivilrechtlichen Vorschriften, die
im Vorentwurf zum Gleichstellungsgesetz noch enthalten
waren, wurden herausgenommen. Begründung von RotGrün: Alle betreffenden Regelungen sollen in einem eigenen zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz geregelt werden;
({6})
dieses werde nicht vom BMA, sondern vom BMJ, dem
Justizministerium, vorbereitet.
Weil beides zusammengehört, Herr Minister Riester,
hätten wir eigentlich schon erwartet, dass Sie hier eine
Auskunft darüber geben, wie weit die Bundesregierung
mit dem Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ist. Wann können wir mit einem Entwurf
rechnen?
({7})
Es wäre übrigens auch nicht nur ein Gebot der Höflichkeit
gewesen, wenn das Bundesjustizministerium in dieser
Debatte mit vertreten gewesen wäre.
Ob den berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen von Rot-Grün insgesamt Rechnung getragen
wird, das kann man erst beurteilen, wenn beide Gesetzentwürfe vorliegen.
Nun belobigen Sie sich,
({8})
dass der vorliegende Gesetzentwurf vor allem dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zum Durchbruch verhilft.
Der Begriff der Barrierefreiheit muss neben körperlichen auch die geistigen Behinderungen mit im Blick haben. Auch für Menschen mit geistigen Behinderungen
können und müssen Zugangsschranken in ihrem Lebensumfeld abgebaut werden. Hier darf kein Wertunterschied
zwischen körperlicher und geistiger Behinderung gemacht werden.
Aber auch sonst fällt es Ihnen wohl schwer, alle Arten
von Behinderungen in diesem Gesetz in den Blick zu nehmen. Sozusagen in letzter Sekunde erst haben Sie auf
Druck der Behindertenverbände zugestanden, dass sich
die Vorschriften des Gesetzentwurfs zur Gleichstellung
Behinderter, die Kommunikationshilfen betreffen, nicht
nur auf hörbehinderte Menschen, sondern auch auf
sprachbehinderte Menschen erstrecken. Auch diese Menschen müssen selbstverständlich das Recht haben, geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden.
({9})
Was heißt Barrierefreiheit denn heute wirklich? Sicherlich denken wir dabei zuerst an den Zugang zu Gebäuden
und Verkehrsmitteln. Aber in einer modernen Informationsgesellschaft wird auch der barrierefreie Zugang zu
Informationen immer bedeutender werden.
({10})
Viele behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger waren
durchaus davon angetan, dass im Referentenentwurf ein
Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit bei Informationsangeboten von Bundesbehörden auf CD-ROM und im Internet vorgesehen war. Doch in dem jetzt vorliegenden
Peter Weiß ({11})
Regierungsentwurf ist der Paragraph Barrierefreie Informationstechnik in wesentlichen Punkten geändert worden. Nun soll eine ministerielle Rechtsverordnung vorgeben, welche amtlichen Informationen zu welchem
Zeitpunkt nach welchem Standard welchen behinderten
Menschen barrierefrei anzubieten sind, abhängig von den
jeweiligen technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten. Die Betroffenen befürchten zu Recht, dass die erhoffte Wirkung des Gesetzes, was
den barrierefreien Zugang zu Informationen anbelangt,
zumindest stark verzögert wird.
({12})
Auch die Ausgestaltung des Verbandsklagerechts, für
die Sie sich rühmen, wird von Experten, zum Beispiel
vom Deutschen Richterbund, als Hemmschuh für das
Geltendmachen der Rechte von behinderten Menschen
bezeichnet. Der Richterbund beklagt, dass monströse
prozessuale Formalitäten einzuhalten sind. Auch die
Frage nach den Kosten von Verbandsklagen für die betreffenden Organisationen bleibt offen. Rot-Grün propagiert also erst das Instrument der Verbandsklage, lässt es
dann aber in der Praxis letztlich am Geld fehlen.
({13})
Dann könnte man sich die ganze Regelung auch gleich
schenken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verabschieden. Doch der von Ihnen vorgelegte Entwurf wird
diesem Ziel in vielen Punkten nicht gerecht.
({14})
Deshalb werden wir in den Beratungen darauf drängen,
dass dieses Gleichstellungsgesetz im Sinne der Menschen
mit Behinderungen in unserem Land tatsächlich seinen
Namen verdient und nicht nur eine schöne Überschrift
bleibt.
Vielen Dank.
({15})
Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Wort
der Kollege Karl-Hermann Haack von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
möchte eine grundsätzliche Bemerkung machen: Dies
hier ist die erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur
Gleichstellung behinderter Menschen. Dieser Entwurf ist
das Ergebnis einer Zusammenarbeit des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, eines Gremiums, welches
auf gleicher Augenhöhe vollumfänglich in die Beratungen dieses Gesetzentwurfes einbezogen worden ist nach
dem Grundsatz: Experten in eigener Sache gestalten ihre
Angelegenheiten mit uns in der Koalitions- und auch in
der Projektarbeitsgruppe.
({0})
Frau Nolte, Sie haben Visionen angemahnt.
({1})
In diesem Gesetzentwurf wird eine Vision verwirklicht,
indem man die Bürgerinnen und Bürger selber, die Organe der Zivilgesellschaft sind, an der Gestaltung des Prozesses der sie betreffenden Gesetzgebung teilnehmen
lässt. Sie sollten sich zu dem bekennen - dies hat zu der
von Ihnen angesprochenen Vision geführt -, was wir im
Bundestag 1994 gemeinsam beschlossen haben. In unsere
Verfassung wurde folgender Satz hineingeschrieben:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
({2})
Dieser Satz in Art. 3 des Grundgesetzes bedeutet, dass daraus ein Bürgerrechtsanspruch ableitbar ist.
Meine Kollegin Silvia Schmidt hat gesagt: Wir haben
etwas Neues eingeführt; das Alte muss jetzt anders betrachtet werden.
({3})
Hierin liegt der paradigmatische Sprung. Wir nämlich sagen - auch Herr Beck hat das ausgeführt -: Menschen mit
Behinderungen sind nicht mehr Objekt der Fürsorge. Vielmehr setzen wir sie in den Stand, ihr Leben als Experten
in eigener Sache selber zu regeln.
Dabei bin ich bei einem Kernstück dieses Gleichstellungsgesetzes: Der bürgerrechtliche Anspruch realisiert
sich in den Zielvereinbarungen. Diese Zielvereinbarungen haben den Sinn, den Behindertenorganisationen in
den Bereichen, in denen der Bund nicht ausschließlich
tätig werden kann - da, wo er es konnte, haben wir substanzielle Regelungen getroffen -, die Möglichkeit zu geben, als Experten in eigener Sache Regelungen zu treffen.
({4})
Wir haben uns davon leiten lassen, dass uns der Behindertenbeauftragte des Landes Berlin einen Bericht vorgelegt hat, wie sich in Berlin auf der Grundlage eines solchen
Instrumentes die Situation im öffentlichen Personennahverkehr substanziell verändert hat.
({5})
Dass nun alle nach dem Motto Ihr habt nicht genug getan, nun müsst ihr endlich etwas tun, weil ihr die Mehrheit
habt fordern, den Knüppel aus dem Sack zu holen, kann
uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass die jetzige Zugund Busgeneration 20, 25 oder 30 Jahre in Betrieb ist.
({6})
Peter Weiß ({7})
Angesichts dessen ist es besser, mit der Deutschen Bahn
AG eine Zielvereinbarung über barrierefreie Einstiege zu
treffen. Diese ist jetzt zugesagt worden. Zusammen mit
der Deutschen Bahn AG ist bereits der Entwurf einer Zielvereinbarung über eine Transportkette von der Adresse A
zur Adresse B besprochen worden. Damit kommt man
eher zu einem Ergebnis, als wenn man sich in dem Gestrüpp von Verordnungen und Gesetzen sowie den
unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern
und Gemeinden verheddert.
({8})
Darum ziehen wir das Instrument der Zielvereinbarung
in einem föderativen System vor, das bisher - das sage ich
sehr kritisch - verhindert hat, dass sich die Alltagssituation von Menschen mit Behinderungen in irgendeiner
Form verändert hat. Die Gesetzgebung ist im Fluss, wie
wir es nennen.
Wenn man das Leben von Menschen mit Behinderungen neu gestalten will, muss man sehen, dass man einen
Gestaltungsrahmen über einen längeren Zeitraum setzen
muss. Das bedeutet, dass, obwohl heute die erste Lesung
des Gesetzentwurfes stattfindet, einige Probleme noch der
weiteren Erörterung bedürfen. Herr Kolb hat ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Anspruch an die öffentliche Hand und dem an die private Wirtschaft angemahnt. Dies müsse noch einmal überdacht werden. Über
das, was nun in Form des Gesetzentwurfes vorliegt, haben
wir uns mit der Wirtschaft verständigt. Wir nehmen den
Gedanken aber gerne auf.
Gemäß unserer Pflicht haben wir gemeinsam am
19. Mai 2000 die Bundesregierung aufgefordert, ein
Gleichstellungsgesetz und ein SGB IX zu verabschieden,
die Gebärdensprache der Lautsprache gleichzustellen und
ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von
Menschen mit Behinderungen aufzustellen. Dies haben
wir gemeinsam verabschiedet. Das bedeutet natürlich
auch, dass Ihre Argumente in die Beratungen aufgenommen und geprüft werden.
({9})
Es gibt den Wunsch einer anderen Gruppierung, sich
noch einmal dezidiert mit der Festlegung eines konkreten
Zeitpunktes auseinander zu setzen, ab dem neu in Betrieb
genommene Beförderungsmittel beziehungsweise eine
neue Verkehrsinfrastruktur barrierefrei sein müssen.
Die Fragen, inwieweit alle Neubauten des Bundes
künftig barrierefrei errichtet werden müssen und wann
Verbände zur Verbandsklage zugelassen werden müssen,
konnten angesichts des Gestrüpps der Regelungen über
die Finanzen und die Länderverantwortlichkeiten nicht
abschließend beantwortet werden. Hierüber werden wir
noch nachzudenken haben.
Bei der Neugestaltung der Lebenswelt von Menschen
mit Behinderungen ist von entscheidender Bedeutung,
dass die 16 Bundesländer in der Frage der Begrifflichkeiten und der Verfahren das Konzept des Bundesgleichstellungsgesetzes übernehmen. Es kann nicht sein,
dass der Bund ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet,
welches in unserer Republik einen Vorbildcharakter haben wird, und gleichzeitig die 16 Bundesländer eigene
Landesgleichstellungsgesetze machen, sodass die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen zum Schluss
von 16 Landesgleichstellungsgesetzen, dem
Bundesgleichstellungsgesetz und demnächst wahrscheinlich noch von einer EU-Richtlinie bestimmt wird.
({10})
Wenn man nicht mit den Ländern in ein konsultatives
Gespräch darüber eintritt, wird sich die Lebenswelt von
Menschen mit Behinderungen angesichts dieser Situation
nicht wesentlich verändern. Wenn sie sich verändern soll,
müssen wir in einen konstruktiven Dialog mit den Ländern eintreten. Insofern begrüße ich es, dass die Beantwortung dieser Frage Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat werden wird, da dieses Gesetz
zustimmungspflichtig ist.
Von dieser Stelle will ich - damit will ich schließen,
Herr Präsident - den Richtern Frehe und Dr. Jürgens
vom Forum Behinderter Juristinnen und Juristen danken, die eine lange Zeit in der Projektgruppe mitgearbeitet und zu ihrem Erfolg beigetragen haben, und zwar
in der Form, dass der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form von den Verbänden und Organisationen begrüßt worden ist.
Herzlichen Dank.
({11})
Ich
schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 14/7420 und 14/5985 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ({0})
- Drucksache 14/7094 ({1})
- Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Aigner, Werner Lensing, Dr. Gerhard
Friedrich ({2}), weiteren Abgeordneten und
der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ({3})
- Drucksache 14/4250 ({4})
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ({5})
Karl-Hermann Haack ({6})
- Drucksache 14/7472 -
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Ernst Dieter
Rossmann
Christian Simmert
Maritta Böttcher
b) Bericht des Haushaltsausschusses ({7})
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 14/7489 Berichterstattung:
Abgeordnete Siegrun Klemmer
Steffen Kampeter
Antje Hermenau
Dr. Werner Hoyer
Dr. Christa Luft
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Sind Sie damit
einverstanden? - Das ist Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Parlamentarische Staatssekretär Michael Catenhusen für
die Bundesregierung das Wort.
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, heute ist
ein guter Tag für den Mittelstand und für leistungswillige
junge Menschen in Deutschland; denn wir stehen nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess vor der
Verabschiedung der Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, vielen besser bekannt als MeisterBAföG. Dass hier seit vielen Jahren ein Reformbedarf besteht, ist unstreitig. Dass die alte Regierung durch ihre
Untätigkeit Vorbereitung dazu traf, dass das AFBG endgültig gegen die Wand gefahren wurde, gehört zu dieser
Geschichte.
({0})
Wir, die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, haben Wort gehalten und eine nach dem Erfahrungsbericht aus dem Jahre 1999 dringend gebotene Reform
auf den Weg gebracht, die diesen Namen auch wirklich
verdient.
({1})
Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens
zur Förderung des Mittelstandes und zur Schaffung von
Arbeits- und Ausbildungsplätzen in neuen Unternehmen.
Ich denke, dass das auch durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung mit dem Wirtschaftsministerium
möglich geworden ist. Herr Kollege Mosdorf, ich darf
mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit, die zu einem
hervorragenden Ergebnis geführt hat, ganz herzlich bedanken.
({2})
Ich will nur kurz in Erinnerung rufen, welche allgemeinen Entwicklungen und Probleme uns zu dieser Novelle, zu diesem Reformgesetz, bewogen haben. Auf dem
Weg in die Dienstleistungs-, Informations- und Wissensgesellschaft sind die Berufswelt und die Wirtschaft
insgesamt einem rasanten Wandel unterworfen. Berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten veralten immer schneller. Eine gute Erstausbildung reicht nicht mehr für das gesamte Erwerbsleben.
Meine Damen und Herren, wir stehen auch vor dem
Problem eines dramatisch verschärften Fachkräftemangels. Wir müssen deshalb alle Anstrengungen unternehmen, um nicht nur den Bereich der beruflichen Erstausbildung, sondern gerade auch den Bereich der Weiterbildung
und der Aufstiegsfortbildung mit entsprechenden staatlichen Maßnahmen voranzubringen.
({3})
Unter vielen Gesichtspunkten muss es uns besorgt machen, dass etwa im Handwerk seit Jahren eine stark rückläufige Beteiligung an den Meisterprüfungen zu beobachten
ist. Das gilt vor allem angesichts der Tatsache, dass in den
nächsten fünf Jahren in rund 380 Betrieben ein Generationswechsel ansteht. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben dieser Entwicklung tatenlos zugesehen.
({4})
Auch der viel zu geringe Anteil der Ausländer im dualen
System der beruflichen Bildung und Fortbildung ist bis
heute Besorgnis erregend. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist er nicht hinnehmbar.
Von dem bereits mehrfach angesprochenen Fachkräftemangel ist der Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe in besonderem Maße betroffen. Immer wieder hören
wir hier Klagen über Berufsflucht und erhebliche Nachwuchsprobleme, für die neben anderen Faktoren sicherlich auch fehlende Perspektiven für eine berufliche
Weiterentwicklung und eine Aufstiegsfortbildung verantwortlich sind. Schon jetzt fehlen in diesem Bereich rund
60 000 Fachkräfte. Die Tendenz ist steigend. Wir hoffen,
dass wir mit diesem Reformgesetz einen Beitrag zum Abbau dieses Problems leisten können.
({5})
Damit sind kurz und knapp die Probleme beschrieben,
vor denen wir stehen, wenn wir heute ein Gesetz verabschieden, das eine hochwertige berufliche Qualifikation
und ihre Weiterentwicklung für leistungswillige junge
Menschen sicherstellen soll. Ich denke, das ist ein Reformschritt zur rechten Zeit, und zwar ein attraktiver Reformschritt.
({6})
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Worum geht es in der vorliegenden Gesetzesnovelle?
Sie enthält zwei Aspekte, und zwar zum einen Fragen der
Fortbildung und zum anderen Fragen der Mittelstandspolitik; auf Letztere wird mein Kollege Mosdorf eingehen.
Es geht darum, mit dem Gesetzentwurf für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen die Förderleistungen zu verbessern, damit
niemand mehr aus finanziellen Gründen auf eine berufliche Weiterqualifizierung verzichten muss.
Wir haben bei der BAföG-Reform die Unterhaltsbeiträge für Studierende um rund 10 Prozent erhöht. Das
tun wir auch in diesem Bereich und berücksichtigen dabei die Kosten für die Anfertigung eines Prüfungsstückes. Auf diese Weise vermindern wir die Darlehensbelastung.
Es handelt sich um Forderungen, die das Handwerk
und andere Wirtschaftsverbände bereits an Sie, meine
Damen und Herren von der Opposition, herangetragen
hatten. Wir erfüllen diese Forderungen.
({7})
Für uns ist wichtig, dass wir mehr Fortbildung - vor allem
in den Gesundheits- und Pflegeberufen - ermöglichen
und solche Maßnahmen auch an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen in die Förderung einbeziehen, um den
Kreis der Geförderten weit über den Handwerksbereich
hinaus erweitern zu können.
Ich will noch die Frage des Ausbaus der familienbezogenen Leistungen ansprechen. Wir haben sehr wohl
gesehen, dass die fehlende Attraktivität der Reformruine,
die die alte Koalition hinterlassen hat, auch daran lag, dass
für Familien mit Kindern, Frauen und Alleinerziehende
die Möglichkeiten einer beruflichen Fortbildung unattraktiv waren. Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass
viele talentierte und fleißige Fachkräfte nur deshalb auf
Fortbildung und Aufstieg verzichten müssen, weil sie Familie oder betreuungsbedürftige Kinder haben. Ich denke,
ein um 25 Prozent auf 250 DM erhöhter Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende ist schon etwas.
Damit wollen wir vor allem sicherstellen, dass mehr leistungsfähige Frauen den Weg einer beruflichen Weiterqualifizierung gehen.
({8})
Dass Geringverdienenden mit betreuungsbedürftigen
Kindern leichter als bisher Darlehen gestundet oder erlassen werden können, gehört zu diesem Paket.
Mit der großzügigeren Förderung von Zweitfortbildung tragen wir dem Aspekt des lebenslangen Lernens
stärker Rechnung und ermöglichen durch mehrere anrechenbare Fortbildungen eine gestufte flexible Vorbereitung auf die Meisterqualifikation. Wir berücksichtigen
mit unserem Konzept auch Neuentwicklungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, indem wir zum Beispiel das mediengestützte Lernen, also Online-Lehrgänge, in die Förderung einbeziehen.
({9})
Nach der BAföG-Reform für die Studierenden ist die
AFBG-Reform das zweite wirksame Gesetz dieser Regierung zur Verbesserung der Bildungsförderung. Wir
hoffen, dass die gesetzlichen Maßnahmen die Motivation
junger Menschen erhöhen, sich aufstiegsorientiert weiterzubilden und damit die Grundlagen für wirtschaftlichen
Fortschritt und für die Schaffung von Ausbildungs- und
Arbeitsplätzen für junge Menschen gelegt werden.
Herzlichen Dank.
({10})
Das Wort
hat jetzt die Kollegin Ilse Aigner von der CDU/CSUFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach monatelanger, wenn nicht sogar nach jahrelanger Wartezeit
ist es endlich so weit: Der Reformentwurf der Bundesregierung zum AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz -, besser bekannt als Meister-BAföG, liegt vor.
Das wäre eigentlich ein Tag der Freude, aber leider reformiert die Bundesregierung wieder nur halbherzig.
({0})
Die Attraktivität des AFBG wird nicht in dem Ausmaß
gesteigert, wie das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in
ihrem Gesetzentwurf gefordert hat. Dadurch werden die
gewünschten Effekte nicht in dem Maß erreicht, wie wir
uns das vorgestellt hatten.
Ein paar Worte zur Historie, damit keine Geschichtsklitterung vorgenommen wird, Herr Parlamentarischer
Staatssekretär:
({1})
Am 1. Januar 1996 ist die ursprüngliche Fassung des
AFBG in Kraft getreten. Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär, es ist natürlich klar: Wenn man etwas Neues macht, gibt es immer wieder Nachbesserungsbedarf. Man lernt ja auch dazu, wenn man etwas Neues
macht. Das ist keine Frage. Sie haben aber drei Jahre lang
nicht nachgebessert.
Ich werde Ihnen im zeitlichen Ablauf vor Augen halten, wie das gewesen ist:
({2})
Sie haben 1998 die Regierung übernommen und dann
erst einmal einen Sparkurs beschritten. Im Herbst 1998
wurde im Haushaltsentwurf des damaligen Finanzministers Lafontaine der Ansatz von 167 Millionen DM auf
80 Millionen DM heruntergesetzt.
({3})
Sie haben gesagt, die Mittel seien nicht ausgeschöpft
worden. Ich erkläre es Ihnen jetzt zum dritten Mal: Bei der
Frage, ob man die Haushaltsmittel heruntersetzt oder sofort eine Reform durchführt, die eventuell mehr Potenzial
enthält, sind Sie den falschen Weg gegangen.
({4})
Sie haben keine Reform gemacht, sondern die Haushaltsansätze nicht nur einmal, sondern mehrfach gekürzt.
Wir haben 1999 dazu einen Antrag vorgelegt, als das
absehbar war. Wir haben beantragt, die Höhe der Mittel
beizubehalten und Leistungssteigerungen durchzuführen.
Die Regierung lehnte ihn ab, obwohl er viele Punkte, die
heute bei Ihnen im Entwurf enthalten sind, beinhaltete.
Im Juni 1999 stellte die Regierung selbst fest, dass das
AFBG reformbedürftig ist. Noch bevor der Reformentwurf überhaupt vorlag, wurde der Haushaltsplanentwurf
noch einmal gekürzt: von 80 Millionen DM auf 78 Millionen DM. Im Herbst 2000 haben Sie wieder dasselbe
Spiel betrieben. Damals haben Sie den Ansatz von 78 Millionen DM auf 70 Millionen DM gekürzt.
Am 10. Oktober 2000 legte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Gesetzentwurf vor, der heute zur zweiten Lesung ansteht. Am 29. Oktober 2000 kündigte die
Bundesregierung eine Reform an. Im Mai 2001 lag ein
Referentenentwurf vor. Dann begann die Maschinerie
zwischen Wirtschaftsministerium und Bildungsministerium, die sich offensichtlich nicht einigen konnten. Die
Ursache für diese lange Dauer - zwei Jahre nach der Feststellung der Reformbedürftigkeit und ein Jahr nach der
Ankündigung einer Reform durch die Bundesregierung liegt nicht nur in der guten Zusammenarbeit, sehr geehrter Herr Staatssekretär, zwischen Wirtschaftsministerium und Bildungsministerium, sondern letztendlich
darin, dass der Bundesfinanzminister das diktiert hat. Sie
haben sich lange Zeit nicht einigen können, wer welchen
Teil übernimmt.
({5})
Wenn Sie so schlau gewesen sind und schon 1996 erkannt haben, dass bei unserem Entwurf Nachbesserungsbedarf besteht - ({6})
- Herr Tauss, wenn Sie das schon damals gesagt haben,
dann hätten Sie schon 1998 einen Entwurf in der Tasche
haben müssen, der Verbesserungsvorschläge enthält. Wo
waren Sie denn damals? Wenn Sie es damals schon gewusst haben: Wieso haben Sie insgesamt fünf Jahre gebraucht, um Ihre Vorschläge überhaupt einzubringen?
({7})
Wir sind wir uns über die Ziele insgesamt einig. Darüber bin ich froh. Die gleichwertige Förderung von beruflicher und akademischer Bildung muss vorangetrieben werden. Die Beibehaltung einer Vielzahl von
selbstständigen beruflichen Existenzen als Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist notwendig. Die Förderung
und der Erhalt des Mittelstandes als Ausbilder und Arbeitgeber Nummer eins ist eines der Kernthemen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf folgende
Zahlen: 98 Prozent aller Unternehmen haben weniger als
500 Beschäftigte. Sie stellen 72 Prozent aller Arbeitsplätze. 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden in
diesem Zweig erwirtschaftet. Deshalb lohnt es sich, in
diesen Bereich zu investieren. Damit wird der Zukunftsstandort Deutschland gestärkt.
({8})
Die jetzige Reform muss auf veränderte Rahmenbedingungen in der Wirtschaft zugeschnitten sein. Es
herrscht eine höchst angespannte Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, gerade in den neuen
Bundesländern. In den nächsten Jahren ist ein starker
Rückgang der Zahl von Betriebsnachfolgern und Selbstständigen und dadurch eine weitere Verschärfung der Situation auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten. Der Bedarf an
qualifizierten Fachkräften im Mittelstand und auch in anderen Bereichen steigt. Der Umbau der Wirtschaft im
Hinblick auf eine Kultur von mehr Selbstständigkeit ist
dringend erforderlich.
({9})
Der Reformbedarf beim AFBG ist durch Ihren eigenen Bericht und auch bei unserer Anhörung bestätigt worden. Bei dieser Anhörung ist klar herausgekommen, dass
unser Gesetzentwurf der bessere ist. Um das noch einmal
aufzugreifen: Es war natürlich schon ein starkes Stück,
dass die Experten in der Anhörung Ihren Entwurf gerade
einen Tag zuvor zur Kenntnisnahme bekommen haben.
Sie haben darauf kaum eingehen können.
({10})
- Richtig, gegenüber den Experten war es ein unmögliches Vorgehen. Das möchte ich in diesem Zusammenhang
ganz deutlich sagen.
({11})
- Die Experten haben sich vielleicht nicht bei Ihnen, aber
bei mir beschwert, weil sie es als eine Zumutung empfunden haben, sich überhaupt nicht mit dem Entwurf beschäftigen zu können.
({12})
Ich will die Defizite im Gesetzentwurf der Bundesregierung, die auch von den Sachverständigen aufgezeigt
wurden, nennen: Der Darlehenserlass bei Existenzgründungen ist bei Ihnen zu niedrig. Er liegt bei 75 Prozent,
bei uns bei 100 Prozent. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung wurde schon angesprochen. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Einbeziehung
der Meisterstückkosten. Bei uns sind es 5 000 DM, bei Ihnen 3 000 DM.
({13})
- Das ist zu wenig, keine Frage.
Ich möchte auch noch auf das eingehen, was Herr
Catenhusen gesagt hat: Gerade im Hinblick auf Frauen
und diejenigen, die die Erziehungsleistung erbringen
- das sind größtenteils Frauen -, verstehe ich nicht,
warum die Teilzeitmaßnahmen nicht in den Unterhaltsbeitrag einbezogen worden sind. Das wäre ein richtiger
Schritt gewesen und hätte für den Kreis der Betroffenen
eine wesentliche Erhöhung der Attraktivität der Fortbildung bedeutet.
({14})
Die Länge der Förderdauer ist auch abhängig davon,
wann zum Beispiel das Meisterstück erstellt wird. Wir haben in unserem Gesetzentwurf vorgesehen - das fehlt bei
Ihnen leider -, dass auch dann, wenn das Meisterstück
nach der Prüfung, nach dem Abschluss der Schule erstellt
wird, wenigstens noch bis zu drei Monaten gefördert
wird, weil diese Zeit von den meisten gar nicht überbrückt
werden kann. Leider ist das in Ihrem Gesetzentwurf nicht
enthalten.
Bezüglich der Vermögensanrechnung - ich habe es in
der ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfes auch schon angesprochen - will ich noch einmal folgenden Hinweis geben: Es wäre eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung
sowohl für die Betreffenden als natürlich auch für den
Staat, die Vermögensanrechnung gänzlich fallen zu lassen. Egal, welche Freigrenze gilt: Immer ist derjenige, der
es angibt, der Angeschmierte. Viele lassen es vielleicht
unter den Tisch fallen. Wenn Sie das effektiv kontrollieren wollen, Herr Mosdorf, brauchen Sie eine Riesenmaschinerie. Ich glaube, das ist auch nicht zielführend, weil
diejenigen, die diese Maßnahmen durchlaufen und sich
selbstständig machen wollen, nachher ihr Eigenkapital
brauchen. Man darf es ihnen nicht entziehen. Sie dürfen
nicht gezwungen werden, es aufzulösen. Das haben wir in
unserem Gesetzentwurf mit einer kompletten Streichung
der Vermögensanrechnung berücksichtigt. Dazu will ich
noch anführen, dass auch nach der Änderung des BAföG
das Vermögen der Eltern überhaupt nicht mit herangezogen wird und sich die Bestimmungen ausschließlich auf
diejenigen, die an Maßnahmen teilnehmen, beziehen.
Zum Änderungsantrag der Bundesregierung. Das sind
eigentlich nur Marginalien. Die Euroumstellung brauchen
wir nicht zu thematisieren. Bei der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes hätten Sie unserem Vorschlag folgen können, weil es im Endeffekt auf dasselbe hinausläuft. Sie haben auf 48 Monate erhöht. Es ist letztendlich
dasselbe. Sie wollten halt nur nicht unserem Entwurf zustimmen, was ich aus Ihrer Sicht verstehen kann, aber leider trotzdem begrüße.
({15})
Die sonstigen Reformansätze, die Sie von der Union
übernommen haben, brauche ich nicht zu begrüßen; denn
das ist ja wunderbar. Das freut mich, auch wenn ich mir
noch mehr gewünscht hätte. Meine nochmalige Bitte und
mein Appell ist, ob man nicht trotzdem die Rückwirkung
zum 1. September 2001 vornehmen kann, weil Sie eine
Änderung jetzt mitten im Semester vorsehen. Diejenigen,
die die Maßnahmen jetzt schon begonnen haben, profitieren erst ab 1. Januar 2002 davon. Es ist für sie äußerst undurchsichtig, dass das so gehandhabt wird.
Zum Entschließungsantrag der FDP. Das ist eigentlich
das, was in unserem Gesetzentwurf auch enthalten ist. Es
ergeben sich nur kleine Unterschiede. Deshalb werden
wir diesem Antrag der FDP zustimmen.
Zum Abstimmungsverhalten beim Regierungsentwurf
muss ich Folgendes sagen: Das hängt schlicht und einfach
von der Abstimmungsreihenfolge ab. Wir haben im Ausschuss zuerst über unseren Gesetzentwurf abgestimmt.
Dann können wir uns bei der Abstimmung über Ihren Gesetzentwurf enthalten, was mir persönlich sehr am Herzen
liegt, weil ich damit dokumentieren würde, dass es zwar
in die richtige Richtung geht, aber leider zu wenig ist.
({16})
- Zustimmen werde ich natürlich nicht.
Wenn wir allerdings gezwungen werden, zuerst über
den Gesetzentwurf der Bundesregierung abzustimmen,
dann muss ich leider dagegen stimmen, weil unser Entwurf einfach der bessere ist.
({17})
Ich hoffe, dass der Herr Präsident dem hinsichtlich der
Abstimmungsreihenfolge Rechnung tragen wird. Ich
hoffe auch, dass wir in der Förderung der beruflichen Bildung gemeinsam weiterkommen, und würde mir natürlich
wünschen, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank.
({18})
Bevor ich
den nächsten Redner aufrufe, würde ich Frau Kollegin
Kastner bitten zu prüfen, ob Sie einverstanden sind, dass
wir die Reihenfolge bei der Abstimmung umdrehen.
Wenn nicht, dann müssen wir so vorgehen, wie es vorge-
sehen ist.
Der Kollege Christian Simmert vom Bündnis 90/Die
Grünen will seine Rede zu Protokoll geben.1) Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Vielen Dank.
Dann rufe ich jetzt die Kollegin Cornelia Pieper von
der FDP-Fraktion auf.
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Heute steht eine abschlie-
ßende Entscheidung über die Änderung eines Gesetzes
an, das für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in
der mittelständischen Wirtschaft und im Handwerk von
außerordentlicher Bedeutung ist. Herr Catenhusen hat da-
rauf schon hingewiesen.
Gelingt es uns nicht, die Fortbildungswilligen mit die-
sem Gesetz zu erreichen und sie für die Zeit ihrer Meis-
terausbildung ausreichend zu alimentieren, wäre ein wei-
1) Anlage 2
terer Rückgang der Selbstständigkeit in Deutschland die
Folge. Genau das wollen wir nicht; denn das wäre ein
Schlag gegen die Kultur der Selbstständigkeit und würde
verhindern, dass Arbeitsplätze im Mittelstand entstehen,
Arbeitsplätze, die durch andere von der rot-grünen Regierung beschlossene Gesetze, wie die Steuerreform oder
die Ökosteuer, in diesem Land schon den Bach hinuntergegangen sind.
({0})
Ich halte es für einen entscheidenden Fortschritt, dass
wir heute mit dem Meister-BAföG ein Stück vorankommen.
({1})
Ich verhehle auch nicht, dass es richtig ist, dass Gesundheits- und Pflegeberufe in den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen worden sind.
({2})
Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass die Menschen in unserem Land immer älter werden, werden Gesundheits- und
Pflegeleistungen gefragt sein. Insoweit sind auch Qualitätssicherung und hohe Standards erforderlich.
Doch mich verwundert schon, wenn der Parlamentarische Staatssekretär, Herr Catenhusen, der damaligen Bundesregierung von Union und FDP vorwirft, sie habe das
Meister-BAföG an die Wand gefahren.
({3})
- Genau das war eben nicht der Fall, meine Damen und
Herren von der Regierungskoalition.
({4})
Mit der Einführung des Meister-BAföG 1996 ist überhaupt erst einmal der Rechtsanspruch auf Förderung einer
beruflichen Höherqualifizierung gesetzlich gesichert
worden.
({5})
Das Bundeswirtschaftsministerium hat - meine Kollegin Aigner hat es bereits angesprochen - das MeisterBAföG letztendlich zum Steinbruch gemacht.
Während sich 1998 die Mittel für das AFBG auf
166,7 Millionen DM beliefen,
({6})
standen im Haushalt des Jahres 2000 gerade noch 70 Millionen DM dafür zur Verfügung.
({7})
Ich setze noch einen drauf, damit Sie sich nicht zu sehr loben: Die nicht abfließenden Mittel verwendete der Wirtschaftsminister als willkommene Gelegenheit zur Erwirtschaftung globaler Minderausgaben. Es gab also kein Mehr
an Investitionen für Bildung und Ausbildung bzw. für das
Meister-BAföG, sondern das dafür vorgesehene Geld
wurde zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet.
Meine Damen und Herren, Sie stocken die Mittel in der
Tat wieder auf. Das ist zu begrüßen. In den Einzelplänen 30 und 9 sind zusammen 149 Millionen DM für das
Meister-BAföG eingestellt. Damit haben Sie allerdings
den Stand von 1998 noch nicht wieder erreicht.
({8})
Bei aller Anerkennung des Reförmchens, das Sie hier
vorlegen, erinnere ich Sie daran, dass wir bei einer Sachverständigenanhörung auf einige konstruktive Dinge hingewiesen worden sind, die sich nicht in Ihrem Gesetzentwurf wiederfinden, die wir aber für unbedingt notwendig
halten, um mit dem Meister-BAföG voranzukommen.
Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir verlangen, erstens auf die Vermögensanrechnung im Bewilligungsverfahren zu verzichten,
({9})
um so den Teilnehmern die Bildung von Rücklagen für
Existenzgründungen und Betriebsübernahmen zu erleichtern - das, was Sie machen, bedeutet ein Mehr an Bürokratie; selbst der Facharbeitskreis des Bundesrates hat darauf hingewiesen, dass Ihre Regelung überflüssig ist -,
zweitens die Kosten für das Meisterstück künftig in halber Höhe ohne Begrenzung in den Maßnahmebeitrag einfließen zu lassen, drittens die Zeit für die Anfertigung des
Meisterstücks als Ausbildungszeit der Maßnahme anzurechnen,
({10})
viertens den Teilnehmern an der Aufstiegsfortbildung generell einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Unterhaltsbeitrages zu gewähren, fünftens den Maßnahmebeitrag künftig zu 50 Prozent als Zuschuss zu gewähren und
sechstens das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
({11})
dem Darlehensnehmer in Zukunft vollständig zu erlassen,
wenn der junge Unternehmer innerhalb von zwei Jahren
nach Existenzgründung mindestens einen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig eingestellt hat.
({12})
Kommen
Sie bitte zum Schluss, Frau Pieper.
Das sind die richtigen
Vorschläge für eine echte Reform.
({0})
Sie aber sind für kleine Reförmchen zuständig. Denken
Sie daran, dass Handwerk nur dann goldenen Boden hat,
wenn man eine Reform auch konsequent umsetzt.
Vielen Dank.
({1})
Das Wort
hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich Fink von der PDS-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem: Liebe Kolleginnen und
Kollegen von den Koalitionsfraktionen! Wir werden
Ihrem Gesetzentwurf zustimmen.
({0})
Das hat einen einfachen und plausiblen Grund: Er ist besser geworden, wenn auch nicht unbedingt gut. Abgesehen
von der geringfügigen Minuskorrektur beim maximalen
Zuschussanteil für kinderlose Alleinstehende enthält der
Gesetzentwurf durchweg Verbesserungen.
Es gibt allerdings einen ebensolchen einfachen und
plausiblen Grund, um festzustellen, das mit dem Gesetzentwurf nicht endgültig das geleistet wird, was zu leisten
gewesen wäre. Dies machen schon zwei Zahlen deutlich:
1993 nahmen aufgrund der Regelung im ehemaligen AFG
über 140 000 Bürgerinnen und Bürger die Förderung bei
der Aufstiegsfortbildung in Anspruch. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begnügt sich die Bundesregierung
mit dem Ziel, die Zahl der Geförderten von gegenwärtig
etwa 50 000 auf 60 000 zu erhöhen. Das ist immerhin etwas.
Da die AFBG-Novelle in der vorgegebenen Logik verbleibt, drängt sich die Parallele zur Reform des BAföG
auf. Aus beiden ziehe ich den Schluss: Bei allem guten
Willen und bei Verbesserungen im Einzelnen bringt die
Koalition nicht die volle Kraft auf, um das Steuer in der
Bildungspolitik grundsätzlich herumzureißen.
Doch selbst im Rahmen der beibehaltenen Konstruktion des AFBG wäre doch mehr möglich gewesen. Die
Punkte, die uns besonders am Herzen liegen, hat die Kollegin Böttcher bereits vorige Woche hier aufgelistet. Eine
Wiederholung will ich mir ersparen. Bei der ersten Lesung haben wir auf negative Konsequenzen hingewiesen,
die mit der Verschleppung dieser Gesetzesinitiative zusammenhängen. Dem möchte ich heute noch einen Punkt
hinzufügen: Die verspätete Einbringung des Gesetzentwurfs hat dazu geführt, dass für die parlamentarische Debatte und erst recht für Veränderungen so gut wie kein
Spielraum vorhanden war; denn mit der Festschreibung
der Finanzmittel im Haushaltsentwurf war von vornherein klar, dass eine weit gehende Verbesserung des Gesetzentwurfs nicht zu erreichen sein würde.
Die Debatte verlief also nicht entlang der Fragen: Was
ist bildungspolitisch notwendig und wie stellen wir die
notwendigen Finanzmittel bereit? Die Frage lautete leider
umgekehrt: Was ist in einem finanziell vorgegebenen
Rahmen bildungspolitisch noch umsetzbar? Eine solche
Herangehensweise kann engagierte Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker nicht befriedigen. Auf diese
Weise kann meines Erachtens dem von allen Seiten beschworenen enormen Bedeutungszuwachs der Bildung
nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Wir stimmen dem Gesetzentwurf trotzdem zu, weil er ein Schritt
nach vorn ist.
Ich bedanke mich für die zweieinhalb Minuten Redezeit.
({1})
Als letzter
Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Parlamentarische Staatssekretär Siegmar Mosdorf das Wort.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hirche,
daran können Sie sehen, wie wichtig uns der vorliegende
Gesetzentwurf ist.
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen und am
Ende eines langen Beratungstages sagen: Wir setzen mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere entschlossene
Reformpolitik fort. Das muss man deutlich machen.
({0})
Es gibt zwei neue Akzente. Wir haben nicht nur die
Steuern und die Lohnnebenkosten gesenkt, sondern zugleich auch in die Zukunft investiert. Ich darf daran erinnern, dass die alte Bundesregierung in den 90er-Jahren
den Etat für Forschung und Technologie real um
30 Prozent gekürzt hat. Wir fahren den Etat wieder hoch.
Wir stecken in die Zukunft trotz der harten Konsolidierungsanstrengungen wieder erhebliche Gelder.
({1})
Ein anderer Punkt ist: Dieser Gesetzentwurf steht für
einen besonderen Akzent in unserer Politik. Wir glauben,
dass gerade im 21. Jahrhundert den Meistern, den Freiberuflern und den Selbstständigen eine Schlüsselstellung in
Bezug auf die Reform, die Innovation und die Schubkraft
zukommt, die die Wirtschaft braucht. Deshalb setzen wir
auf Qualifikation und Weiterbildung und investieren
zukünftig verstärkt in Weiterbildungsangebote.
({2})
Die frühere Bundesregierung war auch von der Koalition her blockiert; denn sowohl Herr Rexrodt als auch
Herr Rüttgers waren zuständig. Die beiden Rs standen
damals nicht für Reform. Bei Herrn Catenhusen möchte
ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass unsere beiden
Ressorts sehr gut zusammengearbeitet haben. Jetzt ist ein
vernünftiges Konzept auf den Weg gebracht worden.
({3})
Zum 1. Januar gibt es ein neues Meister-BAföG. Wir
investieren allein im Jahr 2002 trotz erheblicher Sparmaßnahmen 46 Millionen Euro zusätzlich für die Meisterqualifikation. Das, finde ich, kann sich sehen lassen.
({4})
Die Bundesregierung weiß, dass in unserer Zeit die
Qualifikation zu unserem eigentlichen und wichtigsten
Rohstoff wird. Einer der wichtigsten Rohstoffe für hoch
entwickelte Volkswirtschaften sind heute Qualifikation und
Weiterbildung. Es ist übrigens der einzige Rohstoff, der
sich bei Gebrauch vermehrt. Wenn Sie von Ihrem Wissen,
von Ihrer Qualifikation Gebrauch machen, dann kann man
daraus etwas machen. In diesen Rohstoff investieren wir.
({5})
Mit dieser großen Reform wollen wir eine dauerhafte,
eine nachhaltige neue Beschäftigung schaffen. Wir setzen
uns dafür ein, dass berufliche Karriere auch für diejenigen möglich wird, die bisher Schwierigkeiten hatten.
Manche haben geglaubt, man könne nur mit Abitur und
Hochschulabschluss erfolgreich sein. Wir wollen, dass
auch diejenigen, die eine Ausbildung, eine Lehre gemacht
haben, die eine Gesellenzeit hinter sich haben, berufliche
Karriere machen können. Das ist für unsere Gesellschaft
sehr, sehr wichtig.
({6})
Wir brauchen in den nächsten Jahren sehr viele Unternehmensnachfolger. In unserer Volkswirtschaft vollzieht
sich ein Generationswechsel. Die erfolgreiche Nachkriegszeit geht zu Ende. Viele, die ein Unternehmen aufgebaut
haben, haben nicht automatisch die Chance, ihre Kinder in
die Rolle des Nachfolgers hineinzubringen. Deshalb brauchen wir Selbstständige, brauchen wir Menschen, die aus
der Gesellenzeit heraus sagen: Wir wollen uns selbstständig machen und erfolgreich sein. Deshalb wollen wir den
Meister machen und können dann ein Unternehmen führen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Er wird für unsere Volkswirtschaft von besonderer Bedeutung sein.
({7})
Wir haben auch viele konkrete Dinge geändert. So wird
zum Beispiel der mögliche Darlehensteilerlass von
50 Prozent auf 75 Prozent der Darlehenssumme erhöht.
({8})
Das ist ein wichtiger Schritt gerade für diejenigen, die
eben nicht aus sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen
kommen, sondern sich durchkämpfen müssen. Das sind
übrigens oftmals diejenigen, die am besten sind und deshalb gefördert werden müssen.
({9})
Wir verlängern die Gründungs- und Einstellungsfristen
für den Darlehensteilerlass auf nunmehr drei Jahre. Auch
geringfügige Beschäftigung wird nun beim Darlehensteilerlass anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen
werden vorgezogene Existenzgründungen ebenfalls berücksichtigt. Auch das ist ein wichtiger Reformschritt.
Durch einen höheren Vermögensfreibetrag von jetzt
70 000 Mark gibt es die Chance der Existenzgründung,
ohne dass kleine Vermögen angerechnet werden. Diejenigen, die sich selbstständig machen, brauchen dieses Geld,
um es in die Existenzgründung zu stecken.
Mit dieser wichtigen Reform machen wir eines ganz
klar: Karriere mit Lehre ist keine Fata Morgana. Sie ist
möglich. Wir wollen, dass auch junge Leute, die eine
Lehre machen, die Chance haben, eine Berufskarriere zu
machen und eine entsprechende Laufbahn zu erreichen.
({10})
Mit dem Meister-BAföG zeigen wir gleichzeitig, dass
wir nicht nur auf akademische Ausbildung, sondern auch
auf Berufsausbildung setzen. Wir sind der Meinung: Gerade junge Leute, die sich für diesen Weg entscheiden, haben eine Chance verdient.
Einer der ganz Großen in der Nachkriegszeit, Carlo
Schmid, hat einmal, als es darum ging, dass man nicht nur
auf Akademiker setzen darf, sondern auch auf andere Talente setzen muss, eine Begebenheit erzählt, die ziemlich
ausdrucksstark ist:
Eines Vormittags fuhr ein Oberschulrat zur Schulinspektion in eine Schule. Auf dem Weg dorthin ging sein
Auto kaputt. Da kam ein junger Mann - 15 Jahre dürfte er
alt gewesen sein - angeradelt und fragte den Oberschulrat: Kann ich Ihnen helfen? - Darauf antwortete der Oberschulrat: Du kannst mir doch nicht helfen. Mein Auto ist
kaputtgegangen. Darauf sagt der junge Mann: Lassen Sie
mich mal gucken! Er macht die Kühlerhaube auf, bastelt einen Augenblick im Motorraum herum, macht die Kühlerhaube wieder zu und sagt dann: Jetzt probieren Sie mal,
Herr Oberschulrat, ob es wieder geht. Der Oberschulrat
setzt sich ins Auto, startet die Zündung und der Motor
läuft.
Als sich der Oberschulrat daraufhin bei dem jungen
Mann bedanken will, überlegt er, warum der junge Mann
eigentlich auf der Straße ist, und fragt ihn: Warum bist du
eigentlich nicht in der Schule, sondern auf der Straße?
Darauf antwortet der junge Mann: Das ist ganz einfach.
Unsere Lehrer haben gestern gesagt, dass morgen ein hohes Tier aus Stuttgart kommt und dass da alle Dummen zu
Hause bleiben müssen.
Meine Damen und Herren, darin liegt der Kern. Es gibt
sehr viele Talente und Begabungen. Mit dem MeisterBAföG wollen wir klar machen, dass wir solche Talente
und Begabungen noch stärker fördern müssen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
({11})
Ich
schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes auf Drucksache 14/7094. - Frau Aigner, es gibt kein Einvernehmen
darüber, die Reihenfolge zu ändern. Deswegen müssen
wir bei der vereinbarten Reihenfolge bleiben.
({0})
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 14/7472 die An-
nahme des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung. Ich
bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschuss-
fassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Ge-
genstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetz-
entwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion gegen die
Stimmen der CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der
FDP-Fraktion angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Ge-
genstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist
bei gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Fraktion der FDP auf Drucksache 14/7502. Wer stimmt
für diesen Entschließungsantrag? - Gegenstimmen? -
Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP bei Enthaltung der
PDS-Fraktion abgelehnt.
Abstimmung über den von der Fraktion der CDU/CSU
eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes auf
Drucksache 14/4250. Der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt un-
ter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 14/7472, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte die-
jenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Ge-
setzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU
und FDP bei Enthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt.
Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die wei-
tere Beratung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist vereinbart wor-
den, wegen der anstehenden Sitzungen der Fraktionen von
SPD und Bündnis 90/Die Grünen alle Reden zu den fol-
genden Tagesordnungspunkten zu Protokoll zu nehmen1).
Allerdings müssen wir noch über die beantragten Aus-
schussüberweisungen bzw. über die Anträge abstimmen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto ({1}) und weiterer Abgeordneter
Aupairs von der Sozialversicherungspflicht
freihalten
- Drucksache 14/7098 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung({2})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten KarlJosef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer
Eppelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Rechtssicherheit für Aupairverhältnisse
- Drucksache 14/7288 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung ({3})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 14/7098 und 14/7288 an die in der
Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten
Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
Erleichterungen bei der internationalen Vollstreckungshilfe
- Drucksachen 14/2827, 14/3957 Hierüber gibt es keine Abstimmung.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang
Börnsen ({4}), Dirk Fischer ({5}),
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
Bildung einer Leitstelle für Seesicherheit
- Drucksache 14/5450 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({6})
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/5450 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überwei-
sungen so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
1) Anlagen 3 bis 14
zu dem Partnerschaftsabkommen vom 23. Juni
2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der
Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits ({7})
- Drucksache 14/7053 ({8})
a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung ({9})
- Drucksache 14/7475 Berichterstattung:
Abgeordnete Dagmar Schmidt ({10})
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Angelika Köster-Loßack
Ina Albowitz
Carsten Hübner
b) Bericht des Haushaltsausschusses ({11}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 14/7487 Berichterstattung:
Abgeordnete Antje Hermenau
Dr. Konstanze Wegner
Michael von Schmude
Dr. Werner Hoyer
Uwe-Jens Rössel
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem AKPEG-Partnerschaftsabkommen auf Drucksache 14/7053.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung empfiehlt auf Drucksache 14/7475, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU und der FDP bei
Enthaltung der PDS angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist
damit bei gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen.
({12})
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und
der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung ({13})
- Drucksachen 14/7010, 14/7255 ({14})
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses ({15})
- Drucksache 14/7479 Berichterstattung:
Abgeordnete Hans Jochen Henke
Hans Georg Wagner
Oswald Metzger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Uwe-Jens Rössel
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, Drucksachen 14/7010, 14/7255 und 14/7479. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
FDP und der PDS bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess ({16})
- Drucksachen 14/6393, 14/6854 ({17})
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({18})
- Drucksache 14/7474 Berichterstattung:
Abgeordnete Alfred Hartenbach
Dr. Jürgen Gehb
Volker Beck ({19})
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess, Drucksachen 14/6393, 14/6854 und 14/7474. Ich
bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion gegen die Stimmen der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen
der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege
von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ({20})
- Drucksache 14/6949 ({21})
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher
Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf ({22})
- Drucksache 14/7154 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit ({23})
- Drucksache 14/7473 Berichterstattung:
Abgeordnete Marga Elser
Es liegt ein Entschließungsantrag der FDP vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen
eingebrachten Entwurfs eines Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes, Drucksache 14/6949. Der Ausschuss für
Gesundheit empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7473, den Gesetzentwurf in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist damit in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 14/7504. Wer stimmt für
diesen Entschließungsantrag? - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? - Der Entschließungsantrag ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion
bei Zustimmung der FDP-Fraktion und Enthaltung der
CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Nr. 2
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7473,
den Entwurf eines Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes
der Bundesregierung für erledigt zu erklären. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? - Wer stimmt dagegen? Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist damit einstimmig angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst
Friedrich ({24}), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
Fairen Wettbewerb im Luftverkehr bewahren Sicherheit erhöhen
- Drucksache 14/7157 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ({25})
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/7157 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a und 22 b auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum
Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen
- Drucksachen 14/7034, 14/7090 ({26})
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({27})
- Drucksache 14/7477 Berichterstattung:
Abgeordnete Nina Hauer
Hansgeorg Hauser ({28})
Andrea Fischer ({29})
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses ({30})
- zu dem Antrag der Abgeordneten Hartmut
Schauerte, Gunnar Uldall, Wolfgang Börnsen
({31}), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
Fairer Wettbewerb und Rechtssicherheit
bei Unternehmensübernahmen in Europa
- zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Lötzer,
Rolf Kutzmutz, Eva Bulling-Schröter, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Gesetzliche Mitspracherechte bei Unternehmensübernahmen
- Drucksachen 14/3776, 14/3394, 14/7477 Berichterstattung:
Abgeordnete Nina Hauer
Hansgeorg Hauser ({32})
Andrea Fischer ({33})
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung
von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen, Drucksachen
14/7034 und 14/7090. Der Finanzausschuss empfiehlt
unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7477, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der
Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion gegen die FDP-Fraktion bei Enthaltung der PDSFraktion angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist
mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 14/7501. Wer stimmt für
diesen Entschließungsantrag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen
aller anderen Fraktionen bei Zustimmung der FDP-Fraktion abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 22 b: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 14/7477. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss die
Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf
Drucksache 14/3776 mit dem Titel Fairer Wettbewerb
und Rechtssicherheit bei Unternehmensübernahmen in
Europa. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen aller anderen Fraktionen
bei Gegenstimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
Unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
Finanzausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der PDS auf Drucksache 14/3394 mit dem Titel Gesetzliche Mitspracherechte bei Unternehmensübernahmen.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? - Wer
stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der PDS-Fraktion angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad
- Drucksache 14/7444 Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss ({34})
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/7444 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Brunhilde
Irber, Annette Faße, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Sylvia Voß, Franziska
Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN
Den Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig
stärken
- Drucksache 14/7300 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Tourismus ({35})
Finanzausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Haushaltsausschuss
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/7300 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 a und 26 b auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerhard
Jüttemann, Eva Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Mobilfunkstrahlung minimieren - Vorsorge
stärken
- Drucksache 14/7120 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({36})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ilse
Aigner, Dr. Klaus W. Lippold ({37}), Dr.
Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
Mobilfunkforschung und Information vorantreiben
- Drucksache 14/7286 Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ({38})
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 14/7120 und 14/7286 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 16. November 2001, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.